Kontaktrechte von Dritten?

Papierfiguren bewegen sich in unterschiedliche Richtungen, Pfeile zeigen die unterschiedlichen Richtungen an

Das Kontaktrecht mag für manche ein nebulöser Begriff sein, vor allem, wenn sie mit dem inzwischen veralteten Terminus „Besuchsrecht“ vertrauter sind. Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass Elternteile nicht nur als „Besucher“ ihrer Kinder betrachtet werden sollten. Noch überraschender ist vielleicht die Tatsache, dass dieses spezielle Recht nicht nur Eltern vorbehalten ist – auch Großeltern und ehemalige Lebenspartner können ein solches Recht in Betracht ziehen.

Das Kontaktrecht in der modernen Familienlandschaft

In der heutigen Gesellschaft sind Familienstrukturen vielfältiger und komplexer als früher. Dabei geht es in rechtlichen Verfahren, die das Kontaktrecht oder die Obsorge betreffen, stets um das Wohl des Kindes. Wenn die Eltern keine Einigung erzielen können, liegt es oft in der Hand des Gerichts, im besten Interesse des Kindes zu entscheiden. Dabei berücksichtigt das Gericht Faktoren wie das Alter des Kindes, seine Bedürfnisse, Wünsche und die Intensität der bestehenden Beziehung.

Kontaktrechte von Dritten: Eine wichtige Erwägung

Das Gesetz berücksichtigt, dass „dritten Personen“ – also solchen, die nicht die Eltern des Kindes sind – ebenfalls ein Kontaktrecht gewährt werden kann, vorausgesetzt, es liegt im besten Interesse des Kindes. Das kann Ex-Partner, Pflegeeltern oder anderen nahestehenden Personen einschließen. Solche Personen, die eine signifikante Beziehung zum Kind hatten, können auch einen Antrag auf Kontaktrecht stellen.

Kontaktrecht der Großeltern

Es mag überraschen, aber Großeltern haben auch ein definiertes Kontaktrecht. Aber im Gegensatz zum Elternrecht gibt es hier Grenzen. Das Gesetz beschränkt die Kontakte von Großeltern, wenn diese das Familienleben oder die Beziehung zum Kind stören könnten. Das zugebilligte Kontaktrecht variiert, je nach Alter des Kindes und anderen Faktoren.

Scheidung: Fehler vermeiden!

Ein zerrissenes Blatt Papier mit einem Paar darauf

Das Ende einer Ehe bringt nicht nur emotionale Konsequenzen mit sich, sondern oft auch finanzielle. Um ein potentielles finanzielles Desaster zu vermeiden, ist es hilfreich, bestimmte Fehler im Scheidungsverfahren zu umgehen.

Vorzeitige neue Beziehungen

Einer der häufigsten Fehler im Scheidungsprozess ist die Annahme, dass eine außereheliche Affäre rechtlich gesehen kein Problem darstellt. In Wirklichkeit bleibt Ehebruch in Österreich trotzdem eine schwere Eheverfehlung. Wenn das Gericht feststellt, dass ein Partner das überwiegende Verschulden am Scheitern der Ehe trägt, kann dies Unterhaltszahlungen nach der Ehe zur Folge haben. Es ist daher sowohl aus moralischen als auch aus rechtlichen Gründen ratsam, mit einer neuen Beziehung bis nach der Scheidung zu warten.

Überblick über die finanzielle Lage

Bei einer bevorstehenden Trennung erkennen viele Menschen, dass sie keinen genauen Überblick über die finanzielle Situation, wie das Einkommen des Ehepartners oder bestehende Fixkosten, haben. Es ist jedoch essentiell, sich vor dem Scheidungsverfahren einen Überblick zu verschaffen, um eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Dokumente, die Aufschluss über Vermögenswerte oder Einkommen geben, sind oft noch verfügbar und sollten gesichtet und gesichert werden.

Informationsweitergabe

Es ist nicht ratsam, die Familie des Partners oder gemeinsame Freunde über Scheidungspläne zu informieren, insbesondere nicht, wenn diese Informationen vom eigenen Rechtsanwalt stammen. Es ist zudem wichtig, sämtliche Passwörter bei Emails oder sozialen Netzwerken zu ändern, um zu verhindern, dass der Partner während des Scheidungsprozesses Zugang zu privaten Korrespondenzen oder Aktivitäten hat.

Vorzeitiger Auszug aus der Wohnung

Ein vorzeitiger Auszug aus der Ehewohnung kann als „böswilliges Verlassen“ ausgelegt und als Eheverfehlung in einem Scheidungsverfahren gewertet werden. Zudem kann ein Auszug Auswirkungen auf Ansprüche bezüglich der Ehewohnung haben.

Unzulässige Handlungen vermeiden

Unzulässige Handlungen, wie das Austauschen von Schlössern oder die Entfernung gemeinsam genutzter Gegenstände, können zu gerichtlichen Verfahren führen und sich negativ auf den Scheidungsprozess auswirken.

Die Vermeidung dieser häufigen Fehler kann dazu beitragen, den Scheidungsprozess reibungsloser und weniger belastend zu gestalten, sowohl emotional als auch finanziell. Es ist jedoch wichtig, im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

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Detektivkosten bei Scheidungen

Eine Lupe

Scheidungsverfahren sind oft nicht nur emotional belastend, sie können auch finanzielle Auswirkungen haben. Insbesondere in Bezug auf den nachehelichen Unterhalt können sich erhebliche Unterschiede ergeben. Ein nachehelicher Unterhalt wird vor allem dann gewährt, wenn die Ehe aufgrund des überwiegenden Verschuldens des anderen Partners geschieden wird. In einigen Fällen können sogar die Kosten für einen beauftragten Detektiv erstattet werden.

Die Rolle der Untreue bei Scheidungen

Die eheliche Treuepflicht gehört zu den ehelichen Pflichten – und ein Verstoß gegen diese Pflicht gilt gesetzlich als schwere Eheverfehlung. Obwohl Fremdgehen kein absoluter Scheidungsgrund mehr ist, können Beweise für die Untreue des anderen hilfreich sein. In solchen Fällen kann der Einsatz von Detektiven zur Klärung von Verdachtsmomenten sinnvoll sein.

Rückerstattung der Detektivkosten

In Anbetracht des Verschuldensprinzips kann es sinnvoll sein, bei vermuteter Untreue Klarheit durch einen Detektiv zu erlangen. Ein Detektivbericht kann als wirksames Beweismittel in einem Verfahren vorgelegt werden. Die Kosten für Detektivleistungen können jedoch erheblich sein. Unter bestimmten Bedingungen kann der betrogene Partner einen Anspruch auf Ersatz der Detektivkosten haben. Diese Kosten können entweder im Zuge des Scheidungsverfahrens geltend gemacht oder als Schadenersatzanspruch eingeklagt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Detektiv zumindest teilweise die Untreue oder das vermutete ehewidrige Verhalten bestätigt.

