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Erbrecht & Testamente – Ihr Anwalt in Salzburg

Ein Todesfall in der Familie bringt neben der Trauer zahlreiche rechtliche Fragen mit sich: Wer erbt? Gilt das Testament? Steht mir ein Pflichtteil zu? Wie läuft das Verlassenschaftsverfahren ab? Als Erbrecht-Anwalt in Salzburg begleiten wir Sie durch diese schwierige Phase – ob Sie einen Erbfall regeln oder Ihren Nachlass rechtzeitig planen möchten.

Seit 1978 vertritt unsere Kanzlei Erben, Pflichtteilsberechtigte und Erblasser in Salzburg. Wir erstellen Testamente, vertreten in Verlassenschaftsverfahren, setzen Pflichtteilsansprüche durch und planen Nachlässe mit Immobilienbezug – Hand in Hand mit unserem Schwerpunkt im Immobilienrecht.

🏛️ Kanzlei seit 1978 ⭐ 4,9 Google-Bewertung 📜 Erbrecht & Immobilien 📍 Giselakai 51, Salzburg
📑 Inhalt dieser Seite
→ Gesetzliche Erbfolge in Österreich → Testament: Formen und Voraussetzungen → Pflichtteil: Berechnung und Durchsetzung → Das Verlassenschaftsverfahren → Nachlassplanung zu Lebzeiten → Häufige Fehler im Erbrecht → Häufige Fragen → Verwandte Rechtsgebiete

Gesetzliche Erbfolge in Österreich

Liegt kein gültiges Testament vor, greift die gesetzliche Erbfolge nach dem Parentelensystem (§§ 731 ff ABGB). Das Vermögen des Verstorbenen wird nach einem festen Schema auf die nächsten Verwandten verteilt. In unserer Praxis als Erbrecht-Anwalt in Salzburg sehen wir regelmäßig, dass die gesetzliche Erbfolge nicht dem entspricht, was der Verstorbene gewollt hätte – etwa weil der Lebensgefährte oder Stiefkinder leer ausgehen.

Der überlebende Ehegatte nimmt eine Sonderstellung ein: Neben Kindern (1. Parentel) erbt er ein Drittel, neben Eltern und Geschwistern (2. Parentel) zwei Drittel. Zusätzlich erhält er das gesetzliche Vorausvermächtnis – die zum gemeinsamen Haushalt gehörenden beweglichen Sachen und das Recht, in der Ehewohnung weiter zu leben (§ 745 ABGB). Lebensgefährten erben dagegen nur subsidiär – wenn keinerlei gesetzliche Erben vorhanden sind und die Lebensgemeinschaft mindestens drei Jahre bestanden hat.

👨‍👩‍👧‍👦 Die vier Parentelen – Wer erbt in welcher Reihenfolge?
Parentel Verwandte Erbteil (ohne Ehegatte) Neben Ehegatte
1. Parentel Kinder, Enkel, Urenkel Gesamter Nachlass zu gleichen Teilen ⅔ für Kinder, ⅓ für Ehegatten
2. Parentel Eltern, Geschwister, Nichten/Neffen Je ½ auf Vater- und Mutterseite ⅓ für 2. Parentel, ⅔ für Ehegatten
3. Parentel Großeltern und deren Nachkommen Nach Stämmen aufgeteilt Ehegatte erhält alles (3. Parentel fällt weg)
4. Parentel Urgroßeltern (nur diese selbst) Selten relevant Ehegatte erhält alles
Grundlage: §§ 731–740 ABGB. Innerhalb jeder Parentel gilt das Repräsentationsprinzip: Vorverstorbene werden durch ihre Nachkommen ersetzt.

Testament: Formen und Voraussetzungen

Ein Testament ist die häufigste Art, den eigenen Nachlass zu regeln. Doch die Formvorschriften in Österreich sind streng: Schon ein kleiner Fehler kann die gesamte letztwillige Verfügung ungültig machen. In unserer Kanzlei in Salzburg erstellen wir rechtssichere Testamente und prüfen bestehende Verfügungen auf Gültigkeit und Anfechtbarkeit.

Das österreichische Recht kennt drei Hauptformen: das eigenhändige Testament (§ 578 ABGB), das fremdhändige Testament (§ 579 ABGB) und das mündliche Nottestament (§ 584 ABGB). Daneben steht der Erbvertrag als stärkere Bindungsform – er ist jedoch nur zwischen Ehegatten zulässig und bedarf der Notariatsaktform. Maximal drei Viertel des Nachlasses können per Erbvertrag vergeben werden, das letzte Viertel bleibt frei verfügbar.

