Lösungen für Pflichtteilsstreitigkeiten: Der Weg zur außergerichtlichen Einigung

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Lösungen für Pflichtteilsstreitigkeiten: Der Weg zur außergerichtlichen Einigung

Pflichtteilsstreitigkeiten gehören zu den häufigsten Konflikten im Erbrecht und können Familien tief spalten. Doch es gibt Wege, diese Auseinandersetzungen ohne gerichtliche Verfahren beizulegen. In diesem Artikel beleuchten wir, wie außergerichtliche Einigungsversuche nicht nur Zeit und Geld sparen, sondern auch die familiären Beziehungen schonen können.

Der Pflichtteilsanspruch

Das österreichische Erbrecht sichert den nächsten Angehörigen einen Pflichtteilsanspruch zu, der insbesondere für direkte Nachkommen sowie Ehegatten oder eingetragene Partner gilt. Die Pflichtteilsquote, die Hälfte des gesetzlichen Erbrechts, bildet die Grundlage für den Anspruch auf einen Teil der Erbschaft – unabhängig von testamentarischen Verfügungen. Hat ein Vater also beispielsweise zwei Kinder, so erben diese jeweils mindestens ein Viertel der Verlassenschaft.

Darüber hinaus: der Schenkungspflichtteil

Ein weiterer Aspekt des Erbrechts ist der Schenkungspflichtteil. Wenn der beziehungsweise die Verstorbene zu Lebzeiten Vermögenswerte verschenkt, verringert sich dadurch der Umfang des Nachlasses. Solche Schenkungen können das Recht auf einen Pflichtteil untergraben und müssen deshalb in die Pflichtteilsberechnung einbezogen werden. Hierzu wird der Schenkungswert dem Nachlasswert hinzugefügt. Sollte der auf diese Weise angepasste Pflichtteil nicht durch den Nachlass gedeckt sein – ein häufiges Szenario bei der vorangegangenen Schenkung wesentlicher Vermögenswerte wie eines Familienheims oder eines Unternehmens –, übernimmt der oder die Geschenknehmende die Haftung für die Differenz.

Um diesen Differenzbetrag geltend zu machen, kann der Schenkungspflichtteil eingeklagt werden. Oftmals sind den Erben jedoch weder die Details noch der Wert der Schenkung bekannt. Das Gesetz bietet daher einen Auskunftsanspruch gegenüber dem oder der Beschenkten, um diese Lücke zu schließen. Mit den so ermittelten Informationen lässt sich der Anspruch dann genau beziffern und durchsetzen.

Strategien für die Durchsetzung

Diese theoretischen Ansprüche erfordern im Konfliktfall ihre praktische Anwendung, was jedoch nicht zwangsläufig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen muss. Oftmals lassen sich Erbstreitigkeiten durch außergerichtliche Vereinbarungen beilegen, bei denen die beteiligten Parteien auf einer soliden Grundlage und mit professioneller Unterstützung zu einer Einigung kommen. Dies verhindert nicht nur die emotionale und psychische Belastung der Beteiligten, sondern erspart auch die Kosten und Gebühren, die mit Gerichtsverfahren verbunden sind. Unterstützung durch Mediation und qualifizierte Rechtsberatung spielen hierbei eine wichtige Rolle.

Die Erfahrung zeigt, dass rechtliche Beratung oft zu spät gesucht wird – meist erst, wenn die Situation bereits festgefahren ist. Wird jedoch frühzeitig die Hilfe von Fachleuten im Rahmen außergerichtlicher Schlichtungsversuche in Anspruch genommen, kann dies den Konflikt von der emotionalen auf eine sachliche Ebene verlagern, was allen Beteiligten zugutekommt und zu einer rascheren Beilegung des Streits führt. Zudem ist es vorteilhaft, Konflikte möglichst früh zu adressieren, um eine Eskalation zu vermeiden. Dies dient nicht nur dem Wohl aller Beteiligten, sondern schützt auch die zwischenmenschlichen Beziehungen innerhalb der Familie.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

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Die Bedeutung des Testaments

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Die Bedeutung des Testaments

Die Errichtung eines Testaments ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Ihr Vermögen gemäß Ihren persönlichen Wünschen verteilt wird. In diesem Blogartikel erfahren Sie, wann ein Testament besonders ratsam ist und was Sie dabei beachten sollten, um die Verteilung Ihres Vermögens nach Ihren Vorstellungen zu gestalten.

