Verschiedene Zeichenarten wie Wörter, Abbildungen, Buchstaben, Farben, Klänge und Zahlen können geschützt werden. Wichtig ist, dass diese Zeichen unterscheidungskräftig und darstellbar sind. Bestimmte Zeichen, wie Hoheitszeichen, amtliche Prüfungszeichen und irreführende oder sittenwidrige Zeichen, sind von der Registrierung ausgeschlossen. Auch rein beschreibende oder Gattungsbezeichnungen können der Eintragung im Weg stehen.