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Grundverkehrsrecht Salzburg – Ihr Anwalt für Grundverkehrsfragen

Wer in Salzburg eine Liegenschaft kauft, erbt oder geschenkt bekommt, muss das Grundverkehrsrecht beachten. Das Salzburger Grundverkehrsgesetz 2023 (S.GVG 2023) regelt, welche Liegenschaftstransaktionen einer Genehmigung bedürfen, wo ein Zweitwohnsitzverbot gilt und unter welchen Voraussetzungen Ausländer in Salzburg Eigentum erwerben dürfen.

Wir begleiten Käufer, Verkäufer und Projektentwickler bei allen grundverkehrsrechtlichen Fragen – vom Antrag bei der Grundverkehrsbehörde bis zur erteilten Bescheinigung.

📋 Erklärungen & Anträge 🏔️ Zweitwohnsitz-Prüfung 🌍 Ausländergrunderwerb 🌾 Land- & forstwirtschaftl. Grundverkehr
📑 Inhaltsverzeichnis
1. Was regelt das Salzburger Grundverkehrsgesetz? 2. Die drei Grundverkehrsbereiche im Überblick 3. Baugrundverkehr – Erklärungspflicht und Zweitwohnsitz 4. Ausländergrunderwerb in Salzburg 5. Land- und forstwirtschaftlicher Grundverkehr 6. Ablauf: Vom Vertrag zur Grundverkehrsbescheinigung 7. Typische Fehler im Grundverkehr 8. Häufige Fragen

Was regelt das Salzburger Grundverkehrsgesetz?

Das Grundverkehrsrecht ist in Österreich Ländersache. Jedes Bundesland hat sein eigenes Grundverkehrsgesetz. In Salzburg gilt seit 1. März 2023 das Salzburger Grundverkehrsgesetz 2023 (S.GVG 2023). Es kontrolliert den Verkehr mit Liegenschaften – also jede Eigentumsübertragung durch Kauf, Schenkung, Tausch oder Erbschaft –, um drei Ziele zu verfolgen: die Sicherung des Wohnbedarfs der einheimischen Bevölkerung, den Schutz land- und forstwirtschaftlicher Flächen und die Kontrolle des Grunderwerbs durch Ausländer.

Für die Praxis bedeutet das: Bevor eine Liegenschaftsübertragung im Grundbuch eingetragen wird, muss die Grundverkehrsbehörde entweder eine Genehmigung erteilen, eine Erklärung entgegennehmen oder eine Negativbestätigung ausstellen (also bestätigen, dass keine Genehmigung erforderlich ist). Ohne diesen Nachweis weist das Grundbuchgericht den Eintragungsantrag zurück.

Die drei Grundverkehrsbereiche im Überblick

Das S.GVG 2023 unterscheidet drei Bereiche, die je nach Liegenschaft und Erwerber unterschiedliche Anforderungen stellen.

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Baugrundverkehr
§§ 11–17 S.GVG
Betrifft Baugrundstücke und Wohnungen. Erklärungspflicht für den Erwerber: Nutzung als Hauptwohnsitz? Zweitwohnsitz? In Zweitwohnsitz-Sperrgemeinden ist die Wohnsitzfrage entscheidend.
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Ausländergrunderwerb
§§ 31–38 S.GVG
Gilt für Nicht-EU/EWR-Bürger und bestimmte juristische Personen. Der Erwerb bedarf einer Genehmigung durch die Grundverkehrsbehörde – mit Nachweis eines berechtigten Interesses.
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Land- & Forstw. Grundverkehr
§§ 22–30 S.GVG
Der Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Flächen ist genehmigungspflichtig. Die Grundverkehrskommission prüft, ob der Erwerber die Fläche selbst bewirtschaften wird.

Baugrundverkehr – Erklärungspflicht und Zweitwohnsitz

Der Baugrundverkehr betrifft den Großteil aller Immobilientransaktionen in Salzburg: Wer ein Baugrundstück, ein Haus oder eine Eigentumswohnung erwirbt, muss bei der Grundverkehrsbehörde eine Erklärung abgeben (§ 16 S.GVG 2023). In dieser Erklärung bestätigt der Erwerber, dass die Liegenschaft als Hauptwohnsitz genutzt wird oder – bei Baugrundstücken – innerhalb einer bestimmten Frist bebaut wird.