Wann ist ein Testament sinnvoll?

Die Entscheidung, ein Testament zu verfassen, ist nicht immer einfach. Oft wird angenommen, dass das Gesetz ausreicht, um den Nachlass zu regeln. Doch familiäre Situationen und Lebensumstände sind vielfältig und ändern sich stetig. Um individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden, ist ein Testament häufig unverzichtbar.

Das österreichische Erbrecht verstehen

Das Erbrecht in Österreich basiert auf dem Parentelsystem, das die gesetzliche Erbfolge in Abwesenheit eines Testaments regelt. Es definiert, wer in welcher Reihenfolge erbt: Kinder, Enkel und Urenkel (1. Parentel), gefolgt von Eltern, Geschwistern, Neffen und Nichten (2. Parentel), Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen (3. Parentel) und Urgroßeltern ohne Nachkommen (4. Parentel). Wenn nun also in der 1. Parentel Erben vorhanden sind, so gehen die nachfolgenden Parentelen leer aus. Sollte sich aber in der 1. Parentel keine Person befinden, so erbt die 2. Parentel, sollte sich in der 2. Parentel keine Person befinden, so erbt die 3. Parentel …

Das Pflichtteilsrecht schützt zudem bestimmte Angehörige vor vollständigem Erbverzicht. Diese Pflichtteilsberichtigten haben Anspruch auf mindestens die Hälfte ihres gesetzlichen Anteils.

Die Rolle des Testaments

Ein Testament ist essenziell, um Ihre Vermögensverteilung gemäß Ihren Vorstellungen zu regeln. Es ermöglicht Ihnen, von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen, den Pflichtteil zu mindern oder in Ausnahmefällen Erben gänzlich auszuschließen beziehungsweise zu enterben. Mit einem Testament können zudem auch Nicht-Verwandte oder wohltätige Organisationen bedacht werden.

Wichtige Aspekte bei der Testamentsgestaltung

Die inhaltliche Gestaltung eines Testaments erfordert Sorgfalt. Wählen Sie die Form Ihres Testaments weise, ob handschriftlich oder maschinengeschrieben, und beachten Sie die notwendigen Formalitäten wie etwaige Zeugenbestätigungen. Achten Sie auch auf die sichere Aufbewahrung des Originaldokuments.

Wann Sie ein Testament besonders in Erwägung ziehen sollten

Ein Testament ist in folgenden Fällen äußerst empfehlenswert:

  • Familienverhältnisse: Sie wollen die Erbfolge nach Ihren Vorstellungen gestalten, um gesetzliche Erben wie Kinder oder Eltern nicht automatisch als Alleinerben zu bestimmen.

  • Trennung: Sie sind getrennt, aber noch nicht geschieden und wollen dies bei Ihrem Testament entsprechend berücksichtigen.

  • Lebensgemeinschaften: Sie wollen Ihren nichtehelichen Lebensgefährten absichern.

  • Patchwork-Familien: Sie wollen die komplexe rechtliche Situation berücksichtigen und sicherstellen, dass alle Beteiligten angemessen bedacht werden.

  • Gemeinnützige Zwecke: Sie möchten wohltätige Organisation in Ihrem Testament vermerken.

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Geerbte Immobilie: Ihr umfassender Leitfaden

Ein Haus oder eine Wohnung zu erben stellt eine Herausforderung dar, die sowohl finanzielle als auch rechtliche Überlegungen erfordert. In diesem Blogbeitrag geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick über alles, was Sie wissen müssen, wenn Sie gerade eine Immobilie geerbt haben.

Grundsätzliche Überlegungen

Es ist wichtig, sich frühzeitig und umfassend mit den verschiedenen Aspekten der Immobilien-Erbschaft auseinanderzusetzen. Welche Schritte sind erforderlich? Mit welchen Kosten ist zu rechnen? Welche Herausforderungen kommen auf Sie zu?

