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Staatsbürgerschaft

Österreichische Staatsbürgerschaft beantragen

Sie leben seit Jahren in Österreich und möchten die Staatsbürgerschaft beantragen? Wir erklären die Voraussetzungen nach dem Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG), begleiten Sie durch das Verfahren und beraten Sie in Ihrer Muttersprache.

Mag. Mirela Šarić kennt die Herausforderungen, vor denen Staatsangehörige aus Bosnien, Kroatien und Serbien stehen – insbesondere beim Thema Doppelstaatsbürgerschaft.

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Inhaltsverzeichnis

Voraussetzungen für die Einbürgerung (§ 10 StbG)

Die österreichische Staatsbürgerschaft wird nicht automatisch verliehen. Sie muss beantragt werden, und der Gesetzgeber stellt dafür klare Voraussetzungen auf. Die zentrale Norm ist § 10 des Staatsbürgerschaftsgesetzes (StbG). Wer alle Voraussetzungen erfüllt, hat einen Rechtsanspruch auf Verleihung.

📋 Die fünf Grundvoraussetzungen
1
Mindestens 10 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt
Davon mindestens 5 Jahre mit Niederlassungsbewilligung. In bestimmten Fällen reichen 6 Jahre – etwa bei Nachweis nachhaltiger persönlicher Integration (§ 11a Abs 6 StbG), bei Geburt in Österreich oder bei anerkanntem Flüchtlingsstatus.
2
Gesicherter Lebensunterhalt
Sie müssen nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Das Einkommen muss in den letzten drei Jahren die Richtsätze nach dem ASVG (Ausgleichszulage) erreicht haben. Für Alleinstehende liegt dieser Richtsatz 2026 bei rund 1.217 EUR monatlich.
3
Unbescholtenheit
Keine schwerwiegenden gerichtlichen Verurteilungen. Auch anhängige Strafverfahren oder bestimmte Verwaltungsstrafen können ein Hindernis sein. Die Behörde prüft das Strafregister und holt Auskünfte ein.
4
Deutschkenntnisse auf Niveau B1
Ein anerkanntes Sprachzertifikat (ÖIF-Prüfung, ÖSD-Zertifikat B1 oder gleichwertig) ist vorzulegen. Alternativ reicht ein Pflichtschulabschluss in deutscher Unterrichtssprache oder ein Nachweis über den Besuch einer deutschsprachigen Schule.
5
Staatsbürgerschaftstest
Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung und der Geschichte Österreichs sowie des jeweiligen Bundeslandes. Der Test umfasst Fragen zu Verfassung, Politik und Landeskunde. Lernunterlagen stellt das Bundesministerium für Inneres zur Verfügung.
Wichtig für Staatsangehörige aus Bosnien, Kroatien und Serbien
Viele Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien leben seit den 1990er-Jahren in Österreich. Wer seit über 10 Jahren rechtmäßig hier lebt und die übrigen Voraussetzungen erfüllt, hat gute Chancen auf die Einbürgerung. Entscheidend ist, dass die Aufenthaltszeiten lückenlos dokumentiert sind.

Verfahren, Unterlagen und Kosten

Der Antrag auf Verleihung der Staatsbürgerschaft wird bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft (BH) bzw. beim Magistrat der Statutarstadt gestellt. In Salzburg ist das der Magistrat der Stadt Salzburg oder die jeweilige BH im Land Salzburg.

Erforderliche Unterlagen

Persönliche Dokumente
  • Gültiger Reisepass
  • Geburtsurkunde (beglaubigt, übersetzt)
  • Heiratsurkunde (falls zutreffend)
  • Meldebestätigung (lückenlos)
Nachweise
  • Einkommensnachweise (3 Jahre)
  • Deutschzertifikat B1
  • Strafregisterbescheinigung
  • Nachweis Staatsbürgerschaftstest
Aufenthalt
  • Aufenthaltstitel-Kopien (alle)
  • Nachweis der Niederlassung
  • Sozialversicherungsauszug
  • Mietvertrag oder Eigentumsnachweis

Kosten und Dauer

Position Betrag / Zeitraum
Bundesgebühr (Verleihung) ca. 900 – 1.100 EUR
Landesgebühr Salzburg ca. 100 EUR
Übersetzungen, Beglaubigungen variabel (ca. 100 – 300 EUR)
Gesamtkosten (typisch) ca. 1.000 – 1.500 EUR
Verfahrensdauer 12 – 24 Monate

Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für anwaltliche Vertretung. Die Verfahrensdauer hängt von der Behörde und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Unvollständige Anträge verzögern das Verfahren erheblich.

