Das österreichische Ehegesetz kennt mehrere Wege zur Scheidung. Als Scheidungsanwalt in Salzburg beraten wir Sie, welcher Weg für Ihre Situation der richtige ist. Die Wahl beeinflusst Dauer, Kosten und Ihre Ansprüche auf Unterhalt erheblich.
Der Ablauf unterscheidet sich je nach Scheidungsart. Bei der einvernehmlichen Scheidung liegt der Schwerpunkt auf der Vorbereitung der Scheidungsfolgenvereinbarung. Bei der strittigen Scheidung beginnt das Verfahren mit der Klage und endet nach mehreren Verhandlungsterminen mit dem Urteil. Einen umfassenden Überblick bietet auch unser Ratgeber zur einvernehmlichen Scheidung 2026.
Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist das Herzstück der einvernehmlichen Scheidung. Sie regelt verbindlich alle Folgen der Eheauflösung. Das Gericht prüft, ob die Vereinbarung dem Kindeswohl entspricht und ob kein Ehegatte grob benachteiligt wird.
In unserer Kanzlei in Salzburg erstellen wir diese Vereinbarung so, dass sie vor Gericht standhält und Ihre Interessen schützt. Wir achten dabei auf Fallstricke, die in der Praxis häufig übersehen werden – etwa den Unterhaltsverzicht und seine Grenzen oder das Pensionssplitting.
Der nacheheliche Ehegattenunterhalt hängt in Österreich wesentlich von der Scheidungsart und der Verschuldensfrage ab. Bei der einvernehmlichen Scheidung regeln die Ehegatten den Unterhalt frei – einschließlich eines möglichen Verzichts. Bei der strittigen Scheidung bestimmt das Gericht den Unterhaltsanspruch auf Basis des Verschuldens.
Die Höhe orientiert sich am Anspannungsgrundsatz und der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen. In der Praxis liegt der Richtwert bei 33 % des Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen abzüglich 3 % für jedes unterhaltsberechtigte Kind – wobei die Gesamtbelastung eine Grenze hat. Wir berechnen Ihren konkreten Anspruch und achten darauf, dass die Vereinbarung auch langfristig hält.
Österreich folgt dem Prinzip der Gütertrennung während der Ehe. Bei einer Scheidung wird aber das „eheliche Gebrauchsvermögen“ und die „ehelichen Ersparnisse“ aufgeteilt (§§ 81 ff EheG). Vermögen, das ein Ehegatte in die Ehe eingebracht, geerbt oder geschenkt bekommen hat, bleibt grundsätzlich außen vor – mit Ausnahme der ehelichen Wohnung.
Gerade bei Immobilien wird die Aufteilung komplex: Bewertungsfragen, Kreditübernahme, Grunderwerbsteuer bei Übertragung, Miteigentum und Nutzungsregelungen. Als Kanzlei mit Schwerpunkt Immobilienrecht in Salzburg kennen wir diese Schnittstelle besonders gut. Wir vertreten Sie auch im gerichtlichen Aufteilungsverfahren, wenn keine einvernehmliche Lösung möglich ist.
Bei minderjährigen Kindern sind Obsorge und Unterhalt die Kernfragen jeder Scheidung. Seit der Kindschaftsrechtsreform 2013 bleibt die gemeinsame Obsorge grundsätzlich aufrecht – auch nach der Scheidung. Das Gericht muss aber den hauptsächlichen Aufenthaltsort des Kindes festlegen. Mehr zur Obsorge finden Sie in unserem ausführlichen Leitfaden.
Der Kindesunterhalt wird nach der Prozentwertmethode berechnet: Der nicht betreuende Elternteil zahlt einen altersabhängigen Prozentsatz seines Nettoeinkommens (ca. 16 % bei 0–5 Jahren bis ca. 22 % bei 15–19 Jahren). Es gibt den Regelbedarf als Mindestgrenze und die Luxusgrenze als Höchstgrenze. Für Familien mit mehreren Kindern oder Kindern aus verschiedenen Beziehungen gelten Abzüge. Als Scheidungsanwalt in Salzburg berechnen wir den konkreten Unterhaltsanspruch und setzen ihn durch.
In unserer Praxis als Scheidungsanwalt in Salzburg erleben wir immer wieder dieselben vermeidbaren Fehler. Unser Blogbeitrag zum Thema geht ins Detail – hier die wichtigsten Punkte.
Diese Fragen stellen uns Mandanten in unserer Kanzlei in Salzburg besonders häufig.
Scheidung berührt viele Lebensbereiche. Wir beraten Sie ganzheitlich – aus einer Hand.
Kontaktieren Sie uns – wir klären Ihre Situation, erläutern Ihre Optionen und zeigen Ihnen den besten Weg auf. Vertraulich und in Ihrem Interesse.