Erbrecht und Testamente

So erben und vererben Sie richtig.

Sie möchten Ihr Erbe rechtssicher regeln? Beispielsweise ein Testament erstellen oder wissen, welche Rechte Ihnen als Erbe zustehen? Die Regelung des Nachlasses ist eine wichtige und oft komplexe Angelegenheit. Auf dieser Seite klären wir Sie umfassend auf!


Der perfekte Weg durch das Erbrecht: Als erfahrene Rechtsanwälte für Erbrecht begleiten wir Sie kompetent und einfühlsam durch alle Fragen rund um Testament, Pflichtteil und Erbschaft – kostengünstig, zuverlässig und ohne böse Überraschungen. Schon bei einem kostenlosen Erstgespräch analysieren wir Ihre individuelle Situation.

Erbrecht verstehen - Die Grundlagen

Gesetzliche Erbfolge in Österreich

Die gesetzliche Erbfolge tritt immer dann in Kraft, wenn kein gültiges Testament vorliegt oder das Testament nur einen Teil des Nachlasses regelt. Das österreichische Erbrecht folgt dabei einem klar strukturierten System von vier Ordnungen, den sogenannten Parentelen. Diese regeln präzise, wer in welcher Reihenfolge erbberechtigt ist.

In der ersten Ordnung stehen die Kinder des Verstorbenen und deren Nachkommen. Sie sind die primär Erbberechtigten. Sind keine Nachkommen vorhanden, erben die Verwandten der zweiten Ordnung – die Eltern des Verstorbenen und deren Nachkommen, also die Geschwister des Verstorbenen. Die dritte Ordnung umfasst die Großeltern und deren Nachkommen, während die vierte Ordnung den Urgroßeltern vorbehalten ist.

Eine Besonderheit stellt das Erbrecht des Ehepartners dar: Dieser erbt unabhängig von den Parentelen. Je nachdem, mit welchen anderen Erben der Ehepartner konkurriert, steht ihm ein unterschiedlich hoher gesetzlicher Erbteil zu. Neben Kindern des Verstorbenen erhält der Ehepartner ein Drittel des Nachlasses, neben Eltern zwei Drittel.

Pflichtteilsrecht und Ihre Rechte

Das Pflichtteilsrecht ist eine wichtige Säule des österreichischen Erbrechts. Es schützt die engsten Familienangehörigen vor einer vollständigen Enterbung. Als pflichtteilsberechtigt gelten die Nachkommen des Verstorbenen sowie der überlebende Ehepartner. Der Pflichtteil beträgt grundsätzlich die Hälfte dessen, was dem Berechtigten nach der gesetzlichen Erbfolge zustehen würde.

Wichtig zu verstehen ist, dass der Pflichtteil ein reiner Geldanspruch ist. Der Pflichtteilsberechtigte hat also keinen Anspruch auf bestimmte Gegenstände aus dem Nachlass, sondern nur auf den entsprechenden Geldbetrag. Bei der Berechnung des Pflichtteils werden auch Schenkungen zu Lebzeiten berücksichtigt, die der Verstorbene in den letzten Jahren vor seinem Tod getätigt hat.

Testament vs. gesetzliche Erbfolge

Mit einem Testament können Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen und Ihren letzten Willen nach Ihren persönlichen Vorstellungen gestalten. Dies ermöglicht Ihnen, gezielt einzelne Personen oder Institutionen zu bedenken und spezifische Regelungen für Ihren Nachlass zu treffen. Sie können beispielsweise festlegen, wer welche Vermögenswerte erhalten soll oder bestimmte Auflagen für die Erben formulieren.

Allerdings müssen Sie bei der Errichtung eines Testaments zwingend die gesetzlichen Formvorschriften beachten. Ein eigenhändiges Testament muss von Anfang bis Ende handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Bei einem fremdhändigen Testament sind zusätzlich drei unbefangene Zeugen erforderlich. Die Missachtung dieser Formvorschriften führt zur Ungültigkeit des Testaments.

Internationale Erbfälle

Durch die zunehmende Mobilität und internationale Verflechtungen werden grenzüberschreitende Erbfälle immer häufiger. Seit 2015 gilt in der EU die Europäische Erbrechtsverordnung, die einheitlich regelt, welches Recht auf einen internationalen Erbfall anzuwenden ist. Grundsätzlich ist dies das Recht des Staates, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Sie haben jedoch die Möglichkeit, durch eine Rechtswahl in Ihrem Testament das Recht Ihres Heimatstaates für Ihren Nachlass zu wählen. Dies kann besonders dann sinnvoll sein, wenn Sie im Ausland leben, aber möchten, dass Ihr Nachlass nach den Ihnen vertrauten heimatlichen Regelungen vererbt wird. Bei Auslandsvermögen sind zudem oft zusätzliche rechtliche Aspekte zu beachten.

