Scheidungen

Wenn Wege sich trennen, begleiten wir Sie sicher durch den rechtlichen Prozess.

Eine Scheidung gehört zu den emotional und rechtlich herausforderndsten Lebenssituationen. Die damit verbundenen rechtlichen Fragen sind komplex und weitreichend – von der Vermögensaufteilung über Unterhaltsfragen bis hin zum Sorgerecht für gemeinsame Kinder.

Als erfahrene Rechtsanwälte begleiten wir Sie einfühlsam und kompetent durch diesen Prozess. Wir helfen Ihnen, faire und tragfähige Lösungen zu finden, die Ihre Interessen bestmöglich wahren.

Arten der Scheidung

Die einvernehmliche Scheidung

Die einvernehmliche Scheidung stellt die unkomplizierteste und kostengünstigste Variante dar. Voraussetzung ist, dass beide Ehepartner mit der Scheidung einverstanden sind und sich über alle wesentlichen Folgen einig sind. Konkret bedeutet dies, dass eine Einigung über die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens, eventuelle Unterhaltszahlungen und – bei gemeinsamen Kindern – über Obsorge und Kontaktrecht erzielt werden muss.

Die eheliche Lebensgemeinschaft muss seit mindestens sechs Monaten aufgehoben sein, und beide Partner müssen die unheilbare Zerrüttung der Ehe anerkennen. Bei dieser Scheidungsart genügt ein gemeinsamer Antrag beim zuständigen Bezirksgericht. Der große Vorteil liegt in der schnellen und kostengünstigen Abwicklung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie bei der Ausarbeitung einer fairen Scheidungsfolgenvereinbarung.

Die strittige Scheidung

Können sich die Ehepartner nicht einigen, bleibt nur der Weg der strittigen Scheidung. Hierbei reicht ein Ehepartner eine Scheidungsklage beim zuständigen Bezirksgericht ein. Im Unterschied zur einvernehmlichen Scheidung muss bei der strittigen Scheidung ein Verschulden des anderen Ehepartners nachgewiesen werden. Als Scheidungsgründe kommen etwa Ehebruch, körperliche Gewalt, schwere psychische Belastungen oder die beharrliche Verweigerung des Beischlafes in Betracht.

Das Verfahren gestaltet sich meist deutlich aufwendiger, da es zu einer mündlichen Verhandlung kommt, in der beide Seiten ihre Position darlegen. Dies macht das Verfahren nicht nur zeitlich länger, sondern führt auch zu höheren Kosten. Unsere Rechtsanwälte verfügen über jahrelange Erfahrung in der Führung strittiger Scheidungsverfahren.

Scheidung wegen Zerrüttung

Eine weitere Möglichkeit bietet die Scheidung wegen Zerrüttung. Diese kann beantragt werden, wenn die häusliche Gemeinschaft seit drei Jahren aufgehoben ist und die Ehe aufgrund einer tiefgreifenden Zerrüttung nicht wiederhergestellt werden kann. Ein Verschulden muss hier nicht nachgewiesen werden.

Nach sechs Jahren Trennung ist eine Scheidung auch gegen den Willen des anderen Partners möglich. Besonders zu beachten ist, dass der beklagte Ehepartner unter bestimmten Voraussetzungen Widerspruch gegen die Scheidung einlegen kann, etwa wenn die Scheidung für ihn eine besondere Härte darstellen würde. Als erfahrene Rechtsanwälte prüfen wir sorgfältig Ihre rechtlichen Möglichkeiten.

Sonstige Scheidungsgründe

Das österreichische Recht kennt noch weitere Scheidungsgründe, die in besonderen Situationen zur Anwendung kommen können. Dazu gehören etwa psychische Erkrankungen, ansteckende oder ekelerregende Krankheiten sowie auf geistiger Störung beruhendes Verhalten, das die Ehe zerrüttet.

Diese Scheidungsgründe spielen in der Praxis eine untergeordnete Rolle, können aber im Einzelfall relevant sein. Bei diesen speziellen Scheidungsgründen muss der kranke Ehepartner die Möglichkeit haben, Widerspruch gegen die Scheidung einzulegen, wenn ihn diese besonders hart treffen würde. Unsere Rechtsanwälte verfügen über das notwendige Fachwissen, um auch in solchen speziellen Konstellationen eine rechtssichere Lösung zu finden.

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Bitte erwähnen Sie bei Terminvereinbarung und zu Beginn des Gesprächs, dass Sie davon ausgehen, dass dieses kostenlos ist.

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Der Weg zur Scheidung

Erste rechtliche Schritte

Eine Scheidung beginnt meist mit einer qualifizierten Rechtsberatung, um die beste Vorgehensweise zu ermitteln. Je nachdem, ob eine einvernehmliche oder strittige
Scheidung angestrebt wird, unterscheiden sich die ersten Schritte wesentlich. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reichen beide Ehepartner gemeinsam einen Scheidungsantrag beim zuständigen Bezirksgericht ein. Bei einer strittigen Scheidung wird hingegen eine Scheidungsklage beim Bezirksgericht eingereicht, das für den letzten gemeinsamen Wohnsitz der Eheleute zuständig ist.