Kann man Detektivkosten von der Affäre zurückfordern?

In einigen Fällen ist es sogar möglich, die Detektivkosten vom sogenannten Ehestörer, also der Person, mit der der Ehepartner eine Affäre hatte, zurückzuverlangen. Diese Möglichkeit ist jedoch mit bestimmten rechtlichen und ethischen Fragen verbunden. Schließlich ist es die Pflicht des Ehepartners und nicht des Dritten, die eheliche Treue zu wahren. Die Affäre hat keinen Ehevertrag gebrochen, da sie keine Vereinbarung mit dem betrogenen Ehepartner hat.

Rechtssprechung zu Detektivkosten und Affären

Die Gerichtsbarkeit erkennt an, dass es in erster Linie die Pflicht des verheirateten Partners ist, keine ehewidrigen Beziehungen einzugehen. Dritte sind nicht verpflichtet, nachzuforschen, ob ihr neuer Partner verheiratet ist.

Mediation bei Trennung und Scheidung

Besonders bei Trennung und Scheidung kann Mediation als Weg zur Lösungsfindung dienen. Doch wie sieht die Schnittstelle zwischen Mediation & Scheidung konkret aus?

Möglichkeiten durch Mediation

Wenn Paare sich trennen, besteht oft der beiderseitige Wunsch, dies in gutem Einvernehmen zu tun. Dies gilt insbesondere, wenn Kinder involviert sind und ein Konflikt vermieden werden soll. Doch trotz des Wunsches nach einer fairen Lösung, sind sich die Partner nicht immer in allen Punkten einig. Hier kann die Mediation einen alternativen Lösungsweg bieten. Der Mediator unterstützt bei der Konfliktlösung, ohne jedoch das Ergebnis vorzugeben. Denn letztendlich entscheiden die Beteiligten selbst, was eine faire Lösung ist.

Die Rolle des Mediators in rechtlichen Belangen

Mediatoren moderieren das Gespräch und ergründen mit gezielten Techniken die tatsächlichen Bedürfnisse, die oft hinter Vorwürfen und Forderungen versteckt sind. Sie nehmen dabei eine neutrale Position ein, was sie von Rechtsbeiständen unterscheidet, die ausschließlich den Interessen ihrer Mandanten verpflichtet sind. Ein Rechtsbeistand ist dennoch hilfreich, um einen Einblick in die rechtliche Situation zu bieten.

Kooperation von Mediatoren und Rechtsanwälten

Die Arbeit von Mediatoren und Rechtsanwälten kann sich sinnvoll ergänzen. Bei Paaren, die sich auseinandergelebt haben und keine schwerwiegenden Eheverfehlungen im Raum stehen, kann die Mediation dazu beitragen, die Konsequenzen der Trennung gemeinsam zu erörtern. Nach erfolgreicher Mediation schließen die Beteiligten eine Mediationsvereinbarung ab, die die Grundlage für einen gerichtlichen Scheidungsvergleich bilden kann.

Mediation vs. Gerichtsverfahren: Kosten und Vertraulichkeit

Im Vergleich zu einem strittigen Gerichtsverfahren ist die Mediation kostengünstig und vertraulich. Mediatoren sind zu absoluter Verschwiegenheit über die während der Mediation bekannten Tatsachen verpflichtet. Diese Regelung schützt die Parteien vor der Verwendung von Informationen zu ihrem Nachteil in einem späteren Zivilverfahren.

Ist Mediation immer die richtige Wahl?

Mediation kann bei familienrechtlichen Konflikten ein großes Potenzial entfalten. Sie ist jedoch kein Allheilmittel und eignet sich nicht in jedem Fall. Es bedarf der Freiwilligkeit der Parteien und der Bereitschaft, sich zu bewegen. Bei Beziehungen mit Gewaltdynamik oder bei hohen Eskalationsstufen des Konflikts kann eine Mediation unangebracht sein.

Gerichtliche Anordnung von Mediation

Die Vorteile der Mediation sind auch dem Gesetzgeber bewusst. Bei Streitigkeiten über Obsorge oder Kontaktrecht kann ein Erstgespräch zur Mediation verpflichtend angeordnet werden. Jedoch kann auch das Gericht die Fortsetzung der Mediation nicht erzwingen. Denn eine tragfähige Lösung kann nur erreicht werden, wenn alle Beteiligten dies wirklich wollen. Mediation ist stets freiwillig und kann jederzeit von einer oder beiden Parteien beendet werden. Trotzdem kann sie auch bei Teilergebnissen einen Fortschritt darstellen.

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Schutz des Kindeswohls

Kinder stellen eine besonders schützenswerte Gruppe dar, und ihr Wohl ist von höchster Bedeutung. Doch wie können wir unseren Beitrag dazu leisten, unsere Kinder zu schützen? In diesem Artikel diskutieren wir das Konzept des Kindeswohls und seine gesetzliche Verankerung, die verschiedenen Formen der Kindeswohlgefährdung und wie sie identifiziert werden können.

Gesetzliche Verankerung des Kindeswohls

Der Begriff „Kindeswohl“ kommt häufig vor und ist stark emotional besetzt. In rechtlichen Verfahren, die das Obsorge- und Kontaktrecht (früher Besuchsrecht) betreffen, setzen sich Familienrichterinnen und Richter mit dem Kindeswohl auseinander, ebenso die Kinder- und Jugendhilfe. In Österreich ist das Kindeswohl gesetzlich verankert und es ist gesetzlich vorgeschrieben, dieses bestmöglich zu berücksichtigen und zu gewährleisten.

Definition des Kindeswohls

Um das Kindeswohl greifbarer zu machen, hat der Gesetzgeber einen Kriterienkatalog erstellt. Die angemessene Versorgung mit Nahrung und Wohnraum, Zugang zu medizinischer Versorgung, Fürsorge und Schutz des Kindes, Wertschätzung und Akzeptanz durch die Eltern, die Förderung des Kindes und die Vermeidung von Loyalitätskonflikten und Schuldgefühlen sind nur einige Beispiele für diese Kriterien. Jedes Kind ist einzigartig, daher müssen die Gerichte in jedem Fall individuell die Situation der Familie und des Kindes bewerten.

Das Kindeswohl ist auch in der Verfassung, im BVG über die Rechte von Kindern, verankert. Bei der Beurteilung des Kindeswohls spielt der Wille des Kindes eine wichtige Rolle, obwohl er nicht in jedem Fall ausschlaggebend ist. Es kommt auf das Alter des Kindes und auf die potentielle Beeinflussung der Meinung des Kindes durch einen Elternteil an. Das Recht eines Elternteils auf Kontakt zu seinem Kind ist dem Wohl des Kindes untergeordnet.

Formen der Kindeswohlgefährdung

Eine Kindeswohlgefährdung liegt laut Gesetz vor, wenn Kinder misshandelt, gequält, vernachläßt oder sexuell missbraucht werden oder ihr Wohl auf andere Weise erheblich gefährdet ist.

