5 Fragen, die man sich nach einem Verkehrsunfall stellen sollte

Verkehrsunfall
    • Was sind die „first Steps“ nach jedem Verkehrsunfall?
    • Müssen Sie die Polizei verständigen
    • Verkehrsunfall mit Verletzten – was müssen Sie tun? 
    • Wer bezahlt meinen Anwalt bei einer Vertretung?
    • Habe ich Anspruch auf Schmerzengeld?

Ein Verkehrsunfall ist in jederlei Hinsicht ein nervenaufreibendes Ereignis. Dennoch sollte man gerade in solchen Situationen einen kühlen Kopf bewahren und sich folgende Schritte in den Kopf rufen. 

Was sind die „first Steps“ nach jedem Verkehrsunfall?

Nach der Absicherung und Sicherstellung der Unfallstelle sowie der Versorgung allfälliger Verletzte sind untenstehende Punkte jedenfalls zu beachten: 

    • Füllen Sie einen Unfallbericht aus und machen Sie sich Ihre eigene gedankenbasierte Skizze, wie Sie den Unfallhergang empfunden haben
    • Fertigen Sie Fotos an, von Ihrem Fahrzeug sowie auch vom Fahrzeug des Unfallgegners. Dies kann für die Verschuldensfrage sowie die Klärung des Sachverhaltes sehr ausschlaggebend sein
    • Reden Sie mit allfälligen Zeugen und lassen Sie sich von diesen auch die Daten geben. 
    • Gerne senden gegnerische Haftpflichtversicherungen sogenannte Abfindungserklärungen aus. Unterfertigen sie diese nicht leichtfällig sondern lassen Sie sich in diesem Fall anwaltlich beraten. Vereinbaren Sie jetzt kostenlos ein Erstgespräch. 

Müssen Sie die Polizei verständigen?

    • Die Polizei (juristisch auch Exekutive genannt) ist jedenfalls verpflichtend bei einem Verkehrsunfall mit Verletzten hinzuzuziehen. 
    • Ebenso ist man verpflichtet, erste Hilfe zu leisten oder Hilfe zu holen. Ein Unterbleiben von dieser Handlung kann unter gewissen Umständen unter den §95 des Strafgesetzbuches fallen. Die Folge dessen ist eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe.  
    • Achtung: Bei einem reinen Blechschaden, sprich niemand hat sich verletzt, kann das Benachrichtigen der Polizei unterbleiben. Dennoch sollte man nur davon absehen, wenn die vollständigen Daten der Unfallbeteiligten ausgetauscht werden. Ist dies nicht der Fall, ist es ratsam, auch bei keinen Personenschäden, die Polizei anzurufen. 

Verkehrsunfall mit Verletzten – was müssen Sie tun?

    • Wie schon oben erwähnt ist in diesem Fall unbedingt Hilfe zu holen oder erste Hilfe zu leisten sowie auch die Polizei zu verständigen 
    • Auch bei leichten Verletzungen wird hier ein Verkehrsunfall mit Verletzten zur Anzeige gebracht, da es sich hier um eine fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr handelt. 
    • Dies wird nach der Aufnahme zur Staatsanwaltschaft gebracht und diese entscheidet je nach Schwere des Verhaltens sowie auch der Verletzung ob es weiterverfolgt wird oder eingestellt. 

Beispielsweise kann bei einer fahrlässigen Körperverletzung nach §88 des Strafgesetzbuches folgende Strafzumessung drohen:

      • Nach Abs 1 wird bei schwerem Verschulden eine Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen angedroht
      • Wie dem §88 Abs 2 entnehmen ist, wird bei einer leichten Fahrlässigkeit sowie Verletzung das Verfahren eingestellt, wenn die Heilung nicht über 14 Tage dauert und der Verletzte weiterhin seinem Beruf nachgehen kann. 
    • Natürlich ist dies von Fall zu Fall verschieden, deswegen sollte ein Anwalt zu Rate gezogen werden. 

Wer bezahlt meinen Anwalt bei einer Vertretung?

    • Diesbezüglich werden wir uns bei Ihrer Rechtsschutzversicherung um eine sogenannte Deckungsanfrage bemühen und erfahren, ob die Kosten von Ihrer Versicherung gedeckt werden. 
    • Am Besten nehmen Sie bei einem kostenlosen Erstgespräch gleich Ihre Polizze mit. 

Hab ich Anspruch auf Schmerzengeld?

    • Bei einem Verkehrsunfall mit reinem Blechschaden, haben Sie keinen Anspruch auf Schmerzengeld. 
    • Bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden (bedeutet, dass sich jemand dabei verletzt hat), besteht grundsätzlich ein Anspruch. Dies wird von der Dauer der Schmerzen abhängig gemacht. 

Zusammenfassend gilt festzuhalten, dass: 

    • man bei jedem Unfall die Unfallstelle absichern muss und allfällig erste Hilfe leistet 
    • immer Fotos machen sollte, von der Endstellung der Fahrzeuge sowie auch den Schäden
    • man einen Unfallbericht ausfüllen soll und sich auch selbst eine Skizze machen soll über das Unfallergehen 
    • man keine Abfindungserklärungen vorschnell unterzeichnen sollte
    • bei bloßen Blechschäden die Polizei nicht zu verständigen ist
    • bei Verkehrsunfällen mit Verletzten verpflichtend die Polizei zu rufen ist 
    • bei leichter Fahrlässigkeit unter oben genannten Voraussetzungen trotz Vollendung des Tatbestandes mit Straffreiheit oder diversioneller Erledigung zu rechnen ist
    • aufgrund der Individualität eines jeden Falles vorsorglich der Rat eines Anwalts einzuholen ist. 

Disclaimer: Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und zusammengestellt; eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Dieser Beitrag ersetzt auch keine Rechtsberatung. 

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