Arbeitsrecht

Kompetente Rechtsberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Das Arbeitsrecht bildet den rechtlichen Rahmen für die Beziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Es umfasst eine Vielzahl von Regelungen – von der Begründung über die Durchführung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Als Rechtsanwälte für Arbeitsrecht unterstützen wir Sie bei allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen und sorgen für die Wahrung Ihrer Rechte. Ob Arbeitsvertrag, Kündigung oder Arbeitszeitregelung – wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite.

Grundlagen des Arbeitsrechts

Das österreichische Arbeitsrecht basiert auf einem hierarchischen System verschiedener Rechtsquellen. An oberster Stelle stehen EU-Recht und Verfassungsrecht, gefolgt von nationalen Gesetzen wie dem Angestelltengesetz, Urlaubsgesetz oder Arbeitszeitgesetz. Darunter ordnen sich Kollektivverträge, Betriebsvereinbarungen und schließlich der individuelle Arbeitsvertrag ein. Diese Rangordnung bestimmt, welche Regelung im Konfliktfall Vorrang hat.

Die österreichische Rechtsordnung differenziert zwischen Arbeitern und Angestellten. Angestellte üben typischerweise kaufmännische, höhere nichtkaufmännische oder Bürotätigkeiten aus. Diese Unterscheidung wirkt sich auf verschiedene arbeitsrechtliche Aspekte aus, insbesondere bei Kündigungsfristen und Entgeltfortzahlungen. Die historisch gewachsenen Unterschiede werden jedoch zunehmend angeglichen.

Neben klassischen Arbeitsverhältnissen existieren verschiedene Sonderformen. Dazu zählen Volontäre, die ohne Arbeitsverpflichtung Kenntnisse erwerben, sowie Heimarbeiter, deren Tätigkeit durch das Heimarbeitergesetz geregelt wird. Auch befristete Arbeitsverhältnisse und Teilzeitbeschäftigungen unterliegen besonderen rechtlichen Bestimmungen.

Das Gleichbehandlungsgebot stellt eine fundamentale Säule des modernen Arbeitsrechts dar. Arbeitgeber sind verpflichtet, Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Religion oder sexueller Orientierung zu unterlassen. Dies gilt bereits bei der Stellenausschreibung und zieht sich durch alle Phasen des Arbeitsverhältnisses.

Hierarchie der Rechtsquellen im Arbeitsrecht

EU-Recht & Verfassungsrecht
Zwingende Gesetze
(z.B. Arbeitszeitgesetz, Urlaubsgesetz)
Kollektivverträge
(Branchenvereinbarungen)
Betriebsvereinbarungen
(Betriebliche Regelungen)
Arbeitsvertrag
(Individuelle Vereinbarung)

Günstigkeitsprinzip: Für Arbeitnehmer vorteilhaftere Regelungen haben Vorrang

Der Arbeitsvertrag

Ein Arbeitsvertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande und bedarf grundsätzlich keiner besonderen Form. Dennoch empfiehlt sich aus Beweisgründen die Schriftform. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, unverzüglich einen Dienstzettel auszustellen, der die wesentlichen Vertragsbedingungen dokumentiert. Dieser muss Angaben zu Arbeitsort, Tätigkeit, Entgelt und Arbeitszeit enthalten.

Kernelemente eines Arbeitsvertrags sind die Beschreibung der Arbeitsleistung, die Höhe des Entgelts, die Arbeitszeit sowie der Arbeitsort. Zusätzlich sollten Regelungen zu Urlaub, Kündigungsfristen und eventuellen Sonderzahlungen getroffen werden. Vertragliche Vereinbarungen dürfen Arbeitnehmer nicht schlechter stellen als gesetzliche oder kollektivvertragliche Mindeststandards.

Die Probezeit ermöglicht beiden Vertragsparteien, das Arbeitsverhältnis näher kennenzulernen. Sie beträgt üblicherweise einen Monat und kann vertraglich verlängert werden. Bei befristeten Arbeitsverträgen ist zu beachten, dass diese nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind und nicht zur Umgehung des Kündigungsschutzes missbraucht werden dürfen.

Vertragsänderungen bedürfen grundsätzlich der Zustimmung beider Parteien. Einseitige Änderungen sind nur im Rahmen des Direktionsrechts des Arbeitgebers möglich. Bei wesentlichen Verschlechterungen kann eine Änderungskündigung erforderlich sein. Kollektivvertragliche Verbesserungen gelten automatisch auch für bestehende Arbeitsverträge.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

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Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis

Die gesetzliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Wochenstunden, wobei Kollektivverträge abweichende Regelungen vorsehen können. Überstunden sind grundsätzlich mit einem Zuschlag von 50% zu vergüten oder durch Zeitausgleich abzugelten. Bei Gleitzeit sind schriftliche Vereinbarungen erforderlich, die Gleitzeitperiode, fiktive Normalarbeitszeit und übertragbare Zeitguthaben regeln.

Arbeitnehmer haben Anspruch auf 30 Werktage bezahlten Urlaub pro Jahr, ab 25 Dienstjahren erhöht sich dieser auf 36 Tage. Der Urlaubsanspruch entsteht in den ersten sechs Monaten aliquot, danach gebührt der volle Jahresurlaub. Zusätzlich bestehen Ansprüche auf Sonderurlaube bei besonderen Anlässen wie Eheschließung, Geburt eines Kindes oder Todesfällen naher Angehöriger.