Die Vernachlässigung kann sowohl physischer als auch emotionaler Natur sein. Sie beinhaltet nicht nur die Vernachlässigung von körperlichen Bedürfnissen wie Nahrung, Kleidung und medizinischer Versorgung, sondern auch von emotionaler Zuwendung und Wärme.

Misshandlungen können sowohl physisch als auch psychisch sein. Gewalt gegen Kinder ist in allen Formen verboten, dazu zählen auch psychische Gewaltformen wie ständige Entwertung, Entmutigung oder Drohungen.

Identifikation einer Kindeswohlgefährdung

Es ist wichtig, nicht wegzuschauen, sondern hinzusehen, wenn wir vermuten, dass ein Kind Opfer von Gewalt ist. Wenn wir bemerken, dass Kinder zum Beispiel ständig verschmutzte Kleidung tragen, verfilzte Haare haben oder Geschichten erzählen, die alarmierend wirken, müssen wir genauer hinschauen.

Ein erster Schritt kann das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten sein. Sollten Sie ernsthafte Sorgen um das Wohl des Kindes haben, können Sie sich an die Kinder- und Jugendhilfe wenden. Diese prüft, ob tatsächlich eine Kindeswohlgefährdung vorliegt und kann gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen.

Für bestimmte Berufsgruppen, wie Lehrkräfte oder Ärzte, besteht sogar eine Pflicht, die Kinder- und Jugendhilfe zu informieren, wenn sie den Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung haben.

Playboygrenze beim Ehegattenunterhalt in Österreich – Was wirklich gilt

Der Volksmund nennt sie „Playboygrenze“ – die rechtliche Deckelung, die verhindern soll, dass Unterhalt ins Unermessliche steigt, nur weil der Zahlungspflichtige sehr viel verdient. Die verblüffende Antwort lautet: Beim Ehegatten- und nachehelichen Unterhalt gibt es diese Grenze in Österreich nicht. Der Oberste Gerichtshof hat das 2013 in der Leit-Entscheidung 7 Ob 80/13k klargestellt und seither durchgehalten. Wer verdient, teilt. Dieser Leitfaden erklärt, warum das so ist, wie sich der Unterhalt bei hohen Einkommen tatsächlich bemisst und an welchen Stellen die Praxis trotzdem zu Abschlägen kommt. Stand: April 2026.

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Was „Playboygrenze“ wirklich bedeutet – und wo sie nicht gilt

Der Begriff „Playboygrenze“ ist ein Alltagswort, kein juristischer Fachbegriff. Er bezeichnet die Vorstellung, dass Unterhalt ab einem bestimmten Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht weiter steigen dürfe, weil der Lebensstil des Berechtigten sonst ins Abgehobene kippen würde. Gemeint ist in seriöser Sprache die Luxusgrenze. Ihren juristischen Sitz hat sie beim Kindesunterhalt: Die Rechtsprechung deckelt den Anspruch typischerweise beim zwei- bis zweieinhalbfachen Regelbedarfssatz, weil Kinder nicht pädagogisch schädlich überalimentiert werden sollen.

Der weit verbreitete Irrtum ist, dieselbe Deckelung gelte auch beim Ehegatten- oder nachehelichen Unterhalt. Sie gilt dort nicht. Die pädagogische Begründung trägt bei Erwachsenen nicht, und der Oberste Gerichtshof hat diese Überlegung in seiner Leit-Entscheidung 7 Ob 80/13k vom 3. Juli 2013 ausdrücklich bestätigt. Die unterhaltsberechtigte Ehefrau oder der unterhaltsberechtigte Ehemann nimmt am wirtschaftlichen Erfolg des Partners nach den allgemeinen Regeln teil – unabhängig davon, wie hoch dieser Erfolg ausfällt. Einen detaillierten Blick auf die andere Seite – die Luxusgrenze beim Kindesunterhalt – haben wir in einem eigenen Beitrag zusammengefasst.

Dieser Unterschied ist mehr als eine akademische Feinheit. Er entscheidet in Scheidungsverfahren über sechs- und siebenstellige Zahlungsströme. Vorstände, Gesellschafter-Geschäftsführer und Spitzensportler treffen im Familiengericht auf die Erwartung ihrer Ex-Partnerinnen, am Einkommen teilzuhaben; umgekehrt setzen Frauen mit eigenen Karrieren bei vergleichsweise geringer verdienenden Männern dieselbe Logik um. Die Pointe des gesamten Themas liegt nicht in einer Deckelung, sondern in der sauberen Ermittlung der Bemessungsgrundlage und im Umgang mit unregelmäßigen Einkünften wie Boni, Aktienoptionen oder Firmenausschüttungen.

Infografik · Kernzahlen
Luxusgrenze – wo sie greift, wo nicht

👨‍👩‍👦
Kindesunterhalt
Deckelung

Luxusgrenze beim 2-fachen bis 2,5-fachen Regelbedarf.

2026: 720 € bis 1.750 € je Altersstufe.

💍
Ehegattenunterhalt
Kein starrer Deckel

33 % des Nettoeinkommens bzw. 40 % des Familieneinkommens – auch bei Millioneneinkommen.

OGH 7 Ob 80/13k: ausdrücklich keine Deckelung.

⚖️
Billigkeitsunterhalt
§ 68 EheG

Richtwert 15 % der Bemessungsgrundlage – bei beiderseitigem Verschulden.

Einzelfallbezogene Billigkeit.

Ehegattenunterhalt: Warum es hier keine Obergrenze gibt

Der Ehegattenunterhalt ruht auf zwei Säulen. Während aufrechter Ehe regelt ihn § 94 ABGB: Die Ehegatten tragen gemeinsam zur Deckung der ihren Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse bei – wer den Haushalt führt oder Kinder betreut, hat Anspruch auf einen Teil des Geldeinkommens. Nach der Scheidung greifen die §§ 66 bis 69 EheG. Der alleinschuldige Teil schuldet dem anderen angemessenen Unterhalt (§ 66 EheG); bei Ergänzungsbedarf springt § 67 EheG ein; bei beiderseitigem oder gleichteiligem Verschulden kann ein Billigkeitsunterhalt nach § 68 EheG zugesprochen werden, der in der Praxis bei rund 15 % der Bemessungsgrundlage liegt. § 68a EheG sichert verschuldensunabhängig ab, wenn Kinderbetreuung die Selbsterhaltung verhindert. Eine systematische Vertiefung bietet unser Beitrag zum nachehelichen Unterhalt im Detail.