Sonderfälle: Ehe, Geburt, Doppelstaatsbürgerschaft

Erwerb durch Ehe (§ 11a StbG)

Wer mit einem österreichischen Staatsbürger verheiratet ist, kann die Staatsbürgerschaft nach 6 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt beantragen – vorausgesetzt, die Ehe besteht seit mindestens 5 Jahren und es liegt ein aufrechter gemeinsamer Haushalt vor. Die übrigen Voraussetzungen (Einkommen, Unbescholtenheit, Deutsch B1) gelten unverändert.

Erwerb durch Geburt

Kinder erwerben die österreichische Staatsbürgerschaft automatisch durch Abstammung, wenn zumindest ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt österreichischer Staatsbürger ist. Eine Geburt auf österreichischem Staatsgebiet allein begründet keinen Anspruch – das sogenannte „Ius soli“ (Geburtsortprinzip) gilt in Österreich nicht.

Doppelstaatsbürgerschaft

⚠️ Österreich verbietet grundsätzlich die Doppelstaatsbürgerschaft

Wer die österreichische Staatsbürgerschaft erhält, muss in der Regel auf die bisherige Staatsbürgerschaft verzichten. Die Behörde verlangt den Nachweis der Entlassung aus dem bisherigen Staatsverband als Bedingung für die Verleihung.

Bosnien und Herzegowina
Erlaubt grundsätzlich Doppelstaatsbürgerschaften. Das hilft Ihnen aber in Österreich nicht, weil das österreichische Recht den Verzicht verlangt. Sie müssen sich aus dem bosnischen Staatsverband entlassen lassen.
Kroatien und Serbien
Beide Staaten kennen eigene Regelungen zur Entlassung. Das Verfahren kann mehrere Monate dauern. Wir empfehlen, es rechtzeitig parallel zum Einbürgerungsantrag einzuleiten.

Ausnahme: In seltenen Fällen kann die Beibehaltung der bisherigen Staatsbürgerschaft genehmigt werden – etwa wenn der Herkunftsstaat die Entlassung verweigert oder unzumutbare Bedingungen stellt (§ 10 Abs 3 StbG).

Verleihung im Interesse der Republik (§ 10 Abs 6 StbG)

Unabhängig von den regulären Voraussetzungen kann die Staatsbürgerschaft verliehen werden, wenn dies im besonderen Interesse der Republik Österreich liegt. Dieser Weg steht Personen offen, die außerordentliche Leistungen erbracht haben – etwa im Sport, in der Wissenschaft, der Kultur oder der Wirtschaft.

In der Praxis betrifft dieser Sonderfall vor allem prominente Sportler und Künstler. Die Entscheidung trifft die Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrats. Die regulären Voraussetzungen (Aufenthaltsdauer, Einkommen, Sprachkenntnisse) müssen in diesem Fall nicht erfüllt sein.

Für wen ist dieser Weg relevant?
Für die meisten Antragsteller ist dieser Sonderfall nicht einschlägig. Wir prüfen in der Erstberatung, ob Ihre Situation die regulären Voraussetzungen erfüllt oder ob ein Sonderfall in Betracht kommt.

