News im Gewährleistungsrecht!

Der österreichische Nationalrat als Gesetzgeber hat im Sommer 2021 weitgehende Neuerungen im Gewährleistungsrecht beschlossen! Die neuen Regelungen kommen für alle Verträge, welche ab dem 01.01.2022 geschlossen werden zur Anwendung. Grund zur Reform sind EU-Richtlinie,  die nun auch im nationalen Recht umgesetzt werden (EU-Richtlinien: Warenkauf 2019/771 und Digitale Inhalte 2019/770). Die Änderungen bringen eine Ausweitung des Verbraucherschutzes und enthalten Regelungen für Gewährleistung auf die Bereitstellung von digitalen Inhalten wie zum Beispiel Softwareprogramme.

EU-Richtlinien sind Rechtsakte der Europäischen Union, die nicht unmittelbar Anwendung in den Mitgliedsstaaten entfalten. Sie werden auch als sekundäres Unionsrecht bezeichnet und müssen zur Erlangung von Gültigkeit erst von den einzelnen Mitgliedstaaten im nationalen Recht umgesetzt werden. Anders verhält es sich mit EU-Verordnungen, diese gelten unmittelbar in allen der Europäischen Union angehörigen Ländern. 

Richtlinien sind sohin “Vorschläge” erlassen von der Europäischen Kommission, vom Rat der Europäischen Union und vom Europäischen Parlament. Kundgemacht werden diese  Amtsblatt der Europäischen Union.

Ab dem 01.01.2022 gilt es im Gewährleistungsrecht zwischen dem VGG (Verbrauchergewährleistungsgesetz) und dem bekannten ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) zu unterscheiden. Beide Gesetze enthalten das Gewährleistungsrecht betreffende Bestimmungen. Das VGG gilt ausschließlich für den B2C Bereich, also für Verträge zwischen Unternehmen und Konsumenten, wohingegen im ABGB auch die Bereiche B2B und C2C berücksichtigt werden. Unter B2B werden Rechtsgeschäfte verstanden, die ausschließlich zwischen Unternehmen als Vertragsparteien geschlossen werden, unter C2C, Geschäfte zwischen Konsumenten. Ein Beispiel für ein C2C Geschäft ist zum Beispiel der Verkauf einer Uhr über EBay oder ähnliche Plattformen. 

Das neue VGG (B2C) enthält Regelungen betreffend:

        • Verträge über den Kauf von Waren, einschließlich Waren welche erst hergestellt werden – sogenannte Werklieferungsverträge
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        • Verträge über die Bereitstellung von digitalen Leistungen, sowohl digitale Inhalte also zum Beispiel Softwareprogramme als auch digitale Dienstleistungen. 
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Von der Anwendbarkeit des VGG explizit ausgenommen sind Verträge über den Kauf von Tieren, sowie Gesundheits-, Finanz-, und Glücksspieldienstleistungen. 

Die Gewährleistung aus allen anderen Verträge, insbesondere jene im B2B und im C2C Bereich bzw. aus Verträge über unbewegliche Sachen wie zum Beispiel Liegenschaften werden weiterhin im ABGB (§§ 924 ff) geregelt.

Nachstehend ein kurzer Überblick über die Neuerungen im Gewährleistungsrecht für den B2C Bereich, geltend für Verträge mit Abschluss ab 01.01.2022:

        • Die gesetzliche Vermutungsfrist hinsichtlich des Vorliegens eines Mangels wurde in Anwendung des VGG zu Gunsten von Verbrauchern von 6 Monate auf 12 Monate angehoben. Innerhalb dieser Frist wird vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war. Die Beweislast trifft den Verkäufer. Sprich innerhalb der Frist von 12 Monaten liegt es am Verkäufer zu beweisen, dass der Mangel bei Übergabe nicht vorlag. In Fällen der Anwendung des ABGB bleibt die Frist bei 6 Monaten.
        • Unternehmer müssen bereits nun Gewähr dafür leisten, dass vertriebene Waren die vertraglich vereinbarten Eigenschaften aufweisen. Neuerdings müssen Waren zusätzlich objektiv erforderliche Eigenschaften, sohin Mindeststandards erfüllen. Das Vorliegen der Mindeststandards kann nur unter sehr strengen Voraussetzungen abbedungen werden und bedarf unter anderem der expliziten Zustimmung des Verbrauchers.
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        • Unternehmen wird es im Anwendungsbereich des VGG gestattet, die Rückzahlung aufgrund einer Wandlung des Vertrags bzw. einer Preisminderung zu verweigern, bis die Ware retourniert wurde oder zumindest ein Nachweis über die Rücksendung vorgelegt wurde. 
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        • Nach dem Ablauf der Gewährleistungsfrist (2 Jahre) beginnt eine zusätzliche, dreimonatige Verjährungsfrist zu laufen, binnen der eine Klage aufgrund eines Mangels fristgerecht eingebracht werden kann.
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        • Die gesetzliche Formpflicht bei Geltendmachung einer Wandlung (Vertragsauflösung) wird abgeschafft. Zukünftig kann diese auch direkt beim Verkäufer rechtsgültig geltend gemacht werden. Die Einbindung eines Gerichts ist sohin nicht mehr zwingend erforderlich. 
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        • Digitale Waren und Dienstleistungen wie zum Beispiel Handys, Tablets oder Smartwatches unterliegen zukünftig einer Gewährleistungsfrist für den ganzen Bereitstellungszeitraum, mindestens aber 2 Jahre ab der Übergabe. Außerdem wird eine Aktualisierungspflicht normiert, welche die Hersteller zur Bereitstellung von Updates zur Aufrechterhaltung der Mangelfreiheit verpflichtet. 
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Die Neuerungen im Gewährleistungsrecht führen insbesondere zu einer Stärkung der Verbraucherrechte. Als wichtigste Veränderungen sind wohl die Anhebung der gesetzlichen Vermutungsfrist im Rahmen des VGG von 6 Monate auf 12 Monate, sowie die Ausweitung der Gewährleistung auf digitale Leistungen anzusehen. Zukünftig ist eine Unterscheidung zwischen gewährleistungsrechtlichen Bestimmungen aus dem neuen VGG und dem ABGB vorzunehmen. Die Anwendbarkeit des jeweiligen Gesetztes bestimmt sich aus der Eigenschaft eines Verbrauchergeschäfts bzw aus dem Vertragstyp. 