Zweitwohnsitz-Sperrgemeinden

In vielen Salzburger Gemeinden – vor allem in touristisch geprägten Regionen wie dem Pinzgau, Pongau und Lungau – gelten Zweitwohnsitzbeschränkungen. Dort ist der Erwerb einer Wohnung als Zweitwohnsitz grundsätzlich nicht zulässig, sofern keine Ausnahme greift (etwa eine vor dem Stichtag baurechtlich genehmigte Zweitwohnsitzwidmung). Verstöße können zur Nichtigkeit des Vertrags führen. Einen Überblick zum Thema bietet unser Beitrag Zweitwohnsitz in Österreich.

Grauer Grundverkehr

Als „grauen Grundverkehr“ bezeichnet man Rechtsgeschäfte, die wirtschaftlich einer Eigentumsübertragung gleichkommen, ohne dass formal Eigentum übertragen wird – etwa langfristige Miet- oder Pachtverträge, Baurechtsverträge oder der Erwerb von Gesellschaftsanteilen, deren Vermögen hauptsächlich aus Liegenschaften besteht. Seit dem S.GVG 2023 unterliegen auch diese Konstruktionen der grundverkehrsrechtlichen Kontrolle, um Umgehungen des Zweitwohnsitzverbots zu verhindern.

⚠️ Wichtig: Zweitwohnsitzabgabe
Unabhängig vom Grundverkehrsrecht erheben viele Salzburger Gemeinden eine Zweitwohnsitzabgabe auf Wohnungen, die nicht als Hauptwohnsitz gemeldet sind. Diese Abgabe trifft auch Eigentümer, die ihre Wohnung leerstehen lassen. Wer eine Wohnung in Salzburg hält, ohne dort seinen Hauptwohnsitz zu haben, sollte daher prüfen, ob eine Abgabenpflicht besteht.

Ausländergrunderwerb in Salzburg

Seit dem EU-Beitritt Österreichs 1995 werden EU- und EWR-Bürger beim Grunderwerb grundsätzlich wie Inländer behandelt. Für Drittstaatsangehörige (also Nicht-EU/EWR-Bürger) gelten dagegen weiterhin strenge Regeln: Der Erwerb einer Liegenschaft in Salzburg bedarf einer Genehmigung der Grundverkehrsbehörde (§§ 31 ff S.GVG 2023).

🌍 Wer braucht eine Genehmigung?
Erwerber Genehmigung erforderlich? Besonderheit
Österreicher Nein Nur Erklärungspflicht (Baugrundverkehr)
EU-/EWR-Bürger Nein Gleichgestellt mit Inländern
Schweizer Nein Freizügigkeitsabkommen CH–EU
Drittstaatsangehörige Ja Berechtigtes Interesse nachweisen (Wohnsitz, Betrieb)
Ausländ. jur. Personen Ja Auch EU-Gesellschaften mit Sitz außerhalb Österreichs
Ausführliche Informationen zum Verfahren finden Sie in unserem Beitrag zum Ausländergrunderwerb in Österreich.
💡 Praxistipp: Deutsche Käufer in Salzburg
Als EU-Bürger benötigen Deutsche keine Grundverkehrsgenehmigung. Wer aber eine Wohnung als Zweitwohnsitz nutzen möchte, muss in Salzburg die Zweitwohnsitzbeschränkungen beachten – diese gelten unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Einen Leitfaden speziell für deutsche Käufer bieten wir im Beitrag Immobilienkauf in Österreich für deutsche Käufer.

Land- und forstwirtschaftlicher Grundverkehr

Der Erwerb von land- oder forstwirtschaftlichen Flächen in Salzburg ist genehmigungspflichtig (§§ 22 ff S.GVG 2023). Die Grundverkehrskommission – ein beim Bezirksgericht angesiedeltes Gremium – prüft, ob der Erwerb dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung eines leistungsfähigen Bauernstandes dient.

