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Forderungseintreibung – Ihr Anwalt in Salzburg

Offene Rechnungen belasten die Liquidität und kosten Nerven. Als Anwälte für Forderungseintreibung in Salzburg betreiben wir Ihre Außenstände schnell und konsequent – vom außergerichtlichen Mahnschreiben bis zur Zwangsexekution.

In vielen Fällen genügt bereits ein anwaltliches Schreiben, um die Zahlung auszulösen. Wenn nicht, nutzen wir das Mahnverfahren, die Klage und alle Exekutionsmittel, die das österreichische Recht bietet.

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📑 Inhalt dieser Seite
→ Offene Forderungen? So gehen wir vor → Forderungseintreibung Schritt für Schritt → Das Mahnverfahren (Zahlungsbefehl) → Klage & streitiges Verfahren → Exekution – Wenn der Schuldner nicht zahlt → Grenzüberschreitende Forderungen → Kosten der Forderungseintreibung → Häufige Fragen

Offene Forderungen? So gehen wir vor

Wenn ein Kunde oder Geschäftspartner nicht zahlt, ist schnelles Handeln gefragt. Je länger eine Forderung offen steht, desto geringer wird die Einbringlichkeit. Unsere Erfahrung zeigt: Bei einer Forderung, die älter als sechs Monate ist, sinkt die Erfolgsquote deutlich.

Der Unterschied zwischen einem Anwalt und einem Inkassobüro ist klar: Als Rechtsanwalt für Forderungseintreibung in Salzburg können wir nicht nur mahnen, sondern auch sofort gerichtlich vorgehen – Zahlungsbefehl beantragen, Klage einreichen, Exekution führen. Alles aus einer Hand, ohne Zeitverlust durch Übergaben.

Unser Ansatz folgt einem klaren Stufenmodell: Wir beginnen außergerichtlich und eskalieren nur, wenn es sein muss. In vielen Fällen reicht die erste Stufe – das anwaltliche Mahnschreiben – bereits aus.

Forderungseintreibung Schritt für Schritt

Von der ersten Mahnung bis zum vollstreckbaren Titel folgt die Forderungseintreibung einem bewährten Ablauf. Hier die einzelnen Stufen im Detail.

💶 Forderungseintreibung – Ablauf
1
Außergerichtliches Mahnschreiben
Wir setzen dem Schuldner eine Frist von 14 Tagen und weisen auf die rechtlichen Konsequenzen bei Nichtzahlung hin. Der Vorteil des anwaltlichen Schreibens gegenüber einer Eigeninkasso-Mahnung: Es signalisiert Ernsthaftigkeit. In der Praxis führt diese Stufe bei rund 40–50 % der Fälle bereits zur Zahlung.
2
Zahlungsbefehl (Mahnverfahren)
Antrag beim Bezirksgericht auf Erlassung eines bedingten Zahlungsbefehls nach § 244 ZPO. Für Forderungen bis 75.000 € das schnellste gerichtliche Verfahren. Der Schuldner hat vier Wochen für einen Einspruch – ohne Einspruch wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig und vollstreckbar.
4W
Frist: 4 Wochen
Legt der Schuldner Einspruch ein, wird das Verfahren in ein ordentliches (streitiges) Verfahren übergeleitet. Ohne Einspruch wird der Zahlungsbefehl vollstreckbar.
3
Streitiges Verfahren (Klage)
Bei Einspruch oder bei Forderungen über 75.000 € wird die Forderung im ordentlichen Verfahren durchgesetzt. Wir vertreten Sie vor dem Bezirksgericht (bis 15.000 €) oder dem Landesgericht Salzburg (ab 15.000 €).
4
Urteil / Vollstreckbarer Titel
Nach einem rechtskräftigen Urteil oder einem nicht beeinspruchten Zahlungsbefehl haben Sie einen Exekutionstitel. Damit können Sie die Zwangsvollstreckung beantragen.
5
Exekution
Mit dem vollstreckbaren Titel beantragen wir Gehalts-, Konto-, Fahrnis- oder Liegenschaftsexekution beim Bezirksgericht. So kommen Sie zu Ihrem Geld – auch wenn der Schuldner nicht freiwillig zahlt.

Das Mahnverfahren (Zahlungsbefehl)

Das Mahnverfahren nach § 244 ZPO ist das schnellste gerichtliche Instrument zur Durchsetzung von Geldforderungen in Österreich. Es ist für Forderungen bis 75.000 € zulässig und wird beim zuständigen Bezirksgericht beantragt. Das Gericht prüft den Anspruch nicht inhaltlich, sondern erlässt den bedingten Zahlungsbefehl auf Basis der Angaben des Gläubigers.