Ob Unternehmer oder Verbraucher, wir unterstützen Sie gerne kompetent und schnell bei der Umsetzung der neuen Gesetzeslage respektive bei der Inanspruchnahme Ihrer Rechte!

Disclaimer: Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und zusammengestellt; eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Dieser Beitrag ersetzt auch keine Rechtsberatung.

Können Sie das Geld Ihrer Pauschalreise auch ohne Reisewarnung zurückbekommen? #Corona

schild "stay home"
    • Wann können Sie Ihre Pauschalreise kostenfrei stornieren? 
    • Ist eine Reisewarnung eine zwingende Voraussetzung damit Sie Ihr Geld zurück bekommen?
    • Besteht die Möglichkeit beispielsweise eine Pauschalreise mit bereits gebuchtem Opernbesuch kostenfrei zu stornieren, wenn diese nicht stattfindet? 
    • Welche Schritte müssen Sie tätigen, wenn der Reiseveranstalter sich weigert die Pauschalreise kostenfrei zu stornieren? 
    • Deckt Ihre Rechtsschutzversicherung Ihren Anwalt? 

Wann können Sie Ihre Pauschalreise kostenfrei stornieren? 

    • Jedenfalls können Sie bei Vorliegen einer Reisewarnung der Stufe 5 und 6 Ihre gebuchte Pauschalreise kostenfrei stornieren. 
    • Wann? Der Zeitfaktor hier spielt eine bedeutende Rolle. Die gebuchte Reise muss unmittelbar bevorstehen. Das bedeutet, dass jene NICHT erst in mehreren Wochen und Monaten angetreten werden darf. 
    • Warum? Der Oberste Gerichtshof sieht es als zumutbar an, bei Reise die zukünftig (wie oben genannt) erst stattfindet, dass der Kunde vorerst die weiteren „coronaspezifischen“ Entwicklungen in diesem Land abzuwarten hat. 
    • Zumutbar? Hinsichtlich der Zumutbarkeit oder auch Unzumutbarkeit eines Reiseantritts hält der Oberste Gerichtshof auch fest, dass es einem Kunden frei steht, die Informationen die gegen einen Reiseantritt sprechen sich aus Radio und Fernsehen sowie anerkannt seriöse Zeitungen zu beschaffen. 

Ist eine Reisewarnung eine zwingende Voraussetzung damit Sie  Ihr Geld zurück bekommen? 

    • Nein, das ist ganz klar zu verneinen (vgl. diverse Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs). 
    • Formaljuristisch ausgedrückt handelt es sich um Fälle zum sogenannten Wegfall der Geschäftsgrundlage. Es spielen hierbei die oben genannten Faktoren der Zeit und der Zumutbarkeit eine ausschlaggebende Rolle. So sind laut OGH die Fälle des Stornos, wie ein Jurist so schön sagt, im Einzelfall zu entscheiden. 

Besteht die Möglichkeit beispielsweise eine Pauschalreise mit bereits gebuchtem Opernbesuch kostenfrei zu stornieren, wenn diese nicht stattfindet? 

    • Ja, an und für sich ist das möglich. 
    • Aber Achtung: der beispielhaft genannte Opernbesuch muss als wesentlicher Bestandteil der Reisen angesehen werden. Das kann durch die gezielte Werbung im Reiseprospekt der Fall sein. Wenn die Aufführung dann nicht stattfindet, handelt es sich um eine erhebliche Veränderung der vereinbaren Reiseleistung. 
    • Wenn der Kunde mit dieser Änderung NICHT einverstanden ist, steht es ihm nach §9 Abs 2 des PRG (Pauschalreisegesetz) zu, die Reise kostenlos zu stornieren. 

