Scheidung: Fehler vermeiden!

Das Ende einer Ehe bringt nicht nur emotionale Konsequenzen mit sich, sondern oft auch finanzielle. Um ein potentielles finanzielles Desaster zu vermeiden, ist es hilfreich, bestimmte Fehler im Scheidungsverfahren zu umgehen.

Vorzeitige neue Beziehungen

Einer der häufigsten Fehler im Scheidungsprozess ist die Annahme, dass eine außereheliche Affäre rechtlich gesehen kein Problem darstellt. In Wirklichkeit bleibt Ehebruch in Österreich trotzdem eine schwere Eheverfehlung. Wenn das Gericht feststellt, dass ein Partner das überwiegende Verschulden am Scheitern der Ehe trägt, kann dies Unterhaltszahlungen nach der Ehe zur Folge haben. Es ist daher sowohl aus moralischen als auch aus rechtlichen Gründen ratsam, mit einer neuen Beziehung bis nach der Scheidung zu warten.

Überblick über die finanzielle Lage

Bei einer bevorstehenden Trennung erkennen viele Menschen, dass sie keinen genauen Überblick über die finanzielle Situation, wie das Einkommen des Ehepartners oder bestehende Fixkosten, haben. Es ist jedoch essentiell, sich vor dem Scheidungsverfahren einen Überblick zu verschaffen, um eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Dokumente, die Aufschluss über Vermögenswerte oder Einkommen geben, sind oft noch verfügbar und sollten gesichtet und gesichert werden.

Informationsweitergabe

Es ist nicht ratsam, die Familie des Partners oder gemeinsame Freunde über Scheidungspläne zu informieren, insbesondere nicht, wenn diese Informationen vom eigenen Rechtsanwalt stammen. Es ist zudem wichtig, sämtliche Passwörter bei Emails oder sozialen Netzwerken zu ändern, um zu verhindern, dass der Partner während des Scheidungsprozesses Zugang zu privaten Korrespondenzen oder Aktivitäten hat.

Vorzeitiger Auszug aus der Wohnung

Ein vorzeitiger Auszug aus der Ehewohnung kann als „böswilliges Verlassen“ ausgelegt und als Eheverfehlung in einem Scheidungsverfahren gewertet werden. Zudem kann ein Auszug Auswirkungen auf Ansprüche bezüglich der Ehewohnung haben.

Unzulässige Handlungen vermeiden

Unzulässige Handlungen, wie das Austauschen von Schlössern oder die Entfernung gemeinsam genutzter Gegenstände, können zu gerichtlichen Verfahren führen und sich negativ auf den Scheidungsprozess auswirken.

Die Vermeidung dieser häufigen Fehler kann dazu beitragen, den Scheidungsprozess reibungsloser und weniger belastend zu gestalten, sowohl emotional als auch finanziell. Es ist jedoch wichtig, im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

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Was sind Eheverfehlungen?

Die Menschheit ist bekannt dafür, ihre Fehler zu machen und manchmal führen diese zu irreparablen Schäden, insbesondere in Beziehungen wie der Ehe. Hier können diese Fehltritte als Scheidungsgrund geltend gemacht werden. Aber was genau ist eine Eheverfehlung und welche Taten gelten als gravierend?

Definition von Eheverfehlungen

Eine Ehe gilt gesetzlich als unbefristeter Vertrag, der auf verschiedene Weisen aufgelöst werden kann. Eine einvernehmliche Scheidung ist der einfachste Weg, bei dem beide Ehepartner zustimmen, dass die Beziehung nicht mehr zu retten ist. Aber was passiert, wenn Ihr Ehepartner die Scheidung nicht wünscht? Nach österreichischem Recht kann eine Ehe gegen den Willen des anderen Partners nur dann beendet werden, wenn dieser eine schwere Eheverfehlung begangen hat, was als „Scheidung aus Verschulden“ bezeichnet wird.

Eheverfehlungen sind Taten, die das Eheverhältnis verletzen. Im Kontext des Eherechts, das auf dem Zerrüttungsprinzip basiert, muss die Eheverfehlung die Ehebeziehung so stark stören, dass eine Versöhnung ausgeschlossen ist.

Die Schuldfrage spielt bei einer Scheidung eine entscheidende Rolle für die Vermögensaufteilung und Unterhaltszahlungen. Wenn das Gericht feststellt, dass Sie schuld an der gescheiterten Ehe sind, könnten Sie dazu verpflichtet werden, lebenslange Unterhaltszahlungen an Ihren Ehepartner zu leisten.