Erbschaft antreten oder ausschlagen

Eine der ersten Fragen ist, ob Sie das Erbe antreten möchten oder nicht. Sie haben in der Regel mindestens vier Wochen Zeit für diese Entscheidung. Beachten Sie, dass das Erbe nicht nur Vermögenswerte, sondern auch eventuelle Schulden umfassen kann. Informieren Sie sich daher gut über die finanzielle Situation der Immobilie.

Finanzamt und rechtliche Pflichten

Das Erbschaftsgesetz verlangt, dass Erbinnen und Erben die Erbschaft beim Finanzamt melden. Versäumen Sie diese Pflicht, drohen Geldstrafen.

Grunderwerbssteuer und weitere Gebühren

In Österreich ist das Erben einer Immobilie grundsätzlich steuerfrei. Trotzdem fallen Kosten an, wie die Grunderwerbssteuer. Diese Steuer hängt vom Wert der Immobilie ab und beträgt zwischen 0,5 und 3,5 Prozent des Immobilienwerts.

Eintragung ins Grundbuch

Nach der gerichtlichen Übergabe der Verlassenschaft müssen Sie die Eintragung ins Grundbuch beantragen. Für die Anmeldung werden verschiedene Dokumente und Gebühren benötigt.

Die Immobilie selbst nutzen

Wenn Sie die Immobilie selbst nutzen möchten, berücksichtigen Sie den Zustand der Immobilie und eventuelle Renovierungskosten. Auch das Mietrecht spielt eine Rolle, wenn das Objekt bereits vermietet ist.

Vermietung der Immobilie

Soll die Immobilie vermietet werden, müssen Sie die Mieteinnahmen versteuern. Eine professionelle Beratung ist in diesem Fall empfehlenswert.

Verkauf der geerbten Immobilie

Beim Verkauf der Immobilie sind verschiedene Aspekte wie Grundschulden, Hypotheken und die Immobilienertragssteuer zu beachten.

Résumé

Das Erben einer Immobilie ist ein komplexer Prozess, der sorgfältige Überlegung und Planung erfordert. Dieser Leitfaden bietet Ihnen eine umfassende Übersicht, um Ihnen den Einstieg zu erleichtern.

Pflichtteil und gemischte Schenkung: Eine Analyse

Ein Urteil des OGH hat die Lage der Pflichtteilsberechtigten spürbar beeinflusst. Schenkungsanrechnung ist ein Thema, das in der juristischen Praxis oft auftritt, um die Umgehung von Pflichtteilsansprüchen durch Schenkungen während des Lebens zu verhindern.

Schenkungsanrechnung: Kern des Systems

Im Rahmen der Schenkungsanrechnung können Schenkungen an andere Pflichtteilsberechtigte unbegrenzt und solche an Dritte innerhalb einer Zweijahresfrist pflichtteilserhöhend berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass der Pflichtteilsberechtigte auch seinen Anteil an solchen Schenkungen einfordern kann.

Anzurechnende Schenkungen: Was zählt dazu?

Es ist entscheidend zu verstehen, welche Zuwendungen als anzurechnende Schenkungen gelten. Der Gesetzgeber hat nicht nur die klassischen Schenkungen im Sinn. Auch Abfindungen für einen Pflichtteilsverzicht, Vermögenswidmungen an eine Privatstiftung oder jede andere Leistung, die wirtschaftlich einem unentgeltlichen Rechtsgeschäft entspricht, fallen hierunter. Beispiele hierfür wären die Tilgung von fremden Schulden.

Der wirtschaftliche Aspekt der Schenkungsanrechnung

Im Gegensatz zu echten Schenkungen benötigen wirtschaftlich betrachtete Zuwendungen keinen expliziten Schenkungswillen. Es ist ausreichend, wenn es ein Missverhältnis zwischen der gegebenen Leistung und der erhaltenen Gegenleistung gibt. Dabei spielt es keine Rolle, ob derjenige, der die Zuwendung gibt, sie als Schenkung sieht.

Das Urteil des OGH und die gemischte Schenkung

Der OGH hat eine wichtige Entscheidung im Hinblick auf den wirtschaftlich geprägten Auffangtatbestand getroffen. Bei einem Fall, bei dem ein Kind mehrere Liegenschaften übertragen bekam und dafür Hypothekarverbindlichkeiten übernahm, sah der OGH nicht mehr nur das Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, sondern forderte einen Schenkungswillen.

