Pflichtteilsrecht: Was Sie wissen müssen

Pflichtteilsminderung ist ein wichtiges Konzept im österreichischen Erbrecht. In manchen Situationen besteht die Möglichkeit, den Pflichtteil zu reduzieren – und in diesem Artikel erfahren Sie mehr darüber, wie dies funktioniert und wann es angewendet wird.

Das Pflichtteilsrecht in Österreich

Das österreichische Erbrecht hat das Prinzip der Testierfreiheit als Grundlage. Dies gibt jedem die Freiheit, sein Erbe so zu gestalten, wie er es wünscht. Allerdings garantiert das Pflichtteilsrecht bestimmten nahen Angehörigen, wie Ehepartnern und Kindern, einen Mindestanteil am Erbe. Doch es gibt Situationen, in denen dieser Pflichtteil reduziert werden kann.

Wann kann der Pflichtteil gemindert werden?

Die Idee hinter dem Pflichtteilsrecht ist die familiäre Verbundenheit. Wenn diese nicht gegeben ist, bietet das Gesetz die Möglichkeit, die Pflichtteilsquote zu halbieren. Es gibt vier Kriterien, die erfüllt sein müssen:

Es muss ein fehlendes familiäres Naheverhältnis vorliegen, welches in der Regel zwischen Familienmitgliedern besteht.

Diese Entfremdung muss über einen längeren Zeitraum bestehen. Der Gesetzestext spricht vage von einem „längeren Zeitraum“, wobei nach bisherigen Interpretationen 20 Jahre als ein solcher Zeitraum angesehen werden können.

Die Person, die das Testament erstellt, darf nicht grundlos das familiäre Naheverhältnis vermieden haben oder einen berechtigten Grund für den Kontaktabbruch durch den Pflichtteilsberechtigten verursacht haben.

Es ist notwendig, dass die Pflichtteilsminderung in einem Testament verfügt wird. Es ist ratsam, in der Verfügung die Gründe für die Reduzierung genau anzugeben und gegebenenfalls Beweise beizufügen.

Empfehlungen für den Umgang mit der Pflichtteilsminderung

Das Thema Pflichtteilsminderung ist heikel und kann zu Auseinandersetzungen in der Familie führen. Wer mit dem Gedanken spielt, den Pflichtteil zu mindern, sollte sich rechtlich beraten lassen und möglicherweise bereits zu Lebzeiten das Gespräch mit den betroffenen Angehörigen suchen. Eine frühzeitige Klärung kann helfen, spätere Konflikte zu vermeiden und für Klarheit bei allen Beteiligten zu sorgen.

Enterbung: Was Sie wissen müssen

Das Erbrecht in Österreich ist komplex und es gibt viele Aspekte, die bei der Gestaltung eines Testaments berücksichtigt werden müssen. Einer der herausforderndsten Aspekte ist die Enterbung. In diesem Artikel werfen wir einen genaueren Blick auf die Enterbung und wie sie im österreichischen Erbrecht funktioniert.

Was besagt das österreichische Erbrecht?

In Österreich ist das Erbrecht durch das Prinzip der Testierfreiheit gekennzeichnet. Dies bedeutet, dass jeder das Recht hat, frei über sein Vermögen für die Zeit nach seinem Tod zu verfügen. Es gibt jedoch Einschränkungen, und diese werden hauptsächlich durch das Pflichtteilsrecht festgelegt. Das Pflichtteilsrecht garantiert bestimmten nahen Angehörigen, wie Ehepartnern und Kindern, einen Mindestanteil an einem Erbe.

Vermögen zu Lebzeiten verbrauchen oder verschenken

Bevor wir uns tiefer mit der Enterbung beschäftigen, ist es wichtig zu wissen, dass jeder die Freiheit hat, sein Vermögen während seines Lebens zu verbrauchen oder zu verschenken. Das Pflichtteilsrecht wird unwirksam, wenn es kein Vermögen gibt, das verteilt werden kann. Dies gilt auch, wenn Vermögenswerte an Personen verschenkt werden, die nicht pflichtteilsberechtigt sind und die Schenkung mehr als zwei Jahre vor dem Tod erfolgt ist.