Welche Handlungen gelten als Eheverfehlungen in Österreich?

Ehebruch war bis 1977 in Österreich strafbar. Obwohl dies heute nicht mehr der Fall ist, bleibt Ehebruch eine gravierende Eheverfehlung. Dabei geht das Gesetz davon aus, dass Ehebruch nur dann vorliegt, wenn tatsächlich Geschlechtsverkehr stattgefunden hat.

Körperliche Misshandlungen sind ein wichtiger Grund für die Einreichung einer Scheidung aus Verschulden. Ebenso gilt die Zufügung schweren seelischen Leidens als schwerwiegende Eheverfehlung.

Die Vernachlässigung der Unterhaltspflicht gegenüber dem Ehepartner oder den Kindern ist ein weiterer Scheidungsgrund.

Wenn Sie aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen möchten, benötigen Sie laut Oberstem Gerichtshof die Zustimmung Ihres Ehepartners.

Die fortwährende und unbegründete Verweigerung von Geschlechtsverkehr kann als schwerwiegende Eheverfehlung gewertet werden.

Verstöße gegen die Treuepflicht können ebenfalls als Eheverfehlung gelten. Also beispielsweise eine Freundschaft, welche über das Übliche hinausgeht.

Andere Gründe für Scheidungen können Lieblosigkeit und Feindseligkeit, Alkohol- und Drogenabhängigkeit, Verurteilung wegen eines Verbrechens, Glücksspielsucht, Vernachlässigung der Haushaltsführung, ständige Nörgelei und Respektlosigkeit, religiöser und politischer Fanatismus und viele mehr sein.

Vergebung und Fristen bei Eheverfehlungen

Wenn der „unschuldige“ Ehepartner dem anderen verzeiht, kann keine Scheidung aus Verschulden mehr eingereicht werden. Zudem muss der verletzte Ehepartner die Scheidungsklage innerhalb von sechs Monaten nach Feststellung der Eheverfehlung einreichen. Ansonsten erlischt das Recht auf Scheidung wegen Verschuldens.

Eheverfehlungen sind ein komplexes Thema und jeder Fall ist einzigartig. Wenn Sie glauben, dass Sie ein Opfer einer Eheverfehlung sind, sollten Sie rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und in der Lage sind, fundierte Entscheidungen über Ihre Zukunft zu treffen.

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Detektivkosten bei Scheidungen

Scheidungsverfahren sind oft nicht nur emotional belastend, sie können auch finanzielle Auswirkungen haben. Insbesondere in Bezug auf den nachehelichen Unterhalt können sich erhebliche Unterschiede ergeben. Ein nachehelicher Unterhalt wird vor allem dann gewährt, wenn die Ehe aufgrund des überwiegenden Verschuldens des anderen Partners geschieden wird. In einigen Fällen können sogar die Kosten für einen beauftragten Detektiv erstattet werden.

Die Rolle der Untreue bei Scheidungen

Die eheliche Treuepflicht gehört zu den ehelichen Pflichten – und ein Verstoß gegen diese Pflicht gilt gesetzlich als schwere Eheverfehlung. Obwohl Fremdgehen kein absoluter Scheidungsgrund mehr ist, können Beweise für die Untreue des anderen hilfreich sein. In solchen Fällen kann der Einsatz von Detektiven zur Klärung von Verdachtsmomenten sinnvoll sein.

Rückerstattung der Detektivkosten

In Anbetracht des Verschuldensprinzips kann es sinnvoll sein, bei vermuteter Untreue Klarheit durch einen Detektiv zu erlangen. Ein Detektivbericht kann als wirksames Beweismittel in einem Verfahren vorgelegt werden. Die Kosten für Detektivleistungen können jedoch erheblich sein. Unter bestimmten Bedingungen kann der betrogene Partner einen Anspruch auf Ersatz der Detektivkosten haben. Diese Kosten können entweder im Zuge des Scheidungsverfahrens geltend gemacht oder als Schadenersatzanspruch eingeklagt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Detektiv zumindest teilweise die Untreue oder das vermutete ehewidrige Verhalten bestätigt.

Kann man Detektivkosten von der Affäre zurückfordern?

In einigen Fällen ist es sogar möglich, die Detektivkosten vom sogenannten Ehestörer, also der Person, mit der der Ehepartner eine Affäre hatte, zurückzuverlangen. Diese Möglichkeit ist jedoch mit bestimmten rechtlichen und ethischen Fragen verbunden. Schließlich ist es die Pflicht des Ehepartners und nicht des Dritten, die eheliche Treue zu wahren. Die Affäre hat keinen Ehevertrag gebrochen, da sie keine Vereinbarung mit dem betrogenen Ehepartner hat.