Welche Schritte müssen Sie tätigen, wenn der Reiseveranstalter sich weigert die Pauschalreise kostenfrei zu stornieren? 

    • Bestenfalls vereinbaren Sie ganz einfach hier ein kostenloses Erstgespräch in unserer Kanzlei. 
    • Nehmen Sie zum Termin alle wesentlichen Unterlagen mit und wir klären gemeinsam mit Ihnen welche Rechte Sie haben. 
    • In den meisten Fällen wird nach Annahme des Mandats ein Aufforderungsschreiben versandt und gegebenenfalls weitere Schritte eingeleitet. 

Deckt Ihre Rechtsschutzversicherung Ihren Anwalt? 

    • Diesbezüglich werden wir uns bei Ihrer Rechtsschutzversicherung um eine sogenannte Deckungsanfrage bemühen und erfahren, ob die Kosten von Ihrer Versicherung gedeckt werden. 
    • Am Besten nehmen Sie bei einem kostenlosen Erstgespräch gleich Ihre Polizze mit. 

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass: 

    • immer bei einer Reisewarnung der Stufe 5 und 6 eine Pauschalreise kostenlos storniert werden kann 
    • bei Pauschalreise die in weiterer Zukunft stattfindet aus den oben genannten Gründen noch abgewartet werden muss 
    • es im Einzelfall zu unterscheiden gilt, ob die Pauschalreise zumutbar oder unzumutbar ist 
    • eine Reisewarnung keine zwingende Voraussetzung eines kostenlosen Stornos ist 
    • eine Pauschalreise aufgrund des Wegfalls eines wesentlichen Vertragsmerkmales auch kostenlos storniert werden kann. 
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Disclaimer: Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und zusammengestellt; eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Dieser Beitrag ersetzt auch keine Rechtsberatung. 

Schein oder Sein – was wirklich hinter Online-Bewertungen steckt

Rating mit einem Stern
    • Kann man sich positive Bewertungen im Internet kaufen? 
    • Ist der Kauf von positiven Bewertungen strafbar? 
    • Kann man gefälschte Bewertungen leicht erkennen? 
    • Wie ist eine Online-Bewertung aus rechtlicher Sicht zu interpretieren?
    • Was sind nun die Rechtsfolgen?
    • Was sollte man beim Verfassen einer Online-Bewertung beachten?
    • Welche strafrechtlichen Konsequenzen zieht eine absichtlich schädigende Bewertung nach sich?
    • Müssen negative Bewertungen auf einer Plattform auf Antrag des Bewerteten gelöscht werden? 
    • Darf der Betreiber einer Bewertungsplattform Bewertungen löschen?
    • Wie kann man sich als Einzelperson sowie als Unternehmen vor falschen Bewertungen schützen?

Kann man sich positive Bewertungen im Internet kaufen?

    • Ja, das ist möglich. Eine Studie der AK zeigt, dass jede dritte Online-Bewertung gefälscht ist. 

Ist der Kauf von positiven Bewertungen strafbar? 

    • Ja, das ist rechtswidrig. 

Kann man gefälschte Bewertungen leicht erkennen?

    • Leider ist das in den meisten Fällen sehr schwer nachzuvollziehen woher die Bewertungen kommen und auch nachzuweisen. Die Agenturen die gefälschte Bewertungen zum Kauf anbieten haben ihren Sitz meist außerhalb der EU. 

Wie ist eine Online-Bewertung aus rechtlicher Sicht zu interpretieren?

    • Grundsätzlich ist vorab zwischen sogenannten Tatsachenbehauptungen und Werturteilen zu unterscheiden
      • Tatsachenbehauptungen sind objektive Aussagen, die nach ihrer Wahrheit überprüft werden. Die Antwort auf diese Behauptungen sind meist „richtig“ oder „falsch“. Sie können weit ausgelegt werden (d.h. der Interpretationsspielraum ist hoch); beispielsweise wenn eine subjektive Behauptung auf Tatsachen beruht. 
      • Werturteile hingegen sind subjektive Wertungen, sprich Empfindungen, welche nicht so einfach beantwortet werden können. Die Rechtsgrundlage finden Sie hier.
    • Im nächsten Schritt wird aus rechtlicher Sicht auf die Bedeutung des Inhaltes abgezählt. Gemäß dem Rechtssatz RS0031883  kommt es bei der Wertung der Bedeutung auf das Verständnis des angesprochenen Kreises an – sprich einem unbefangenen Durchschnittsleser/-hörer. 

Was sind nun die Rechtsfolgen?

      • Falsche Bewertungen im Internet die auf unwahren Tatsachenbehauptungen sowie Werturteilen beruhen, finden keinen Schutz in dem Grundrecht der freien Meinungsäußerung
      • Ein Werturteil, welches ohne konkrete Fakten ins Internet gestellt wird, wird vor Gericht als sogenannte Beschimpfung im Sinne einer Ehrenbeleidigung angesehen. 
      • Bewertungen die Beschimpfungen, Verunglimpfungen oder der gleichen enthalten sind ebenso nicht zulässig. Dies kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. 

