Gesellschaftliche Verantwortung

Pro Bono – Gesellschaftliches Engagement

Pro Bono bedeutet, anwaltliche Arbeit ohne Honorar zur Verfügung zu stellen, wo sie gesellschaftlich besonders gebraucht wird. Brandauer Rechtsanwälte übernimmt diese Verantwortung in ausgewählten Einzelfällen – als Teil eines Berufsverständnisses, das über das einzelne Mandat hinausgeht.

Diskret
Intern geprüft
Gesellschaftliche Wirkung

Wie wir Pro-Bono-Mandate auswählen

Wir betreiben kein formales Pro-Bono-Programm und keinen offenen Bewerbungsprozess. Stattdessen prüfen wir intern und im Einzelfall, wo unsere fachliche Erfahrung – insbesondere im Immobilien-, Bau- und Wohnrecht – einen Unterschied machen kann, den andere Wege nicht leisten.

Maßstab ist nicht das Volumen, sondern die Wirkung: Fälle, in denen rechtliche Klarheit eine konkrete Lebenssituation entscheidend beeinflusst, in denen staatliche Verfahrenshilfe nicht greift und in denen unsere Beteiligung zumutbar und sinnvoll ist. Diese Entscheidungen treffen wir bewusst und ohne öffentliche Darstellung der einzelnen Mandate.

Staatliche Verfahrenshilfe als primärer Weg

Wer in einem gerichtlichen Verfahren Unterstützung bei den Kosten benötigt, sollte zunächst die staatliche Verfahrenshilfe nach § 63 ZPO prüfen. Sie ist das gesetzlich vorgesehene Instrument und wird beim zuständigen Gericht beantragt. Weitere Informationen: justiz.gv.at.

Pro-Bono-Anfrage

Wenn Sie eine Pro-Bono-Anfrage stellen möchten, können Sie das hier tun.

1Kontaktdaten
2Fallangaben
3Beschreibung & Datenschutz
Name(erforderlich)

Die Einreichung einer Anfrage begründet kein Mandatsverhältnis. Über die Annahme einer Pro-Bono-Tätigkeit entscheidet die Kanzlei nach interner Prüfung. Berufsrechtliche Rahmenbedingungen der österreichischen Rechtsanwaltsordnung (RAO) sind zu beachten.

Rechtsstand: Mai 2026.