✍️
Eigenhändiges Testament
§ 578 ABGB
Muss vollständig handschriftlich geschrieben und eigenhändig unterschrieben sein. Keine Zeugen erforderlich. Datum ist dringend empfohlen (bei Widerspruch mit anderem Testament entscheidend). Häufigste und sicherste Form für Einzelpersonen.
👥
Fremdhändiges Testament
§ 579 ABGB
Text darf maschinell oder von Dritten geschrieben sein. Erfordert aber drei Zeugen, die gleichzeitig anwesend sein müssen. Der Testator muss eigenhändig unterschreiben und einen Zusatz anbringen, dass das Dokument seinen letzten Willen enthält.
🤝
Erbvertrag
Notariatsakt
Nur zwischen Ehegatten zulässig. Bindet beide Seiten – einseitiger Widerruf ist nicht möglich. Notariatsaktform zwingend. Maximal ¾ des Nachlasses können vergeben werden. Bietet höchste Rechtssicherheit für Ehepaare.
💡 Praxistipp: Testamentsregister nutzen
Hinterlegen Sie Ihr Testament im Österreichischen Zentralen Testamentsregister (ZTR) – so wird es im Todesfall sicher aufgefunden. Die Registrierung kostet wenige Euro und verhindert, dass ein Testament übersehen oder vernichtet wird. Wir übernehmen die Registrierung für Sie im Rahmen der Testamentserstellung.

Pflichtteil: Berechnung und Durchsetzung

Der Pflichtteil sichert nahen Angehörigen eine Mindestbeteiligung am Nachlass – auch wenn der Erblasser sie im Testament nicht bedacht hat. Pflichtteilsberechtigt sind nach der Erbrechtsreform 2017 nur noch Nachkommen (Kinder, Enkel) und der Ehegatte bzw. eingetragene Partner. Eltern haben seit 2017 keinen Pflichtteil mehr.

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch (§ 759 ABGB). Hat der Verstorbene beispielsweise zwei Kinder und eine Ehefrau hinterlassen, beträgt der gesetzliche Erbteil jedes Kindes ein Drittel – der Pflichtteil somit ein Sechstel des Nachlasswerts. Ein Anspruch auf einen bestimmten Gegenstand – etwa die Wohnung – besteht grundsätzlich nicht.

Ein zentrales Thema in der Praxis ist die Schenkungsanrechnung. Schenkungen an Pflichtteilsberechtigte werden zeitlich unbegrenzt auf den Pflichtteil angerechnet, Schenkungen an andere Personen nur innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Tod (§ 782 ABGB). Besonders bei Liegenschaftsübergaben spielt das eine entscheidende Rolle – hier arbeiten wir eng mit unserer Immobilienrecht-Abteilung zusammen. Vertiefte Informationen zur Schenkungsanrechnung finden Sie auch in unserem Blogartikel zu Pflichtteil und Immobilie.

✅ Pflichtteil durchsetzen
Sie wurden im Testament übergangen

Ihr Pflichtteil ist ein klagbarer Geldanspruch. Er muss innerhalb von drei Jahren nach Rechtskraft der Einantwortung geltend gemacht werden (§ 1487a ABGB).

Wir berechnen Ihren Pflichtteil unter Berücksichtigung aller Schenkungen, fordern ihn beim Erben ein und setzen ihn nötigenfalls gerichtlich durch.

Gut zu wissen: Seit 2017 kann der Erblasser eine Stundung des Pflichtteils bis zu fünf Jahre anordnen – bei Liegenschaften bis zu zehn Jahre.
🛡️ Pflichtteil abwehren
Sie sind Erbe und werden gefordert

Pflichtteilsansprüche können die Liquidität einer Erbschaft erheblich belasten – besonders wenn der Nachlass vor allem aus einer Immobilie besteht.

Wir prüfen die Berechtigung und Höhe des Anspruchs, verhandeln Stundungen oder Ratenzahlungen und nutzen legale Gestaltungsmöglichkeiten zur Minderung.

Achtung: Eine vollständige Enterbung ist nur bei schwerwiegenden Gründen möglich (§ 770 ABGB) – z. B. strafbare Handlung gegen den Erblasser.

Das Verlassenschaftsverfahren

In Österreich ist das Verlassenschaftsverfahren bei jedem Todesfall Pflicht. Es wird vom zuständigen Bezirksgericht über einen Gerichtskommissär (einen vom Gericht beauftragten Notar) eingeleitet. Ziel ist die Erfassung des Nachlasses und die Übertragung an die Erben.

Für Erben ist die Erbantrittserklärung der entscheidende Schritt: Mit der unbedingten Erbantrittserklärung haften Sie auch für Nachlassschulden mit Ihrem Privatvermögen. Die bedingte Erbantrittserklärung beschränkt Ihre Haftung auf den Wert des Nachlasses – erfordert aber ein Inventar. Wir raten fast immer zur bedingten Erbantrittserklärung. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag über Schulden im Erbfall.

