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Scheidung – Ihr Anwalt in Salzburg

Eine Scheidung betrifft weit mehr als den juristischen Vorgang: Wohnung, Finanzen, Unterhalt und vor allem die gemeinsamen Kinder. Gerade in dieser emotional belastenden Situation brauchen Sie einen Scheidungsanwalt in Salzburg, der klar denkt, Ihre Rechte kennt und eine tragfähige Lösung anstrebt.

Brandauer Rechtsanwälte vertritt Sie bei einvernehmlichen und strittigen Scheidungen in Salzburg. Wir erstellen Scheidungsfolgenvereinbarungen, verhandeln Unterhalt und Vermögensaufteilung und vertreten Sie vor Gericht – immer mit dem Ziel, das bestmögliche Ergebnis für Sie und Ihre Kinder zu erreichen.

🏛️ Kanzlei seit 1978 ⭐ 4,9 Google-Bewertung 💔 Scheidung & Immobilien 📍 Giselakai 51, Salzburg
📑 Inhalt dieser Seite
→ Einvernehmlich oder strittig: Die Scheidungsarten → Ablauf einer Scheidung in Salzburg → Die Scheidungsfolgenvereinbarung → Unterhalt nach der Scheidung → Vermögensaufteilung und Immobilien → Obsorge und Kindesunterhalt → Typische Fehler bei Scheidungen → Häufige Fragen → Verwandte Rechtsgebiete

Einvernehmlich oder strittig: Die Scheidungsarten

Das österreichische Ehegesetz kennt mehrere Wege zur Scheidung. Als Scheidungsanwalt in Salzburg beraten wir Sie, welcher Weg für Ihre Situation der richtige ist. Die Wahl beeinflusst Dauer, Kosten und Ihre Ansprüche auf Unterhalt erheblich.

🤝 Einvernehmliche Scheidung
§ 55a EheG

Beide Ehegatten sind sich einig, dass die Ehe zerrüttet ist. Die häusliche Gemeinschaft muss seit mindestens sechs Monaten aufgelöst sein.

Voraussetzung: eine vollständige Scheidungsfolgenvereinbarung, die Obsorge, Unterhalt, Vermögensaufteilung und die eheliche Wohnung regelt.

Vorteil: Schnell (oft nur ein Gerichtstermin), kostengünstig (Gerichtsgebühr 312 €) und deutlich weniger belastend. In Salzburg die häufigste Scheidungsform.
⚖️ Strittige Scheidung
§ 49 EheG (Verschulden) · § 55 EheG (Zerrüttung)

Keine Einigung möglich. Ein Ehegatte beantragt die Scheidung wegen schwerer Eheverfehlung (§ 49: Ehebruch, Gewalt, Pflichtverletzung) oder Zerrüttung (§ 55: mindestens drei Jahre Trennung).

Die Verschuldensfrage bestimmt den nachehelichen Unterhalt. Der überwiegend schuldige Teil kann verpflichtet werden, dem anderen angemessenen Unterhalt zu leisten.

Achtung: Strittige Scheidungen dauern in Salzburg 6–18 Monate und können je nach Streitwert mehrere Tausend Euro kosten. Frühzeitige Beratung spart Zeit und Geld.

Ablauf einer Scheidung in Salzburg

Der Ablauf unterscheidet sich je nach Scheidungsart. Bei der einvernehmlichen Scheidung liegt der Schwerpunkt auf der Vorbereitung der Scheidungsfolgenvereinbarung. Bei der strittigen Scheidung beginnt das Verfahren mit der Klage und endet nach mehreren Verhandlungsterminen mit dem Urteil. Einen umfassenden Überblick bietet auch unser Ratgeber zur einvernehmlichen Scheidung 2026.