Rechtssprechung zu Detektivkosten und Affären

Die Gerichtsbarkeit erkennt an, dass es in erster Linie die Pflicht des verheirateten Partners ist, keine ehewidrigen Beziehungen einzugehen. Dritte sind nicht verpflichtet, nachzuforschen, ob ihr neuer Partner verheiratet ist.

Wann verjähren Eheverfehlungen?

Es ist in Österreich weitgehend bekannt, dass das Verschuldensprinzip noch immer gilt und bestimmte Verhaltensweisen, wie zum Beispiel Untreue, negative Auswirkungen auf das Ergebnis eines Scheidungsverfahrens haben können. Wenn man vor Gericht als allein oder überwiegend Schuldiger am Scheitern der Ehe erkannt wird, können erhebliche finanzielle Folgen entstehen. Aber was viele nicht wissen: Es gibt auch eine Verjährungsfrist für Eheverfehlungen. Wenn man eine Scheidungsklage wegen des Fehlverhaltens des Partners einreichen möchte, hat man dafür eine begrenzte Zeit zur Verfügung.

Verjährungsfristen bei Eheverfehlungen

Die Zeiten absoluter Scheidungsgründe, wie zum Beispiel Untreue, sind vorbei. Das bedeutet aber nicht, dass Untreue keinen Einfluss auf den Ausgang des Scheidungsverfahrens hat. Bei jedem Scheidungsverfahren wird vom Gericht eine Verschuldensabwägung vorgenommen und die Verhaltensweisen beider Ehepartner berücksichtigt.

Um eine Scheidungsklage wegen einer Eheverfehlung einzureichen, hat man ab dem Moment, in dem man davon erfährt, in der Regel sechs Monate Zeit. Unter bestimmten Umständen, wie einer fortgesetzten außerehelichen Beziehung oder dem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung, kann sich diese Frist verlängern. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Sechs-Monats-Frist recht kurz ist und Ehepartner dazu anhält, zeitnah auf bekannte Eheverfehlungen zu reagieren.

Absolute Frist für Eheverfehlungen

Zusätzlich zu der Sechs-Monats-Frist gibt es auch eine absolute Verjährungsfrist von zehn Jahren für Eheverfehlungen. Wenn eine Eheverfehlung länger als zehn Jahre zurückliegt, kann sie nicht mehr als Grund für eine Scheidung geltend gemacht werden.

Vergebung und Verjährung von Eheverfehlungen

Wenn ein Ehepartner dem anderen eine Eheverfehlung verziehen hat oder sein Verhalten nicht als ehezerstörend empfand, kann er keine Scheidung aus Verschulden des anderen mehr verlangen. Die Rechtsprechung berücksichtigt hierbei eine Vielzahl von Faktoren, wie zum Beispiel die Wiederherstellung einer umfassenden Lebensgemeinschaft oder die Aufrechterhaltung einer freundschaftlichen Beziehung. Es geht also nicht nur darum, ob das Ehebett weiterhin geteilt wird, sondern um das Gesamtverhalten der Ehepartner.

Mediation bei Trennung und Scheidung

Besonders bei Trennung und Scheidung kann Mediation als Weg zur Lösungsfindung dienen. Doch wie sieht die Schnittstelle zwischen Mediation & Scheidung konkret aus?

Möglichkeiten durch Mediation

Wenn Paare sich trennen, besteht oft der beiderseitige Wunsch, dies in gutem Einvernehmen zu tun. Dies gilt insbesondere, wenn Kinder involviert sind und ein Konflikt vermieden werden soll. Doch trotz des Wunsches nach einer fairen Lösung, sind sich die Partner nicht immer in allen Punkten einig. Hier kann die Mediation einen alternativen Lösungsweg bieten. Der Mediator unterstützt bei der Konfliktlösung, ohne jedoch das Ergebnis vorzugeben. Denn letztendlich entscheiden die Beteiligten selbst, was eine faire Lösung ist.

Die Rolle des Mediators in rechtlichen Belangen

Mediatoren moderieren das Gespräch und ergründen mit gezielten Techniken die tatsächlichen Bedürfnisse, die oft hinter Vorwürfen und Forderungen versteckt sind. Sie nehmen dabei eine neutrale Position ein, was sie von Rechtsbeiständen unterscheidet, die ausschließlich den Interessen ihrer Mandanten verpflichtet sind. Ein Rechtsbeistand ist dennoch hilfreich, um einen Einblick in die rechtliche Situation zu bieten.