Notwendige Unterlagen

Für die Einreichung einer Scheidung sind verschiedene Dokumente erforderlich. Dazu gehören die Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweise beider Ehepartner, Meldebestätigungen sowie gültige Lichtbildausweise. Bei gemeinsamen Kindern werden zusätzlich die Geburtsurkunden benötigt. Bei einer einvernehmlichen Scheidung muss auch eine Scheidungsfolgenvereinbarung vorgelegt werden, die alle wesentlichen Punkte wie Vermögensaufteilung, Unterhalt und bei Kindern das Kontaktrecht regelt.

Ablauf des Verfahrens

Bei der einvernehmlichen Scheidung findet nach Einreichung des Antrags ein Gerichtstermin statt, bei dem beide Ehepartner anwesend sein müssen. Sind sich die Eheleute über alle Scheidungsfolgen einig, wird die Ehe durch Beschluss geschieden. Bei einer strittigen Scheidung wird die Klage dem anderen Ehepartner zugestellt und ein Verhandlungstermin anberaumt. Der Richter wird zu Beginn der Verhandlung auf eine mögliche Versöhnung hinwirken und die Option einer einvernehmlichen Scheidung aufzeigen.

Dauer und Kosten

Die Dauer des Scheidungsverfahrens hängt von der gewählten Scheidungsart ab. Eine einvernehmliche Scheidung kann nach Ablauf der sechsmonatigen Trennungszeit innerhalb weniger Wochen abgeschlossen sein. Der Scheidungsantrag kostet gegenwärtig 293 Euro, beim Scheidungstermin fallen nochmals 293 Euro oder 439 Euro für den Scheidungsvergleich an. Eine strittige Scheidung dauert meist deutlich länger und ist mit höheren Kosten verbunden – neben den Gerichtsgebühren fallen hier zusätzlich Anwaltskosten an.

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Rechtliche Folgen der Scheidung

Vermögensaufteilung

Im Falle einer Scheidung werden das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse zwischen den Eheleuten aufgeteilt. Zum ehelichen Gebrauchsvermögen zählen alle während der Ehe gemeinsam genutzten beweglichen und unbeweglichen Sachen wie Hausrat, Haus und Fahrzeuge. Eheliche Ersparnisse umfassen Vermögenswerte, die während der Ehe als Wertanlage angeschafft wurden, wie Sparbücher, Bargeld und Wertpapiere.

Von der Aufteilung ausgenommen sind Gegenstände, die in die Ehe eingebracht, geerbt oder von Dritten geschenkt wurden. Auch persönliche Gegenstände sowie Unternehmensanteile fallen nicht in die Aufteilung. Die Aufteilung erfolgt nach Billigkeit, wobei der Beitrag jedes Ehepartners zur Anschaffung des gemeinsamen Vermögens berücksichtigt wird.

Unterhaltsansprüche

Während der aufrechten Ehe, während der Trennung und auch nach der Scheidung kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Unterhalt bestehen. Dabei unterscheidet man zwischen Kindesunterhalt (Alimente) und Ehegattenunterhalt. Der Kindesunterhalt dient der Sicherstellung des Lebensbedarfs des Kindes und umfasst sowohl Naturalunterhalt (Wohnung, Nahrung, Kleidung) als auch Geldunterhalt.

Der Ehegattenunterhalt richtet sich nach dem Verschulden an der Scheidung sowie nach der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Partners. Bei einer einvernehmlichen Scheidung können die Ehepartner die Unterhaltszahlungen vertraglich vereinbaren. Nach einer strittigen Scheidung hängt der Unterhaltsanspruch vom gerichtlichen Schuldausspruch ab.

Sorgerecht und Besuchsrecht

Die gemeinsame Obsorge beider Elternteile bleibt auch nach der Scheidung bestehen, sofern nichts anderes vereinbart wird. Dies gilt für minderjährige Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Das alleinige Sorgerecht kann nur unter bestimmten Voraussetzungen einem Elternteil zugesprochen werden, etwa wenn das Kindeswohl durch einen Elternteil nachweislich gefährdet ist.

Beide Eltern und das Kind haben ein Recht auf persönlichen Kontakt. Die konkrete Ausgestaltung des Besuchsrechts richtet sich nach dem Alter des Kindes und den jeweiligen Lebensumständen. Können sich die Eltern nicht einigen, entscheidet das Gericht unter Berücksichtigung des Kindeswohls über die Kontaktregelung.

Namensrecht und Versicherungsfragen

Nach der Scheidung können beide Ehepartner ihren bisherigen Namen behalten oder durch eine standesamtliche Erklärung wieder ihren früheren Familiennamen annehmen. Auch die Führung eines Doppelnamens ist möglich, wobei die Länge auf zwei Namensteile beschränkt ist.