Was sollte man beim Verfassen einer Online-Bewertung beachten?

    • Wahre Fakten und Aussagen tätigen
    • wertende Kritik sollte das zulässige Maß nicht überschreiten. Das bedeutet, solange diese sich an konkreten Fakten orientiert, ist auch „schärfere“ Kritik zulässig. Vergleiche die Rechtsgrundlage hier
    • Wertende „Gefühle“ wie „das hat mir nicht gefallen“ oder „es entsprach nicht meinen Vorstellungen“ sind durchaus zulässig. 

Welche strafrechtlichen Konsequenzen zieht eine absichtlich schädigende Bewertung nach sich?

    • Beispielsweise der Tatbestand der Üblen Nachrede, welcher mit einer Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder einer Geldstrafe zu bestrafen ist und der Tatbestand der Ehrenbeleidigung, welcher mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Monaten oder einer Geldstrafe zu bestrafen ist. 

Müssen negative Bewertungen auf einer Plattform auf Antrag des Bewerteten gelöscht werden? 

    • Nein, diese müssen nur gelöscht werden wenn diese Beleidigungen oder Verunglimpfungen enthalten. 
    • Das muss leicht aus der Bewertung erkennbar sein für die Allgemeinheit. 

Darf der Betreiber einer Bewertungsplattform Bewertungen löschen?

    • Ja, wenn diese gegen die Nutzungsbedingungen der Plattform verstoßen. 

Wie kann man sich als Einzelperson sowie als Unternehmen vor falschen Bewertungen schützen?

    • Wichtig ist, laufend zu dokumentieren, wann und welche Bewertungen auf der Plattform erscheinen. 
    • Mit diesen Unterlagen ist es ratsam, sich rechtlichen Beistand zu suchen und durch eine sogenannte Abmahnung seine Rechte klar zu stellen. 
    • Schlussendlich ist bei Bedarf eine Klage einzubringen, dies wird dennoch je nach Einzelfall zu bewerten sein. 

Deckt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten meines Anwalts?

    • Wir sind routiniert mit dem Umgang mit Rechtsschutzversicherungen und fragen gerne um eine Deckung an. 
    • Nehmen Sie doch Ihre Polizze um kostenlosen Erstgespräch gleich mit. 

Zusammengefasst lässt sich festhalten, dass

    • Onlinebewertungen auch mehr Schein als Sein seien können
    • der Kauf von positiven Bewertungen strafbar ist und man dies leider nicht gut nachvollziehen kann
    • absichtlich schädigende Bewertungen strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können 
    • negative Bewertungen wenn sie beleidigend oder verunglimpfend sind gelöscht werden müssen 
    • wenn man mit falschen Bewertungen über sich oder sein Unternehmen zu tun hat unbedingt laufend dokumentieren soll was sich tut und sich dann anwaltliche Hilfe suchen. 

Unsere anderen Blogbeiträge über Corona und Datenschutz, Corona und die „Gutschein-statt-Geld-zurück“-Problematik oder Corona und Insolvenzrecht finden Sie hier

 

Disclaimer: Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und zusammengestellt; eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Dieser Beitrag ersetzt auch keine Rechtsberatung. 

 

Diesel-Abgasskandal: So einfach erhalten Sie ab sofort auch Schadenersatz in Österreich

Handwerker liegt unter dem Auto
    • Ist Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen?
    • Welche Rechte haben Sie als Eigentümer eines betroffenen Fahrzeugs?
    • Wie können Sie Ihre Rechte in Österreich durchsetzen?
    • Wann können Sie Klage einreichen?
    • Welche Kosten entstehen Ihnen bei einer Klage?
    • Deckt Ihre Rechtsschutzversicherung diese Kosten?  

Ist Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen?

    • Wie schon in unserem Blogpost zum Urteil des BGH geschildert, gehören zum Mutterkonzern Volkswagen gehören neben diesem auch noch Audi, Seat und Skoda. 
    • Betroffen sind Fahrzeuge mit einem Motor der Typenbezeichnung EA 189. Es handelt sich hierbei um 1.2-Liter-Diesel, 1.6-Liter-Diesel und 2.0-Liter-Diesel Motoren.
    • Aufgeschlüsselt nach Automarke handelt es sich um die Modelle:
      • Skoda: Fabia, Yeti, Rapid, Roomster, Octavia, Superb
      • Seat: Ibizia, Leon, Exel, Altea, Alhambra
      • Audi: A1, A3, A4, A5, A6, Q3, Q5, TT
      • Volkswagen: Polo, Golf VI, Passat VII, Touran, Tiguan I, Beetle, Sharan, Caddy
    • Aufgepasst:  Um Ihnen Arbeit abzunehmen, prüfen wir um unten stehenden Formular kostenlos, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist. Vereinbaren Sie auch jetzt kostenlos ein Erstgespräch, wir klären, welche Rechte Sie haben! 

Welche Rechte haben Sie als Eigentümer eines betroffenen Fahrzeugs?