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Testament & Vermögensvorsorge

Testamentsarten und Formvorschriften

Das österreichische Recht kennt verschiedene Möglichkeiten, ein Testament zu errichten. Jede Form hat ihre eigenen Voraussetzungen, die genau eingehalten werden müssen, damit das Testament gültig ist. Die häufigste und einfachste Form ist das eigenhändige Testament. Dieses müssen Sie vollständig handschriftlich verfassen und mit Ihrer Unterschrift versehen. Das Datum ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen, besonders wenn Sie mehrere Testamente errichten.

Alternativ können Sie ein fremdhändiges Testament erstellen, das auch am Computer geschrieben werden kann. Hierbei sind jedoch drei gleichzeitig anwesende, unbefangene Zeugen erforderlich, die mit einem entsprechenden Zusatz unterschreiben müssen. Die Zeugen müssen bestätigen, dass es sich um Ihren letzten Willen handelt, ohne den Inhalt kennen zu müssen.

Fehler bei der Testamentserstellung vermeiden

Die Praxis zeigt, dass bei der Errichtung von Testamenten häufig Fehler gemacht werden, die zur Ungültigkeit führen können. Besonders kritisch sind unklare Formulierungen oder mehrdeutige Anordnungen. Ein häufiger Fehler ist auch die Verwendung von Vordrucken oder Mustertestamenten aus dem Internet, die oft nicht zur individuellen Situation passen oder rechtliche Besonderheiten nicht berücksichtigen.

Ein weiterer häufiger Fehler liegt in der Wahl der Testamentszeugen. Diese dürfen weder selbst im Testament bedacht sein noch in einem Naheverhältnis zu den Begünstigten stehen. Auch die Aufbewahrung des Testaments ist wichtig – es sollte so verwahrt werden, dass es nach dem Tod sicher aufgefunden wird. Eine Möglichkeit ist die Hinterlegung bei einem Rechtsanwalt oder einem Notar.

Gemeinschaftliches Testament für Ehepaare

Ehepaare und eingetragene Partner haben die besondere Möglichkeit, ein gemeinschaftliches Testament zu errichten. Darin können sie ihre Verfügungen aufeinander abstimmen und sich gegenseitig absichern. Besonders häufig ist die Regelung, dass zunächst der überlebende Partner alles erbt und erst nach dessen Tod die gemeinsamen Kinder den Nachlass erhalten.

Bei gemeinschaftlichen Testamenten ist besondere Vorsicht geboten, da sie nach dem Tod des Erstversterbenden häufig bindende Wirkung entfalten. Der überlebende Partner kann dann von bestimmten Verfügungen nicht mehr abweichen. Dies sollte bei der Gestaltung bedacht werden, um unerwünschte Bindungen zu vermeiden.

Widerruf und Änderung von Testamenten

Ein Testament können Sie grundsätzlich jederzeit widerrufen oder ändern. Dies geschieht entweder durch die Errichtung eines neuen Testaments, durch die ausdrückliche Widerrufserklärung oder durch die Vernichtung der Testamentsurkunde. Wichtig ist dabei, dass der Widerruf eindeutig erkennbar ist. Bei mehreren vorhandenen Testamenten gilt im Zweifel das jüngere Testament.

Besondere Vorsicht ist bei Änderungen in bestehenden Testamenten geboten. Nachträgliche Ergänzungen oder Streichungen müssen ebenfalls die Formvorschriften erfüllen. Bei handschriftlichen Testamenten bedeutet dies, dass auch die Änderungen handschriftlich erfolgen und unterschrieben werden müssen. Besser ist es meist, ein komplett neues Testament zu errichten und das alte ausdrücklich zu widerrufen.