Was ist eine Enterbung und wie funktioniert sie?

Die Enterbung bezieht sich auf die teilweise oder vollständige Entziehung des Pflichtteils. Es ist wichtig zu beachten, dass die Enterbung sich nicht auf den gesetzlichen Erbteil bezieht. Die Enterbung erfordert zwei Dinge:

  • Ein Enterbungsgrund muss vorliegen.
  • Die Enterbung muss letztwillig verfügt werden.

Das Gesetz unterscheidet vier Hauptgründe für die Enterbung:

  1. Eine Straftat, die gegen den Verstorbenen oder nahe Angehörige gerichtet war und mit einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr geahndet wurde.
  2. Das Verhindern des wahren letzten Willens – zum Beispiel durch das Verbergen oder Zerstören eines Testaments.
  3. Grobe Vernachlässigung familienrechtlicher Pflichten oder das Zufügen seelischen Leids.
  4. Die Enterbung in guter Absicht, zum Schutz von Nachkommen, falls der Pflichtteilsberechtigte hohe Schulden hat oder einen verschwenderischen Lebensstil pflegt.

Résumé

Die Enterbung ist ein komplizierter Prozess und kann oft zu Konflikten innerhalb der Familie führen. Es ist daher ratsam, eine Einigung mit den Pflichtteilsberechtigten schon zu Lebzeiten zu suchen. In einigen Fällen sind Pflichtteilsberechtigte bereit, gegen eine Abfindung oder andere Vermögensrechte auf ihren Pflichtteil zu verzichten. Es ist immer eine gute Idee, sich rechtlich beraten zu lassen und sicherzustellen, dass alle Schritte korrekt durchgeführt werden.

Das Testament optimal gestalten: 5 essentielle Tipps

Das Verfassen eines Testaments ist ein zentrales Thema, das jeden betrifft – ob im familiären oder gesellschaftlichen Kontext. Konflikte beim Erben können hohe emotionale und finanzielle Kosten verursachen. Daher ist es wichtig, beim Erstellen eines Testaments klug und informiert vorzugehen.

Häufige Irrtümer im Erbrecht

Trotz seiner Relevanz ist das Wissen ums Erben und Vererben oft lückenhaft. Irrtümer, wie zum Beispiel der Glaube, Lebenspartner wären automatisch erbberechtigt oder ein computergeschriebenes Testament sei durch eine Unterschrift gültig, können zu ungewollten Komplikationen führen.

Fünf essentielle Tipps für ein konfliktfreies Testament

Ein gut durchdachtes Testament kann den Weg zu einer harmonischen Erbfolge ebnen. Hier sind fünf goldene Regeln, um dies zu erreichen:

Achten Sie auf die strengen Formvorschriften bei letztwilligen Verfügungen, wie die Notwendigkeit, dass das Testament eigenhändig geschrieben und unterschrieben wird, oder im Falle einer maschinengeschriebenen Version die Hinzuziehung von drei Zeugen.

Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollte das Vermögen so verteilt werden, dass jedes Familienmitglied gerecht bedacht wird. Beachten Sie hierbei besonders die Regelungen für Immobilien und die damit verbundenen Schulden.

Das Pflichtteilsrecht gibt vor, welcher Anteil des Vermögens mindestens an bestimmte Erben gehen muss. Die Kenntnis dieser Regelungen ist essentiell, um das Testament rechtlich korrekt zu gestalten.

Es nützt das beste Testament nichts, wenn es nach dem Tod nicht auffindbar ist. Nutzen Sie die Angebote von Rechtsanwälten für die Registrierung und Verwahrung.

Das offene Gespräch mit den zukünftigen Erben über die Verteilung des Vermögens und die dahinterstehenden Gründe kann viele Konflikte im Keim ersticken.

Résumé

Das Erstellen eines Testaments erfordert Sorgfalt und Überlegung. Mit diesen Tipps sind Sie auf dem richtigen Weg, um für Klarheit und Harmonie im Erbfall zu sorgen.