    • Ihre Rechte sind:
      • Sie können Ihr betroffenes Fahrzeug an den Konzern zurückgeben und den bezahlten Kaufpreis zurückfordern mitsamt Verzugszinsen. Achtung: hier muss man sich dennoch die bereits gefahrene Laufleistung an den Kaufpreis anrechnen lassen 
      • Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht zurückgeben möchten, gibt es auch die Möglichkeit, sich einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. 

Wie können Sie Ihre Rechte in Österreich durchsetzen? 

    • Mit dem Entscheid des Europäischen Gerichtshofs (zu diesem gelangen sie hier) ist es nun endgültig, dass die vom Abgasskandal geschädigten Autofahrer nun in ihrem jeweiligen Heimatland gegen den Großkonzern vorgehen können. Auch wenn Volkswagen seinen Sitz in Deutschland hat, sind angestrebte Klagen der Betroffenen aus deren Heimatländern möglich. Somit können betroffene Österreicher in Österreich rechtliche Schritte einleiten. 
    • Dieses Recht kann mittels Klage durchgesetzt werden. Durch das Urteil ist es beispielsweise Österreichern möglich, die Klage in ihrem Heimatort einzureichen. 
    • Die genaue Vorgehensweise Ihres Falles besprechen wir sehr gerne bei einem kostenlosen Erstgespräch. 

Wann können Sie Klage einreichen?

    • Klageberechtigt sind Käufer, die:
      • noch nicht gegen den Konzern rechtliche Schritte eingeleitet haben
      • deren Schadenersatzforderung noch nicht verjährt ist (3-jährige Frist  ab Kenntnis von Schaden und Schädiger)
      • keine Musterfeststellungsklage unterzeichnet haben. 

Welche Kosten entstehen Ihnen bei einer Klage? 

    • Bezüglich der Kosten raten wir Ihnen, ein kostenloses Erstgespräch zu vereinbaren um den individuellen Fall und die Problematik zu analysieren. Transparenz ist uns wichtig

Deckt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?

    • Wir sind routiniert im Umgang mit Rechtsschutzversicherungen und pflegen eine lange Zusammenarbeit. 
    • Wir prüfen gerne durch eine sogenannte Deckungsanfrage, ob Ihre Versicherung in diesem Fall die Kosten übernimmt. 

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass: 

    • einige Modelle der Marke VW, Skoda, Audi und Seat betroffen sind
    • der Käufer eines betroffenen Fahrzeugs unter Anrechnung der Laufleistung den bezahlten Kaufpreis zurückfordern kann; er muss lediglich das Auto zurückgeben
    • Ihre Rechte durch eine Klage durchgesetzt werden können und dies auch in Österreich aufgrund des EuGH-Urteils 
    • man auch einen Teil des Kaufpreises zurückfordern kann, als Entschädigung und sein Fahrzeug behält
    • Käufer klageberechtigt sind, die noch nichts gegen den Konzern unternommen haben
    • in punkto Kosten wir dies beim Erstgespräch klären
    • durch die Brüssel-Ia-Verordnung die gerichtliche Zuständigkeit bei Verwirklichung des Schadens in einem anderen Staat in diesem auch liegt 

Lesen Sie auch unseren weiteren Blogbeitrag zum BGH-Urteil bezüglich des Abgasskandals. Diesen finden Sie hier

Sie haben Fragen? Vereinbaren Sie doch ein Erstgespräch ganz einfach durch Anklicken des Buttons oder rufen Sie uns direkt an. Wir erklären Ihnen kostenlos, wieviel Geld Ihnen zusteht und was die nächsten Schritte sind. 

Fahrzeugidentifikation

Wir prüfen kostenlos, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist. Geben Sie hier die Daten aus Ihrem Zulassungsschein ein:

Disclaimer: Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und zusammengestellt; eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Dieser Beitrag ersetzt auch keine Rechtsberatung. 

Abgas-Skandal: Österreicher können jetzt klagen. Was ändert sich für VW-, Audi-, Seat- und Škoda-Besitzer durch das BGH-Urteil?

geöffnete Autohaube
    • Was ist die Kernaussage des Urteils des deutschen Bundesgerichtshofs? 
    • Welche Fahrzeuge sind betroffen?
    • Welche Rechte hat man als Besitzer eines betroffenen Fahrzeugs?
    • Kann man trotz regelmäßiger Nutzung des betroffenen Fahrzeugs gegen VW ? 
    • Wie wird die durchschnittliche Gesamtlaufleistung errechnet?
    • Im Rahmen der „Musterfeststellungsklage“ wurde ein Vergleich mit VW unterzeichnet – hat das nun gefällte Urteil Einfluss darauf?
    • Welchen Unterschied gibt es zwischen den Musterfeststellungsverfahren und einer Einzelklage gegen VW?
    • Können die Forderungen gegen VW bereits verjährt sein?

Was ist die Kernaussage des Urteils des deutschen Bundesgerichtshofs? 