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Ihre Rechte im Erbfall

Annahme und Ausschlagung der Erbschaft

Wenn Sie als Erbe in Frage kommen, sei es durch Testament oder gesetzliche Erbfolge, haben Sie das Recht, die Erbschaft anzunehmen oder auszuschlagen. Diese Entscheidung will gut überlegt sein, denn mit der Erbschaft übernehmen Sie nicht nur das Vermögen, sondern auch alle Verbindlichkeiten des Verstorbenen. Die Ausschlagung muss innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Kenntnis der Berufung zum Erben erklärt werden.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Nachlass überschuldet sein könnte. In diesem Fall kann eine Ausschlagung sinnvoll sein, um nicht für die Schulden des Verstorbenen haften zu müssen. Wir empfehlen daher, sich vor der Entscheidung über Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft rechtlich beraten zu lassen, um die finanziellen Konsequenzen genau abzuwägen.

Pflichtteilsansprüche durchsetzen

Als Pflichtteilsberechtigter haben Sie einen gesetzlich garantierten Mindestanspruch am Nachlass. Dieser Anspruch ist ein reiner Geldanspruch und beträgt die Hälfte dessen, was Ihnen als gesetzlicher Erbteil zustehen würde. Um Ihren Pflichtteil durchzusetzen, müssen Sie zunächst den korrekten Wert des Nachlasses ermitteln. Dazu haben Sie einen Anspruch auf umfassende Information über den Bestand des Nachlasses.

Besonders wichtig ist auch die Berücksichtigung von Schenkungen, die der Verstorbene zu Lebzeiten getätigt hat. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen dem Nachlass hinzugerechnet werden. Die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen erfordert oft rechtliche Expertise, da die Berechnung komplex sein kann und häufig Bewertungsfragen zu klären sind.

Erbschaftsstreitigkeiten lösen

Konflikte im Erbfall sind leider keine Seltenheit. Oft entstehen Streitigkeiten über die Auslegung eines Testaments, die Berechnung von Pflichtteilen oder die Aufteilung des Nachlasses. Als erfahrene Rechtsanwälte setzen wir uns dafür ein, zunächst eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dies spart nicht nur Kosten, sondern hilft auch, den Familienfrieden zu wahren.

Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, vertreten wir Ihre Interessen selbstverständlich auch vor Gericht. Dabei achten wir besonders darauf, dass alle Fristen gewahrt bleiben und Ihre Ansprüche nicht verfallen. Gerade bei Immobilien oder Unternehmen im Nachlass sind oft komplexe rechtliche und wirtschaftliche Fragen zu klären.

Verlassenschaftsverfahren verstehen

Das Verlassenschaftsverfahren ist in Österreich obligatorisch und wird vom Bezirksgericht geführt. Es dient dazu, den Nachlass zu erfassen und an die Erben zu übertragen. Das Verfahren beginnt mit der Todesfallaufnahme und endet mit der Einantwortung, also der rechtlichen Übereignung des Nachlasses an die Erben.

Im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens müssen verschiedene Schritte durchlaufen werden:

– Erfassung des Nachlasses und der Erben

– Prüfung vorhandener letztwilliger Verfügungen

– Abgabe der Erbantrittserklärungen

– Regelung der Erbquoten

– Klärung von Pflichtteilsansprüchen

– Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten

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Professionelle Unterstützung im Erbrecht

Vorausschauende Nachlassplanung

Eine durchdachte Nachlassplanung ist der beste Weg, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen und sicherzustellen, dass Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen verteilt wird. Als Ihre Rechtsanwälte analysieren wir zunächst Ihre familiäre und vermögensrechtliche Situation. Darauf aufbauend entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Strategie für die Regelung Ihres Nachlasses.

Besonders wichtig ist die Nachlassplanung bei Unternehmen, Immobilien oder komplexen Familienverhältnissen. Hier gilt es, verschiedene rechtliche und steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. Durch eine vorausschauende Planung können Sie nicht nur Ihre Angehörigen absichern, sondern auch erhebliche Kosten sparen und den Generationenübergang optimal gestalten.

Testamentserstellung mit anwaltlicher Beratung

Die rechtssichere Gestaltung eines Testaments erfordert fundierte juristische Kenntnisse. Als erfahrene Rechtsanwälte für Erbrecht unterstützen wir Sie bei der Formulierung Ihres letzten Willens und achten darauf, dass alle formellen und inhaltlichen Anforderungen erfüllt werden. Wir berücksichtigen dabei auch mögliche zukünftige Entwicklungen und helfen Ihnen, flexible Regelungen zu treffen.

