- Was versteht man unter dem Begriff „Phishing“?
- Wie sind solche „Phishing“-E-Mails zu erkennen?
- Kann man vorbeugende Maßnahmen treffen?
- Was ist beim Online-Einkauf zu beachten?
- Was bedeutet „Internetabzocke“?
- Wie erkennt man „abzockerische“ Seiten?
- Was kann man machen, wenn man in eine „Abzocker-Falle“ getappt ist?
Was versteht man unter dem Begriff „Phishing“?
- Es handelt sich hierbei um eine Kombination aus den beiden englischen Wörtern „Password“ und „Fishing“. Diese Methode stellt den Versuch dar den Nutzern ihre höchstpersönlichen Daten zu entlocken
- Üblich für einen Phishing Versuch ist das Versenden von E-Mails in denen man unter einem vorgetäuschten Vorwand aufgefordert wird auf eine Webseite zu gehen (meist Bank, PayPal, … etc) um dort seine Daten einzugeben oder auch eine Bewerbung mit Anhang. Diese Seiten anfänglich der richtigen Seite zum Verwechseln ähnlich, sind aber das Konstrukt von BetrügerInnen, die mit dieser Masche die Daten und Passwörter „fischen“
Wie sind solche „Phishing“-E-Mails zu erkennen? Die 5 wichtigsten Punkte
- Abweichungen zwischen der in der Phishing-Mail angegebenen Internetadresse und der echten Internetadresse
- Es ist durchaus möglich, dass solche E-Mails in teilweise schlechtem Deutsch geschrieben sind
- Meist wird auf die Dringlichkeit der Dateneingabe beharrt, obwohl weder an einem Gewinnspiel teilgenommen wurde
- Beim Beruf der Webseite wird die Internetadresse ausgeblendet
- Veränderungen der Log-In-Seite
Kann man vorbeugende Maßnahmen treffen?
- Die goldene Regel in diesem Zusammen ist: Seriöse Unternehmen verlangen nie die Bekanntgabe von Daten via E-Mail. Weitere vorbeugende Maßnahmen sind:
- Niemals auf dubiose E-Mail antworten! Am besten löschen oder an das betroffene Unternehmen weiterleiten, damit sich dieses schützen kann.
- Höchstpersönliche bzw. vertrauliche Daten sollten ausschließlich über eine „Secure“-Seite angegeben werden. Dies ist sehr leicht in der Internetadresszeile am „s“ in „https://“ zu erkennen.
- Das regelmäßige Durchführen von Sicherheitsupdates am Computer, kann ebenso eine vorbeugende Wirkung haben.
- Die goldene Regel in diesem Zusammen ist: Seriöse Unternehmen verlangen nie die Bekanntgabe von Daten via E-Mail. Weitere vorbeugende Maßnahmen sind:
Was ist beim Online-Einkauf zu beachten?
Die „Masche“ beim Online-Shopping ist meist, dass den KäuferInnen Produktfälschungen oder gar gestohlene Ware angeboten wird. Das angebotene Produkt wird bezahlt, dennoch findet eine Lieferung nie statt.
Zu beachten ist daher:
- Produkte zu sehr günstigen Preisen (Schleuderpreise) können dubios wirken, hier ist es ratsam, Preise zu vergleichen
- Durch den sogenannten Trickbetrug, versuchen die AnbieterInnen den KäuferInnen eine Vorauszahlung zu entlocken um dann die Ware nie zu versenden – deswegen sollten solche Zahlungen äußerst dringend vermieden werden
- Ebenso ist gibt es beim C2C (Customer to Customer – also Privatverkauf) Geschäft anders als beim B2C Geschäftsführer (Business to Customer – also Unternehmen zu Privatperson) KEIN Rücktrittsrecht
- Empfehlenswert ist das Lesen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie der Produktbeschreibung VOR dem Kauf im Internet
- Achtung bei Online-Käufen außerhalb der EU – bei fehlenden oder geringen Angaben von Kontaktdaten im Impressum sollte vom Kauf abgesehen werden
Was bedeutet „Internetabzocke“?
- Unter dem Begriff Internetabzocke versteht man das lockende Angebot von diversen Webseiten mit „Gratis“ Spielen, Waren, Rezepten, … – ganz einfach zum Downloaden. Den Usern wird dennoch vorenthalten, dass beim Download dieser vermeintlich kostenfreien Angebote sehr wohl Entgelt verrechnet wird
- Diese Information wird meist im allbekannten „Kleingedruckten“ abgebildet oder in den AGB versteckt
- Durch die Registrierung und die Angabe der Daten werden den Usern binnen weniger Wochen von Rechnungen bis zu Inkassobriefen zugesandt. Und das obwohl der User sich ohne jegliches Bewusstsein einen Vertrag abgeschlossen hat.
- Durch Drohungen und Einschüchterungsversuche sind viele dazu verleitet, die Rechnungen ohne zu hinterfragen zu bezahlen – hier sollte man vor der Zahlung unbedingt einen Rechtsanwalt aufsuchen.
Wie erkennt man „abzockerische“ Seiten?
Wenn:
- aus der Produkt- bzw. Angebotsbeschreibung nicht hervorgeht, in welcher Art und Weise die Leistung erbracht wird
- Informationen bezüglich der Kosten quasi nicht vorhanden sind
- höchstpersönliche Daten wie vollständiger Name, Adresse und/oder Geburtsdatum eingegeben werden müssen
kann höchstwahrscheinlich davon ausgegangen werden, dass es sich um eine Internetabzocke handelt.
Was kann man machen, wenn man in eine „Abzocker-Falle“ getappt ist?
- Man darf sich nicht durch die Drohungen und Einschüchterungsversuche solcher Seiten beirren lassen denn in den meisten Szenarien haben diese Firmen keinen Anspruch auf Zahlung – Suchen Sie am besten einen Rechtsanwalt auf.
- Erklären Sie ebenso schriftlich Ihren sofortigen Rücktritt
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass:
- durch „Phishing“ die Daten der User ausgespäht werden wollen meist durch E-Mails
- seriöse Unternehmen niemals höchstpersönliche Daten übers Internet von den KonsumentInnen verlangen
- man beim Online-Einkauf auf oben genannte Anhaltspunkte achten sollte
- bei kostenfreien Lockangeboten Achtung geboten ist
- generell niemals die privaten Daten vorschnell preisgegeben werden sollten
- bei einer Abzocker-Falle es sich empfiehlt, rechtlichen Beistand zu Rate zu ziehen.
Disclaimer: Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und zusammengestellt; eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Dieser Beitrag ersetzt auch keine Rechtsberatung.
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