    • Die Zivilrichter des Bundesgerichtshof in Karlsruhe, Deutschland, fällten mit ihrem Urteil Az. VI ZR 252/19 am 25.05.2020 einen Meilenstein für Österreicher, denen nun auch der Klageweg in Deutschland offen steht
    • Die Kernaussage des Urteils, ist dass die Käufer im Zuge einer Klage berechtigt sind das gekaufte Auto zurückzugeben und ihr Geld zurück verlangen können
    • Genauer wurde Volkswagen hier aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung des Kunden verurteilt, was dem §826 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches entspricht. 

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

    • Festzuhalten gilt, das nicht nur Fahrzeuge von VW betroffen sind sondern auch Modelle ihrer Tochterkonzerne Audi, Seat und Škoda 
    • Jegliche Fahrzeuge wo ein Motor mit der Typenbezeichnung EA 189 eingebaut wurde. Es handelt sich um 1.2-Liter-Diesel, 1.6-Liter-Diesel und 2.0-Liter-Diesel Motoren.
    • Genauer sind es laut Hersteller
      • bei Audi die Modelle: A1, A3, A4, A5, A6, Q3, Q5, TT
      • bei VW die Modelle: Polo, Golf VI, Passat VII, Touren, Tiguan I, Beetle, Sharan, Caddy
      • bei Skoda die Modelle: Fabia, Yeti, Rapid, Roomster, Octavia, Superb
      • bei Seat die Modelle: Ibiza, Leon, Exel, Altea, Alhambra
    • Tipp: Im unten stehenden Formular können Sie uns Ihre FIN (Fahrzeugidentifikationsnummer) bekanntgeben. Wir prüfen, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist und klären welche Rechte Sie haben! 

Welche Rechte hat man als Besitzer eines betroffenen Fahrzeugs?

    • Der Käufer hat das Recht, den betroffenen Wagen dem Konzern zurückzugeben und im Zuge dessen den bezahlten  Kaufpreis zurückzufordern
    • Dies kann im Zuge einer Klage gegen den Konzern geschehen

Kann man trotz regelmäßiger Nutzung des betroffenen Fahrzeugs gegen VW ? 

    • Ja, man kann trotz Nutzung des Fahrzeugs weiterhin eine Klage gegen den Konzern anstreben
    • aber Achtung: Im Urteil setzte der BGH auch fest, dass der klagende Käufer sich jegliche gefahrenen Kilometer mit dem Fahrzeug auf die Kaufpreisforderung anrechnen lassen muss. 
    • Im Urteil: Der Käufer hatte hier das Fahrzeug 4 Jahre lang genutzt und das Gericht kam auf eine Gesamtlaufleistung von 300.000. 

Wie wird die durchschnittliche Nutzungsvorteil errechnet? 

    • Es wird der Bruttokaufpreis des Fahrzeugs mit den gefahrenen Kilometern multipliziert.
    • Das Ergebnis davon wird durch die erwartete Restlaufzeit im Erwerbszeitpunkt dividiert.
    • Dann erhält man den Nutzungsvorteil, den sich der klagende Käufer anrechnen lassen muss gemäß dem Urteil vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe. 

Im Rahmen der „Musterfeststellungsklage“ wurde ein Vergleich mit VW unterzeichnet – hat das nun gefällte Urteil Einfluss darauf?

    • Nein, das Urteil hat hierauf keinen Einfluss mehr. 
    • Festzuhalten gilt, dass diese „Musterfeststellungsklagen – Vergleiche“ nur deutschen Staatsbürgern angeboten wurden. Österreicher sowie auch Südtiroler wurden hier ausgenommen. 

Welchen Unterschied gibt es zwischen den Musterfeststellungsverfahren und einer Einzelklage gegen VW?

    • Käufer, die sich den Musterfeststellungsverfahren angenommen haben, konnten maximal mit einem Schadenersatz zwischen EUR 1300 und EUR 6300 rechnen
    • Käufer, die als Einzelkläger gegen VW vorgehen, erhalten den Gesamtkaufpreis zurück und können auch das Fahrzeug zurückgeben. Sie müssen sich jedoch den oben erwähnten Gebrauchsvorteil anrechnen lassen. 

Können die Forderungen gegen VW bereits verjährt sein?

    • Ja, da es wie in Österreich auch in Deutschland bei Schadenersatzforderungen eine dreijährige Verjährungsfrist gibt. Aber Achtung, diese beginnt zu laufen ab Kenntnis von Schaden und Schädiger! 
    • Das bedeutet, dass jene klageberechtigt sind, deren Forderung noch nicht verjährt ist oder die bereits gegen VW vorgegangen sind. 
    • Jene die eine Musterfeststellungsklage unterzeichnet haben, können nicht mehr gegen den Konzern vorgehen. 

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass: 

    • mit dem Urteil des BGH nun auch den Österreichern die Klage in Deutschland gegen VW offen steht
    • der klagende Käufer den Kaufpreis zurückfordern darf sowie das Fahrzeug retour an VW 
    • der klagende Käufer sich dennoch den Nutzungsvorteil (in Zwischenzeit gefahrene Kilometer) auf den Kaufpreis anrechnen lassen muss 

Disclaimer: Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert (Stand 29 Mai 2020) und zusammengestellt; eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Dieser Beitrag ersetzt auch keine Rechtsberatung. 