Kindesunterhalt und Studium: Was Eltern wissen sollten

Der Kindesunterhalt kann in Familien häufig zu Spannungen führen. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass der Kindesunterhalt nur bis zur Volljährigkeit des Kindes zu zahlen ist. Tatsächlich sind Eltern bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes verpflichtet – also bis dieses in der Lage ist, sich selbst zu versorgen – Unterhalt zu leisten. Die Frage stellt sich: Wie steht es um den Unterhalt, wenn das Kind studiert? Und was passiert mit Kindern, die das Studium in die Länge ziehen, den sogenannten „Bummelstudenten“?

Finanzierung des Studiums: Eine elterliche Pflicht?

Ja, grundsätzlich müssen Eltern auch das Studium ihrer Kinder unterstützen. Dies ist unabhängig davon, ob die Eltern selbst einen akademischen Grad haben. Wichtige Faktoren sind die finanzielle und berufliche Situation der Eltern und ob das Studium den Lebensumständen des Kindes entspricht. Ein später Studienbeginn nach der Matura oder ein Wechsel des Studiengangs führt nicht zwangsläufig zum Verlust des Unterhaltsanspruchs.

Wer muss zahlen?

Getrennt lebende Eltern teilen sich die Unterhaltspflicht. Der betreuende Elternteil leistet in der Regel Naturalunterhalt, während der andere Elternteil Geldunterhalt zahlen muss. Wenn das studierende Kind jedoch völlig unabhängig lebt, sind beide Eltern finanziell beteiligt, basierend auf ihrer jeweiligen finanziellen Leistungsfähigkeit.

Unterstützung von Bummelstudenten?

Studierende sollten ihr Studium ernsthaft und mit klarem Ziel verfolgen. Es ist nicht vorgesehen, dass Studenten, die selten an Vorlesungen teilnehmen, über Jahre hinweg finanziell unterstützt werden. Um festzustellen, ob das Studium ernsthaft betrieben wird, werden meist Studienleistungen (primär ECTS) und die Regelstudienzeit überprüft. Allerdings werden individuelle Umstände, wie eine Krankheit, die eine längere Studiendauer erfordert, berücksichtigt.

Einkommen von Studierenden

Generell verringern eigene Einkünfte des Studierenden den Unterhaltsanspruch. Gelegentliche Nebenjobs, wie Ferialtätigkeiten, sind jedoch die Ausnahme. Es wird von den Eltern erwartet, dass sie ihre Kinder nicht dazu zwingen, neben dem Studium regelmäßig zu arbeiten.

Kontaktrechte von Dritten?

Das Kontaktrecht mag für manche ein nebulöser Begriff sein, vor allem, wenn sie mit dem inzwischen veralteten Terminus „Besuchsrecht“ vertrauter sind. Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass Elternteile nicht nur als „Besucher“ ihrer Kinder betrachtet werden sollten. Noch überraschender ist vielleicht die Tatsache, dass dieses spezielle Recht nicht nur Eltern vorbehalten ist – auch Großeltern und ehemalige Lebenspartner können ein solches Recht in Betracht ziehen.

Das Kontaktrecht in der modernen Familienlandschaft

In der heutigen Gesellschaft sind Familienstrukturen vielfältiger und komplexer als früher. Dabei geht es in rechtlichen Verfahren, die das Kontaktrecht oder die Obsorge betreffen, stets um das Wohl des Kindes. Wenn die Eltern keine Einigung erzielen können, liegt es oft in der Hand des Gerichts, im besten Interesse des Kindes zu entscheiden. Dabei berücksichtigt das Gericht Faktoren wie das Alter des Kindes, seine Bedürfnisse, Wünsche und die Intensität der bestehenden Beziehung.

Kontaktrechte von Dritten: Eine wichtige Erwägung

Das Gesetz berücksichtigt, dass „dritten Personen“ – also solchen, die nicht die Eltern des Kindes sind – ebenfalls ein Kontaktrecht gewährt werden kann, vorausgesetzt, es liegt im besten Interesse des Kindes. Das kann Ex-Partner, Pflegeeltern oder anderen nahestehenden Personen einschließen. Solche Personen, die eine signifikante Beziehung zum Kind hatten, können auch einen Antrag auf Kontaktrecht stellen.