In keiner dieser Normen findet sich eine Luxusgrenze. Die Prozentmethode der Senate ist jahrzehntealt und kalkuliert, dass auch bei überdurchschnittlichen Einkommen der prozentuale Anteil den Teilhabegedanken korrekt abbildet. Der OGH hat in 7 Ob 80/13k vom 3. Juli 2013 die Übertragung der Kindesunterhalts-Luxusgrenze auf den Ehegattenunterhalt ausdrücklich abgelehnt: Pädagogische oder erzieherische Erwägungen, die beim Kindesunterhalt eine Deckelung tragen, greifen bei einem erwachsenen Ex-Partner nicht. Die Entscheidung bestätigt die ständige Rechtsprechung (RIS-Justiz RS0009722, RS0047482) und fungiert heute als Ankerpunkt jeder Scheidungsberatung im gehobenen Einkommenssegment.

Der Teilhabegedanke hat einen konkreten Inhalt: Wer über Jahre in einer Ehe gelebt hat, in der ein Partner ein überdurchschnittliches Einkommen aufgebaut hat, darf den gewohnten Lebensstandard nicht schlagartig verlieren, sobald die Ehe endet. Das gilt für Alleinverdiener-Ehen ebenso wie für Konstellationen, in denen ein Partner in Teilzeit oder in der Kinderbetreuung zurückgeblieben ist. Der wirtschaftliche Erfolg des anderen ist in diesem Sinn eine gemeinsame Leistung – und wird auch so behandelt, wenn es um den Einkommensausgleich geht.

Die vier Unterhaltstypen zwischen Ehegatten
Welche Norm in welcher Lebensphase greift

1
Unterhalt während aufrechter Ehe (§ 94 ABGB)
Anspruch des haushaltsführenden Ehepartners – keine Luxusgrenze, voller Teilhabeansatz.

2
Unterhalt bei Alleinverschulden (§ 66 EheG)
Der schuldige Teil schuldet angemessenen Unterhalt – Prozentmethode voll einschlägig.

3
Ergänzungsunterhalt (§ 67 EheG)
Reicht der vorhandene Unterhalt nicht aus, ergänzt der allein- oder überwiegend schuldige Teil.

4
Billigkeitsunterhalt (§ 68 EheG)
Bei beiderseitigem Verschulden – Richtwert 15 %, einzelfallgeprägt.

Prozentmethode 33/40 %: So rechnet das Gericht wirklich

Die Prozentmethode ist das Rückgrat jeder Unterhaltsberechnung zwischen Ehegatten. In der Alleinverdiener-Ehe gelten 33 % des Netto-Einkommens des Unterhaltspflichtigen als Richtwert. Verdienen beide Ehegatten, gilt die 40 %-Regel: 40 % des zusammengerechneten Netto-Familieneinkommens abzüglich des Eigeneinkommens des Berechtigten ergeben den Unterhalt. Diese Quoten sind durch ständige Rechtsprechung gefestigt und werden auch bei sehr hohen Einkommen nicht verändert – gerade darin liegt die Absage an eine Luxusgrenze.

Ein Rechenbeispiel zeigt die Mechanik. Angenommen, der Unterhaltspflichtige verdient 15.000 Euro netto monatlich, die Berechtigte erzielt aus einer Teilzeitstelle 1.200 Euro. Nach der 40 %-Formel ergibt das ein Familieneinkommen von 16.200 Euro, davon 40 % sind 6.480 Euro, abzüglich des Eigeneinkommens von 1.200 Euro bleibt ein Unterhaltsanspruch von 5.280 Euro monatlich. Bestehen Sorgepflichten für Kinder, reduziert sich die Quote üblicherweise um 2 bis 3 Prozentpunkte je Kind unter 10 Jahren und um 2 Prozentpunkte je Kind über 10 Jahren. Diese Abzüge sind keine Deckelung, sondern eine Korrektur der Leistungsfähigkeit.

💶 Ehegattenunterhalt nach Prozentmethode (40 %, Doppelverdiener)
Beispielrechnung bei Eigeneinkommen Berechtigter = 0 €

Netto-Monatseinkommen 33 % (Alleinverdiener) 40 % (Familieneinkommen)
7.000 € 2.310 € 2.800 €
15.000 € 4.950 € 6.000 €
30.000 € 9.900 € 12.000 €
50.000 € 16.500 € 20.000 €
100.000 € 33.000 € 40.000 €
Orientierungswerte ohne Sorgepflichtabzug, ohne Anrechnung eigenen Einkommens der Berechtigten. Grundlage: ständige Rechtsprechung.
💡 Praxistipp: Immer das konkrete Nettoeinkommen ausverhandeln
In unserer Kanzleipraxis sehen wir häufig, dass die Prozentrechnung an der falschen Bemessungsgrundlage scheitert. Ob 13. und 14. Gehalt in die monatliche Basis einfließen, wie Boni, Aktienoptionen und Dienstwagen behandelt werden und welche Werbungskosten gegenzurechnen sind, entscheidet über Tausende Euro pro Monat. Eine schriftliche Aufstellung aller Einkunftsbestandteile vor der ersten Verhandlung zahlt sich regelmäßig aus.


Beim Kindesunterhalt gilt die Luxusgrenze – die Zahlen 2026

Der Kindesunterhalt folgt derselben Prozentmethode, kennt aber eine echte Deckelung. Nach § 140 ABGB haben Eltern den ihren Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnissen des Kindes beizutragen. Die Rechtsprechung orientiert die Höhe an den Altersprozenten (16 % bis 22 % des Nettoeinkommens) und an den jährlich fortgeschriebenen Regelbedarfssätzen des Senats 43 des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien. Der OGH hat mit 4 Ob 109/14d vom 17. Juli 2014 bestätigt, dass der zweieinhalbfache Regelbedarf als Richtwert einer pädagogisch vertretbaren Obergrenze dient – ohne starre Wirkung, aber mit klarer Tendenz. Wer Unterhalt für Kinder fordert oder zahlt, findet die Rechenwege im Detail in unserem Leitfaden Kindesunterhalt berechnen.

Für Eltern volljähriger Kinder in Ausbildung gelten dieselben Zahlen, ergänzt um die Zielstrebigkeitsprüfung. Wir haben die Rechtslage für studierende Kinder in einem eigenen Leitfaden zum Unterhalt während des Studiums zusammengetragen. Die folgende Tabelle zeigt, ab welchem Einkommen des Unterhaltspflichtigen die Luxusgrenze rechnerisch greift und welche Beträge 2026 aktuell sind.

👶 Regelbedarfssätze und Luxusgrenze 2026 (Senat 43 LGZ Wien)
Fettgedruckt: der in der Praxis übliche Richtwert der jeweiligen Altersstufe

Altersstufe Regelbedarf 2026 2-fach 2,5-fach
0 bis 3 Jahre 360 € 720 € 900 €
3 bis 6 Jahre 360 € 720 € 900 €
6 bis 10 Jahre 460 € 920 € 1.150 €
10 bis 15 Jahre 560 € 1.120 € 1.400 €
15 bis 19 Jahre 700 € 1.400 € 1.750 €
Valorisiert per 1. Jänner 2026. Die Luxusgrenze wirkt als Richtwert, nicht als starre Deckelung (OGH 4 Ob 109/14d).