⚖️ Ablauf des Verlassenschaftsverfahrens
Typische Dauer: 3–6 Monate (bei einfachen Fällen)
1
Todesfallaufnahme
Die Gemeinde meldet den Todesfall an das zuständige Bezirksgericht. Dieses beauftragt einen Gerichtskommissär (Notar) mit der Verfahrensführung. Die Todesfallaufnahme erfasst persönliche Daten, Vermögenswerte und mögliche letztwillige Verfügungen.
2
Verlassenschaftsverhandlung
Der Gerichtskommissär lädt die potentiellen Erben zur Verhandlung. Hier werden vorhandene Testamente eröffnet und die Erben geben ihre Erbantrittserklärung ab – bedingt oder unbedingt.
!
Inventar (bei bedingter Erbantrittserklärung)
Bei bedingter Erbantrittserklärung wird ein Inventar des gesamten Nachlasses erstellt: Vermögenswerte (Konten, Liegenschaften, Wertpapiere) und Verbindlichkeiten. Bei Immobilien ist oft ein Sachverständigengutachten nötig.
Frist: Die Erbantrittserklärung ist an keine starre Frist gebunden – nach Aufforderung durch das Gericht besteht aber Handlungsbedarf.
3
Erbteilung / Erbenübereinkommen
Bei mehreren Erben müssen sich diese auf eine Aufteilung einigen (Erbteilungsübereinkommen). Können sie sich nicht einigen, bleibt der Nachlass als Miteigentum bestehen – bei Liegenschaften eine häufige Problemquelle.
Einantwortung
Das Gericht erlässt den Einantwortungsbeschluss: Die Erben werden rechtlich als Eigentümer des Nachlasses anerkannt. Bei Liegenschaften erfolgt die Grundbucheintragung – hier unterstützen wir Sie als Immobilienrecht-Kanzlei besonders effizient.

Nachlassplanung zu Lebzeiten

Die beste Erbrecht-Beratung findet vor dem Erbfall statt. Mit einer durchdachten Nachlassplanung vermeiden Sie Streitigkeiten unter den Erben, minimieren die steuerliche Belastung und stellen sicher, dass Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen aufgeteilt wird.

Gerade bei Immobilienvermögen empfehlen wir als Erbrecht-Anwalt in Salzburg frühzeitig zu planen. Eine Übergabe zu Lebzeiten per Schenkungsvertrag – mit Wohnrecht, Fruchtgenuss oder Belastungs- und Veräußerungsverbot – kann Pflichtteilsansprüche reduzieren und Grunderwerbsteuer sparen. Gleichzeitig ist Vorsicht geboten: Werden Schenkungen nicht richtig gestaltet, können sie im Erbfall angefochten werden.

Zur umfassenden Vorsorge gehört neben dem Testament auch die Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Wir erstellen alle Dokumente aufeinander abgestimmt, damit im Ernstfall alles ineinandergreift.

✅ Checkliste: Nachlassplanung
☑️ Testament erstellen oder prüfen lassen – eigenhändig oder vom Anwalt begleitet, im Testamentsregister hinterlegt
☑️ Pflichtteilssituation analysieren – wer ist pflichtteilsberechtigt, wie hoch sind die Ansprüche, welche Schenkungen werden angerechnet?
☑️ Immobilienübertragung prüfen – Schenkung, Übergabe oder Verkauf zu Lebzeiten mit Absicherung des Übergebers
☑️ Vorsorgevollmacht errichten – bestimmen Sie, wer für Sie entscheidet, wenn Sie es selbst nicht mehr können
☑️ Patientenverfügung erstellen – legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie ablehnen
☑️ Steuerliche Aspekte klären – Grunderwerbsteuer bei Schenkungen und Erbschaften, Immobilienertragssteuer bei Verkauf

Häufige Fehler im Erbrecht

In unserer langjährigen Praxis als Erbrecht-Kanzlei in Salzburg begegnen uns bestimmte Fehler immer wieder. Die folgenden lassen sich mit anwaltlicher Beratung leicht vermeiden.

Fremdhändiges Testament ohne korrekte Zeugenklausel
Seit der Erbrechtsreform 2017 braucht ein fremdhändiges Testament drei gleichzeitig anwesende Zeugen. Der Testator muss eigenhändig unterschreiben und einen Zusatz anbringen, dass es sich um seinen letzten Willen handelt. Fehlt auch nur ein Element, ist das gesamte Testament ungültig.
Schenkungen ohne Pflichtteilsberechnung
Wer eine Liegenschaft zu Lebzeiten verschenkt, ohne die Pflichtteilsfolgen zu kalkulieren, riskiert, dass die Erben nach dem Tod Ergänzungsansprüche stellen. Besonders problematisch: Gemischte Schenkungen, bei denen der Übergabspreis deutlich unter dem Verkehrswert liegt.
Unbedingte Erbantrittserklärung bei unklarem Nachlass
Wer unbedingt die Erbschaft annimmt, haftet auch mit seinem Privatvermögen für Schulden des Erblassers. Bei einer überschuldeten Verlassenschaft kann das ruinös sein. Die bedingte Erbantrittserklärung kostet zwar etwas mehr (Inventar), schützt aber Ihr Vermögen.
Kein Testament bei Patchwork-Familien
Stiefkinder haben kein gesetzliches Erbrecht. Ohne Testament gehen sie komplett leer aus, während leibliche Kinder und der Ehegatte nach der gesetzlichen Erbfolge erben. Wer in einer Patchwork-Konstellation lebt, braucht zwingend ein Testament.