Kooperation von Mediatoren und Rechtsanwälten

Die Arbeit von Mediatoren und Rechtsanwälten kann sich sinnvoll ergänzen. Bei Paaren, die sich auseinandergelebt haben und keine schwerwiegenden Eheverfehlungen im Raum stehen, kann die Mediation dazu beitragen, die Konsequenzen der Trennung gemeinsam zu erörtern. Nach erfolgreicher Mediation schließen die Beteiligten eine Mediationsvereinbarung ab, die die Grundlage für einen gerichtlichen Scheidungsvergleich bilden kann.

Mediation vs. Gerichtsverfahren: Kosten und Vertraulichkeit

Im Vergleich zu einem strittigen Gerichtsverfahren ist die Mediation kostengünstig und vertraulich. Mediatoren sind zu absoluter Verschwiegenheit über die während der Mediation bekannten Tatsachen verpflichtet. Diese Regelung schützt die Parteien vor der Verwendung von Informationen zu ihrem Nachteil in einem späteren Zivilverfahren.

Ist Mediation immer die richtige Wahl?

Mediation kann bei familienrechtlichen Konflikten ein großes Potenzial entfalten. Sie ist jedoch kein Allheilmittel und eignet sich nicht in jedem Fall. Es bedarf der Freiwilligkeit der Parteien und der Bereitschaft, sich zu bewegen. Bei Beziehungen mit Gewaltdynamik oder bei hohen Eskalationsstufen des Konflikts kann eine Mediation unangebracht sein.

Gerichtliche Anordnung von Mediation

Die Vorteile der Mediation sind auch dem Gesetzgeber bewusst. Bei Streitigkeiten über Obsorge oder Kontaktrecht kann ein Erstgespräch zur Mediation verpflichtend angeordnet werden. Jedoch kann auch das Gericht die Fortsetzung der Mediation nicht erzwingen. Denn eine tragfähige Lösung kann nur erreicht werden, wenn alle Beteiligten dies wirklich wollen. Mediation ist stets freiwillig und kann jederzeit von einer oder beiden Parteien beendet werden. Trotzdem kann sie auch bei Teilergebnissen einen Fortschritt darstellen.

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Schutz des Kindeswohls

Kinder stellen eine besonders schützenswerte Gruppe dar, und ihr Wohl ist von höchster Bedeutung. Doch wie können wir unseren Beitrag dazu leisten, unsere Kinder zu schützen? In diesem Artikel diskutieren wir das Konzept des Kindeswohls und seine gesetzliche Verankerung, die verschiedenen Formen der Kindeswohlgefährdung und wie sie identifiziert werden können.

Gesetzliche Verankerung des Kindeswohls

Der Begriff „Kindeswohl“ kommt häufig vor und ist stark emotional besetzt. In rechtlichen Verfahren, die das Obsorge- und Kontaktrecht (früher Besuchsrecht) betreffen, setzen sich Familienrichterinnen und Richter mit dem Kindeswohl auseinander, ebenso die Kinder- und Jugendhilfe. In Österreich ist das Kindeswohl gesetzlich verankert und es ist gesetzlich vorgeschrieben, dieses bestmöglich zu berücksichtigen und zu gewährleisten.

Definition des Kindeswohls

Um das Kindeswohl greifbarer zu machen, hat der Gesetzgeber einen Kriterienkatalog erstellt. Die angemessene Versorgung mit Nahrung und Wohnraum, Zugang zu medizinischer Versorgung, Fürsorge und Schutz des Kindes, Wertschätzung und Akzeptanz durch die Eltern, die Förderung des Kindes und die Vermeidung von Loyalitätskonflikten und Schuldgefühlen sind nur einige Beispiele für diese Kriterien. Jedes Kind ist einzigartig, daher müssen die Gerichte in jedem Fall individuell die Situation der Familie und des Kindes bewerten.

Das Kindeswohl ist auch in der Verfassung, im BVG über die Rechte von Kindern, verankert. Bei der Beurteilung des Kindeswohls spielt der Wille des Kindes eine wichtige Rolle, obwohl er nicht in jedem Fall ausschlaggebend ist. Es kommt auf das Alter des Kindes und auf die potentielle Beeinflussung der Meinung des Kindes durch einen Elternteil an. Das Recht eines Elternteils auf Kontakt zu seinem Kind ist dem Wohl des Kindes untergeordnet.