Drei Praxisfälle: Vorstand, Unternehmer, Profisportler

Wie sich die Absage an eine Luxusgrenze in konkreten Zahlen niederschlägt, zeigen drei anonymisierte Konstellationen aus der Beratungspraxis. Die Fälle sind anonymisiert, die Mechanik ist typisch für das gehobene Einkommenssegment.

Szenario A – Vorstand eines ATX-Unternehmens

Herr M., 52 Jahre, Vorstand eines Salzburger ATX-notierten Industriekonzerns, bezieht 480.000 Euro Fixgehalt pro Jahr, rund 320.000 Euro Tantieme und hat 2023 bis 2025 Aktienoptionen im Wert von 1,2 Millionen Euro realisiert. Seine Ex-Frau F., 49 Jahre, war über 20 Jahre in der Kinderbetreuung, arbeitet heute geringfügig und verdient 450 Euro im Monat. Rechnerisch ergibt sich ein Netto-Monatseinkommen von rund 47.000 Euro, wenn man Fixgehalt, Tantieme und den Dreijahresdurchschnitt der Optionen zusammenzählt. Nach der 40 %-Regel bleiben 18.530 Euro monatlicher Unterhalt übrig. Der Einwand, dieser Betrag sei „unvertretbar hoch“, trägt nicht: Der OGH hat ihn in 7 Ob 80/13k genau für solche Fälle als zulässig qualifiziert. In der Praxis mündet die Streitigkeit häufig in einem Pauschal-Vergleich, der künftige Bonuszahlungen gegen eine höhere Valorisierung abgilt.

Szenario B – Salzburger Bauunternehmer

Herr S., 58 Jahre, ist Gesellschafter-Geschäftsführer einer Bau-GmbH. Seine Gewinne schwankten in den letzten drei Jahren zwischen 170.000 und 420.000 Euro, die Privatentnahmen lagen zwischen 160.000 und 200.000 Euro. Seine Ex-Frau B. arbeitete über 30 Jahre in der Buchhaltung des Betriebs mit, ohne eigenes Gehalt, und bezieht heute keine Einkünfte. Der Dreijahresdurchschnitt des Gewinns liegt bei 290.000 Euro, netto rund 13.750 Euro monatlich – 33 % davon sind 4.540 Euro Unterhalt. Knackpunkt ist die Bemessungsgrundlage: B. fordert die Einbeziehung thesaurierter Gewinne in der GmbH, S. beruft sich auf Substanzbildung. Sachverständigengutachten zur branchenüblichen Eigenkapitalquote und die Zurechnung verdeckter Ausschüttungen (Firmenauto privat, Betriebswohnung) entscheiden am Ende über mehrere Tausend Euro pro Monat. Weiterführendes zur Vermögensaufteilung mit Unternehmensbezug lesen Sie auf unserer Schwerpunktseite Scheidung.

Szenario C – Ehemaliger Profisportler

Herr P., 36 Jahre, war bis 2022 Fußballprofi und verdiente zwischen 1,8 und 4,2 Millionen Euro pro Jahr. Seit dem Karriere-Ende 2023 arbeitet er als Jugendtrainer mit einem Bruttogehalt von 85.000 Euro. Sein Vermögen beträgt rund sechs Millionen Euro, überwiegend in Immobilien. Nach der Scheidung 2024 fordert Ex-Frau L. einen Unterhalt, der dem Lebensstil der Karrierejahre entspricht. Der OGH verlangt jedoch keine Anspannung auf das fiktive Profi-Gehalt, wenn das Karriere-Ende biografisch nachvollziehbar ist. Maßgeblich sind das aktuelle Gehalt (netto rund 5.100 Euro monatlich) und die Vermögenserträge aus Mieten und Dividenden von rund 12.000 Euro monatlich. Bemessungsgrundlage: etwa 17.000 Euro. 33 % ergeben 5.610 Euro nachehelichen Unterhalt nach § 66 EheG. Eine Luxusgrenze wird auch hier nicht angewendet; der Anspruch bemisst sich an den heutigen Einkommensverhältnissen.

Infografik · Fall-Karten
Drei Konstellationen, ein Prinzip

💼
Vorstand
Fall A

Netto 47.000 € / Monat. 40 % ergeben 18.530 € Unterhalt – ohne Deckelung.

Pauschal-Vergleich über künftige Boni empfohlen.

🏗️
Unternehmer
Fall B

Dreijahresgewinn 290.000 €. 33 % ergeben 4.540 € Unterhalt nach § 94 ABGB bzw. § 66 EheG.

Kernfrage: Substanzbildung vs. thesaurierter Gewinn.

Profisportler
Fall C

Karriere-Ende – keine Anspannung auf altes Gehalt. 33 % vom heutigen Einkommen plus Vermögenserträgen: 5.610 €.

Vermögenserträge zählen, Substanz nicht.

Einkommen bei Unternehmern richtig ermitteln

Bei angestellten Unterhaltspflichtigen lässt sich das Nettoeinkommen aus Lohnzettel und Jahreslohnzettel ableiten. Bei Unternehmern, Gesellschafter-Geschäftsführern und Freiberuflern wird die Ermittlung ungleich anspruchsvoller. Ausgangsbasis ist der steuerliche Gewinn laut Gewinn- und Verlustrechnung oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Privatentnahmen dienen als Indikator, solange sie nicht substanzzehrend wirken. Die Rechtsprechung verlangt bei schwankenden Einkünften einen Dreijahres-Durchschnitt; bei strukturellen Einbrüchen gewichtet der OGH jüngere Werte stärker, bei einmaligen Sondergewinnen erfolgt eine differenzierte Betrachtung.

Zwei Weichenstellungen entscheiden über den konkreten Betrag. Erstens: Naturalleistungen. Dienstwagen zur privaten Nutzung, Dienstwohnung, vom Betrieb bezahlte Reisen oder verdeckte Gewinnausschüttungen werden mit ihrem Geldwert zugerechnet. Zweitens: thesaurierte Gewinne. Wer Gewinne in der GmbH stehen lässt, muss belegen, dass die Ansparung betrieblich geboten ist – unbegründete Substanzbildung zu Lasten der Unterhaltsberechtigten ist unzulässig. Der Anspannungsgrundsatz verhindert, dass der Unterhaltspflichtige sein Einkommen künstlich drückt; wer statt einer Ausschüttung ein niedrigeres Gehalt zieht, muss sich die Differenz zurechnen lassen. Wer die Vermögensaufteilung parallel führen muss, findet praxisnahe Hinweise im Beitrag zur einvernehmlichen Scheidung 2026.