Mit Rechtskraft der Scheidung endet die Mitversicherung in der Krankenversicherung. Der bisher mitversicherte Ehepartner muss sich innerhalb von sechs Wochen nach Rechtskraft der Scheidung selbst versichern. Eine Weiterversicherung oder Selbstversicherung ist möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei langer Ehedauer oder Erreichen eines bestimmten Alters, kann auch ein Anspruch auf Witwenpension bestehen.

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Unsere Leistungen für Sie

Erstberatung und Analyse Ihrer Situation

In einem ausführlichen Erstgespräch analysieren wir Ihre individuelle Situation und erläutern Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten. Dabei klären wir wichtige Fragen wie die Wahl der Scheidungsart, die zu erwartenden Kosten und den zeitlichen Ablauf. Sie erhalten von uns eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und konkrete Handlungsempfehlungen. Gerade bei einer Scheidung ist eine fundierte rechtliche Beratung von Anfang an wichtig, um spätere Nachteile zu vermeiden.

Verhandlungsführung und Mediation

Bei einer einvernehmlichen Scheidung unterstützen wir Sie bei der Ausarbeitung einer fairen Scheidungsfolgenvereinbarung. Wir verhandeln in Ihrem Interesse mit der Gegenseite und streben dabei stets eine einvernehmliche Lösung an. Als erfahrene Rechtsanwälte wissen wir, dass gerade bei Scheidungen eine sachliche und lösungsorientierte Herangehensweise wichtig ist. Sollten sich die Positionen verhärten, können wir auch eine Mediation anregen, um eine für alle Beteiligten tragfähige Lösung zu finden.

Vertretung vor Gericht

Bei einer strittigen Scheidung vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck vor Gericht. Wir übernehmen die gesamte Korrespondenz, bereiten die Scheidungsklage sorgfältig vor und sammeln die erforderlichen Beweise. In der mündlichen Verhandlung argumentieren wir überzeugend für Ihre Position. Dabei behalten wir stets die Möglichkeit im Auge, auch während eines strittigen Verfahrens noch zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen.

Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Auch nach rechtskräftiger Scheidung bleiben wir an Ihrer Seite. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen, bei Problemen mit der vereinbarten Vermögensaufteilung oder bei Streitigkeiten um das Besuchsrecht. Sollte es nach der Scheidung zu veränderten Umständen kommen, unterstützen wir Sie bei der Anpassung bestehender Vereinbarungen. Zögern Sie nicht, uns bei rechtlichen Fragen rund um Ihre Scheidung zu kontaktieren.

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Treuhand und Zahlungsabwicklung

Wie wird der Kaufpreis gezahlt?

Grundsätzlich steht es den Vertragsparteien frei zu vereinbaren, wie der Kaufpreis gezahlt werden soll. Das kann eine einfache Überweisung sein. Das hat die Folge, dass der Käufer nach der Zahlung überhaupt nicht mehr über das Geld verfügen kann, obwohl möglicherweise noch Probleme mit dem Grundstück auftreten könnten. Daher entscheidet man sich oft für eine treuhändige Abwicklung.

Was bedeutet treuhändige Abwicklung?

Bei dieser Zahlungsform zahlt Käufer den Preis an ein Treuhandkonto, das von einer dritten Person, also nicht dem Verkäufer, verwaltet wird. Diese Person ist üblicherweise der Rechtsanwalt, der auch den Vertrag erstellt hat. Der Treuhänder kann im vertraglich vereinbarten Rahmen über den Kaufpreis verfügen; z.B. zahlt er ihn erst dann an den Verkäufer aus, wenn dieser all seinen Verpflichtungen nachgekommen ist. Zusammenfassend verwaltet ein Treuhänder somit Vermögenswerte einer anderen Person.

Treuhandkonto - warum und wofür?

Der große Vorteil eines Treuhandkontos ist, dass der Verkäufer sicher sein kann, dass das Geld da ist und vom Käufer gezahlt wurde. Und der Käufer hat die Sicherheit, dass der Verkäufer das Geld erst bekommt, wenn dieser all seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat. Die Bedingungen für die Auszahlung an den Verkäufer sollten vertraglich geregelt werden.

Wie vereinbare ich eine treuhändige Abwicklung?

Regelungen über die treuhändige Abwicklung sollten im Kaufvertrag vorgesehen werden, wobei speziell auf die Bedingungen der Auszahlung geachtet werden sollte. Beide Vertragsparteien müssen sich über die Zahlungsabwicklung einig sein. Als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei identifizieren wir für Sie die beste Lösung – vielleicht schon bald bei einem kostenlosen Erstgespräch?

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Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Scheidungsrecht. Als Ihre Rechtsanwälte begleiten wir Sie auf Ihrem Weg und stehen Ihnen bei allen Fragen zur Seite. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch, in dem wir Ihre individuelle Situation analysieren und Lösungswege aufzeigen.

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