Der Arbeitgeber ist zur pünktlichen Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet. Die meisten Kollektivverträge sehen zusätzlich ein 13. und 14. Monatsgehalt vor. Bei Krankenstand besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung, deren Dauer sich nach der Betriebszugehörigkeit richtet. Auch bei anderen Dienstverhinderungen kann ein Entgeltanspruch bestehen.

Arbeitgeber unterliegen einer umfassenden Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitern. Diese umfasst den Schutz von Leben und Gesundheit, die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften sowie die Wahrung der Persönlichkeitsrechte. Dazu gehören auch Maßnahmen gegen Mobbing und die Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Arbeitsumfelds.

Arbeitsrecht Infografik

Wichtige Ansprüche im Arbeitsverhältnis

30

Urlaubstage

Mindestanspruch pro Jahr

14

Monatsgehälter

inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld

40h

Normalarbeitszeit

pro Woche

50%

Überstundenzuschlag

Grundzuschlag

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die ordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung von Fristen und Terminen. Für Angestellte gelten andere Regelungen als für Arbeiter. Bei Vorhandensein eines Betriebsrats muss dieser innerhalb von fünf Arbeitstagen verständigt werden – andernfalls ist die Kündigung unwirksam. Die Kündigungsfristen richten sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit.

Bei schwerwiegenden Verfehlungen kann eine fristlose Beendigung erfolgen. Entlassungsgründe für Angestellte sind im Angestelltengesetz beispielhaft, für Arbeiter in der Gewerbeordnung abschließend aufgezählt. Häufige Entlassungsgründe sind Vertrauensunwürdigkeit, beharrliche Pflichtverletzung oder Arbeitsunfähigkeit durch eigenes Verschulden. Arbeitnehmer können bei wichtigen Gründen ebenfalls vorzeitig austreten.

Die einvernehmliche Beendigung stellt eine flexible Alternative zur Kündigung dar. Beide Parteien vereinbaren das Ende des Arbeitsverhältnisses ohne Bindung an Fristen oder Termine. Dabei sollten alle relevanten Punkte wie Endtermin, Urlaubsabgeltung und Zeugnis schriftlich geregelt werden. Vorsicht ist bei möglichen Nachteilen beim Arbeitslosengeld geboten.

Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses entstehen verschiedene Abfertigungsansprüche. Offene Urlaubstage sind finanziell abzugelten, anteilige Sonderzahlungen auszuzahlen. Der Arbeitgeber ist zur Ausstellung eines Dienstzeugnisses verpflichtet. Bei ungerechtfertigter Entlassung können Kündigungsentschädigung und Schadenersatzansprüche bestehen.

Beendigungsarten im Überblick

📋

Kündigung

Ordentliche Beendigung
mit Fristen & Terminen

Entlassung/Austritt

Fristlose Beendigung
bei wichtigem Grund

🤝

Einvernehmlich

Beidseitige Vereinbarung
ohne Fristen

Treuhand und Zahlungsabwicklung

Wie wird der Kaufpreis gezahlt?

Grundsätzlich steht es den Vertragsparteien frei zu vereinbaren, wie der Kaufpreis gezahlt werden soll. Das kann eine einfache Überweisung sein. Das hat die Folge, dass der Käufer nach der Zahlung überhaupt nicht mehr über das Geld verfügen kann, obwohl möglicherweise noch Probleme mit dem Grundstück auftreten könnten. Daher entscheidet man sich oft für eine treuhändige Abwicklung.

Was bedeutet treuhändige Abwicklung?

Bei dieser Zahlungsform zahlt Käufer den Preis an ein Treuhandkonto, das von einer dritten Person, also nicht dem Verkäufer, verwaltet wird. Diese Person ist üblicherweise der Rechtsanwalt, der auch den Vertrag erstellt hat. Der Treuhänder kann im vertraglich vereinbarten Rahmen über den Kaufpreis verfügen; z.B. zahlt er ihn erst dann an den Verkäufer aus, wenn dieser all seinen Verpflichtungen nachgekommen ist. Zusammenfassend verwaltet ein Treuhänder somit Vermögenswerte einer anderen Person.

Treuhandkonto - warum und wofür?

Der große Vorteil eines Treuhandkontos ist, dass der Verkäufer sicher sein kann, dass das Geld da ist und vom Käufer gezahlt wurde. Und der Käufer hat die Sicherheit, dass der Verkäufer das Geld erst bekommt, wenn dieser all seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat. Die Bedingungen für die Auszahlung an den Verkäufer sollten vertraglich geregelt werden.

Wie vereinbare ich eine treuhändige Abwicklung?

Regelungen über die treuhändige Abwicklung sollten im Kaufvertrag vorgesehen werden, wobei speziell auf die Bedingungen der Auszahlung geachtet werden sollte. Beide Vertragsparteien müssen sich über die Zahlungsabwicklung einig sein. Als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei identifizieren wir für Sie die beste Lösung – vielleicht schon bald bei einem kostenlosen Erstgespräch?

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