Checkliste: Was zum unterhaltsrechtlichen Einkommen zählt
☑️

Steuerlicher Gewinn – Ausgangsbasis, im Zweifel Dreijahres-Durchschnitt.
☑️

Privatentnahmen – Indikator, sofern nicht substanzzehrend.
☑️

Verdeckte Gewinnausschüttungen – Firmenauto privat, Dienstwohnung, Reisen: Zurechnung mit Geldwert.
☑️

Thesaurierte Gewinne – Zurechnung, wenn ohne betrieblichen Zweck einbehalten.
☑️

Boni, Tantieme, Aktienoptionen – ja, wenn wiederkehrend – Mehrjahresdurchschnitt bilden.
☑️

Vermögenserträge – Mieten, Zinsen, Dividenden fließen in die Bemessung ein.
☑️

Anspannungsgrundsatz – fiktives Einkommen bei künstlicher Reduktion.

Die sechs häufigsten Fehler und Mythen

Wenn Unterhalt bei hohem Einkommen verhandelt wird, treffen Erwartungen auf Rechtsprechung – und oft wird der Abstand zwischen beiden größer, je näher der Gerichtstermin rückt. Sechs Annahmen tauchen in der Beratungspraxis besonders häufig auf. Sie halten der juristischen Prüfung nicht stand.

„Je mehr mein Ex verdient, desto mehr muss er zahlen – ohne Ende.“
Die Prozentsätze bleiben fix: 33 % oder 40 %. Der Absolutbetrag steigt, die Quote nicht.

„Die Playboygrenze schützt mich als Vorstand vor zu hohem Ehegattenunterhalt.“
Beim Ehegattenunterhalt gibt es keine solche Grenze (OGH 7 Ob 80/13k). Das ist eine Verwechslung mit dem Kindesunterhalt.

„Ich bekomme 50 % vom Nettoeinkommen meines Ex.“
Maximal 40 % des Familieneinkommens, davon wird das Eigeneinkommen abgezogen.

„Naturalleistungen wie Dienstwohnung oder Firmenauto werden nicht angerechnet.“
Doch – sie fließen mit ihrem Geldwert voll in die Bemessungsgrundlage ein.

„Boni und Aktienoptionen zählen nicht, weil sie unregelmäßig sind.“
Wiederkehrende Zahlungen werden über den Mehrjahresdurchschnitt zugerechnet.

„Ich muss meine Firma aufbauen – also zahle ich nur aus dem Rest.“
Substanzschonung ist anerkannt, aber nur branchenüblich. Übermäßiger Eigenkapitalaufbau ist unzulässig.

Häufige Fragen zur Playboygrenze beim Ehegattenunterhalt

Gibt es eine Playboygrenze beim Ehegattenunterhalt?
Nein. Der Oberste Gerichtshof hat in der Leit-Entscheidung vom 3. Juli 2013 (7 Ob 80/13k) ausdrücklich klargestellt, dass beim nachehelichen Unterhalt keine Luxus- oder Playboygrenze gilt. Anders als beim Kindesunterhalt – wo pädagogische Gründe eine Obergrenze rechtfertigen – greift der Berechtigte am überdurchschnittlichen Einkommen des Ex-Partners nach der 33 %- bzw. 40 %-Regel teil, unabhängig davon, wie hoch das Einkommen ausfällt.

Ab welchem Einkommen greift die Luxusgrenze beim Kindesunterhalt?
Das hängt vom Alter des Kindes ab. Bei einem 12-jährigen Kind (Regelbedarf 2026: 560 Euro, 2,5-fach 1.400 Euro) wird die Grenze bei 20 % Unterhaltsanteil ab einem monatlichen Nettoeinkommen von rund 7.000 Euro wirksam. Bei einem Kleinkind und 16 %-Ansatz liegt die Schwelle bei etwa 5.600 Euro, bei einem Teenager mit 22 % bei rund 7.950 Euro.

Wie werden Aktienoptionen oder Boni bei der Unterhaltsberechnung behandelt?
Unregelmäßige, aber wiederkehrende Einkünfte wie Jahres-Boni, Tantieme oder ausgeübte Aktienoptionen fließen in die Bemessungsgrundlage ein – in der Regel über einen Dreijahres-Durchschnitt. Einmalige Sondergewinne aus Firmenverkauf oder Abfindung werden differenzierter betrachtet und nicht einfach gedrittelt. In der Praxis empfiehlt sich ein Vergleich mit Pauschalabgeltung, um künftige Streitigkeiten zu vermeiden.

Das Wichtigste auf einen Blick

📌
Playboygrenze Ehegattenunterhalt – Zusammenfassung
1.Beim Ehegatten- und nachehelichen Unterhalt gibt es keine Luxus- oder Playboygrenze (OGH 7 Ob 80/13k).
2.Die Prozentmethode bleibt auch bei Spitzeneinkommen unverändert: 33 % (Alleinverdiener) bzw. 40 % (Familieneinkommen) minus Eigeneinkommen.
3.Rechtsgrundlagen sind § 94 ABGB (während der Ehe) und §§ 66–69 EheG (nach der Scheidung); § 68 EheG sieht einen Billigkeitsunterhalt von rund 15 % vor.
4.Beim Kindesunterhalt gilt die Luxusgrenze als Richtwert (2- bis 2,5-fach Regelbedarf, OGH 4 Ob 109/14d). Beträge 2026: 720 € bis 1.750 €.
5.Bei Unternehmern ist die Einkommensermittlung der eigentliche Knackpunkt: Dreijahresdurchschnitt, verdeckte Ausschüttungen, thesaurierte Gewinne, Anspannungsgrundsatz.
6.Naturalleistungen – Dienstwagen, Dienstwohnung, verdeckte Vorteile – werden mit Geldwert voll eingerechnet.
7.Bei Profisportlern wird das Karriere-Ende grundsätzlich akzeptiert; Vermögenserträge fließen ein, Substanz bleibt geschont.
8.In der Praxis werden die Streitigkeiten über Pauschal-Vergleiche gelöst – sie geben beiden Seiten Planungssicherheit und vermeiden Folgestreitigkeiten über künftige Boni.

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Wie wir Ihnen helfen können

Brandauer Rechtsanwälte begleitet Mandantinnen und Mandanten in Scheidungs- und Unterhaltsverfahren, in denen es um hohe und komplex strukturierte Einkommen geht. Wir prüfen, ob Boni, Tantieme, Aktienoptionen und Naturalleistungen korrekt in die Bemessungsgrundlage eingeflossen sind, verhandeln Vergleiche mit Pauschalabgeltung und vertreten Sie, wenn eine einvernehmliche Lösung nicht gelingt, vor dem Bezirksgericht.

Für die erste Einschätzung Ihrer Konstellation reicht ein strukturierter Überblick über die Einkommensverhältnisse und den Verfahrensstand. Füllen Sie das untenstehende Formular aus oder nutzen Sie das Calendly-Terminsystem – wir melden uns mit einer anwaltlichen Ersteinschätzung, ob Sie einen höheren Unterhalt fordern können, einen überhöhten Anspruch abwehren oder durch einen Vergleich Rechtssicherheit für beide Seiten herstellen sollten. Eine vertiefte Übersicht zu allen familienrechtlichen Themen finden Sie auf unserer Schwerpunktseite Familienrecht.