🤝 Einvernehmliche Scheidung – Ablauf
Typische Dauer: 4–8 Wochen (nach Fertigstellung der Vereinbarung)
1
Erstberatung beim Anwalt
Wir besprechen Ihre Situation, klären Ihre Ansprüche (Unterhalt, Vermögen, Obsorge) und erläutern den Ablauf. Sie erhalten eine realistische Einschätzung zu Kosten und Zeitrahmen.
2
Scheidungsfolgenvereinbarung erstellen
Wir entwerfen die Vereinbarung: Obsorge und Kontaktrecht, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Aufteilung der ehelichen Wohnung, Vermögensaufteilung und gegebenenfalls Pensionssplitting. Dieser Schritt erfordert die meiste Zeit.
3
Antrag beim Bezirksgericht Salzburg
Beide Ehegatten unterschreiben den gemeinsamen Scheidungsantrag. Wir reichen ihn beim zuständigen Bezirksgericht ein. Die Gerichtsgebühr beträgt 312 €.
Scheidungstermin & Beschluss
Am Verhandlungstag bestätigen beide Ehegatten vor dem Richter, dass die Ehe zerrüttet ist. Das Gericht prüft die Vereinbarung und spricht die Scheidung aus. Der Beschluss wird in der Regel sofort rechtskräftig.

Die Scheidungsfolgenvereinbarung

Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist das Herzstück der einvernehmlichen Scheidung. Sie regelt verbindlich alle Folgen der Ehe­auflösung. Das Gericht prüft, ob die Vereinbarung dem Kindeswohl entspricht und ob kein Ehegatte grob benachteiligt wird.

In unserer Kanzlei in Salzburg erstellen wir diese Vereinbarung so, dass sie vor Gericht standhält und Ihre Interessen schützt. Wir achten dabei auf Fallstricke, die in der Praxis häufig übersehen werden – etwa den Unterhaltsverzicht und seine Grenzen oder das Pensionssplitting.

📋 Was muss die Scheidungsfolgenvereinbarung regeln?
1
Obsorge & Kontaktrecht
Wer hat die Obsorge? Gemeinsam oder allein? Wie wird der Kontakt zum anderen Elternteil geregelt? Hauptaufenthalt des Kindes.
2
Kindesunterhalt
Höhe des monatlichen Geldunterhalts, berechnet nach der Prozentwertmethode. Regelbedarf als Untergrenze, Luxusgrenze als Obergrenze.
3
Ehegattenunterhalt
Ob und in welcher Höhe nachehelicher Unterhalt gezahlt wird. Befristung oder Verzicht – jeweils mit Grenzen der Zulässigkeit.
4
Eheliche Wohnung
Wer bleibt in der Wohnung? Wird der Mietvertrag übernommen? Bei Eigentum: Übertragung, Verkauf oder Auszahlung?
5
Vermögensaufteilung
Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Eingebrachtes und geerbtes Vermögen bleibt grundsätzlich außen vor.
6
Pensionssplitting (optional)
Übertragung von Pensionsgutschriften. Besonders relevant, wenn ein Ehegatte wegen Kinderbetreuung weniger Beitragsjahre hat.

Unterhalt nach der Scheidung

Der nacheheliche Ehegattenunterhalt hängt in Österreich wesentlich von der Scheidungsart und der Verschuldensfrage ab. Bei der einvernehmlichen Scheidung regeln die Ehegatten den Unterhalt frei – einschließlich eines möglichen Verzichts. Bei der strittigen Scheidung bestimmt das Gericht den Unterhaltsanspruch auf Basis des Verschuldens.

Die Höhe orientiert sich am Anspannungsgrundsatz und der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen. In der Praxis liegt der Richtwert bei 33 % des Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen abzüglich 3 % für jedes unterhaltsberechtigte Kind – wobei die Gesamtbelastung eine Grenze hat. Wir berechnen Ihren konkreten Anspruch und achten darauf, dass die Vereinbarung auch langfristig hält.

Vermögensaufteilung und Immobilien

Österreich folgt dem Prinzip der Gütertrennung während der Ehe. Bei einer Scheidung wird aber das „eheliche Gebrauchsvermögen“ und die „ehelichen Ersparnisse“ aufgeteilt (§§ 81 ff EheG). Vermögen, das ein Ehegatte in die Ehe eingebracht, geerbt oder geschenkt bekommen hat, bleibt grundsätzlich außen vor – mit Ausnahme der ehelichen Wohnung.