Der Schuldner wird aufgefordert, innerhalb von vier Wochen entweder zu zahlen oder Einspruch zu erheben. Erhebt er keinen Einspruch, wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig und vollstreckbar – ohne mündliche Verhandlung. In Salzburg werden Mahnklagen elektronisch über den ERV (Elektronischer Rechtsverkehr) eingebracht, was den Prozess beschleunigt.

🧮 Gerichtsgebühren im Mahnverfahren (Pauschalgebühr)
Streitwert Pauschalgebühr
Bis 150 € 26 €
150–300 € 53 €
300–700 € 79 €
700–2.000 € 114 €
2.000–3.500 € 160 €
3.500–7.000 € 285 €
7.000–35.000 € 620 €
35.000–75.000 € 1.178 €
Quelle: GGG, Tarifpost 1. Gebühren ab 1.1.2025. Beim ERV (elektronische Einbringung) entfällt die Erhöhung von 22 €.

Klage & streitiges Verfahren

Erhebt der Schuldner Einspruch gegen den Zahlungsbefehl, wird das Verfahren in ein ordentliches streitiges Verfahren übergeleitet. Das Gericht lädt beide Parteien zu einer mündlichen Verhandlung. Auch bei Forderungen über 75.000 € ist die direkte Klage der richtige Weg.

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Streitwert: Bis 15.000 € ist das Bezirksgericht zuständig, ab 15.000 € das Landesgericht Salzburg. In Handelssachen (zwischen Unternehmen) entscheidet der Handelssenat des Landesgerichts.

Die Verfahrensdauer liegt beim Bezirksgericht in der Regel bei drei bis sechs Monaten, beim Landesgericht bei sechs bis zwölf Monaten. In dringenden Fällen kann eine einstweilige Verfügung zur Sicherung der Forderung beantragt werden – etwa wenn die Gefahr besteht, dass der Schuldner Vermögenswerte beiseite schafft.

Exekution – Wenn der Schuldner nicht zahlt

Haben Sie einen vollstreckbaren Titel (rechtskräftiger Zahlungsbefehl, Urteil oder Vergleich), können Sie die Zwangsexekution beantragen. Das Exekutionsverfahren wird in Österreich durch die Exekutionsordnung (EO) geregelt. Je nach Vermögenslage des Schuldners kommen verschiedene Exekutionsmittel in Frage.

👤
Gehaltsexekution
Pfändung des Einkommens beim Arbeitgeber des Schuldners. Besonders effektiv bei Schuldnern mit regelmäßigem Einkommen. Es gelten Existenzminimum-Grenzen (§ 291a EO), die nicht gepfändet werden dürfen.
🏦
Kontoexekution
Pfändung von Bankguthaben. Das Gericht erlässt einen Drittverbot an die Bank. Das Konto wird bis zur Höhe der Forderung gesperrt. Der Schuldner kann nur noch über das Existenzminimum verfügen.
🚗
Fahrnisexekution
Pfändung und Verwertung beweglicher Sachen – Fahrzeuge, Maschinen, Warenbestände. Ein Gerichtsvollzieher nimmt die Pfändung vor Ort vor. In der Praxis oft wenig ergiebig, da viele Gegenstände unpfändbar sind.
🏠
Liegenschaftsexekution
Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung einer Liegenschaft. Das effektivste, aber auch aufwendigste Exekutionsmittel. Voraussetzung: Der Schuldner ist Eigentümer einer Liegenschaft im Grundbuch.

Grenzüberschreitende Forderungen

Sitzt der Schuldner im Ausland, greifen EU-weite Instrumente. Der Europäische Zahlungsbefehl (Verordnung (EG) Nr. 1896/2006) funktioniert ähnlich wie das österreichische Mahnverfahren und ist in allen EU-Mitgliedstaaten vollstreckbar. Für Forderungen bis 5.000 € gibt es zusätzlich das Europäische Bagatellverfahren (Verordnung (EG) Nr. 861/2007) – ein vereinfachtes, schriftliches Verfahren ohne mündliche Verhandlung.

In der Praxis ist die grenzüberschreitende Forderungseintreibung komplexer als das innerstaatliche Verfahren – insbesondere bei der Vollstreckung im Ausland. Wir arbeiten bei Bedarf mit Korrespondenzanwälten im jeweiligen Land zusammen. Einen detaillierten Überblick geben wir in unserem Beitrag Mietrückstände bei ausländischen Mietern eintreiben – der Ablauf gilt sinngemäß auch für andere Forderungsarten.

Kosten der Forderungseintreibung

Im österreichischen Zivilprozessrecht gilt der Grundsatz: Wer verliert, zahlt (§ 41 ZPO). Der Schuldner, der im Mahnverfahren keinen Einspruch erhebt oder den Prozess verliert, muss nicht nur die Forderung selbst bezahlen, sondern auch die Gerichtsgebühren und die Anwaltskosten des Gläubigers ersetzen.