Verlobung: Rechtliche Aspekte

Traditionell besagt ein Aberglaube, dass eine zu lange Verlobungszeit Unglück bringen kann. Aber kann eine Verlobung, insbesondere wenn sie nicht in eine Ehe mündet, rechtliche Konsequenzen haben? Und wie sieht es aus, wenn finanzielle Verpflichtungen bereits eingegangen sind, wie etwa Vorauszahlungen für die bevorstehende Hochzeit, der Kauf von Ringen oder Kleidern? Im Falle einer nicht stattfindenden Hochzeit könnte sich die Frage stellen, wie Schadensbegrenzung – insbesondere finanzieller Art – erreicht werden kann und wer letztendlich die Kosten tragen muss.

Verlobung: Ein romantischer Rechtsakt?

Eine Verlobung ist nicht nur ein romantischer Akt, sondern hat auch rechtliche Bedeutung. Juristisch gesehen ist eine Verlobung das Versprechen zweier Menschen, zu heiraten. Dieses Versprechen kann explizit ausgesprochen werden oder stillschweigend erfolgen, beispielsweise durch den Austausch von Ringen. Es gibt dabei keine Verpflichtung, sofort zu bestimmen, wann und wo die Hochzeit stattfinden wird. Eine Verlobung kann sogar durch bestimmte Handlungen beider Parteien, die auf die Planung einer Hochzeit abzielen, entstehen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine Verlobung jederzeit, auch einseitig, aufgelöst werden kann. Eine Ehe kann nicht erzwungen werden, niemand kann rechtlich gezwungen oder verklagt werden, tatsächlich zu heiraten. Dennoch sind mit einer Verlobung bestimmte rechtliche Folgen verbunden.

Was passiert, wenn es nicht zur Hochzeit kommt?

Die rechtlichen Konsequenzen einer Verlobung werden vor allem dann spürbar, wenn die Verlobung aufgelöst wird, bevor die Ehe eingegangen wird. Falls eine Person die Verlobung grundlos auflöst, kann der anderen Partei möglicherweise finanzieller Ersatz bzw. Schadenersatz zustehen. Dies gilt ebenso, wenn die Verlobung aus gutem Grund gelöst werden „musste“, weil der zukünftige Ehepartner nicht den Erwartungen entspricht. Mögliche Gründe könnten Untreue, Alkoholismus, charakterliche Schwächen, unangemessenes Verhalten, Gewalt oder Vorstrafen sein. Auch Unvereinbarkeiten in grundlegenden religiösen oder weltanschaulichen Fragen können einen ausreichenden Grund zur Auflösung einer Verlobung darstellen. Keinen Schadenersatz gibt es hingegen, wenn beide Parteien gute Gründe für den Rücktritt haben.

Was kann erstattet werden?

Was bei einer aufgelösten Verlobung nicht erstattet wird, ist Entschädigung für erlittene Enttäuschungen. Es gibt kein „Schmerzengeld“ für verletzte Gefühle. Laut Gesetz kann nur der finanzielle Schaden ersetzt werden, also jener Schaden, der ohne die Verlobung nicht entstanden wäre. Dies kann beispielsweise die Kosten für die Verlobungsfeier, die Versendung von Ankündigungen, die Vorbereitungen für die Hochzeit oder auch Kosten für die gemeinsame Wohnung umfassen. Wenn eine Person ihre Arbeit aufgegeben hat in Erwartung der bevorstehenden Hochzeit, können auch Ansprüche aufgrund entgangener Verdienstmöglichkeiten geltend gemacht werden.

Der Verlobungsring: Rückgabe bei Nichtzustandekommen der Ehe?

In Österreich ist es üblich, dass bei einer Verlobung ein Ring überreicht wird – der sogenannte Verlobungsring. Häufig hat dieser Ring einen beträchtlichen materiellen Wert. Wenn die Ehe nun doch nicht zustande kommt, könnte der Schenkende den Ring zurückfordern. Nach dem Gesetz können Geschenke, die im Zusammenhang mit einer Verlobung gemacht wurden, widerrufen werden, wenn die Ehe ohne Verschulden des Schenkenden nicht zustande kommt. Aufwendungen und Geschenke, die im Hinblick auf die Hochzeit gemacht wurden – einschließlich des Verlobungsrings – müssen in diesem Fall ersetzt werden.

Soziale Medien und Scheidungen: Ein gefährliches Duo

Das Online-Leben nimmt für viele einen wesentlichen Teil ihres Alltags ein. Massenphänomene wie Facebook, Instagram und andere soziale Medien sind allgegenwärtig. In Zeiten persönlicher Krisen, wie Scheidungen oder Trennungen, nutzen viele Menschen diese Plattformen, um Gefühle auszudrücken oder ihre Erfahrungen zu teilen. Doch Vorsicht: Soziale Medien und Scheidungen können eine heikle Kombination sein.

Rechtliche Konsequenzen

Es ist verständlich, wenn die persönliche Enttäuschung groß ist. Dennoch ist es rechtlich gesehen nicht ratsam, Beleidigungen oder intime Details über den Ex-Partner oder die Trennung online zu teilen. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Beleidigungen, Diffamierungen und Cybermobbing können strafrechtliche Folgen haben und könnten zu Schadenersatzforderungen führen.

Familienrecht und Social Media

Im Kontext von familienrechtlichen Auseinandersetzungen ist noch mehr Vorsicht geboten. Nicht nur potenzielle Arbeitgeber prüfen Social Media Profile. Auch in Scheidungsverfahren können die Informationen aus den sozialen Netzwerken oft als Beweise dienen. Bilder oder Posts könnten beispielsweise eine Affäre aufdecken oder extravagante Ausgaben offenbaren – während der Kindesunterhalt nicht gezahlt wird.

Disziplin vor der Scheidung

Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass Untreue immer noch als schwerwiegende Eheverfehlung angesehen wird, die teuer werden kann. Fotos, die Sie mit einem neuen Partner in romantischem Urlaub zeigen, während Sie noch verheiratet sind, sollten nicht veröffentlicht werden. Ebenso unangebracht sind bewundernde Kommentare unter Bildern von leicht bekleideten Personen.

Diskretion auch nach der Scheidung

Aber auch nach der Scheidung kann eine gewisse Zurückhaltung wichtig sein. Insbesondere während eines Sorgerechts- oder Umgangsrechtsverfahrens. Bilder, die einen Hang zu Alkohol- und Substanzmissbrauch suggerieren könnten, sollten vermieden werden. Auch die Veröffentlichung von Bildern gemeinsamer Kinder gegen den Wunsch des anderen Elternteils sollte unterlassen werden.

Im Konfliktfall: Posten Sie nichts!