Formen der Kindeswohlgefährdung

Eine Kindeswohlgefährdung liegt laut Gesetz vor, wenn Kinder misshandelt, gequält, vernachläßt oder sexuell missbraucht werden oder ihr Wohl auf andere Weise erheblich gefährdet ist.

Die Vernachlässigung kann sowohl physischer als auch emotionaler Natur sein. Sie beinhaltet nicht nur die Vernachlässigung von körperlichen Bedürfnissen wie Nahrung, Kleidung und medizinischer Versorgung, sondern auch von emotionaler Zuwendung und Wärme.

Misshandlungen können sowohl physisch als auch psychisch sein. Gewalt gegen Kinder ist in allen Formen verboten, dazu zählen auch psychische Gewaltformen wie ständige Entwertung, Entmutigung oder Drohungen.

Identifikation einer Kindeswohlgefährdung

Es ist wichtig, nicht wegzuschauen, sondern hinzusehen, wenn wir vermuten, dass ein Kind Opfer von Gewalt ist. Wenn wir bemerken, dass Kinder zum Beispiel ständig verschmutzte Kleidung tragen, verfilzte Haare haben oder Geschichten erzählen, die alarmierend wirken, müssen wir genauer hinschauen.

Ein erster Schritt kann das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten sein. Sollten Sie ernsthafte Sorgen um das Wohl des Kindes haben, können Sie sich an die Kinder- und Jugendhilfe wenden. Diese prüft, ob tatsächlich eine Kindeswohlgefährdung vorliegt und kann gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen.

Für bestimmte Berufsgruppen, wie Lehrkräfte oder Ärzte, besteht sogar eine Pflicht, die Kinder- und Jugendhilfe zu informieren, wenn sie den Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung haben.

Playboygrenze für Exgatten?

Unterhaltszahlungen sind oft Quelle von Unmut und Spannungen. Besonders in Fällen, in denen der Unterhalt für den ehemaligen Partner anfällt, den man nicht mehr liebt. Grundlegend lässt sich sagen, dass die Unterhaltsverpflichtung dazu führt, dass jene, die viel verdienen, auch viel zahlen müssen. Bei Kindern existiert jedoch eine Beschränkung, bekannt als „Luxusgrenze“ oder „Playboygrenze“. Doch wie verhält es sich mit Expartnern? Gibt es auch hier eine solche Grenze?

Die Playboygrenze

Die Höhe des Kindesunterhalts hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören das Alter der Kinder, das eigene Einkommen und die tatsächliche Kinderbetreuung. Im Allgemeinen wird der zu leistende Kindesunterhalt durch die Prozentmethode ermittelt, wobei zwischen 16-22 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens (abhängig vom Alter der Kinder) an Unterhalt geschuldet werden. Bei Personen mit sehr hohem Einkommen könnte das sehr hohe Unterhaltszahlungen zur Folge haben. Um eine übermäßige, pädagogisch ungünstige Unterhaltszahlung zu vermeiden, gibt es die sogenannte „Playboygrenze“, die sich am Regelbedarf orientiert. Diese Grenze liegt in der Regel je nach Alter der Kinder beim 2 bzw 2,5-fachen Regelbedarf. Allerdings ist auch diese Grenze nicht starr. Gerichte müssen im Einzelfall prüfen, wann eine schädliche Überalimentierung beginnt.

Unterhaltszahlungen nach der Ehe

Es gibt mehrere Gründe, warum nachehelicher Unterhalt geschuldet werden kann. Besonders relevant wird dies, wenn ein Gericht feststellt, dass der einkommensstärkere Ehepartner allein oder überwiegend schuld an der Scheidung ist. Ist dies nicht der Fall, kann dem bedürftigen, einkommenslosen Ehepartner ein so genannter Billigkeitsunterhalt zugesprochen werden. Dieser ist jedoch eher gering und nur als Übergangshilfe gedacht. Es gibt auch andere, verschuldensunabhängige Situationen, in denen nachehelicher Unterhalt gezahlt werden muss. Dieser ist aber weniger attraktiv, da er in der Regel geringer und zeitlich begrenzt ist.

Der Zusammenhang zwischen Schuld und Unterhalt

Wenn im Scheidungsverfahren nachgewiesen werden kann, dass die Schuld bei dem anderen Ehepartner liegt, kann daraus ein Anspruch auf angemessenen Unterhalt nach der Scheidung entstehen. Hierbei spielt auch die Berufstätigkeit des Unterhaltsempfängers eine Rolle. In zumutbaren Grenzen ist auch die unterhaltsberechtigte Person nach der Scheidung verpflichtet zu arbeiten. Die Zumutbarkeit wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst, darunter Ausbildung, bisherige Erwerbstätigkeit, Alter, Arbeitsmarktlage, bisherige Gestaltung der Ehe und Betreuungspflichten.

