Rund 85 % aller österreichischen Kapitalgesellschaften sind als GmbH organisiert. Der Grund ist einfach: Die GmbH kombiniert beschränkte Haftung mit vergleichsweise schlanker Struktur. Anders als beim Einzelunternehmen haftet der Gesellschafter nicht mit seinem Privatvermögen – das Risiko bleibt auf die Stammeinlage beschränkt.
Doch die GmbH ist nicht für jedes Vorhaben die richtige Wahl. Die Entscheidung hängt von Umsatz, Branche, Haftungsrisiko und persönlicher Steuersituation ab.
Ab welchem Gewinn sich eine GmbH steuerlich rechnet und worauf Sie bei der Entscheidung achten sollten, erklären wir ausführlich in unserem Beitrag Einzelunternehmen oder GmbH.
Mit dem Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 (GesRÄG 2023) wurde das Mindeststammkapital der GmbH zum 1. Jänner 2024 dauerhaft von 35.000 € auf 10.000 € gesenkt. Die bisherige Gründungsprivilegierung (Stammkapital 10.000 € für zehn Jahre) ist damit weggefallen – das niedrigere Kapital gilt jetzt unbefristet.
In der Praxis bedeutet das: Wer eine GmbH in Österreich gründen will, muss bei der Errichtung nur noch 5.000 € tatsächlich auf das Firmenkonto einzahlen. Die restlichen 5.000 € können als Sacheinlage erbracht oder zu einem späteren Zeitpunkt eingezahlt werden. Für viele Gründer in Salzburg hat diese Änderung die GmbH erstmals realistisch erschwinglich gemacht.
Von der Idee bis zur eingetragenen GmbH vergehen in der Regel vier bis sechs Wochen. Der Ablauf folgt einem festen Schema – hier die einzelnen Schritte im Detail.
Einen kompakten Überblick mit Checklisten und aktuellen Zahlen finden Sie in unserem Blogbeitrag GmbH gründen in Österreich 2026.
Der Gesellschaftsvertrag regelt das Innenleben der GmbH. Das GmbHG schreibt bestimmte Pflichtinhalte vor (§ 4 GmbHG) – doch der eigentliche Wert liegt in den optionalen Klauseln. Sie entscheiden, ob es im Streitfall oder bei einem Gesellschafterwechsel reibungslos läuft.
Welche Klauseln in der Praxis die größten Fehlerquellen sind und worauf Sie bei der Formulierung achten müssen, erfahren Sie in unserem Beitrag zum Gesellschaftsvertrag der GmbH in Österreich. Besonders bei mehreren Gesellschaftern empfehlen wir, auch die Kontrollrechte von Minderheitsgesellschaftern klar zu regeln.
Die Gründungskosten setzen sich aus mehreren Posten zusammen. Die folgende Aufstellung gibt Ihnen eine realistische Orientierung – basierend auf unserer Erfahrung bei Gründungen in Salzburg.
Seit 2018 können Einpersonen-GmbHs auch online gegründet werden – ohne persönlichen Notartermin. Das funktioniert über die Plattform des österreichischen Notariats und eine qualifizierte elektronische Signatur (Handy-Signatur oder ID Austria).
Die Online-Gründung hat allerdings Einschränkungen: Sie ist nur mit einer Mustersatzung möglich (§ 9a GmbHG). Individuelle Regelungen – etwa zu Nachfolge, Abtretungsbeschränkungen oder besonderen Beschlussmehrheiten – können nicht aufgenommen werden. Für Ein-Personen-GmbHs mit einfacher Struktur kann die Online-Gründung dennoch eine schnelle und günstige Option sein.
Mehr dazu in unserem Beitrag zur Online GmbH-Gründung in Österreich.
Die GmbH haftet als Gesellschaft mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Das Privatvermögen der Gesellschafter bleibt grundsätzlich geschützt. Für den Geschäftsführer gilt das allerdings nicht uneingeschränkt: Er haftet persönlich, wenn er seine Sorgfaltspflichten verletzt (§ 25 GmbHG).
In der Praxis unterscheidet man zwischen Innenhaftung (gegenüber der Gesellschaft) und Außenhaftung (gegenüber Dritten – etwa dem Finanzamt bei nicht abgeführten Abgaben nach § 9 BAO). Besonders riskant: die Insolvenzverschleppungshaftung nach § 69 IO. Wer bei Zahlungsunfähigkeit nicht rechtzeitig Insolvenz anmeldet, haftet persönlich für den daraus entstehenden Schaden.
Alle Details zur Innen- und Außenhaftung haben wir in unserem Beitrag zur Geschäftsführerhaftung in der GmbH zusammengestellt.
Die GmbH unterliegt der Körperschaftsteuer (KöSt) in Höhe von 23 % auf den Gewinn (seit 2024, zuvor 24 %). Die Mindest-KöSt beträgt seit der Senkung des Stammkapitals 500 € pro Jahr (5 % von 10.000 €) und ist auch dann fällig, wenn die GmbH keinen Gewinn macht.
Schüttet die GmbH Gewinne an die Gesellschafter aus, fällt zusätzlich Kapitalertragsteuer (KESt) von 27,5 % an. Das ergibt eine Gesamtsteuerbelastung auf ausgeschüttete Gewinne von rund 44,2 %. Ob es steuerlich günstiger ist, Gewinne in der GmbH zu belassen oder auszuschütten, hängt vom Einzelfall ab.
Einen ausführlichen Überblick finden Sie in unserem Beitrag Wie die GmbH in Österreich besteuert wird.
Vom Gesellschaftsvertrag bis zur Firmenbucheintragung – kontaktieren Sie uns für eine erste Einschätzung Ihres Gründungsvorhabens.