Das bedeutet für Sie als Gläubiger: Bei erfolgreicher Eintreibung trägt der Schuldner die gesamten Kosten. Ihr wirtschaftliches Risiko beschränkt sich auf den Fall, dass der Schuldner zahlungsunfähig ist – dann können weder Forderung noch Kosten eingebracht werden.

💡 Praxistipp: Bonität vor der Klage prüfen
Bevor wir gerichtliche Schritte einleiten, empfehlen wir eine kurze Bonitätsprüfung des Schuldners. Ist der Schuldner insolvent oder vermögenslos, bringt auch ein gewonnener Prozess kein Geld. In solchen Fällen raten wir oft dazu, die Forderung als Verlust abzuschreiben – das spart Gerichts- und Anwaltskosten. Die Bonitätsprüfung übernehmen wir für Sie. Auch die Gestaltung Ihrer AGB kann dazu beitragen, Zahlungsausfälle von vornherein zu minimieren – etwa durch Eigentumsvorbehalte und Verzugszinsklauseln.

Häufige Fragen zur Forderungseintreibung

Wie schnell kann ich einen Zahlungsbefehl erhalten?
Der Antrag wird elektronisch über den ERV eingereicht. Das Bezirksgericht erlässt den Zahlungsbefehl in der Regel innerhalb weniger Tage. Der Schuldner hat dann vier Wochen Zeit für einen Einspruch. Ohne Einspruch ist der Zahlungsbefehl nach Ablauf dieser Frist vollstreckbar – das gesamte Verfahren dauert also rund fünf Wochen.
Was kostet ein Anwalt für Forderungseintreibung?
Die Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und sind vom Streitwert abhängig. Bei einer Forderung von 5.000 € liegen die Kosten für das Mahnverfahren bei rund 300–500 €. Der entscheidende Punkt: Bei erfolgreicher Eintreibung muss der Schuldner die Anwaltskosten ersetzen. Ihr Kostenrisiko besteht nur, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist.
Wann verjährt eine Forderung in Österreich?
Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Fälligkeit (§ 1489 ABGB). Für bestimmte Ansprüche gelten kürzere Fristen – etwa sechs Monate für Mängelrügen im Werkvertragsrecht. Ein rechtskräftiges Urteil verlängert die Verjährungsfrist auf 30 Jahre (§ 1497 ABGB). Handeln Sie rechtzeitig – eine verjährte Forderung kann nicht mehr durchgesetzt werden.
Was passiert, wenn der Schuldner Einspruch erhebt?
Bei einem rechtzeitigen Einspruch wird das Mahnverfahren in ein streitiges Verfahren übergeleitet. Das Gericht lädt beide Parteien zur mündlichen Verhandlung. Sie müssen dann Ihre Forderung beweisen – Verträge, Rechnungen, Lieferscheine und Korrespondenz sind die wichtigsten Beweismittel. Deshalb empfehlen wir, diese Unterlagen von Anfang an vollständig aufzubewahren.
Kann ich auch Verzugszinsen verlangen?
Ja. Der gesetzliche Verzugszins beträgt 4 % p.a. (§ 1333 ABGB). Im unternehmerischen Geschäftsverkehr (B2B) sind es 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB) – aktuell deutlich mehr als die 4 %. Zusätzlich können vorgerichtliche Betreibungskosten (Mahnspesen, Inkassokosten) als Schadenersatz geltend gemacht werden (§ 1333 Abs 2 ABGB), sofern sie angemessen sind.
Anwalt oder Inkassobüro – Was ist besser?
Ein Inkassobüro kann nur außergerichtlich mahnen. Für gerichtliche Schritte – Zahlungsbefehl, Klage, Exekution – brauchen Sie einen Rechtsanwalt. Der Vorteil des Anwalts: Alles aus einer Hand, kein Zeitverlust durch Übergaben, und die Kosten sind durch das RATG geregelt. Bei einem Inkassobüro fallen dagegen oft hohe Eigeninkassogebühren an, die der Schuldner nicht immer ersetzen muss.
📌 Forderungseintreibung – Das Wichtigste
1. Das anwaltliche Mahnschreiben löst in 40–50 % der Fälle bereits die Zahlung aus.
2. Der Zahlungsbefehl (bis 75.000 €) ist das schnellste gerichtliche Verfahren – vollstreckbar nach ca. 5 Wochen.
3. Bei erfolgreicher Eintreibung trägt der Schuldner die Kosten (Anwalt + Gericht).
4. Exekution: Gehalts-, Konto-, Fahrnis- oder Liegenschaftsexekution – je nach Vermögenslage des Schuldners.
5. Verjährung: Allgemeine Frist 3 Jahre – handeln Sie rechtzeitig.
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Stand: März 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die dargestellten Gerichtsgebühren entsprechen dem GGG-Stand ab 1.1.2025. Für eine auf Ihren Fall zugeschnittene Beratung kontaktieren Sie uns bitte direkt.

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