Kontaktrecht der Großeltern

Es mag überraschen, aber Großeltern haben auch ein definiertes Kontaktrecht. Aber im Gegensatz zum Elternrecht gibt es hier Grenzen. Das Gesetz beschränkt die Kontakte von Großeltern, wenn diese das Familienleben oder die Beziehung zum Kind stören könnten. Das zugebilligte Kontaktrecht variiert, je nach Alter des Kindes und anderen Faktoren.

Leitfaden für das Kontaktrecht

Wenn sich Paare trennen, geht in der Regel der Wunsch nach weniger Kontakt miteinander einher. Doch für Elternteile, die nach der Trennung weiterhin im Leben ihrer Kinder präsent sein möchten, kann dies eine Herausforderung sein. Die fortlaufende Koordination, Kommunikation und gemeinsame Lösungssuche sind hierbei unvermeidbar, insbesondere im Hinblick auf Obsorge und Kontaktrecht. Oft sind diese Bereiche umgeben von Mythen und Konflikten. Optimalerweise einigen sich Eltern einvernehmlich, doch wenn juristische Klärungen in Fragen der Obsorge und des Kontaktrechts erforderlich werden, ist dies selten der beste Weg.

Wie viel Kontaktrecht ist nach einer Trennung üblich?

In vielen Fällen wird leider erbittert über das Ausmaß des Kontaktrechts gestritten, genauer gesagt, darüber, wer die Kinder wie oft sieht. Meinungen können sich stark unterscheiden, insbesondere in Bezug darauf, wer sich vor der Trennung hauptsächlich um die Kinder gekümmert hat. Falls die Eltern sich in dieser Hinsicht nicht einigen können, muss das zuständige Gericht eine Entscheidung treffen. Hierbei konzentriert sich das Pflegschaftsgericht auf das Wohl des Kindes und versucht, die beste Lösung in dessen Interesse zu finden. Um eine Entscheidung über das am besten geeignete Kontaktrecht zu treffen, arbeitet das Gericht eng mit der Familiengerichtshilfe zusammen und zieht gegebenenfalls weitere Sachverständige hinzu.

Kontaktrecht: Keine allgemeingültige Regel

Es gibt keine universelle Antwort auf die Frage, was ein „normales“ Kontaktrecht darstellt. Es hängt immer vom jeweiligen Einzelfall ab. Die Besuche sollten sowohl Freizeitaktivitäten als auch die tägliche Betreuung des Kindes umfassen, und der kontaktberechtigte Elternteil sollte nicht auf die Rolle eines „sporadischen“ Besuchers reduziert werden. Es wird immer berücksichtigt, wie alt das Kind ist und wie die bisherige Praxis aussah – also wer sich bisher wie stark um das Kind gekümmert hat. Darüber hinaus spielt die Tatsache, dass die Höhe des Kindesunterhalts mit dem Umfang des Kontaktrechts zusammenhängt, oft eine Rolle in den Debatten zwischen den Eltern.

Transport-Verantwortung bei Ausübung des Kontaktrechts

Bei Eltern, die nicht in direkter Nähe zueinander leben, kann der Ort, an dem das Kind übergeben werden soll, zu Diskussionen führen. Die Rechtsprechung besagt grundsätzlich, dass der Elternteil, dem das Kontaktrecht zusteht, das Kind von seinem ständigen Aufenthaltsort abholen und dorthin zurückbringen muss.

Wer trägt die Kosten für Aktivitäten im Rahmen des Kontaktrechts?

Ein weiterer wichtiger Aspekt des Kontaktrechts betrifft die Kosten für Unternehmungen während der Besuchszeiten. Der Elternteil, der die Kinder hauptsächlich betreut, trägt seinen Anteil zum Kindesunterhalt durch Pflege, Erziehung und dergleichen. Der andere Elternteil, bei dem die Kinder nicht hauptsächlich wohnen, leistet den Unterhalt in Form von Geld. Die mit der Ausübung des Kontaktrechts verbundenen Kosten gehören zu den Unterhaltskosten, was bedeutet, dass diese Kosten grundsätzlich den zu leistenden Geldunterhalt nicht reduzieren.

