Wohn- und Mietrecht

Ob Vertragserstellung oder Kündigung – hier finden Sie alles über Mietverträge

Sie benötigen Mietverträge für die Mieter Ihre Immobilie? Oder wollen Sie selbst eine Wohnung oder ein Haus mieten? Wir kennen beide Seiten – Mieter und Vermieter – und beraten Sie gerne, was Sie beachten müssen, welche Klauseln wichtig sind und was Ihre Rechte sind.

Jahrelange Expertise im Wohn- und Mietrecht zeichnet uns aus. Zahlreiche Klienten konnten wir in schwierigen Situationen bereits unterstützen. Wir klären Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten auf – vor und bei der Vertragserstellung, im Umgang mit der anderen Vertragspartei oder, falls notwendig, auch bei der Kündigung.

Der Mietvertrag

Was ist ein Mietvertrag?

Ein Mietvertrag stellt eine Vereinbarung zwischen dem Vermieter und dem Mieter einer Wohnung dar, die entweder mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden kann.

Ein gültiger Mietvertrag bindet beide Parteien, was bedeutet, dass ein Rücktritt ohne triftigen Grund nicht möglich ist. Um zukünftigen Streitigkeiten vorzubeugen, ist es empfehlenswert, den Vertrag schriftlich festzuhalten.

Inhalte des Mietvertrages

Der Mietvertrag muss klar festlegen, wer Vermieter und Mieter ist.  Es ist wichtig, im Vertrag genau anzugeben, welche Räume oder Zusatzleistungen im Mietpreis enthalten sind. Auch die Gesamtgröße und Nutzungszweck der Wohnung sollten festgehalten werden. Mietverträge können befristet oder unbefristet sein, wobei in Österreich befristete Verträge mit einer Laufzeit unter drei Jahren unwirksam sind. Unter bestimmten Bedingungen können Mieter den Vertrag jedoch vorzeitig kündigen. Die Kaution, die üblicherweise bei Vertragsabschluss fällig wird, muss im Mietvertrag festgelegt sein, wobei in Österreich Kautionen von bis zu sechs Monatsmieten zulässig sind. Eine Hausordnung, die von den Mietern akzeptiert wird, ist in den meisten Mietshäusern obligatorisch und muss im Vertrag enthalten sein.

Wie kündige ich den Mietvertrag?


Für eine rechtskräftige Kündigung des Mietvertrags durch den Mieter oder die Mieterin ist es ratsam, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Zudem ist es unerlässlich, dass die Kündigung eigenhändig unterschrieben wird. Soll der Mietvertrag zum Monatsende gekündigt werden, muss das Kündigungsschreiben spätestens am letzten Tag des Monats beim Vermieter oder bei der Vermieterin eingegangen sein.

Erhöhung des Mietzinses

Die Mietzinsanpassung an die Inflation kann der Vermieter nur durch eine Wertsicherungsklausel im Mietvertrag rechtlich verankern. Diese Klausel bindet die Miete an einen statistischen Index, meist den Verbraucherpreisindex (VPI), der die Inflation widerspiegelt. Übersteigt die Inflation seit Mietbeginn einen bestimmten Wert, darf der Vermieter die Miete anheben. Die relevanten Daten des VPI sind auf der Website der Statistik Austria kostenlos einsehbar, wodurch Mieter die Mietzinserhöhung jederzeit nachprüfen können.

Wohnrecht? Mietrecht? - Ihre Leistungen vom Expertenanwalt in Salzburg

Durch unsere vertragsrechtliche Expertise legen wir besonderen Wert auf die klare und transparente Gestaltung von Verträgen. 

Sie haben eine gewerbliche Immobilie und möchten diese vermieten oder pachten? Gerne stehen wir Ihnen bei der rechtlichen Abwicklung zur Seite, gestalten und prüfen für Sie Ihren Vertrag. 

    • Mieterhöhungen sind Anpassungen an den Verbraucherindex. Das kann ein Vermieter ohneweiters durchführen, wenn sich eine Wertsicherungsklausel im Mietvertrag befindet. Dann kann ein Mietzins alle 2 Jahre am 01.04 erhöht werden.  
    • Mietminderungen können beispielsweise aufgrund Mietmängel wieSchimmelbefall, ausfallende Wasserversorgung, nicht-funktionierende Heizkörper oder beschädigte Einrichtung die durch den Mietvertrag mitgemietet wurden. 

Wir prüfen Ihre Mietverträge und zeigen Ihnen  Ihre Rechte im Mietvertrag auf. 

Räumungsklagen können durch die Nichtbezahlung der Miete, eine Beschädigung des Mietgegenstandes oder das Nicht-Ausziehen nach Ablauf des Mietvertrages durch den Mieter gerechtfertigt sein. 

Vermieterkündigungen können durch Nichtbenützung der Wohnung, Untervermietung der Wohnung, Nichtbezahlung der Miete, Eigenbedarf des Vermieters oder auch Abbruch des Hauses. 

Durch ein umfassendes Erstgespräch klären wir Ihre Lage und Ihre Rechte. 

Das Wohnrecht ist eine persönliche Dienstbarkeit die auf eine natürliche Person „zugeschnitten“ ist. Das Wohnrecht erlaubt es dem Berechtigten in der Wohnung beziehungsweise im Haus eines anderen zu wohnen. Die Form des Wohnrechts kann in einem Gebrauchsrecht oder in einem Fruchtgenussrecht bestehen. 

Damit späteren Streitigkeiten vorgebeugt werden kann, ist eine vertragliche Grundlage das A und O. 

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