Ein anwaltlich betreutes Testament bietet Ihnen die Sicherheit, dass Ihr letzter Wille später auch wirklich umgesetzt werden kann. Wir beraten Sie zu allen Gestaltungsmöglichkeiten, von einfachen Vermächtnissen bis hin zu komplexen Testamentskonstruktionen mit Vor- und Nacherbschaft oder Auflagen. Dabei behalten wir stets die Pflichtteilsrechte im Blick und entwickeln Lösungen, die allen Beteiligten gerecht werden.

Vertretung in Erbstreitigkeiten

Wenn es trotz sorgfältiger Planung zu Streitigkeiten kommt, stehen wir Ihnen als kompetente Rechtsanwälte zur Seite. Ob es um die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen, die Anfechtung eines Testaments oder Auseinandersetzungen unter Miterben geht – wir vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck und Expertise.
Dabei setzen wir zunächst auf Verhandlung und Mediation, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Sollte dies nicht möglich sein, vertreten wir Sie selbstverständlich auch vor Gericht. Durch unsere langjährige Erfahrung im Erbrecht können wir Ihre Erfolgsaussichten realistisch einschätzen und die bestmögliche Strategie entwickeln.

Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, vertreten wir Ihre Interessen selbstverständlich auch vor Gericht. Dabei achten wir besonders darauf, dass alle Fristen gewahrt bleiben und Ihre Ansprüche nicht verfallen. Gerade bei Immobilien oder Unternehmen im Nachlass sind oft komplexe rechtliche und wirtschaftliche Fragen zu klären.

Beratung zu steuerlichen Aspekten

Obwohl in Österreich keine Erbschaftssteuer mehr erhoben wird, gibt es dennoch wichtige steuerliche Aspekte zu beachten. Dies gilt insbesondere bei der Übertragung von Immobilien, Unternehmen oder bei grenzüberschreitenden Erbfällen. Wir beraten Sie umfassend zu allen steuerlichen Implikationen und entwickeln Strategien zur Steueroptimierung.

In enger Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern stellen wir sicher, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden. Besonders bei der Übertragung von Unternehmen oder größeren Vermögenswerten können durch eine geschickte Gestaltung erhebliche Steuervorteile erzielt werden.

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Treuhand und Zahlungsabwicklung

Wie wird der Kaufpreis gezahlt?

Grundsätzlich steht es den Vertragsparteien frei zu vereinbaren, wie der Kaufpreis gezahlt werden soll. Das kann eine einfache Überweisung sein. Das hat die Folge, dass der Käufer nach der Zahlung überhaupt nicht mehr über das Geld verfügen kann, obwohl möglicherweise noch Probleme mit dem Grundstück auftreten könnten. Daher entscheidet man sich oft für eine treuhändige Abwicklung.

Was bedeutet treuhändige Abwicklung?

Bei dieser Zahlungsform zahlt Käufer den Preis an ein Treuhandkonto, das von einer dritten Person, also nicht dem Verkäufer, verwaltet wird. Diese Person ist üblicherweise der Rechtsanwalt, der auch den Vertrag erstellt hat. Der Treuhänder kann im vertraglich vereinbarten Rahmen über den Kaufpreis verfügen; z.B. zahlt er ihn erst dann an den Verkäufer aus, wenn dieser all seinen Verpflichtungen nachgekommen ist. Zusammenfassend verwaltet ein Treuhänder somit Vermögenswerte einer anderen Person.

Treuhandkonto - warum und wofür?

Der große Vorteil eines Treuhandkontos ist, dass der Verkäufer sicher sein kann, dass das Geld da ist und vom Käufer gezahlt wurde. Und der Käufer hat die Sicherheit, dass der Verkäufer das Geld erst bekommt, wenn dieser all seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat. Die Bedingungen für die Auszahlung an den Verkäufer sollten vertraglich geregelt werden.

Wie vereinbare ich eine treuhändige Abwicklung?

Regelungen über die treuhändige Abwicklung sollten im Kaufvertrag vorgesehen werden, wobei speziell auf die Bedingungen der Auszahlung geachtet werden sollte. Beide Vertragsparteien müssen sich über die Zahlungsabwicklung einig sein. Als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei identifizieren wir für Sie die beste Lösung – vielleicht schon bald bei einem kostenlosen Erstgespräch?

Der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens in Salzburg.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Erbrecht. Als Ihre Rechtsanwälte begleiten wir Sie von der vorausschauenden Planung bis zur Abwicklung des Nachlasses und stehen Ihnen bei allen Fragen zur Seite. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch, in dem wir Ihre individuelle Situation analysieren und Lösungswege aufzeigen.

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