Wenn ein Kunde oder Geschäftspartner nicht zahlt, ist schnelles Handeln gefragt. Je länger eine Forderung offen steht, desto geringer wird die Einbringlichkeit. Unsere Erfahrung zeigt: Bei einer Forderung, die älter als sechs Monate ist, sinkt die Erfolgsquote deutlich.
Der Unterschied zwischen einem Anwalt und einem Inkassobüro ist klar: Als Rechtsanwalt für Forderungseintreibung in Salzburg können wir nicht nur mahnen, sondern auch sofort gerichtlich vorgehen – Zahlungsbefehl beantragen, Klage einreichen, Exekution führen. Alles aus einer Hand, ohne Zeitverlust durch Übergaben.
Unser Ansatz folgt einem klaren Stufenmodell: Wir beginnen außergerichtlich und eskalieren nur, wenn es sein muss. In vielen Fällen reicht die erste Stufe – das anwaltliche Mahnschreiben – bereits aus.
Von der ersten Mahnung bis zum vollstreckbaren Titel folgt die Forderungseintreibung einem bewährten Ablauf. Hier die einzelnen Stufen im Detail.
Das Mahnverfahren nach § 244 ZPO ist das schnellste gerichtliche Instrument zur Durchsetzung von Geldforderungen in Österreich. Es ist für Forderungen bis 75.000 € zulässig und wird beim zuständigen Bezirksgericht beantragt. Das Gericht prüft den Anspruch nicht inhaltlich, sondern erlässt den bedingten Zahlungsbefehl auf Basis der Angaben des Gläubigers.
Der Schuldner wird aufgefordert, innerhalb von vier Wochen entweder zu zahlen oder Einspruch zu erheben. Erhebt er keinen Einspruch, wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig und vollstreckbar – ohne mündliche Verhandlung. In Salzburg werden Mahnklagen elektronisch über den ERV (Elektronischer Rechtsverkehr) eingebracht, was den Prozess beschleunigt.
Erhebt der Schuldner Einspruch gegen den Zahlungsbefehl, wird das Verfahren in ein ordentliches streitiges Verfahren übergeleitet. Das Gericht lädt beide Parteien zu einer mündlichen Verhandlung. Auch bei Forderungen über 75.000 € ist die direkte Klage der richtige Weg.
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Streitwert: Bis 15.000 € ist das Bezirksgericht zuständig, ab 15.000 € das Landesgericht Salzburg. In Handelssachen (zwischen Unternehmen) entscheidet der Handelssenat des Landesgerichts.
Die Verfahrensdauer liegt beim Bezirksgericht in der Regel bei drei bis sechs Monaten, beim Landesgericht bei sechs bis zwölf Monaten. In dringenden Fällen kann eine einstweilige Verfügung zur Sicherung der Forderung beantragt werden – etwa wenn die Gefahr besteht, dass der Schuldner Vermögenswerte beiseite schafft.
Haben Sie einen vollstreckbaren Titel (rechtskräftiger Zahlungsbefehl, Urteil oder Vergleich), können Sie die Zwangsexekution beantragen. Das Exekutionsverfahren wird in Österreich durch die Exekutionsordnung (EO) geregelt. Je nach Vermögenslage des Schuldners kommen verschiedene Exekutionsmittel in Frage.
Sitzt der Schuldner im Ausland, greifen EU-weite Instrumente. Der Europäische Zahlungsbefehl (Verordnung (EG) Nr. 1896/2006) funktioniert ähnlich wie das österreichische Mahnverfahren und ist in allen EU-Mitgliedstaaten vollstreckbar. Für Forderungen bis 5.000 € gibt es zusätzlich das Europäische Bagatellverfahren (Verordnung (EG) Nr. 861/2007) – ein vereinfachtes, schriftliches Verfahren ohne mündliche Verhandlung.
In der Praxis ist die grenzüberschreitende Forderungseintreibung komplexer als das innerstaatliche Verfahren – insbesondere bei der Vollstreckung im Ausland. Wir arbeiten bei Bedarf mit Korrespondenzanwälten im jeweiligen Land zusammen. Einen detaillierten Überblick geben wir in unserem Beitrag Mietrückstände bei ausländischen Mietern eintreiben – der Ablauf gilt sinngemäß auch für andere Forderungsarten.
Im österreichischen Zivilprozessrecht gilt der Grundsatz: Wer verliert, zahlt (§ 41 ZPO). Der Schuldner, der im Mahnverfahren keinen Einspruch erhebt oder den Prozess verliert, muss nicht nur die Forderung selbst bezahlen, sondern auch die Gerichtsgebühren und die Anwaltskosten des Gläubigers ersetzen.
Das bedeutet für Sie als Gläubiger: Bei erfolgreicher Eintreibung trägt der Schuldner die gesamten Kosten. Ihr wirtschaftliches Risiko beschränkt sich auf den Fall, dass der Schuldner zahlungsunfähig ist – dann können weder Forderung noch Kosten eingebracht werden.
Kontaktieren Sie uns – wir prüfen Ihre Forderung und empfehlen den besten Weg zur Eintreibung.