Häufige Fragen zum Erbrecht

Diese Fragen stellen uns Mandanten in unserer Erbrecht-Kanzlei in Salzburg besonders oft.

Was kostet ein Testament beim Anwalt in Salzburg?
Die Kosten für die Erstellung eines Testaments hängen von der Komplexität ab. Ein einfaches eigenhändiges Testament mit anwaltlicher Prüfung und Registrierung im Testamentsregister kostet in unserer Kanzlei ab ca. 400 € netto. Bei umfangreicheren Nachlässen mit Immobilien, mehreren Erben und Pflichtteilsoptimierung liegen die Kosten entsprechend höher. Wir besprechen den Aufwand transparent im Erstgespräch.
Kann ich ein Testament jederzeit widerrufen?
Ja, ein Testament kann jederzeit widerrufen werden – durch Errichtung eines neuen Testaments, durch physische Vernichtung oder durch ausdrücklichen Widerruf. Ein späteres Testament hebt ein früheres auf, soweit es ihm widerspricht. Ein Erbvertrag hingegen kann nur einvernehmlich oder durch gerichtliche Aufhebung widerrufen werden – das ist der wesentliche Unterschied.
Wie hoch ist der Pflichtteil in Österreich?
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Hinterlässt der Verstorbene zwei Kinder und einen Ehegatten, ist der gesetzliche Erbteil jedes Kindes ein Drittel – der Pflichtteil also ein Sechstel des Nachlasswertes. Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch und muss innerhalb von drei Jahren nach Rechtskraft der Einantwortung geltend gemacht werden. Schenkungen zu Lebzeiten können den Pflichtteil erhöhen (Pflichtteilsergänzungsanspruch).
Was passiert mit einer Immobilie im Erbfall?
Die Liegenschaft geht nach der Einantwortung auf die Erben über und wird im Grundbuch umgeschrieben. Bei mehreren Erben entsteht Miteigentum – was in der Praxis häufig zu Konflikten führt, weil alle Miteigentümer gemeinsam entscheiden müssen. Es fällt Grunderwerbsteuer an (Stufentarif: 0,5 % bis 500.000 €, 2 % bis 1 Mio. €, 3,5 % darüber) und eine Grundbucheintragungsgebühr von 1,1 %. Wir begleiten als Immobilienrecht-Kanzlei die gesamte Abwicklung.
Brauche ich einen Anwalt für das Verlassenschaftsverfahren?
Gesetzlich ist ein Anwalt im Verlassenschaftsverfahren nicht vorgeschrieben – der Gerichtskommissär (Notar) leitet das Verfahren. Sobald aber Streit unter den Erben besteht, widerstreitende Erbantrittserklärungen vorliegen, Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden oder Immobilien im Nachlass sind, ist anwaltliche Vertretung dringend empfohlen. Wir vertreten Erben, Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer in ganz Salzburg.

Verwandte Rechtsgebiete

Erbrecht berührt häufig weitere Rechtsgebiete. Wir beraten Sie ganzheitlich – aus einer Hand.

⚖️ Alle Leistungen für Privatpersonen 💔 Scheidung 🏡 Schenkung & Übergabe 🛡️ Patientenverfügung & Vorsorge
📌 Das Wichtigste zum Erbrecht auf einen Blick
1. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge nach dem Parentelensystem – diese entspricht selten den individuellen Wünschen des Erblassers.
2. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Nachkommen und Ehegatte sind pflichtteilsberechtigt. Schenkungen werden angerechnet.
3. Formfehler beim Testament führen zur Unwirksamkeit – besonders beim fremdhändigen Testament seit 2017 (drei Zeugen, Zusatzklausel).
4. Im Verlassenschaftsverfahren empfehlen wir fast immer die bedingte Erbantrittserklärung – sie schützt Ihr Privatvermögen vor Nachlassschulden.
5. Nachlassplanung zu Lebzeiten – Testament, Schenkung, Vorsorgevollmacht – vermeidet Streit und spart Kosten für alle Beteiligten.
Stand: März 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die dargestellte Rechtslage bezieht sich auf das österreichische Erbrecht (ABGB). Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung kontaktieren Sie uns bitte direkt.

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