Liegt kein gültiges Testament vor, greift die gesetzliche Erbfolge nach dem Parentelensystem (§§ 731 ff ABGB). Das Vermögen des Verstorbenen wird nach einem festen Schema auf die nächsten Verwandten verteilt. In unserer Praxis als Erbrecht-Anwalt in Salzburg sehen wir regelmäßig, dass die gesetzliche Erbfolge nicht dem entspricht, was der Verstorbene gewollt hätte – etwa weil der Lebensgefährte oder Stiefkinder leer ausgehen.
Der überlebende Ehegatte nimmt eine Sonderstellung ein: Neben Kindern (1. Parentel) erbt er ein Drittel, neben Eltern und Geschwistern (2. Parentel) zwei Drittel. Zusätzlich erhält er das gesetzliche Vorausvermächtnis – die zum gemeinsamen Haushalt gehörenden beweglichen Sachen und das Recht, in der Ehewohnung weiter zu leben (§ 745 ABGB). Lebensgefährten erben dagegen nur subsidiär – wenn keinerlei gesetzliche Erben vorhanden sind und die Lebensgemeinschaft mindestens drei Jahre bestanden hat.
Ein Testament ist die häufigste Art, den eigenen Nachlass zu regeln. Doch die Formvorschriften in Österreich sind streng: Schon ein kleiner Fehler kann die gesamte letztwillige Verfügung ungültig machen. In unserer Kanzlei in Salzburg erstellen wir rechtssichere Testamente und prüfen bestehende Verfügungen auf Gültigkeit und Anfechtbarkeit.
Das österreichische Recht kennt drei Hauptformen: das eigenhändige Testament (§ 578 ABGB), das fremdhändige Testament (§ 579 ABGB) und das mündliche Nottestament (§ 584 ABGB). Daneben steht der Erbvertrag als stärkere Bindungsform – er ist jedoch nur zwischen Ehegatten zulässig und bedarf der Notariatsaktform. Maximal drei Viertel des Nachlasses können per Erbvertrag vergeben werden, das letzte Viertel bleibt frei verfügbar.
Der Pflichtteil sichert nahen Angehörigen eine Mindestbeteiligung am Nachlass – auch wenn der Erblasser sie im Testament nicht bedacht hat. Pflichtteilsberechtigt sind nach der Erbrechtsreform 2017 nur noch Nachkommen (Kinder, Enkel) und der Ehegatte bzw. eingetragene Partner. Eltern haben seit 2017 keinen Pflichtteil mehr.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch (§ 759 ABGB). Hat der Verstorbene beispielsweise zwei Kinder und eine Ehefrau hinterlassen, beträgt der gesetzliche Erbteil jedes Kindes ein Drittel – der Pflichtteil somit ein Sechstel des Nachlasswerts. Ein Anspruch auf einen bestimmten Gegenstand – etwa die Wohnung – besteht grundsätzlich nicht.
Ein zentrales Thema in der Praxis ist die Schenkungsanrechnung. Schenkungen an Pflichtteilsberechtigte werden zeitlich unbegrenzt auf den Pflichtteil angerechnet, Schenkungen an andere Personen nur innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Tod (§ 782 ABGB). Besonders bei Liegenschaftsübergaben spielt das eine entscheidende Rolle – hier arbeiten wir eng mit unserer Immobilienrecht-Abteilung zusammen. Vertiefte Informationen zur Schenkungsanrechnung finden Sie auch in unserem Blogartikel zu Pflichtteil und Immobilie.
In Österreich ist das Verlassenschaftsverfahren bei jedem Todesfall Pflicht. Es wird vom zuständigen Bezirksgericht über einen Gerichtskommissär (einen vom Gericht beauftragten Notar) eingeleitet. Ziel ist die Erfassung des Nachlasses und die Übertragung an die Erben.
Für Erben ist die Erbantrittserklärung der entscheidende Schritt: Mit der unbedingten Erbantrittserklärung haften Sie auch für Nachlassschulden mit Ihrem Privatvermögen. Die bedingte Erbantrittserklärung beschränkt Ihre Haftung auf den Wert des Nachlasses – erfordert aber ein Inventar. Wir raten fast immer zur bedingten Erbantrittserklärung. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag über Schulden im Erbfall.
Die beste Erbrecht-Beratung findet vor dem Erbfall statt. Mit einer durchdachten Nachlassplanung vermeiden Sie Streitigkeiten unter den Erben, minimieren die steuerliche Belastung und stellen sicher, dass Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen aufgeteilt wird.
Gerade bei Immobilienvermögen empfehlen wir als Erbrecht-Anwalt in Salzburg frühzeitig zu planen. Eine Übergabe zu Lebzeiten per Schenkungsvertrag – mit Wohnrecht, Fruchtgenuss oder Belastungs- und Veräußerungsverbot – kann Pflichtteilsansprüche reduzieren und Grunderwerbsteuer sparen. Gleichzeitig ist Vorsicht geboten: Werden Schenkungen nicht richtig gestaltet, können sie im Erbfall angefochten werden.
Zur umfassenden Vorsorge gehört neben dem Testament auch die Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Wir erstellen alle Dokumente aufeinander abgestimmt, damit im Ernstfall alles ineinandergreift.
In unserer langjährigen Praxis als Erbrecht-Kanzlei in Salzburg begegnen uns bestimmte Fehler immer wieder. Die folgenden lassen sich mit anwaltlicher Beratung leicht vermeiden.
Diese Fragen stellen uns Mandanten in unserer Erbrecht-Kanzlei in Salzburg besonders oft.
Erbrecht berührt häufig weitere Rechtsgebiete. Wir beraten Sie ganzheitlich – aus einer Hand.
Ob Testament, Pflichtteil oder Verlassenschaft – kontaktieren Sie uns für eine Einschätzung Ihrer Situation. Vertraulich und in Ihrem Interesse.