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Scheidung: Fehler vermeiden!

Das Ende einer Ehe bringt nicht nur emotionale Konsequenzen mit sich, sondern oft auch finanzielle. Um ein potentielles finanzielles Desaster zu vermeiden, ist es hilfreich, bestimmte Fehler im Scheidungsverfahren zu umgehen.

Vorzeitige neue Beziehungen

Einer der häufigsten Fehler im Scheidungsprozess ist die Annahme, dass eine außereheliche Affäre rechtlich gesehen kein Problem darstellt. In Wirklichkeit bleibt Ehebruch in Österreich trotzdem eine schwere Eheverfehlung. Wenn das Gericht feststellt, dass ein Partner das überwiegende Verschulden am Scheitern der Ehe trägt, kann dies Unterhaltszahlungen nach der Ehe zur Folge haben. Es ist daher sowohl aus moralischen als auch aus rechtlichen Gründen ratsam, mit einer neuen Beziehung bis nach der Scheidung zu warten.

Überblick über die finanzielle Lage

Bei einer bevorstehenden Trennung erkennen viele Menschen, dass sie keinen genauen Überblick über die finanzielle Situation, wie das Einkommen des Ehepartners oder bestehende Fixkosten, haben. Es ist jedoch essentiell, sich vor dem Scheidungsverfahren einen Überblick zu verschaffen, um eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Dokumente, die Aufschluss über Vermögenswerte oder Einkommen geben, sind oft noch verfügbar und sollten gesichtet und gesichert werden.

Informationsweitergabe

Es ist nicht ratsam, die Familie des Partners oder gemeinsame Freunde über Scheidungspläne zu informieren, insbesondere nicht, wenn diese Informationen vom eigenen Rechtsanwalt stammen. Es ist zudem wichtig, sämtliche Passwörter bei Emails oder sozialen Netzwerken zu ändern, um zu verhindern, dass der Partner während des Scheidungsprozesses Zugang zu privaten Korrespondenzen oder Aktivitäten hat.

Vorzeitiger Auszug aus der Wohnung

Ein vorzeitiger Auszug aus der Ehewohnung kann als „böswilliges Verlassen“ ausgelegt und als Eheverfehlung in einem Scheidungsverfahren gewertet werden. Zudem kann ein Auszug Auswirkungen auf Ansprüche bezüglich der Ehewohnung haben.

Unzulässige Handlungen vermeiden

Unzulässige Handlungen, wie das Austauschen von Schlössern oder die Entfernung gemeinsam genutzter Gegenstände, können zu gerichtlichen Verfahren führen und sich negativ auf den Scheidungsprozess auswirken.

Die Vermeidung dieser häufigen Fehler kann dazu beitragen, den Scheidungsprozess reibungsloser und weniger belastend zu gestalten, sowohl emotional als auch finanziell. Es ist jedoch wichtig, im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

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Was sind Eheverfehlungen?

Die Menschheit ist bekannt dafür, ihre Fehler zu machen und manchmal führen diese zu irreparablen Schäden, insbesondere in Beziehungen wie der Ehe. Hier können diese Fehltritte als Scheidungsgrund geltend gemacht werden. Aber was genau ist eine Eheverfehlung und welche Taten gelten als gravierend?

Definition von Eheverfehlungen

Eine Ehe gilt gesetzlich als unbefristeter Vertrag, der auf verschiedene Weisen aufgelöst werden kann. Eine einvernehmliche Scheidung ist der einfachste Weg, bei dem beide Ehepartner zustimmen, dass die Beziehung nicht mehr zu retten ist. Aber was passiert, wenn Ihr Ehepartner die Scheidung nicht wünscht? Nach österreichischem Recht kann eine Ehe gegen den Willen des anderen Partners nur dann beendet werden, wenn dieser eine schwere Eheverfehlung begangen hat, was als „Scheidung aus Verschulden“ bezeichnet wird.

Eheverfehlungen sind Taten, die das Eheverhältnis verletzen. Im Kontext des Eherechts, das auf dem Zerrüttungsprinzip basiert, muss die Eheverfehlung die Ehebeziehung so stark stören, dass eine Versöhnung ausgeschlossen ist.

