Sie planen einen Hauskauf, Wohnungskauf oder den Kauf eines Baugrunds? Dann sind Sie bei uns richtig – wir kümmern uns um die komplette Abwicklung.
Ob als Privater, Unternehmer oder Investor – gute und langfristige Planung und klare Verträge geben Ihnen Sicherheit. Wir helfen Ihnen bei allen Fragen bezüglich Ihrer Immobilie. Nicht nur beim Kauf, sondern auch noch lange danach.
Durch unser fundiertes Fachwissen und jahrelange Erfahrung im Immobilienrecht erkennen wir möglich Probleme bevor sie entstehen. Als Treuhänder sorgen wir dafür, dass ihr Geld erst dann an den Verkäufer weitergeleitet wird, wenn alles unter Dach und Fach ist.
Welche Vorteile haben Sie? Wir kümmern uns nicht nur um die Erstellung sämtlicher Urkunden, Anträge und Vertragsunterlagen, sondern auch um die nötige Korrespondenz mit Banken, Behörden, dem Finanzamt oder den Gerichten. Ihr Aufwand wird dadurch so gering wie möglich gehalten.
Neben dem Kaufpreis muss der Käufer beim Kaufvertrag noch mit Nebenkosten in der Höhe von bis zu 10% des Kaufpreises rechnen.
In der Regel hat der Käufer beim Immobilienkaufvertrag folgende Kosten zu tragen:
In der Regel hat der Verkäufer beim Immobilienkaufvertrag folgende Kosten zu tragen:
Wir empfehlen Ihnen sehr gerne die besten Makler und Bauträger.
Es ist ratsam, den Kauf durch ein gegengezeichnetes Kaufanbot abzusichern. Sollten Sie hierzu Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Auf Wunsch stellen wir Ihnen auch kostenlos ein Kaufanbot zur Verfügung. Bitte beachten Sie: Mit einem Kaufanbot werden schon viele Details festgelegt – gerne beraten wir Sie bei Fragen!)
Wir prüfen das Grundbuch Ihres Wunschprojekts auf etwaige Belastungen und Risiken.
Die Bezahlung läuft über ein versichertes Treuhandkonto, wobei der Rechtsanwalt als Treuhänder agiert. Hier kümmern wir uns um jeglichen Papierkram für Sie, damit Ihr Aufwand zu gering wie möglich gehalten wird.
Wir wickeln die Treuhandschaft ab für Sie und überwachen den Zahlungsverkehr am Treuhandkonto.
Wir sorgen für die zügige Auszahlung des Kredits und Eintragung des Pfandrechts.
Wir erstellen einen Kaufvertragsentwurf, welcher erst durch beiderseitige Freigabe durch Käufer und Verkäufer unterfertigt wird.
Erst nach dem OK des Käufers wird der Vertrag zur Prüfung an die Verkäuferseite übermittelt.
Wir sind unterstützend für Sie da bei etwaigen Nachverhandlungen. Nach dem OK von beiden Seiten kommt es zur Unterfertigung in unserer Kanzlei.
Zur Unterfertigung bestellen wir einen Notar in unsere Kanzlei. Neben dem Kaufvertrag werden einige weitere wichtige Dokumente gemeinsam besprochen und unterfertigt. Info: Auch die Beglaubigung einer etwaigen Pfandurkunde kann gerne im Rahmen des Unterfertigungstermins bei uns durchgeführt werden.
Damit wird sichergestellt, dass die Immobilie nicht zweimal verkauft werden kann und Gläubiger nicht nachträglich etwaige Forderungen im Grundbuch durch ein Pfandrecht eintragen lassen können.
Wir informieren Sie genau, welche Beträge wohin überwiesen werden müssen; gerne fordern wir die Bezahlung auch von Ihrer Bank an.
Wir berechnen sämtlich Steuern und Abgaben geben diese dem Finanzamt via Finanzonline bekannt.
Wir kümmern uns um sämtliche notwendigen behördlichen Bescheinigungen für die Grundbuchseintragung.
Nach Bezahlung erfolgt die Grundbuchseintragung durch unsere Kanzlei.
Die Übergabe kann nach Bezahlung grundsätzlich sofort stattfinden.
Nachdem wir sichergestellt haben, dass die Immobilie übergeben wurde sowie ihr Eigentumsrecht durch die Grundbuchseintragung gesichert ist, erfolgt die Auszahlung.
Nach der Eintragung im Grundbuch erhalten Sie den Grundbuchsbeschluss, einen aktuellen Grundbuchsauszug und sämtliche Originalunterlagen mit weiteren Hinweisen.