Konsequenzen für die juristische Praxis

Die Entscheidung des OGH stellt eine Herausforderung für Pflichtteilsberechtigte dar. Es steht außer Frage, dass diese Entscheidung das System der Schenkungsanrechnung teilweise außer Kraft setzt. So bietet es Vertragserrichtern auch neue Möglichkeiten, Verträge zu gestalten.

Résumé

Die Rechtslage im Bereich Pflichtteilsrecht und Schenkungsanrechnung ist durch die OGH-Entscheidung sicherlich komplexer geworden.

Ehegatten und das Erbrecht in Österreich

In Österreich haben Ehegatten ein besonderes Erbrecht. Ihre Position im Erbschaftssystem wird durch verschiedene Regelungen und Sondervorschriften unterstrichen. Dieser Beitrag gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie Ehegatten im österreichischen Erbrecht berücksichtigt werden.

Sonderstellung von Ehegatten im Erbrecht

Ehegatten genießen in Österreich einzigartige Rechte, insbesondere in Bezug auf die Ehewohnung und die Erbfolge. Das Erbrecht sieht vor, dass eingetragene Partner genauso behandelt werden wie Ehegatten.

Gesetzliches Erbrecht für Ehegatten

Wenn der Verstorbene keine Verfügung hinterlassen hat, tritt das gesetzliche Erbrecht in Kraft. Das Erbrecht des Ehegatten variiert, je nachdem, mit welcher Parentel er in Konkurrenz tritt:

Der Ehegatte erbt ein Drittel.

Der Ehegatte erbt zwei Drittel.

Der Ehegatte erbt alles.

Besondere Regelungen gelten, wenn der Ehegatte neben den Eltern des Verstorbenen erbt. Hierbei wird das Prinzip der Repräsentation und Anwachsung berücksichtigt.

Der Pflichtteil des Ehegatten

Obwohl der Verstorbene in seiner Verfügung frei entscheiden kann, wer was erbt, schützt das Pflichtteilsrecht bestimmte Personen:

Nachkommen und der Ehegatte sind pflichtteilsberechtigt.
Die Höhe des Pflichtteils beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbrechts.

Je nach Parentel variiert auch hier der Pflichtteil des Ehegatten.

Das Vorausvermächtnis – ein besonderes Recht für Ehegatten

Ehegatten haben Anspruch auf das sogenannte gesetzliche Vorausvermächtnis. Das bedeutet:

Sie dürfen in der Ehewohnung weiter wohnen.
Sie können Haushaltsgegenstände weiterhin nutzen.

Vertretung minderjähriger Erben

Minderjährige Erben benötigen einen gesetzlichen Vertreter im Erbschaftsverfahren. Normalerweise wären das die Eltern. Bei Interessenkonflikten wird jedoch ein Kollisionskurator ernannt.

Résumé

Ehegatten spielen im österreichischen Erbrecht eine bedeutende Rolle. Ihre Rechte sind in verschiedenen Bereichen des Erbrechts fest verankert, sei es bei der gesetzlichen Erbfolge, dem Pflichtteilsrecht oder dem Vorausvermächtnis bezüglich der Ehewohnung. Es ist essenziell, diese Rechte zu kennen und zu berücksichtigen, wenn es um Erbschaftsangelegenheiten geht.

Schenkung auf den Todesfall: Eine detaillierte Betrachtung

Das Erbrecht bietet verschiedene Möglichkeiten, die Vermögensweitergabe zu regeln. Eine dieser Optionen ist die Schenkung auf den Todesfall. Doch was genau verbirgt sich dahinter?

Definition der Schenkung auf den Todesfall

Die Schenkung auf den Todesfall stellt einen speziellen Vertrag dar, bei dem der Beschenkte erst nach dem Ableben des Schenkenden über das Geschenk verfügen kann. Das Besondere: Trotz des Vertragsabschlusses zu Lebzeiten bleibt das Geschenk bis zum Tod des Gebers in dessen Eigentum. Dies bietet dem Schenkenden erhebliche Vorteile im Vergleich zur regulären Schenkung.