Wie viel Unterhalt muss man zahlen?

Bei einem unterhaltsberechtigten Ex-Partner, der nicht selbst erwerbstätig ist und keine weiteren Unterhaltsverpflichtungen hat, werden 33 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens geschuldet. Arbeitet der Unterhaltsempfänger selbst, werden 40 Prozent des Familieneinkommens abzüglich des eigenen Einkommens des Unterhaltsempfängers geschuldet. Unterhaltszahlungen können daher beträchtliche Summen ausmachen. Der nacheheliche Unterhalt ruht während der Dauer einer Lebensgemeinschaft des Unterhaltsempfängers und erlischt bei Wiederverheiratung.

"Playboygrenze" für Exgatten?

Im Fall des Kindesunterhalts gibt es für Unterhaltsschuldner mit hohem Einkommen eine Obergrenze, die sogenannte „Luxusgrenze“. Einige mögen sich fragen, ob es nicht auch für Expartner eine solche Grenze geben sollte, besonders wenn hohe Einkommen zu hohen Unterhaltszahlungen führen können. Anders als bei Kindern existiert bei Expartnern jedoch keine „Luxus- oder Playboygrenze“. Pädagogische oder erzieherische Überlegungen sind bei Erwachsenen nicht anwendbar.

Obsorge: Ein umfassender Leitfaden

Oft besteht der Irrtum, dass die Obsorge oder die Beteiligung daran darüber entscheidet, ob oder wie oft Eltern ihre Kinder nach einer Trennung sehen dürfen. Das ist jedoch nicht der Fall. Das Kontaktrecht, früher auch Besuchsrecht genannt, ist separat von der Obsorge zu betrachten. Bei einer gut funktionierenden Elternschaft, in der Eltern wichtige Entscheidungen gemeinsam treffen, treten solche Fragen meist nicht auf. Allerdings können Sorgerechtsstreitigkeiten vor Gericht enden, wenn keine Einigung erzielt wird. Solche Verfahren können sehr belastend sein und die Sorge um das Kind kann eine ständige Präsenz im Leben der betroffenen Eltern darstellen.

Was bedeutet Obsorge genau?

Einfach ausgedrückt, bezeichnet Obsorge die elterlichen Pflichten gegenüber den Kindern. Sie beinhaltet die Pflege und Erziehung des Kindes sowie die gesetzliche Vertretung und die Vermögensverwaltung. Bei verheirateten Eltern besteht automatisch eine gemeinsame Obsorge. Bei ledigen Müttern zum Zeitpunkt der Geburt ist in der Regel die Mutter allein obsorgeberechtigt. Dennoch besteht die Möglichkeit, dass die Eltern einvernehmlich die gemeinsame Obsorge festlegen, entweder beim Standesamt oder vor Gericht.

Alleinige Obsorge: Rechte und Pflichten

Wenn nur ein Elternteil, normalerweise die Mutter bei unverheirateten Paaren, obsorgeberechtigt ist, besitzt der andere Elternteil dennoch bestimmte Rechte. Es soll gewährleistet werden, dass regelmäßige und verlässliche Kontakte zum Kind stattfinden können. Der obsorgeberechtigte Elternteil muss den anderen über wichtige Angelegenheiten im Leben des Kindes informieren und ihm die Möglichkeit zur Äußerung geben, auch wenn die Entscheidungsfindung beim obsorgeberechtigten Elternteil bleibt.

Gemeinsame Obsorge: Möglichkeiten und Herausforderungen

Bei Unstimmigkeiten zwischen unverheirateten Eltern kann der Vater einen Antrag auf gemeinsame Obsorge beim zuständigen Bezirksgericht stellen. Das Gericht kann den Vater auch gegen den Willen der Mutter in die Obsorge einbeziehen. Doch eine völlige Kommunikationsstörung zwischen den Eltern kann gegen eine gemeinsame Obsorge sprechen. Das Gericht berücksichtigt auch Faktoren – wie etwa Gewalt in der Familie – bei seinen Entscheidungen und stützt seine Urteile stets auf das Wohl des Kindes.

