Online-Glücksspielverluste zurückfordern: So holen Sie sich Ihr Geld zurück

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Online-Glücksspielverluste zurückfordern: So holen Sie sich Ihr Geld zurück

Haben Sie Verluste beim Online-Glücksspiel erlitten? Die gute Nachricht ist, dass Sie Ihre Glücksspielverluste möglicherweise gerichtlich zurückfordern können! In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, wie das möglich ist und welche Schritte Sie unternehmen sollten.

Warum können Sie Ihre Glücksspielverluste zurückfordern?

Um in Österreich legal Online-Glücksspiele anzubieten, benötigen Anbieter eine Konzession gemäß dem österreichischen Glücksspielgesetz. Derzeit besitzt nur ein Anbieter, nämlich Win2day, eine legale Glücksspiellizenz in Österreich. Andere Anbieter, wie Bwin oder LeoVegas, operieren meist mit einer Lizenz aus einem anderen EU-Land, wie Malta. Doch reicht das aus?

Europäisches Recht und Glücksspielmonopol

Lange Zeit beriefen sich die Konkurrenten von Win2day auf das europäische Recht, insbesondere auf die Dienstleistungsfreiheit, um mit einer maltesischen Lizenz in Österreich tätig zu sein. Viele Experten stimmten dieser Praxis zu, bis der Europäische Gerichtshof eine überraschende Entscheidung traf. Er erklärte Glücksspielmonopole unter bestimmten Voraussetzungen für zulässig, insbesondere wenn der Monopolist den Spielerschutz ernst nimmt.

Der Oberste Gerichtshof in Österreich bestätigte diese Auffassung im Jahr 2017 und stellte klar, dass das österreichische Glücksspielmonopol, vertreten durch Win2day, alle vom Europäischen Gerichtshof geforderten Bedingungen erfüllt. Somit können alle Glücksspielverluste, die nicht bei Win2day entstanden sind, zurückgefordert werden. Ausgenommen sind auch Sportwetten, da es sich hierbei rechtlich um kein Glücksspiel handelt.

Ihre Rechte: Rückforderung von Verlusten

Verluste aus illegalem Online-Glücksspiel (keine Sportwetten) können in Österreich bis zu 30 Jahre rückwirkend eingefordert werden. Diese Forderungen basieren auf dem Schadenersatz- und Bereicherungsrecht. Zusätzlich zu Ihren Verlusten können Sie gesetzliche Zinsen in Höhe von 4 % pro Jahr geltend machen.

Kostenloses Erstgespräch in unserer Kanzlei

Haben Sie Online-Glücksspielverluste (außer Sportwetten) bei einem anderen Anbieter als Win2day erlitten? Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch in unserer Kanzlei. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen und Ihre Verluste zurückzufordern. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

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