Voraussetzungen für eine wirksame Schenkung auf den Todesfall

Für die Schenkung auf den Todesfall müssen einige Bedingungen erfüllt sein:

Wie bei jeder Schenkung muss auch hier ein Vertrag zwischen Schenkendem und Beschenktem geschlossen werden. Wichtig ist, dass der Beschenkte das Geschenk auch annimmt.

Da es keine unmittelbare Übergabe des Geschenks gibt, ist ein notarieller Vertrag erforderlich.

Der Schenkende darf sich keine Rücktrittsmöglichkeit vom Vertrag einräumen lassen.

Gesetzliche Einschränkungen

Der Schenkende ist nicht völlig frei in seiner Entscheidung, wie viel er vererben möchte:

Laut § 1253 ABGB muss dem Schenkenden mindestens ein Viertel seines Vermögens verbleiben. Er kann also nur bis zu drei Viertel verschenken.

Gemäß § 944 ABGB darf der Schenkende zwar auch zukünftiges Vermögen schenken, jedoch nur bis zu einer Grenze von 50%.

Einfluss auf Erb- und Pflichtteil

Eine Schenkung auf den Todesfall wird auf den Erbteil des Beschenkten angerechnet. Darüber hinaus ist sie auch im Pflichtteilsrecht relevant.

Résumé

Die Schenkung auf den Todesfall ist ein mächtiges Instrument zur Vermögensweitergabe. Es ist jedoch essentiell, den Vertrag sorgfältig zu prüfen und sich der dauerhaften Natur dieser Entscheidung bewusst zu sein. In der Praxis wird dieses Instrument oft eingesetzt, um bestimmte Vermögenswerte gezielt zu übertragen, insbesondere bei Pflichtteilsverzichtsvereinbarungen.

Unternehmen erben: Notverkäufe und Zersplitterung vermeiden

Wenn ein Unternehmen vererbt oder verschenkt wird, können vertragliche Vereinbarungen, wie z.B. das Einräumen von Fruchtgenussrechten, dessen Kontinuität gewährleisten.

Rechtliche Herausforderungen bei Unternehmensnachfolgen

Eine Unternehmensnachfolge ist rechtlich komplex, da sie viele Rechtsgebiete berührt. Erbrechtliche und gesellschaftsrechtliche Aspekte stehen im Vordergrund. Jedoch sind auch andere Bereiche wie Miet-, Gewerbe-, Haftungs-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht relevant. Es ist entscheidend, die Pflichtteile derjenigen Erben abzusichern, die nicht am Unternehmen beteiligt werden sollen, um Konfliktpotenziale zu minimieren.

Das Pflichtteilsrecht und seine Risiken

Das Hauptproblem bei einer Unternehmensübergabe innerhalb der Familie besteht oft darin, dass das Unternehmen einen hohen Wert hat. Wenn keine ausreichende Liquidität vorhanden ist, können dadurch Notverkäufe und Zersplitterung des Unternehmens entstehen, mit negativen Konsequenzen wie Jobverlusten. Dank des Erbrechtsänderungsgesetzes 2015 (ErbRÄG 2015), das seit dem 1. Januar 2017 in Kraft ist, gibt es jedoch neue Gestaltungsmöglichkeiten.

Pflichtteilsdeckung durch Rechtsstellung

Früher musste der Pflichtteil immer in Geld bezahlt werden. Jetzt kann er durch eine Rechtsstellung, wie z.B. ein Fruchtgenussrecht am Unternehmen, abgedeckt werden. Dies bietet Vorteile für den Nachfolger, kann aber auch Nachteile mit sich bringen, wenn der Pflichtteil über einen längeren Zeitraum hinweg gestaffelt ausgezahlt wird.

Stundungsmöglichkeit des Pflichtteils

Das ErbRÄG 2015 führte auch verschiedene Stundungsmöglichkeiten ein. Der Verfügende kann die Stundung des Pflichtteils auf bis zu fünf Jahre festlegen. Unter besonderen Umständen kann das Gericht die Stundung sogar auf bis zu zehn Jahre ausdehnen. Der gestundete Pflichtteil wird jedoch mit 4 % pro Jahr verzinst.

Win-Win-Situation durch das ErbRÄG 2015?