Praxistipps und häufige Fehler

💡 Worauf Sie achten sollten
Einkommensnachweise vollständig sammeln
Die Behörde prüft die letzten 36 Monate. Lücken oder zu geringe Einkünfte sind der häufigste Ablehnungsgrund. Auch Bezug von Mindestsicherung oder Arbeitslosengeld kann problematisch sein.
Doppelstaatsbürgerschaft-Falle vermeiden
Wer die österreichische Staatsbürgerschaft annimmt, ohne rechtzeitig aus dem bisherigen Staatsverband auszutreten, riskiert den Verlust der neuen Staatsbürgerschaft. Leiten Sie das Entlassungsverfahren frühzeitig ein.
Aufenthaltszeiten lückenlos dokumentieren
Jeder Tag zählt. Besorgen Sie Meldebestätigungen, Aufenthaltstitel-Kopien und Sozialversicherungsauszüge. Fehlende Monate können dazu führen, dass die Mindestaufenthaltsdauer nicht erreicht wird.
Fristen nicht versäumen
Nach der Zusicherung der Staatsbürgerschaft haben Sie in der Regel 2 Jahre Zeit, die Entlassung aus der bisherigen Staatsbürgerschaft nachzuweisen. Versäumen Sie diese Frist, verfällt die Zusicherung.
Häufiger Fehler: Antrag ohne Vorbereitung einreichen
Wer den Antrag unvollständig oder ohne anwaltliche Prüfung einreicht, riskiert eine Ablehnung. Ein negativer Bescheid erschwert einen späteren neuerlichen Antrag. Lassen Sie Ihre Unterlagen vorher prüfen.

Häufige Fragen zur Staatsbürgerschaft

Muss ich meine bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben?
Ja, in den meisten Fällen. Österreich verbietet grundsätzlich die Doppelstaatsbürgerschaft. Sie müssen die Entlassung aus Ihrem bisherigen Staatsverband nachweisen, bevor die österreichische Staatsbürgerschaft endgültig verliehen wird. Nur in Ausnahmefällen – etwa wenn der Herkunftsstaat die Entlassung verweigert – kann eine Beibehaltung genehmigt werden.
Was kostet der Antrag auf Staatsbürgerschaft?
Die Gesamtkosten liegen typischerweise bei rund 1.000 bis 1.500 EUR. Darin enthalten sind die Bundesgebühr (ca. 900 – 1.100 EUR), die Landesgebühr (ca. 100 EUR) sowie Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen. Anwaltskosten kommen gegebenenfalls hinzu.
Wie lange dauert das Verfahren?
In der Regel 12 bis 24 Monate, abhängig von der Behörde und der Vollständigkeit der Unterlagen. Unvollständige Anträge oder fehlende Nachweise können das Verfahren deutlich verlängern. Hinzu kommt die Zeit für die Entlassung aus dem bisherigen Staatsverband.
Reichen 6 Jahre Aufenthalt statt 10?
In bestimmten Fällen ja. Nach § 11a StbG reichen 6 Jahre, wenn Sie mit einem österreichischen Staatsbürger verheiratet sind (Ehe seit mindestens 5 Jahren, gemeinsamer Haushalt) oder wenn Sie nachhaltige persönliche Integration nachweisen können (z. B. ehrenamtliche Tätigkeit, besondere Deutschkenntnisse auf B2-Niveau). Auch bei Geburt in Österreich oder anerkanntem Flüchtlingsstatus kann die verkürzte Frist gelten.
Kann die Kanzlei das gesamte Verfahren begleiten?
Ja. Wir prüfen Ihre Voraussetzungen, stellen die Unterlagen zusammen, bereiten den Antrag vor und kommunizieren mit der Behörde. Mag. Šarić begleitet Sie durch den gesamten Prozess – in Ihrer Muttersprache. Bei einer Ablehnung prüfen wir Rechtsmittel und vertreten Sie gegebenenfalls vor dem Verwaltungsgericht.
Ich beziehe Sozialleistungen – kann ich trotzdem die Staatsbürgerschaft beantragen?
Der Bezug von Sozialleistungen (Mindestsicherung, Arbeitslosengeld) kann den Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts gefährden. Die Behörde prüft die letzten 36 Monate. Kurze Unterbrechungen durch unverschuldete Arbeitslosigkeit müssen aber nicht zwingend zum Ausschluss führen. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und beraten Sie, ob und wann ein Antrag sinnvoll ist.

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Rechtsstand: April 2026. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen, ersetzen jedoch keine individuelle Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls kontaktieren Sie uns bitte direkt.

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