Gerade bei Immobilien wird die Aufteilung komplex: Bewertungsfragen, Kreditübernahme, Grunderwerbsteuer bei Übertragung, Miteigentum und Nutzungsregelungen. Als Kanzlei mit Schwerpunkt Immobilienrecht in Salzburg kennen wir diese Schnittstelle besonders gut. Wir vertreten Sie auch im gerichtlichen Aufteilungsverfahren, wenn keine einvernehmliche Lösung möglich ist.

💡 Praxistipp: Immobilienbewertung frühzeitig einholen
Bei der Vermögensaufteilung ist der Verkehrswert der Liegenschaft zum Zeitpunkt der Aufteilung maßgeblich – nicht der ursprüngliche Kaufpreis. Holen Sie frühzeitig ein Gutachten ein, damit Sie in der Verhandlung auf solider Basis argumentieren. Auch die Frage, ob Schenkungen zwischen Ehepartnern aufzuteilen sind, klärt sich leichter mit fundierter Bewertung.

Obsorge und Kindesunterhalt

Bei minderjährigen Kindern sind Obsorge und Unterhalt die Kernfragen jeder Scheidung. Seit der Kindschaftsrechtsreform 2013 bleibt die gemeinsame Obsorge grundsätzlich aufrecht – auch nach der Scheidung. Das Gericht muss aber den hauptsächlichen Aufenthaltsort des Kindes festlegen. Mehr zur Obsorge finden Sie in unserem ausführlichen Leitfaden.

Der Kindesunterhalt wird nach der Prozentwertmethode berechnet: Der nicht betreuende Elternteil zahlt einen altersabhängigen Prozentsatz seines Nettoeinkommens (ca. 16 % bei 0–5 Jahren bis ca. 22 % bei 15–19 Jahren). Es gibt den Regelbedarf als Mindestgrenze und die Luxusgrenze als Höchstgrenze. Für Familien mit mehreren Kindern oder Kindern aus verschiedenen Beziehungen gelten Abzüge. Als Scheidungsanwalt in Salzburg berechnen wir den konkreten Unterhaltsanspruch und setzen ihn durch.

Typische Fehler bei Scheidungen

In unserer Praxis als Scheidungsanwalt in Salzburg erleben wir immer wieder dieselben vermeidbaren Fehler. Unser Blogbeitrag zum Thema geht ins Detail – hier die wichtigsten Punkte.

Vereinbarung ohne Anwalt abschließen
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung, die nur von einem Ehegatten oder ohne anwaltliche Prüfung erstellt wurde, enthält häufig Klauseln, die einen Partner massiv benachteiligen. Das Gericht kann sie trotzdem genehmigen – die Folgen tragen Sie dann jahrelang.
Unterhaltsverzicht ohne Risikoabwägung
Viele Ehegatten verzichten im Zuge der Einigung auf nachehelichen Unterhalt – oft aus dem Wunsch, die Sache schnell hinter sich zu bringen. Das kann existenzbedrohend sein, wenn sich die finanzielle Situation ändert. Ein Verzicht ist nach der Scheidung praktisch nicht mehr rückgängig zu machen.
Frist für Aufteilungsverfahren versäumt
Bei der strittigen Scheidung muss das Aufteilungsverfahren innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Scheidung beantragt werden (§ 95 EheG). Wer diese Frist versäumt, verliert den Anspruch auf gerichtliche Vermögensaufteilung – endgültig.
Immobilie nicht bewerten lassen
Wer die eheliche Liegenschaft nicht professionell bewerten lässt, verschenkt im Zweifel viel Geld. Der Verkehrswert zum Aufteilungszeitpunkt – nicht der Kaufpreis von vor zehn Jahren – ist maßgeblich. Ohne Gutachten verhandeln Sie blind.

Häufige Fragen zur Scheidung

Diese Fragen stellen uns Mandanten in unserer Kanzlei in Salzburg besonders häufig.

