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Markenrecht & Wettbewerbsrecht – Ihr Anwalt in Salzburg

Ihre Marke ist eines der wertvollsten Wirtschaftsgüter Ihres Unternehmens. Wir schützen sie – von der Anmeldung beim Österreichischen Patentamt über die Durchsetzung gegen Nachahmer bis zur laufenden Markenüberwachung. Im Wettbewerbsrecht vertreten wir Sie bei unlauteren Geschäftspraktiken und UWG-Verstößen.

Markenrechtliche Konflikte eskalieren schnell – eine einstweilige Verfügung kann innerhalb weniger Tage ergehen. Wir sorgen dafür, dass Sie vorbereitet sind.

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📑 Inhalt dieser Seite
→ Warum Markenschutz? → Markenanmeldung – Österreich, EU, international → Von der Markenrecherche bis zur Eintragung → Markendurchsetzung & Verteidigung → Wettbewerbsrecht (UWG) → Lizenzverträge & Franchising → Häufige Fragen

Warum Markenschutz?

Ein Firmenname, ein Logo, ein Produktname – all das kann als Marke geschützt werden. Ohne Registrierung haben Sie nur eingeschränkte Abwehrmöglichkeiten, wenn ein Mitbewerber ein ähnliches Zeichen verwendet. Eine eingetragene Marke gibt Ihnen dagegen ein exklusives Recht: Sie können Dritten die Verwendung verwechslungsfähiger Zeichen untersagen – per Abmahnung, einstweiliger Verfügung oder Unterlassungsklage.

Das Markenrecht und das Wettbewerbsrecht (UWG) ergänzen sich. Während das Markenrecht den Schutz eingetragener Zeichen regelt, schützt das UWG vor unlauteren Geschäftspraktiken – auch ohne Markenregistrierung. In der Praxis setzen wir oft beide Rechtsgebiete parallel ein: markenrechtliche und wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche verstärken sich gegenseitig.

Einen Einstieg in das Thema gibt unser Beitrag zum Markenschutz für Unternehmen.

Markenanmeldung – Österreich, EU, international

Markenrechte gelten territorial – eine österreichische Marke schützt nur in Österreich. Je nach Geschäftstätigkeit empfehlen wir einen der drei Anmeldewege – oder eine Kombination.

🇦🇹
Österreichische Marke
National
Amt: Österreichisches Patentamt (Wien)
Kosten: Ab 284 € (online, 3 Klassen)
Schutz: 10 Jahre, verlängerbar
Ideal für: Lokale und nationale Unternehmen in Österreich
🇪🇺
Unionsmarke (EU)
EU-weit
Amt: EUIPO (Alicante)
Kosten: Ab 850 € (online, 1 Klasse)
Schutz: 10 Jahre, alle 27 EU-Staaten
Ideal für: Unternehmen mit Kunden in der EU
🌍
IR-Marke (WIPO)
International
Amt: WIPO (Genf), über AT-Patentamt
Kosten: Ab 653 CHF + Ländergebühren
Schutz: 10 Jahre, wählbare Länder
Ideal für: Export in Nicht-EU-Länder (Schweiz, USA, Asien)

Die Wahl des richtigen Schutzwegs hängt von Ihrem Markt ab. Für die meisten Salzburger Unternehmen empfehlen wir eine Kombination aus österreichischer Marke und Unionsmarke. Einen ausführlichen Vergleich mit Kosten und Ablauf finden Sie in unserem Leitfaden zum Markenschutz. Warum eine frühzeitige Anmeldung wirtschaftlich sinnvoll ist, erklären wir im Beitrag zur Bedeutung der Markenanmeldung.

Von der Markenrecherche bis zur Eintragung

Vor der Anmeldung steht die Recherche. Eine Marke, die mit einer älteren eingetragenen Marke verwechslungsfähig ist, wird gelöscht – und die Anmeldegebühren sind verloren. Wir begleiten den gesamten Prozess.