Die eigene Reichweite und die Privatsphäre-Einstellungen werden oft falsch eingeschätzt. Selbst wenn Sie denken, dass Sie unter sich sind, weil Sie Ihren Ex-Partner blockiert haben: Screenshots können schnell geteilt und verbreitet werden. Denken Sie auch daran, Ihre Passwörter und Zugangsdaten für E-Mail-Konten und soziale Netzwerke zu ändern!

Unterhaltsanspruch wegen Social Media gefährdet?

Auch nach der Scheidung sollte man bei der Nutzung von Social Media vorsichtig sein. Falsche Anschuldigungen, fortgesetzte Beleidigungen oder das Veröffentlichen von intimen Details könnten möglicherweise einen hart erkämpften Unterhaltsanspruch gefährden.

Im Zweifel: Lassen Sie es lieber

Wenn Sie unsicher sind, ob ein Beitrag angemessen ist oder nicht, ist es besser, ihn nicht zu posten. In Zeiten familiärer Krisen ist es ratsam, über die Folgen der Veröffentlichung privater Inhalte nachzudenken.

Kindeswohl nach der Trennung: Regeln beim Umzug

Trennungen können kompliziert sein – besonders wenn Kinder involviert sind. Hier ist ein umfassender Leitfaden, der Ihnen helfen soll, den Prozess zu verstehen und den besten Weg für Ihr Kind zu finden.

Trennung und das Wohl des Kindes

Wenn sich Eltern trennen, bleibt eine Bindung durch ihre Kinder bestehen. Sie müssen gemeinsam wichtige Entscheidungen über Erziehung, Schule, Hobbys, medizinische Fragen und insbesondere den Wohnort des Kindes treffen. Gerade wenn es einen internationalen Bezug gibt oder Eltern beruflich ins Ausland ziehen möchten, wird die Frage nach dem Wohnort des Kindes zu einer komplexen Angelegenheit.

Obsorge: Eine Schlüsselfrage

Die Obsorge umfasst die Pflege und Erziehung des Kindes sowie die gesetzliche Vertretung und Verwaltung des Vermögens des Kindes. Bei unverheirateten Eltern hat die Mutter automatisch das alleinige Obsorgerecht, aber die Eltern können gemeinsam ein Obsorgerecht vereinbaren. Bei verheirateten Eltern haben beide automatisch das Obsorgerecht.

Situation bei alleiniger Obsorge

Hier ist es wichtig, zwischen Wohnort und Aufenthaltsort zu unterscheiden. Der obsorgeberechtigte Elternteil kann den Wohnort des Kindes bestimmen und auch allein über eine Verlegung des Wohnortes ins Ausland entscheiden. Jedoch hat der nicht obsorgeberechtigte Elternteil das Recht, informiert zu werden und sich zu äußern.

Situation bei gemeinsamer Obsorge: Hauptaufenthalt ist entscheidend

Bei gemeinsamer Obsorge, aber getrenntem Wohnen, ist der Hauptaufenthalt des Kindes zu bestimmen. Diese Person darf grundsätzlich über den Wohnort des Kindes entscheiden. Bei einem Umzug ins Ausland oder an einen weit entfernten Ort im Inland gibt es jedoch Besonderheiten zu beachten.

Kommunikationspflichten bei einem Umzug

Die Verlegung des Wohnortes von Kindern ist ein sensibles Thema. Es ist wichtig, korrekt vorzugehen, um nicht des Kindesentzugs beschuldigt zu werden. Der andere Elternteil muss rechtzeitig und nachweislich über die Umzugspläne informiert werden. Seine Meinung muss berücksichtigt werden, wenn sie dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

Sondersituation: Nicht festgelegter Hauptaufenthalt oder Doppelresidenz

Die Situation ist etwas komplexer, wenn kein Hauptaufenthalt festgelegt wurde oder wenn die Eltern das Kind gleichberechtigt betreuen (Doppelresidenzmodell). In solchen Fällen kann der Wohnort des Kindes nur mit Zustimmung beider Elternteile oder der Genehmigung des Gerichts ins Ausland verlegt werden.

Eheverträge: Ein Fahrplan für die harmonische Trennung

Eheverträge genießen oft einen weniger positiven Ruf, da sie hauptsächlich von der wirtschaftlich stärkeren Partei erwirkt werden. Sie bieten jedoch auch die Möglichkeit, eine gerechte Lösung für beide Seiten zu finden.

Der Ehevertrag

Trotz des allgemeinen negativen Rufs sind Eheverträge keineswegs ohne Wert. Im Gegenteil, sie sind tatsächlich ein wichtiger Teil der Ehe. Denn ob man es wahrhaben will oder nicht, die Ehe ist ein Vertrag. Warum sollte man also nicht mitentscheiden, was darin enthalten sein sollte?

Wann sollte man einen Ehevertrag in Betracht ziehen?

Menschen, die heiraten, tun dies oft aus Liebe. Aber die Ehe ist nicht nur eine Liebeserklärung. Es ist auch eine rechtliche Vereinbarung. Es ist wichtig zu beachten, dass in Österreich immer noch das Verschuldensprinzip gilt. Dies bedeutet, dass man bei einer Scheidung nur unter bestimmten Umständen Anspruch auf Unterhalt hat. Dies kann zu unerwünschten Konflikten und Enttäuschungen führen, besonders wenn man nicht nachweisen kann, dass der andere Partner „schuld“ ist. Daher kann der Abschluss eines Ehevertrags in solchen Situationen eine gerechtere Lösung bieten.

Ausgewogene Eheverträge: Der Schlüssel zur Gerechtigkeit

Eheverträge werden oft vom wirtschaftlich stärkeren Teil initiiert, um sich im Falle einer Scheidung abzusichern. Das ist verständlich und nicht verwerflich. Insbesondere bei erheblichen Unterschieden in den Einkommensverhältnissen oder beim Besitz von Immobilien wird ein Ehevertrag empfohlen. Aber es ist wichtig, dass diese Vereinbarungen fair und ausgewogen sind.

Der faire Umgang mit Eheverträgen

Ein guter Tipp für den Umgang mit Eheverträgen ist, fair zu sein. Jemanden unter Druck zu setzen oder zu zwingen, einen Vertrag zu unterschreiben, ist absolut nicht akzeptabel. Eheverträge führen zu einer guten Einigung, die auch vor Gericht Bestand hat, wenn sie möglichst ausgeglichen sind. Bei einem Ehevertrag ist es auch sinnvoll, alle paar Jahre die Situation neu zu bewerten.

Résumé

Vielleicht ist es an der Zeit, das Bild des Ehevertrags zu überdenken. Mit einer rechtlichen Vereinbarung können Ehepartner nicht nur regeln, wer im Falle einer Scheidung etwas erhält, sondern auch, wie das gemeinsame Vermögen fair verteilt wird. Ohne Schlammschlacht. Das kann auch als eine Form des Liebesbeweises gesehen werden. Es ist daher wichtig, den Wert und die Vorteile eines Ehevertrags zu erkennen und zu schätzen.

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