Die Schuldfrage spielt bei einer Scheidung eine entscheidende Rolle für die Vermögensaufteilung und Unterhaltszahlungen. Wenn das Gericht feststellt, dass Sie schuld an der gescheiterten Ehe sind, könnten Sie dazu verpflichtet werden, lebenslange Unterhaltszahlungen an Ihren Ehepartner zu leisten.

Welche Handlungen gelten als Eheverfehlungen in Österreich?

Ehebruch war bis 1977 in Österreich strafbar. Obwohl dies heute nicht mehr der Fall ist, bleibt Ehebruch eine gravierende Eheverfehlung. Dabei geht das Gesetz davon aus, dass Ehebruch nur dann vorliegt, wenn tatsächlich Geschlechtsverkehr stattgefunden hat.

Körperliche Misshandlungen sind ein wichtiger Grund für die Einreichung einer Scheidung aus Verschulden. Ebenso gilt die Zufügung schweren seelischen Leidens als schwerwiegende Eheverfehlung.

Die Vernachlässigung der Unterhaltspflicht gegenüber dem Ehepartner oder den Kindern ist ein weiterer Scheidungsgrund.

Wenn Sie aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen möchten, benötigen Sie laut Oberstem Gerichtshof die Zustimmung Ihres Ehepartners.

Die fortwährende und unbegründete Verweigerung von Geschlechtsverkehr kann als schwerwiegende Eheverfehlung gewertet werden.

Verstöße gegen die Treuepflicht können ebenfalls als Eheverfehlung gelten. Also beispielsweise eine Freundschaft, welche über das Übliche hinausgeht.

Andere Gründe für Scheidungen können Lieblosigkeit und Feindseligkeit, Alkohol- und Drogenabhängigkeit, Verurteilung wegen eines Verbrechens, Glücksspielsucht, Vernachlässigung der Haushaltsführung, ständige Nörgelei und Respektlosigkeit, religiöser und politischer Fanatismus und viele mehr sein.

Vergebung und Fristen bei Eheverfehlungen

Wenn der „unschuldige“ Ehepartner dem anderen verzeiht, kann keine Scheidung aus Verschulden mehr eingereicht werden. Zudem muss der verletzte Ehepartner die Scheidungsklage innerhalb von sechs Monaten nach Feststellung der Eheverfehlung einreichen. Ansonsten erlischt das Recht auf Scheidung wegen Verschuldens.

Eheverfehlungen sind ein komplexes Thema und jeder Fall ist einzigartig. Wenn Sie glauben, dass Sie ein Opfer einer Eheverfehlung sind, sollten Sie rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und in der Lage sind, fundierte Entscheidungen über Ihre Zukunft zu treffen.

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Detektivkosten bei Scheidungen

Scheidungsverfahren sind oft nicht nur emotional belastend, sie können auch finanzielle Auswirkungen haben. Insbesondere in Bezug auf den nachehelichen Unterhalt können sich erhebliche Unterschiede ergeben. Ein nachehelicher Unterhalt wird vor allem dann gewährt, wenn die Ehe aufgrund des überwiegenden Verschuldens des anderen Partners geschieden wird. In einigen Fällen können sogar die Kosten für einen beauftragten Detektiv erstattet werden.

Die Rolle der Untreue bei Scheidungen

Die eheliche Treuepflicht gehört zu den ehelichen Pflichten – und ein Verstoß gegen diese Pflicht gilt gesetzlich als schwere Eheverfehlung. Obwohl Fremdgehen kein absoluter Scheidungsgrund mehr ist, können Beweise für die Untreue des anderen hilfreich sein. In solchen Fällen kann der Einsatz von Detektiven zur Klärung von Verdachtsmomenten sinnvoll sein.