®️ Markenanmeldung – Ablauf
1
Markenrecherche
Wir prüfen, ob Ihr gewünschtes Zeichen mit bestehenden Marken kollidiert – in der Datenbank des Österreichischen Patentamts, der EUIPO und der WIPO. Neben identischen Zeichen suchen wir auch nach ähnlichen Marken, die verwechslungsfähig sein könnten.
2
Waren- und Dienstleistungsklassen festlegen
Marken werden nach der Nizza-Klassifikation in 45 Klassen eingeteilt. Die richtige Auswahl entscheidet über den Schutzumfang. Zu enge Klassen lassen Lücken, zu breite Klassen erhöhen die Kosten und das Risiko eines Widerspruchs.
3
Anmeldung einreichen
Wir reichen die Anmeldung beim zuständigen Amt ein – elektronisch und mit allen Unterlagen. Ab dem Anmeldetag besteht der Prioritätsrang: Wenn jemand anderes danach eine ähnliche Marke anmeldet, hat Ihre Marke Vorrang.
4
Prüfung & Eintragung
Das Amt prüft die Marke auf absolute Schutzhindernisse (beschreibend, irreführend, gegen die öffentliche Ordnung). Beim EUIPO folgt eine dreimonatige Widerspruchsfrist, in der Inhaber älterer Marken Einspruch erheben können. Beim Patentamt gibt es diese Frist nicht – dafür können ältere Markeninhaber jederzeit Löschung beantragen.
Markenüberwachung
Nach der Eintragung beginnt die laufende Überwachung: Wir kontrollieren, ob Dritte verwechslungsfähige Marken anmelden, und leiten bei Bedarf Widerspruchs- oder Löschungsverfahren ein. Die Marke muss zudem innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung tatsächlich genutzt werden – sonst droht die Löschung wegen Nichtbenutzung.

Markendurchsetzung & Verteidigung

Wenn ein Dritter Ihre Marke verletzt, zählt Geschwindigkeit. Die Rechtsprechung verlangt, dass der Markeninhaber zeitnah reagiert – wer zu lange wartet, riskiert den Verlust des Unterlassungsanspruchs wegen Verwirkung. Unser Vorgehen folgt einem klaren Eskalationsschema:

⚔️ Markendurchsetzung – Eskalationsstufen
1
Abmahnung (Cease & Desist)
Anwaltliches Schreiben mit Aufforderung zur Unterlassung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. In vielen Fällen reicht das aus – der Verletzer hört auf und unterschreibt.
2
Einstweilige Verfügung
Wenn die Abmahnung fruchtlos bleibt oder die Sache dringend ist: Antrag auf einstweilige Verfügung beim Handelsgericht. Das Gericht kann innerhalb weniger Tage eine Unterlassung anordnen – noch bevor das Hauptverfahren beginnt.
3
Unterlassungs- und Schadenersatzklage
Im Hauptverfahren fordern wir Unterlassung, Beseitigung (z.B. Vernichtung nachgeahmter Ware), Rechnungslegung und Schadenersatz. Zuständig ist das Handelsgericht Wien für markenrechtliche Streitigkeiten, für UWG-Ansprüche das Landesgericht am Sitz des Beklagten.

Wie so ein Verfahren in der Praxis aussieht, zeigt unser Beitrag zum Rechtsstreit wegen eines Nachahmerprodukts – ein OGH-Fall, bei dem Farbgebung und Schriftart den Ausschlag gaben.

Wettbewerbsrecht (UWG)

Das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) schützt Unternehmen vor unfairen Geschäftspraktiken der Konkurrenz. Anders als das Markenrecht setzt es keine Registrierung voraus – es genügt, dass die Handlung im geschäftlichen Verkehr erfolgt und gegen die guten Sitten des Wettbewerbs verstößt.

In der Praxis kommen wir als Anwälte für Wettbewerbsrecht in Salzburg am häufigsten mit folgenden UWG-Tatbeständen in Berührung:

⚖️ Häufige UWG-Verstöße in der Praxis
Verstoß Rechtsgrundlage Beispiel
Irreführende Werbung § 2 UWG Falsche Preisnachlässe, erfundene Testergebnisse, irreführende Herkunftsangaben
Aggressive Geschäftspraktiken § 1a UWG Druckausübung, Täuschung, Behinderung der freien Entscheidung
Vergleichende Werbung § 2a UWG Unzulässiger Vergleich mit Konkurrenzprodukten, Herabsetzung
Nachahmung / Ausbeutung § 1 UWG Übernahme von Produktdesign, Verpackung oder Geschäftskonzept
Geheimnisverrat § 11 UWG Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen durch ehemalige Mitarbeiter

Bei UWG-Verstößen kann der Anspruch auf Unterlassung, Beseitigung und Schadenersatz geltend gemacht werden. In dringenden Fällen beantragen wir eine einstweilige Verfügung. Die Klageberechtigung steht jedem Mitbewerber zu – aber auch Verbände (z.B. der Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb) können klagen.

Lizenzverträge & Franchising

Eine eingetragene Marke kann nicht nur selbst genutzt, sondern auch lizenziert werden. Der Markenlizenzvertrag regelt, wer die Marke in welchem Gebiet und für welche Waren nutzen darf – exklusiv oder nicht-exklusiv. Im Franchising ist die Marke oft das zentrale Element: Der Franchisenehmer erwirbt das Recht, unter der Marke des Franchisegebers zu handeln.