Unsere anderen Blogbeiträge über Corona und Datenschutz, Corona und die „Gutschein-statt-Geld-zurück“-Problematik oder Corona und Mietrecht finden Sie hier

Wir prüfen, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist:

Geben Sie uns bitte Ihre Fahrzeugsidentifikationsnummer bekannt. Wir prüfen dann, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist.

ACHTUNG FRIST! Corona-Entschädigung für Tourismusbetriebe!

Stempel "vorübergehend geschlossen"

Hinweis: Dieser Beitrag bezieht sich nur auf die Entschädigungen nach dem Epidemiegesetz. Durch Verordnungen der einzelnen Bezirksverwaltungsbehörden wurde die Schließung von Beherbergungsbetrieben sowie der Betrieb von Seilbahnen rund um den 15. März 2020 unter Bezug auf das Epidemiegesetz angeordnet. 

    • Was regelt das Epidemiegesetz?
    • Welche Bundesländer waren von Betriebsschließungen gemäß dem Epidemiegesetz betroffen?
    • Wer hat den Anspruch auf Entschädigung bei einer Betriebsschließung wegen Corona?
    • Habe ich den Anspruch auf Verdienstentgang bei einer Betriebsschließung wegen Corona?
    • Was bedeutet Entschädigung für den Verdienstausfall gemäß dem Epidemiegesetz?
    • Für welchen Zeitraum wird der Vermögensnachteil bei einer Betriebsschließung wegen Corona ersetzt?
    • Was muss ein Antrag auf Vergütung bei einer Betriebsschließung wegen Corona enthalten?
    • Bis wann muss ich den Antrag auf Entschädigung gemäß dem Epidemiegesetz einbringen?
    • Wie ist die Höhe der Entschädigung gemäß dem Epidemiegesetz zu bemessen?
    • Welche Unterlagen sind dem Antrag auf Entschädigung gemäß dem Epidemiegesetz beizulegen?
    • Wo kann ich den Antrag auf Entschädigung bei einer Betriebsschließung wegen Corona einbringen?
    • Welche Behörden sind für die Antragstellung gemäß dem Epidemiegesetz zuständig?

Was regelt das Epidemiegesetz?

    • Das Epidemiegesetz regelt die rechtlichen Folgen einer möglichen Seuche oder Epidemie.
    • Behörden haben die Möglichkeit, einen einzelnen Betrieb zu sperren oder den Betriebsumfang zu beschränken, aber auch eine regionale oder gebietsweise Schließung von Betrieben oder Unternehmen anzuordnen.
    • Im Falle der Betriebsschließung ihres Betriebes können jedoch Wirtschaftstreibende eine Vergütung für Verdienstentgang und Ersatz der Lohnkosten fordern, wenn durch eine Betriebsschließung der Erwerb verhindert wird.

Welche Bundesländer waren von Betriebsschließungen gemäß dem Epidemiegesetz betroffen?

Beherbergungsbetriebe und Seilbahnbetreiber, die ihren Betrieb in angegebenen Zeitraum schließen mussten, und, ihren Standort im Zuständigkeitsbereich einer der folgenden Bezirksverwaltungsbehörden haben:

    • Tirol: Bezirkshauptmannschaften Kitzbühel, Landeck, Reutte, Imst, Schwaz, Lienz,  Kufstein, Innsbruck.
    • Salzburg: Bezirkshauptmannschaften Zell am See, St. Johann i. P., Tamsweg, Hallein, Salzburg Umgebung und der Magistrat der Stadt Salzburg.
    • Kärnten: Bezirkshauptmannschaften Feldkirchen, Villach-Land, Hermagor, Spittal an der Drau, St. Veit an der Glan, Völkermarkt, Wolfsberg, Klagenfurt Land und Klagenfurt Stadt.
    • Vorarlberg: Bezirkshauptmannschaften Bludenz, Bregenz, Dornbirn und Feldkirch.

Wer hat den Anspruch auf Entschädigung bei einer Betriebsschließung wegen Corona?

    • Jede natürliche (EinzelunternehmerInnen) und juristische Person (insbesondere GmbH, AG) sowie Personengesellschaften des Handelsrechtes (insbesondere OG, KG), die ein Unternehmen betreibt, das in seinem Betrieb durch die Verordnung der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde beschränkt oder gesperrt worden ist und ihr dadurch ein Vermögensnachteil entstanden ist, wenn ihr etwa die Ausübung der Erwerbstätigkeit untersagt worden ist oder ihr Betrieb behördlich beschränkt oder gesperrt worden ist. 

Habe ich den Anspruch auf Verdienstentgang bei einer Betriebsschließung wegen Corona?

    • Ja, sofern Ihr Betrieb durch Verordnung der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde, also Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat, auf Grundlage des § 20 Epidemiegesetzes geschlossen oder eingeschränkt wurde.

Was bedeutet Entschädigung für den Verdienstausfall gemäß dem Epidemiegesetz?

