Schwerpunkt

Rechtsberatung auf Bosnisch, Kroatisch und Serbisch in Salzburg

Mag. Mirela Šarić berät und vertritt Sie in Ihrer Muttersprache – auf Bosnisch, Kroatisch und Serbisch. Rechtliche Fragen zu Aufenthalt, Einreise, Staatsbürgerschaft oder Familiennachzug? Bei uns werden Sie verstanden.

Brandauer Rechtsanwälte ist eine der wenigen Kanzleien in Salzburg, die umfassende juristische Beratung auf Bosnisch, Kroatisch und Serbisch anbieten.

✓ Beratung in Ihrer Muttersprache
✓ Aufenthalts- und Fremdenrecht
✓ Kanzlei in Salzburg
🌐 Ovu stranicu možete pročitati i na bosanskom/hrvatskom/srpskom jeziku →

Inhaltsverzeichnis

Ihre Ansprechpartnerin: Mag. Mirela Šarić

Mag. Mirela Šarić ist in Bosnien aufgewachsen und lebt seit ihrem 19. Lebensjahr in Salzburg. Nach dem Jus-Studium und der Rechtsanwaltsausbildung in Österreich vereint sie zwei Welten: das österreichische Rechtssystem und die Sprache und Kultur ihrer Herkunft.

Als Rechtsanwältin bei Brandauer Rechtsanwälte berät sie Klientinnen und Klienten aus Bosnien, Kroatien, Serbien und dem gesamten ehemaligen Jugoslawien. Die Beratung erfolgt vollständig in Ihrer Muttersprache – von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Vertretung vor Gericht.

Bosnisch Kroatisch Serbisch Deutsch
Mag. Mirela Šarić

Unsere Leistungen auf Bosnisch, Kroatisch und Serbisch

Wir beraten und vertreten Sie in folgenden Rechtsbereichen – auf Bosnisch, Kroatisch oder Serbisch. Klicken Sie auf ein Thema, um mehr zu erfahren.

🛂 Visa & Aufenthaltsrecht 🚫 Einreiseverbot & Abschiebeschutz 🇦🇹 Staatsbürgerschaft Österreich 👨‍👩‍👧 Familiennachzug

Warum muttersprachliche Rechtsberatung wichtig ist

Rechtliche Angelegenheiten sind komplex – umso mehr, wenn sie in einer Fremdsprache besprochen werden. Fachbegriffe wie „Aufenthaltstitel“, „Bescheidbeschwerde“ oder „Niederlassungsbewilligung“ haben in der Alltagssprache keine Entsprechung. Wer sie nicht genau versteht, kann wichtige Fristen versäumen oder falsche Entscheidungen treffen.

Bei Brandauer Rechtsanwälte sprechen Sie mit Mag. Šarić in Ihrer Muttersprache – nicht über einen Dolmetscher, sondern direkt. Das spart Zeit, vermeidet Missverständnisse und gibt Ihnen die Sicherheit, jeden Schritt im Verfahren zu verstehen.

💡 Typische Situationen, in denen wir helfen
Aufenthaltstitel abgelaufen
Ihr Visum oder Ihre Aufenthaltsbewilligung läuft aus und Sie wissen nicht, wie die Verlängerung funktioniert.
Einreiseverbot erhalten
Sie haben ein Einreiseverbot bekommen und möchten dagegen vorgehen oder die Aufhebung beantragen.
Staatsbürgerschaft beantragen
Sie leben seit Jahren in Österreich und möchten die Staatsbürgerschaft beantragen – wir prüfen die Voraussetzungen.
Familie nachholen
Sie möchten Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder nach Österreich holen und benötigen rechtliche Unterstützung.

So läuft die Beratung ab

1
Kontaktaufnahme
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – gerne auf Bosnisch, Kroatisch oder Serbisch. Alternativ können Sie direkt online einen Termin buchen.
2
Erstberatung in Ihrer Sprache
Mag. Šarić bespricht Ihren Fall persönlich mit Ihnen – in der Kanzlei in Salzburg, telefonisch oder per Videokonferenz. Sie erklärt die rechtliche Lage, Ihre Optionen und die nächsten Schritte.
3
Vertretung und Begleitung
Wir übernehmen Schriftverkehr mit Behörden, bereiten Anträge vor und vertreten Sie – wenn nötig – vor dem Bundesverwaltungsgericht oder anderen Instanzen. Die gesamte Kommunikation mit Ihnen erfolgt in Ihrer Muttersprache.
Ergebnis
Sie erhalten Ihren Aufenthaltstitel, Ihre Staatsbürgerschaft oder die gewünschte Entscheidung – und haben jeden Schritt verstanden.

Häufige Fragen

Kostet die Beratung auf Bosnisch, Kroatisch und Serbisch mehr als auf Deutsch?
Nein. Die Sprache der Beratung hat keinen Einfluss auf das Honorar. Es gelten die gleichen Sätze wie für alle Mandanten der Kanzlei.
Kann die Beratung auch telefonisch oder per Video erfolgen?
Ja. Neben persönlichen Terminen in unserer Kanzlei in Salzburg bieten wir Beratungen per Telefon und Videokonferenz an. Gerade bei Aufenthaltsfragen sind Mandanten nicht immer vor Ort – das ist kein Hindernis.
Ich habe ein Einreiseverbot erhalten. Kann ich trotzdem Hilfe bekommen?
Ja. Ein Einreiseverbot bedeutet nicht, dass keine rechtlichen Schritte mehr möglich sind. Wir prüfen, ob eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht oder ein Antrag auf Aufhebung in Frage kommt, und besprechen die Erfolgsaussichten ehrlich mit Ihnen.
Werden Schriftsätze und Behördenkommunikation auf Deutsch oder BKS verfasst?
Die offizielle Kommunikation mit Behörden und Gerichten erfolgt auf Deutsch – das ist gesetzlich vorgeschrieben. Mag. Šarić übersetzt und erklärt Ihnen alle Schriftstücke aber selbstverständlich in Ihrer Muttersprache, damit Sie stets informiert sind.
Vertritt die Kanzlei auch in anderen Rechtsgebieten auf Bosnisch, Kroatisch und Serbisch?
Ja. Neben dem Aufenthalts- und Fremdenrecht berät Mag. Šarić auch in Vertragsrecht, Immobilienrecht, Familienrecht und weiteren Bereichen. Die Kanzlei Brandauer deckt ein breites Spektrum ab – sprechen Sie uns einfach an.
Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Sie können direkt über unser Online-Buchungstool einen Termin wählen, uns telefonisch unter +43 662 6280000 erreichen oder eine E-Mail an kanzlei@brandauer-rechtsanwaelte.at senden – gerne auf Bosnisch, Kroatisch oder Serbisch.

Rechtsstand: April 2026. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen, ersetzen jedoch keine individuelle Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls kontaktieren Sie uns bitte direkt.

Rechtliche Fragen? Wir beraten Sie in Ihrer Sprache.

Vereinbaren Sie einen Termin mit Mag. Mirela Šarić – persönlich, telefonisch oder per Video.

Termin vereinbaren Kontakt aufnehmen
Erstgespräch vereinbaren