Rückerstattung der Detektivkosten

In Anbetracht des Verschuldensprinzips kann es sinnvoll sein, bei vermuteter Untreue Klarheit durch einen Detektiv zu erlangen. Ein Detektivbericht kann als wirksames Beweismittel in einem Verfahren vorgelegt werden. Die Kosten für Detektivleistungen können jedoch erheblich sein. Unter bestimmten Bedingungen kann der betrogene Partner einen Anspruch auf Ersatz der Detektivkosten haben. Diese Kosten können entweder im Zuge des Scheidungsverfahrens geltend gemacht oder als Schadenersatzanspruch eingeklagt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Detektiv zumindest teilweise die Untreue oder das vermutete ehewidrige Verhalten bestätigt.

Kann man Detektivkosten von der Affäre zurückfordern?

In einigen Fällen ist es sogar möglich, die Detektivkosten vom sogenannten Ehestörer, also der Person, mit der der Ehepartner eine Affäre hatte, zurückzuverlangen. Diese Möglichkeit ist jedoch mit bestimmten rechtlichen und ethischen Fragen verbunden. Schließlich ist es die Pflicht des Ehepartners und nicht des Dritten, die eheliche Treue zu wahren. Die Affäre hat keinen Ehevertrag gebrochen, da sie keine Vereinbarung mit dem betrogenen Ehepartner hat.

Rechtssprechung zu Detektivkosten und Affären

Die Gerichtsbarkeit erkennt an, dass es in erster Linie die Pflicht des verheirateten Partners ist, keine ehewidrigen Beziehungen einzugehen. Dritte sind nicht verpflichtet, nachzuforschen, ob ihr neuer Partner verheiratet ist.

Wann verjähren Eheverfehlungen?

Es ist in Österreich weitgehend bekannt, dass das Verschuldensprinzip noch immer gilt und bestimmte Verhaltensweisen, wie zum Beispiel Untreue, negative Auswirkungen auf das Ergebnis eines Scheidungsverfahrens haben können. Wenn man vor Gericht als allein oder überwiegend Schuldiger am Scheitern der Ehe erkannt wird, können erhebliche finanzielle Folgen entstehen. Aber was viele nicht wissen: Es gibt auch eine Verjährungsfrist für Eheverfehlungen. Wenn man eine Scheidungsklage wegen des Fehlverhaltens des Partners einreichen möchte, hat man dafür eine begrenzte Zeit zur Verfügung.

Verjährungsfristen bei Eheverfehlungen

Die Zeiten absoluter Scheidungsgründe, wie zum Beispiel Untreue, sind vorbei. Das bedeutet aber nicht, dass Untreue keinen Einfluss auf den Ausgang des Scheidungsverfahrens hat. Bei jedem Scheidungsverfahren wird vom Gericht eine Verschuldensabwägung vorgenommen und die Verhaltensweisen beider Ehepartner berücksichtigt.

Um eine Scheidungsklage wegen einer Eheverfehlung einzureichen, hat man ab dem Moment, in dem man davon erfährt, in der Regel sechs Monate Zeit. Unter bestimmten Umständen, wie einer fortgesetzten außerehelichen Beziehung oder dem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung, kann sich diese Frist verlängern. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Sechs-Monats-Frist recht kurz ist und Ehepartner dazu anhält, zeitnah auf bekannte Eheverfehlungen zu reagieren.

Absolute Frist für Eheverfehlungen

Zusätzlich zu der Sechs-Monats-Frist gibt es auch eine absolute Verjährungsfrist von zehn Jahren für Eheverfehlungen. Wenn eine Eheverfehlung länger als zehn Jahre zurückliegt, kann sie nicht mehr als Grund für eine Scheidung geltend gemacht werden.

Vergebung und Verjährung von Eheverfehlungen

Wenn ein Ehepartner dem anderen eine Eheverfehlung verziehen hat oder sein Verhalten nicht als ehezerstörend empfand, kann er keine Scheidung aus Verschulden des anderen mehr verlangen. Die Rechtsprechung berücksichtigt hierbei eine Vielzahl von Faktoren, wie zum Beispiel die Wiederherstellung einer umfassenden Lebensgemeinschaft oder die Aufrechterhaltung einer freundschaftlichen Beziehung. Es geht also nicht nur darum, ob das Ehebett weiterhin geteilt wird, sondern um das Gesamtverhalten der Ehepartner.