Es kann Befürchtungen geben, dass man bei gemeinsamer Obsorge in der alltäglichen Betreuung eingeschränkt ist. Zwar sollten sich die Eltern bei wichtigen Fragen grundsätzlich absprechen, aber jeder Elternteil kann das Kind nach außen hin allein vertreten.

Die Obsorge nach Scheidung oder Trennung

Wenn Eltern bereits vor der Trennung gemeinsam obsorgeberechtigt waren, soll dies grundsätzlich auch nach der Auflösung der Ehe oder der häuslichen Gemeinschaft fortbestehen. Die Eltern müssen dann ein „Hauptheim“ festlegen, in welchem das Kind hauptsächlich betreut wird.

Résumé

Die gemeinsame elterliche Verantwortung kann vorteilhaft sein, um eine ausgewogene Elternschaft zu gewährleisten. Obsorge mag im Alltag nicht oft spürbar sein, aber sie kann einen erheblichen Einfluss auf das Familienklima haben. Rechte und Pflichten gehen Hand in Hand, und eine Beteiligung an der Obsorge sollte auch in einer tatsächlichen Übernahme von Verantwortung und Pflege resultieren. Bei einer stark geschädigten Kommunikationsbasis kann die gemeinsame Obsorge jedoch problematisch sein.

Verlobung: Rechtliche Aspekte

Traditionell besagt ein Aberglaube, dass eine zu lange Verlobungszeit Unglück bringen kann. Aber kann eine Verlobung, insbesondere wenn sie nicht in eine Ehe mündet, rechtliche Konsequenzen haben? Und wie sieht es aus, wenn finanzielle Verpflichtungen bereits eingegangen sind, wie etwa Vorauszahlungen für die bevorstehende Hochzeit, der Kauf von Ringen oder Kleidern? Im Falle einer nicht stattfindenden Hochzeit könnte sich die Frage stellen, wie Schadensbegrenzung – insbesondere finanzieller Art – erreicht werden kann und wer letztendlich die Kosten tragen muss.

Verlobung: Ein romantischer Rechtsakt?

Eine Verlobung ist nicht nur ein romantischer Akt, sondern hat auch rechtliche Bedeutung. Juristisch gesehen ist eine Verlobung das Versprechen zweier Menschen, zu heiraten. Dieses Versprechen kann explizit ausgesprochen werden oder stillschweigend erfolgen, beispielsweise durch den Austausch von Ringen. Es gibt dabei keine Verpflichtung, sofort zu bestimmen, wann und wo die Hochzeit stattfinden wird. Eine Verlobung kann sogar durch bestimmte Handlungen beider Parteien, die auf die Planung einer Hochzeit abzielen, entstehen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine Verlobung jederzeit, auch einseitig, aufgelöst werden kann. Eine Ehe kann nicht erzwungen werden, niemand kann rechtlich gezwungen oder verklagt werden, tatsächlich zu heiraten. Dennoch sind mit einer Verlobung bestimmte rechtliche Folgen verbunden.

Was passiert, wenn es nicht zur Hochzeit kommt?

Die rechtlichen Konsequenzen einer Verlobung werden vor allem dann spürbar, wenn die Verlobung aufgelöst wird, bevor die Ehe eingegangen wird. Falls eine Person die Verlobung grundlos auflöst, kann der anderen Partei möglicherweise finanzieller Ersatz bzw. Schadenersatz zustehen. Dies gilt ebenso, wenn die Verlobung aus gutem Grund gelöst werden „musste“, weil der zukünftige Ehepartner nicht den Erwartungen entspricht. Mögliche Gründe könnten Untreue, Alkoholismus, charakterliche Schwächen, unangemessenes Verhalten, Gewalt oder Vorstrafen sein. Auch Unvereinbarkeiten in grundlegenden religiösen oder weltanschaulichen Fragen können einen ausreichenden Grund zur Auflösung einer Verlobung darstellen. Keinen Schadenersatz gibt es hingegen, wenn beide Parteien gute Gründe für den Rücktritt haben.

Was kann erstattet werden?

Was bei einer aufgelösten Verlobung nicht erstattet wird, ist Entschädigung für erlittene Enttäuschungen. Es gibt kein „Schmerzengeld“ für verletzte Gefühle. Laut Gesetz kann nur der finanzielle Schaden ersetzt werden, also jener Schaden, der ohne die Verlobung nicht entstanden wäre. Dies kann beispielsweise die Kosten für die Verlobungsfeier, die Versendung von Ankündigungen, die Vorbereitungen für die Hochzeit oder auch Kosten für die gemeinsame Wohnung umfassen. Wenn eine Person ihre Arbeit aufgegeben hat in Erwartung der bevorstehenden Hochzeit, können auch Ansprüche aufgrund entgangener Verdienstmöglichkeiten geltend gemacht werden.