Das ErbRÄG 2015 erleichtert die Unternehmensübergabe an die nächste Generation. Es bietet größeren Spielraum bei der Pflichtteilsdeckung. Während Nachfolger und Unternehmen von den Änderungen profitieren, müssen bestimmte Erben möglicherweise länger auf ihren Pflichtteil warten. Aber sie könnten auch von der weiteren positiven Entwicklung des Unternehmens profitieren. Bei der Umsetzung solcher Vereinbarungen sind viele Details zu beachten, insbesondere bei der Bewertung der eingeräumten Rechte.

Lebensgefährte im Erbrecht: Neuerungen und Regelungen

Die Stellung des Lebensgefährten im Erbrecht hat sich im Laufe der Jahre entwickelt. Hier erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Aspekte und aktuellen Regelungen.

Historische Perspektive: Vor 2015

Bis vor etwa acht Jahren blieb der Lebensgefährte im Erbrecht weitestgehend unbeachtet. Er konnte nur dann erben, wenn er im Testament der verstorbenen Person erwähnt wurde. Im Mietrecht gab es allerdings Ausnahmen, wie das Eintrittsrecht in den Mietvertrag des verstorbenen Partners unter bestimmten Voraussetzungen.

Erbrechtsänderungsgesetz 2015: Ein Wendepunkt

Mit dem Erbrechtsänderungsgesetz 2015 gab es bedeutende Neuerungen für Lebensgefährten im Erbrecht. Diese beinhalteten:

Das außerordentliche Erbrecht

Der Lebensgefährte hat nun ein echtes gesetzliches Erbrecht, das ihn zum gesetzlichen Erben im letzten Rang macht.

Dieses Erbrecht tritt in Kraft, wenn es keine anderen gesetzlichen Erben gibt oder diese das Erbe ablehnen oder ausgeschlossen sind.

Der Lebensgefährte muss mindestens drei Jahre vor dem Tod des Verstorbenen mit ihm zusammengelebt haben, wobei Ausnahmen wie z.B. notwendige Pflege in einem Heim berücksichtigt werden.

Gesetzliches Vorausvermächtnis

Dies ist für viele Lebensgefährten von größerer Bedeutung, da es ihnen erlaubt, bis zu einem Jahr in der Wohnung des Verstorbenen zu bleiben und die Haushaltsgegenstände weiterhin zu nutzen.

Auch hier muss der Lebensgefährte mindestens drei Jahre mit dem Verstorbenen zusammengelebt haben. Zusätzlich darf der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes nicht in einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft gewesen sein.

Das Recht, in der Wohnung des Verstorbenen zu bleiben, ist auf ein Jahr beschränkt und gilt nur, wenn die Wohnung im Eigentum des Verstorbenen war.

Während beim Vorausvermächtnis die Wohnung im Eigentum des Verstorbenen sein muss, bezieht sich das Eintrittsrecht nach § 14 Abs 3 MRG auf die Situation, in der der Verstorbene Mieter einer Wohnung war.

Was ist eine Lebensgemeinschaft?

Die Definition einer Lebensgemeinschaft im Sinne des Erbrechts kann komplex sein. Sie sollte der Ehe ähneln und eine besondere Bindung zwischen den Partnern voraussetzen. Eine klare gesetzliche Definition existiert jedoch nicht.

Résumé

Das Erbrecht hat sich in Bezug auf Lebensgefährten deutlich weiterentwickelt. Die gesetzlichen Neuerungen bieten Lebensgefährten mehr Sicherheit und Klarheit in ihrer erbrechtlichen Stellung. Es ist jedoch wichtig, sich über die genauen Regelungen und Voraussetzungen im Klaren zu sein.

Eigentumswohnung als Erbe: Die rechtlichen Besonderheiten im Überblick

Wenn es um die Vererbung von Eigentumswohnungen geht, gibt es diverse rechtliche Aspekte zu beachten. Je nachdem, wie viele Erben involviert sind und welche Vereinbarungen im Vorfeld getroffen wurden, können unterschiedliche Regelungen greifen.

