Ein Kaufvertrag für eine Liegenschaft in Österreich muss bestimmte Mindestinhalte aufweisen, damit er als Grundlage für die Grundbucheintragung dient. Anders als bei beweglichen Sachen reicht ein Handschlag nicht – das Eigentumsrecht an einer Liegenschaft entsteht erst mit der Einverleibung im Grundbuch (§ 431 ABGB).
Ein guter Kaufvertrag für eine Immobilie in Salzburg regelt deshalb weit mehr als nur den Preis. Die wesentlichen Bestandteile haben wir auch in unserem Leitfaden zum Immobilienkaufvertrag 2026 zusammengefasst.
Als Ihr Anwalt für Kaufverträge in Salzburg begleiten wir Sie durch jeden Schritt – von der ersten Prüfung bis zur Grundbucheintragung.
Bei einer anwaltlichen Treuhandschaft überweist der Käufer den Kaufpreis nicht direkt an den Verkäufer, sondern auf ein eigenes Treuhandkonto des Rechtsanwalts. Der Treuhänder gibt das Geld erst frei, wenn alle vertraglich vereinbarten Bedingungen erfüllt sind – insbesondere die gesicherte Eintragungsmöglichkeit im Grundbuch.
In Salzburg ist die Treuhandschaft bei Immobilientransaktionen ab einem Wert von 40.000 Euro verpflichtend elektronisch zu registrieren. Unsere Treuhandkonten werden über das eTHB (elektronisches Treuhandbuch) bei der Rechtsanwaltskammer Salzburg geführt. Das bedeutet: Jede Kontobewegung ist nachvollziehbar und geprüft. Ausführlich erklären wir die Funktionsweise der anwaltlichen Treuhand in unserem Blog.
In Österreich können sowohl Rechtsanwälte als auch Notare Kaufverträge für Immobilien errichten und als Treuhänder fungieren. Beide sind gesetzlich zur Treuhandschaft berechtigt. Es gibt aber relevante Unterschiede:
Neben dem Kaufpreis fallen beim Liegenschaftskauf in Salzburg regelmäßig folgende Kosten an. Eine ausführliche Aufstellung finden Sie in unserem Ratgeber zu den Kaufnebenkosten.
Kontaktieren Sie uns, und wir besprechen gemeinsam, wie wir Ihren Immobilienkauf in Salzburg begleiten können.