Der Verlobungsring: Rückgabe bei Nichtzustandekommen der Ehe?

In Österreich ist es üblich, dass bei einer Verlobung ein Ring überreicht wird – der sogenannte Verlobungsring. Häufig hat dieser Ring einen beträchtlichen materiellen Wert. Wenn die Ehe nun doch nicht zustande kommt, könnte der Schenkende den Ring zurückfordern. Nach dem Gesetz können Geschenke, die im Zusammenhang mit einer Verlobung gemacht wurden, widerrufen werden, wenn die Ehe ohne Verschulden des Schenkenden nicht zustande kommt. Aufwendungen und Geschenke, die im Hinblick auf die Hochzeit gemacht wurden – einschließlich des Verlobungsrings – müssen in diesem Fall ersetzt werden.

Soziale Medien und Scheidungen: Ein gefährliches Duo

Das Online-Leben nimmt für viele einen wesentlichen Teil ihres Alltags ein. Massenphänomene wie Facebook, Instagram und andere soziale Medien sind allgegenwärtig. In Zeiten persönlicher Krisen, wie Scheidungen oder Trennungen, nutzen viele Menschen diese Plattformen, um Gefühle auszudrücken oder ihre Erfahrungen zu teilen. Doch Vorsicht: Soziale Medien und Scheidungen können eine heikle Kombination sein.

Rechtliche Konsequenzen

Es ist verständlich, wenn die persönliche Enttäuschung groß ist. Dennoch ist es rechtlich gesehen nicht ratsam, Beleidigungen oder intime Details über den Ex-Partner oder die Trennung online zu teilen. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Beleidigungen, Diffamierungen und Cybermobbing können strafrechtliche Folgen haben und könnten zu Schadenersatzforderungen führen.

Familienrecht und Social Media

Im Kontext von familienrechtlichen Auseinandersetzungen ist noch mehr Vorsicht geboten. Nicht nur potenzielle Arbeitgeber prüfen Social Media Profile. Auch in Scheidungsverfahren können die Informationen aus den sozialen Netzwerken oft als Beweise dienen. Bilder oder Posts könnten beispielsweise eine Affäre aufdecken oder extravagante Ausgaben offenbaren – während der Kindesunterhalt nicht gezahlt wird.

Disziplin vor der Scheidung

Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass Untreue immer noch als schwerwiegende Eheverfehlung angesehen wird, die teuer werden kann. Fotos, die Sie mit einem neuen Partner in romantischem Urlaub zeigen, während Sie noch verheiratet sind, sollten nicht veröffentlicht werden. Ebenso unangebracht sind bewundernde Kommentare unter Bildern von leicht bekleideten Personen.

Diskretion auch nach der Scheidung

Aber auch nach der Scheidung kann eine gewisse Zurückhaltung wichtig sein. Insbesondere während eines Sorgerechts- oder Umgangsrechtsverfahrens. Bilder, die einen Hang zu Alkohol- und Substanzmissbrauch suggerieren könnten, sollten vermieden werden. Auch die Veröffentlichung von Bildern gemeinsamer Kinder gegen den Wunsch des anderen Elternteils sollte unterlassen werden.

Im Konfliktfall: Posten Sie nichts!

Die eigene Reichweite und die Privatsphäre-Einstellungen werden oft falsch eingeschätzt. Selbst wenn Sie denken, dass Sie unter sich sind, weil Sie Ihren Ex-Partner blockiert haben: Screenshots können schnell geteilt und verbreitet werden. Denken Sie auch daran, Ihre Passwörter und Zugangsdaten für E-Mail-Konten und soziale Netzwerke zu ändern!

Unterhaltsanspruch wegen Social Media gefährdet?

Auch nach der Scheidung sollte man bei der Nutzung von Social Media vorsichtig sein. Falsche Anschuldigungen, fortgesetzte Beleidigungen oder das Veröffentlichen von intimen Details könnten möglicherweise einen hart erkämpften Unterhaltsanspruch gefährden.

Im Zweifel: Lassen Sie es lieber

Wenn Sie unsicher sind, ob ein Beitrag angemessen ist oder nicht, ist es besser, ihn nicht zu posten. In Zeiten familiärer Krisen ist es ratsam, über die Folgen der Veröffentlichung privater Inhalte nachzudenken.