    • Durch mittels Verordnungen durchgesetzte Betriebsschließungen ist Ihnen Ihre Möglichkeit des Tätigwerdens entzogen.
    • Dadurch ist Ihnen ein Verdienstentgang entstanden.

Für welchen Zeitraum wird der Vermögensnachteil bei einer Betriebsschließung wegen Corona ersetzt?

    • Der Zeitraum der Ersetzung des Vermögensnachteils hängt von der jeweiligen Verordnung ab.
    • Für jeden Tag der Betriebsschließung von Erlass der Verordnung bis 27. bzw. 30. März 2020, da an diesen Tagen die entsprechenden Verordnungen aufgehoben wurden.

Was muss ein Antrag auf Vergütung bei einer Betriebsschließung wegen Corona enthalten?

Inbesondere die Angabe des tatsächlichen Verdienstentgangs und der geleisteten Entgeltzahlungen an die Mitarbeiter (Siehe unser Formular).

Bis wann muss ich den Antrag auf Entschädigung gemäß dem Epidemiegesetz einbringen?

    • Die Frist zur Geltendmachung des Anspruches auf Vergütung des Verdienstentganges beträgt sechs Wochen. Sie beginnt am Tag der Aufhebung der behördlichen Maßnahme.
    • Es ist im Einzelfall konkrete Verordnung zu prüfen sowie wann diese aufgehoben wurde.
    • Die meisten (behördlichen) Maßnahmen auf Grundlage des Epidemiegesetzes sind am 26.03.2020 mit sofortiger Wirkung aufgehoben worden.
    • Die Frist läuft bereits.
    • Sie endet in diesen Fällen am 07.05.2020.

Wie ist die Höhe der Entschädigung gemäß dem Epidemiegesetz zu bemessen?

    • Die Höhe des Verdienstentganges bemisst sich für selbständig erwerbstätige Personen und Unternehmungen nach dem vergleichbaren fortgeschriebenen wirtschaftlichen Einkommen im Verhältnis zum Vorjahr.
    • Auf den gebührenden Vergütungsbetrag sind Beträge anzurechnen, die Ihnen wegen einer solchen Erwerbsbehinderung nach sonstigen Vorschriften oder Vereinbarungen sowie aus einer anderweitigen während der Zeit der Erwerbsbehinderung aufgenommenen Erwerbstätigkeit zukommen. Dies prüfen wir sehr gerne für Sie, da dies vom Einzelfall abhängig ist. 
    • Die Vergütung für Arbeitnehmer ist nach dem regelmäßigen Entgelt im Sinne des Entgeltfortzahlungsgesetzes zu bemessen. Die Arbeitgeber hat den Arbeitnehmern den gebührenden Vergütungsbetrag an den für die Zahlung des Entgelts im Betrieb üblichen Terminen auszuzahlen. Der Anspruch auf Vergütung gegenüber dem Bund geht mit dem Zeitpunkt der Auszahlung auf den Arbeitgeber über. Der für die Zeit der Erwerbsbehinderung vom Arbeitgeber zu entrichtende Dienstgeberanteil in der gesetzlichen Sozialversicherung und der Zuschlag gemäß § 21 des Bauarbeiterurlaubsgesetzes ist vom Bund zu ersetzen.

Welche Unterlagen sind dem Antrag auf Entschädigung gemäß dem Epidemiegesetz beizulegen?

    • Entsprechende bilanzbuchhaltärische Unterlagen (inbesondere Buchungsbestätigungen, Stornierungen oder durch Vergleichszahlen der letzten Tage, Wochen, Monate oder Jahre).
    • Hinweis: Stellen Sie die notwendigen Unterlagen sorgfältig zusammen und dokumentieren Sie den Verdienstentgang genau. Wichtig ist, dass Sie die Umsatz-/Gewinneinbußen nachweisen können.

Wo kann ich den Antrag auf Entschädigung gemäß dem Epidemiegesetz einbringen?

    • Bei der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat)

Welche Behörden sind für die Antragstellung gemäß Epidemiegesetz zuständig?

    • Tirol: Bezirkshauptmannschaften Kitzbühel, Landeck, Reutte, Imst, Schwaz, Lienz,  Kufstein, Innsbruck.
    • Salzburg: Bezirkshauptmannschaften Zell am See, St. Johann i. P., Tamsweg, Hallein, Salzburg Umgebung und der Magistrat der Stadt Salzburg.
    • Kärnten: Bezirkshauptmannschaften Feldkirchen, Villach-Land, Hermagor, Spittal an der Drau, St. Veit an der Glan, Völkermarkt, Wolfsberg, Klagenfurt Land und Klagenfurt Stadt.
    • Vorarlberg: Bezirkshauptmannschaften Bludenz, Bregenz, Dornbirn und Feldkirch.
  • Gerne unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Diese Ausführungen stellen einen Überblick dar und können die Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. 

Für eine kostenlose Erstberatung können Sie online einen Termin vereinbaren:

freundliche Frau
verfasst von
Mag. Mirela Saric