Testierfreiheit und das Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Grundsätzlich kann jeder Erblasser durch ein Testament bestimmen, wer sein Vermögen erhält. Diese Testierfreiheit ist jedoch nicht grenzenlos. Während es Einschränkungen wie das Pflichtteilsrecht gibt, regelt das WEG speziell die Vererbung von Wohnungseigentumsanteilen. Demnach können zwei Personen gemeinschaftlich als Eigentümer einer Wohnung fungieren. Hierbei sind die beiden Anteile miteinander verbunden und unterliegen bestimmten Beschränkungen.

Beschränkungen und Gestaltungsmöglichkeiten

Wenn mehr als zwei Personen eine Eigentumswohnung erben sollen, bietet das Gesetz Lösungen. Eine Möglichkeit ist die Gründung einer Gesellschaft, in die die Wohnung eingebracht wird. Dies verschafft den Erben über die Gesellschaft Eigentum an der Wohnung.

Was passiert beim Tod eines Eigentümers?

Das WEG sieht vor, dass beim Tod eines Wohnungseigentümers der Anteil automatisch auf den überlebenden Eigentümer übergeht – die sogenannte Anwachsung. Für diesen Erwerb muss jedoch ein „Übernahmspreis“ an die Erben gezahlt werden, welcher sich an verschiedenen Faktoren orientiert.

Abweichende Regelungen zu Lebzeiten

Eigentümer können bereits zu Lebzeiten abweichende Regelungen für den Todesfall treffen. Hierzu zählt beispielsweise die Bestimmung einer dritten Person, die den Anteil im Todesfall erwerben soll. Dies muss jedoch schriftlich und notariell beurkundet werden.

Regelungen nach dem Todesfall

Wenn zu Lebzeiten keine abweichenden Regelungen getroffen wurden, bietet das WEG auch nach dem Todesfall Möglichkeiten, den Eigentumsanteil an Dritte zu übertragen oder auf die Anwachsung zu verzichten.

Résumé

Es ist für Wohnungseigentümer ratsam, sich frühzeitig mit den erbrechtlichen Bestimmungen des WEG vertraut zu machen und gegebenenfalls notwendige Regelungen zu treffen. Das Pflichtteilsrecht spielt hierbei eine wesentliche Rolle und sollte immer berücksichtigt werden.

Leitfaden für die Verlassenschaft

Die Phase nach dem Ableben eines geliebten Menschen kann nicht nur emotional belastend sein – sondern auch juristisch und finanziell herausfordernd. Das Verlassenschaftsverfahren, auch Abhandlungsverfahren genannt, ist ein solcher juristischer Prozess, der in solchen Momenten durchgeführt wird. Um Ihnen einen klaren Überblick zu verschaffen, bieten wir Ihnen hier einen Leitfaden durch das Verfahren.

Was ist das Verlassenschaftsverfahren?

Das Verlassenschaftsverfahren wird automatisch vom zuständigen Gericht eingeleitet, sobald jemand verstirbt. Zuständig ist das Bezirksgericht des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthaltes der verstorbenen Person. In der Regel wird ein Gerichtskommissär, in vielen Fällen ein Notar oder eine Notarin, mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Beginn des Verfahrens

Nachdem der Tod einer Person offiziell festgestellt wurde, wird die Sterbeurkunde vom zuständigen Gericht erstellt und an den Gerichtskommissär weitergeleitet, um das Verfahren einzuleiten.

Das Vorverfahren: Erste Schritte

Zu Beginn wird die Todesfallaufnahme durch den zuständigen Gerichtskommissär durchgeführt. Dies beinhaltet:

In bestimmten Fällen, beispielsweise wenn der Wert der Verlassenschaft unter 5.000 Euro liegt, kann das Verfahren bereits nach dem Vorverfahren abgeschlossen werden.

Die Verlassenschaftsabhandlung: Entscheidung der Erben

In dieser Phase geht es darum, die Erben zu identifizieren und festzustellen, ob sie die Erbschaft annehmen oder ablehnen. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:

Zusätzlich zur Entscheidung der Erben wird in dieser Phase auch ein detailliertes Inventar des Vermögens der verstorbenen Person erstellt.

Verfahren außerhalb der Abhandlung: Weiterführende Schritte

Nachdem das Hauptverfahren abgeschlossen ist, gibt es möglicherweise noch weitere rechtliche Schritte. Hierzu gehören insbesondere Eintragungen in öffentliche Register wie das Grundbuch.