In der Praxis wird die Genehmigung erteilt, wenn der Erwerber die Fläche selbst bewirtschaften wird (Selbstbewirtschaftung) oder wenn der Erwerb zur Aufstockung eines bestehenden Betriebs dient. Nicht-Landwirte, die Grünland als Kapitalanlage kaufen möchten, erhalten in der Regel keine Genehmigung. Auch bei Erbschaften oder Schenkungen landwirtschaftlicher Flächen ist eine Meldung an die Grundverkehrsbehörde erforderlich.

Ablauf: Vom Vertrag zur Grundverkehrsbescheinigung

Je nach Liegenschaft und Erwerber unterscheidet sich das Verfahren. In Salzburg sind die Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde als Grundverkehrsbehörde erster Instanz zuständig (Baugrundverkehr und Ausländergrunderwerb). Für den land- und forstwirtschaftlichen Grundverkehr ist die Grundverkehrskommission beim Bezirksgericht zuständig.

📝 Drei Wege zur Grundbucheintragung
A
Erklärungspflicht (Baugrundverkehr)
Der Erwerber gibt beim Bürgermeister eine Erklärung ab (z. B. Nutzung als Hauptwohnsitz). Der Bürgermeister stellt eine Bescheinigung aus, die dem Grundbuchantrag beigelegt wird. Üblich bei Wohnungskäufen in Salzburg Stadt.
B
Negativbestätigung
Der Bürgermeister bestätigt, dass die Liegenschaft kein Baugrundstück im Sinne des S.GVG ist oder eine Ausnahme greift. Beispiel: Erwerb eines Geschäftslokals (kein Baugrundverkehr) oder Übertragung innerhalb der Kernfamilie.
C
Genehmigung (Ausländer / Landwirtschaft)
Der Erwerber stellt einen Antrag bei der zuständigen Behörde. Bei Ausländergrunderwerb prüft der Bürgermeister, ob ein berechtigtes Interesse vorliegt. Bei landwirtschaftlichen Flächen entscheidet die Grundverkehrskommission. Die Genehmigung kann mit Auflagen verbunden sein (z. B. Frist zur Bebauung oder Selbstbewirtschaftungspflicht).

Typische Fehler im Grundverkehr

Zweitwohnsitzbeschränkung übersehen
Wer eine Wohnung in einer Sperrgemeinde als Ferienwohnung nutzen möchte, ohne dass eine Zweitwohnsitzwidmung vorliegt, riskiert die Versagung der Grundverkehrsbescheinigung – und damit die Unmöglichkeit der Grundbucheintragung. Der Kaufvertrag sollte daher eine Rücktrittsklausel für diesen Fall enthalten.
Grauen Grundverkehr nicht bedacht
Seit dem S.GVG 2023 werden auch Umgehungsgeschäfte erfasst: Wer über eine GmbH, einen langfristigen Pachtvertrag oder ein Baurecht faktisch die Verfügungsgewalt über eine Liegenschaft erlangt, muss dies der Grundverkehrsbehörde melden. Ein Verstoß kann zur Nichtigkeit des Vertrags führen.
Fristen für die Erklärung versäumt
Die Erklärung bzw. der Genehmigungsantrag muss vor der Grundbucheintragung vorliegen. Wer die Grundverkehrsbescheinigung nicht rechtzeitig einholt, blockiert das gesamte Eintragungsverfahren – und damit auch die Auszahlung des Kaufpreises aus der Treuhandschaft.
Hauptwohnsitzpflicht nicht eingehalten
Wer in der Erklärung angibt, die Wohnung als Hauptwohnsitz zu nutzen, muss dies auch tatsächlich tun. Die Grundverkehrsbehörde kann die Nutzung überprüfen. Bei Falschangaben drohen Verwaltungsstrafen und die nachträgliche Aufhebung der Bescheinigung – im schlimmsten Fall die Rückabwicklung des Erwerbs.