Bei der Vertragsgestaltung achten wir auf kartellrechtliche Grenzen: Die EU-Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung (VBER) legt fest, welche Beschränkungen in Vertriebsverträgen zulässig sind – und welche nicht. Preisbindungen und absolute Gebietsschutzklauseln sind in der Regel kartellrechtswidrig.

💡 Praxistipp: Markenlizenzen im Firmenbuch eintragen
Exklusive Markenlizenzen sollten beim Patentamt oder EUIPO eingetragen werden. Ohne Eintragung kann der Lizenznehmer seine Rechte gegenüber Dritten nicht durchsetzen. Auch bei einem Unternehmenskauf werden Markenlizenzen im Rahmen der Due Diligence geprüft – fehlende Eintragungen können den Wert der Marke erheblich mindern.

Häufige Fragen zum Markenrecht

Was kostet eine Markenanmeldung in Österreich?
Die Amtsgebühr beim Österreichischen Patentamt beträgt ab 284 € (online, bis 3 Klassen). Jede weitere Klasse kostet 75 €. Dazu kommen die Anwaltskosten für die Markenrecherche und Anmeldung – in der Regel 400–800 €. Eine Unionsmarke beim EUIPO kostet ab 850 € Amtsgebühr (1 Klasse). Insgesamt sollten Sie für eine österreichische Marke mit Anwaltsbegleitung mit 700–1.100 € rechnen.
Wie lange dauert eine Markenanmeldung?
Beim Österreichischen Patentamt dauert die Eintragung in der Regel drei bis vier Monate, sofern keine Beanstandungen vorliegen. Beim EUIPO ist mit vier bis sechs Monaten zu rechnen – inklusive der dreimonatigen Widerspruchsfrist. Die IR-Marke über WIPO dauert je nach Bestimmungsland sechs bis achtzehn Monate.
Was kann als Marke geschützt werden?
Als Marke schutzfähig sind Wörter, Buchstaben, Zahlen, Bilder, Farben, Klänge, die Form einer Ware oder deren Verpackung – sofern sie geeignet sind, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (§ 1 MSchG). Rein beschreibende Begriffe (z.B. „Bio-Apfel“ für Obst) sind nicht eintragungsfähig.
Was passiert, wenn ich meine Marke nicht benutze?
Wird eine Marke fünf Jahre lang nicht ernsthaft benutzt, kann jeder Dritte die Löschung wegen Nichtbenutzung beantragen (§ 33a MSchG). Eine ernsthafte Benutzung liegt vor, wenn die Marke tatsächlich im geschäftlichen Verkehr für die eingetragenen Waren oder Dienstleistungen verwendet wird – bloße Registrierung auf Vorrat genügt nicht.
Brauche ich eine österreichische Marke und eine Unionsmarke?
Die Unionsmarke schützt automatisch in allen 27 EU-Staaten – also auch in Österreich. Eine zusätzliche österreichische Marke ist trotzdem empfehlenswert: Sie bietet einen unabhängigen Schutz, falls die Unionsmarke angefochten oder gelöscht wird. Außerdem ist die Amtsgebühr beim Patentamt mit 284 € deutlich niedriger als beim EUIPO.
Was kann ich gegen einen Nachahmer tun?
Bei Markenverletzung: Abmahnung, einstweilige Verfügung, Unterlassungs- und Schadenersatzklage. Bei Nachahmung ohne Markenregistrierung: UWG-Ansprüche (§ 1 UWG). In beiden Fällen gilt: Je schneller Sie reagieren, desto besser. Wir empfehlen, innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Verstoßes einen Anwalt für Markenrecht in Salzburg zu kontaktieren.
📌 Markenrecht & Wettbewerbsrecht – Das Wichtigste
1. Eine österreichische Marke kostet ab 284 € und schützt zehn Jahre – frühzeitig anmelden lohnt sich.
2. Für EU-weiten Schutz empfehlen wir zusätzlich eine Unionsmarke beim EUIPO (ab 850 €).
3. Markenrecherche vor der Anmeldung schützt vor Kollisionen und verlorenen Gebühren.
4. Bei Markenverletzung zählt Geschwindigkeit: Abmahnung oder einstweilige Verfügung innerhalb von Tagen.
5. Das UWG schützt auch ohne Markenregistrierung vor Nachahmung, irreführender Werbung und Geheimnisverrat.
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Stand: März 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die dargestellten Gebühren entsprechen dem Stand des Österreichischen Patentamts bzw. des EUIPO zum angegebenen Zeitpunkt. Für eine auf Ihren Fall zugeschnittene Beratung kontaktieren Sie uns bitte direkt.

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