Was kostet eine Scheidung in Salzburg?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung fällt eine Gerichtsgebühr von 312 € an. Dazu kommen die Anwaltskosten für die Erstellung der Scheidungsfolgenvereinbarung und die Vertretung am Gerichtstermin. In unserer Kanzlei bewegen sich die Gesamtkosten einer einvernehmlichen Scheidung je nach Komplexität ab ca. 1.500 € netto. Bei strittigen Scheidungen hängen die Kosten vom Streitwert, der Anzahl der Verhandlungstermine und der Dauer des Verfahrens ab.
Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?
Sobald die Scheidungsfolgenvereinbarung steht und beide Ehegatten unterschrieben haben, vergehen in Salzburg typischerweise vier bis acht Wochen bis zum Gerichtstermin. Die Vorbereitung der Vereinbarung selbst nimmt je nach Komplexität ein bis vier Wochen in Anspruch. Insgesamt ist eine einvernehmliche Scheidung ab dem Erstgespräch also in ca. zwei bis drei Monaten erledigt.
Können beide Ehegatten denselben Anwalt haben?
Nein, ein Rechtsanwalt darf aus standesrechtlichen Gründen immer nur einen Ehegatten vertreten. Bei der einvernehmlichen Scheidung erstellt der Anwalt eines Ehegatten zwar die Scheidungsfolgenvereinbarung, aber der andere Ehegatte sollte diese unbedingt von einem eigenen Anwalt prüfen lassen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben.
Was passiert mit der gemeinsamen Wohnung bei einer Scheidung?
Die eheliche Wohnung unterliegt der Aufteilung – auch wenn sie von nur einem Ehegatten in die Ehe eingebracht oder geerbt wurde (Sonderregel nach § 82 Abs 2 EheG). Bei einer Eigentumswohnung wird üblicherweise vereinbart, dass ein Ehegatte den anderen auszahlt, die Wohnung verkauft wird oder vorübergehend ein Wohnrecht eingeräumt wird. Als Kanzlei mit Immobilienrecht-Schwerpunkt begleiten wir diese Fragen besonders kompetent.
Kann ich die Scheidung noch verhindern, wenn mein Partner sie will?
Eine einvernehmliche Scheidung setzt die Zustimmung beider Ehegatten voraus – Sie können sich also weigern. Bei der strittigen Scheidung wegen Verschuldens (§ 49 EheG) kann allerdings ein Ehegatte allein klagen. Und bei der Scheidung wegen Zerrüttung (§ 55 EheG) genügt eine dreijährige Trennung, um auch gegen den Willen des anderen die Scheidung durchzusetzen. Wir beraten Sie zu Ihren Optionen.

Verwandte Rechtsgebiete

Scheidung berührt viele Lebensbereiche. Wir beraten Sie ganzheitlich – aus einer Hand.

⚖️ Alle Leistungen für Privatpersonen 📜 Erbrecht & Testamente 👨‍👩‍👧 Familienrecht 🏠 Immobilienrecht Salzburg
📌 Das Wichtigste zur Scheidung auf einen Blick
1. Einvernehmliche Scheidung ist schneller, günstiger und weniger belastend – setzt aber eine vollständige Scheidungsfolgenvereinbarung voraus.
2. Die Verschuldensfrage bei strittiger Scheidung bestimmt den Unterhaltsanspruch – Beweissicherung ist daher entscheidend.
3. Das Aufteilungsverfahren muss innerhalb eines Jahres nach Scheidung beantragt werden – Fristversäumnis führt zum Verlust des Anspruchs.
4. Gemeinsame Obsorge bleibt nach der Scheidung der Regelfall – die Kinder profitieren von einer einvernehmlichen Regelung.
5. Lassen Sie die Scheidungsfolgenvereinbarung immer von einem eigenen Anwalt prüfen – auch bei einer einvernehmlichen Scheidung.
Stand: März 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die dargestellte Rechtslage bezieht sich auf das österreichische Ehegesetz (EheG) und ABGB. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung kontaktieren Sie uns bitte direkt.

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