Häufige Fragen zum Grundverkehrsrecht in Salzburg

Brauche ich als Deutscher eine Genehmigung für den Immobilienkauf in Salzburg?
Nein. Als EU-Bürger sind Sie beim Grunderwerb Inländern gleichgestellt. Sie müssen aber – wie jeder Erwerber – die Erklärungspflicht im Baugrundverkehr erfüllen und in Zweitwohnsitz-Sperrgemeinden nachweisen, dass die Wohnung als Hauptwohnsitz dient. Das Grundverkehrsverfahren selbst ist formlos und wird über den Bürgermeister der Gemeinde abgewickelt.
Darf ich in Salzburg eine Ferienwohnung kaufen?
Das hängt von der Gemeinde und der Widmung ab. In Zweitwohnsitz-Sperrgemeinden dürfen neue Wohnungen nur als Hauptwohnsitz genutzt werden. Eine Nutzung als Ferienwohnung ist dort nur zulässig, wenn die Wohnung eine baurechtlich genehmigte Zweitwohnsitz- oder Tourismuswidmung hat. In Gemeinden ohne Sperre ist der Erwerb grundsätzlich möglich – die Erklärungspflicht besteht trotzdem.
Was ist eine Negativbestätigung im Grundverkehr?
Die Negativbestätigung ist eine Bescheinigung des Bürgermeisters, dass der Erwerb keiner Genehmigung und keiner Erklärung bedarf – entweder weil die Liegenschaft kein Baugrundstück ist (§ 12 S.GVG) oder weil eine gesetzliche Ausnahme greift (z. B. Übertragung zwischen Ehegatten oder Verwandten in gerader Linie). Die Negativbestätigung wird dem Grundbuchantrag beigelegt.
Wie lange dauert das Grundverkehrsverfahren in Salzburg?
Bei der einfachen Erklärung (Baugrundverkehr) stellt der Bürgermeister die Bescheinigung in der Regel innerhalb weniger Tage bis zwei Wochen aus. Bei genehmigungspflichtigen Erwerben (Ausländer, Landwirtschaft) dauert das Verfahren länger – rechnen Sie mit vier bis acht Wochen, je nach Gemeinde und Komplexität.
Was passiert, wenn ich gegen die Hauptwohnsitzpflicht verstoße?
Die Grundverkehrsbehörde kann den Erwerber auffordern, die Nutzung als Hauptwohnsitz nachzuweisen. Bei einer Falschangabe drohen Verwaltungsstrafen, die Aberkennung der Bescheinigung und im Extremfall die Verpflichtung, die Liegenschaft innerhalb einer Frist zu veräußern. Zusätzlich kann die Gemeinde eine Zweitwohnsitzabgabe nachfordern.
📌 Das Wichtigste auf einen Blick
1. Das S.GVG 2023 kennt drei Bereiche: Baugrundverkehr (Erklärungspflicht), Ausländergrunderwerb (Genehmigungspflicht für Drittstaatsangehörige) und land-/forstwirtschaftlichen Grundverkehr (Genehmigungspflicht).
2. In Zweitwohnsitz-Sperrgemeinden dürfen Wohnungen nur als Hauptwohnsitz erworben werden. Ausnahmen gelten nur bei bestehender Zweitwohnsitzwidmung.
3. EU-/EWR-Bürger und Schweizer sind Inländern gleichgestellt – benötigen aber trotzdem die Erklärung im Baugrundverkehr und müssen Zweitwohnsitzbeschränkungen beachten.
4. Seit dem S.GVG 2023 wird auch der „graue Grundverkehr“ erfasst: Umgehungen über GmbH-Konstruktionen, Baurechte oder langfristige Pachtverträge unterliegen der Meldepflicht.
5. Ohne Grundverkehrsbescheinigung oder Genehmigung weist das Grundbuchgericht den Eintragungsantrag zurück. Die Bescheinigung muss vor der Grundbucheintragung vorliegen.

Verwandte Rechtsgebiete

🏠 Immobilienrecht Salzburg 📋 Kaufvertrag & Treuhandschaft 🏛️ Grundbuchrecht 🎁 Schenkung & Übergabe
Stand: März 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Das Salzburger Grundverkehrsgesetz 2023 und die zugehörigen Verordnungen können sich ändern. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung kontaktieren Sie uns bitte direkt.

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