Das Mietrechtsgesetz (MRG) gilt nicht für alle Mietverhältnisse gleich. Welches Schutzniveau Mieter und Vermieter haben, hängt vom Baujahr, der Gebäudeart und der Förderung ab. Als Ihr Anwalt für Mietrecht in Salzburg klären wir, welches Regime auf Ihr Mietverhältnis zutrifft.
Wir vertreten Mieter in Salzburg außergerichtlich, vor der Schlichtungsstelle und vor dem Bezirksgericht. Typische Anliegen:
Wir beraten Vermieter zu allen Pflichten und Rechten – von der Mietvertragserstellung bis zur Räumungsklage. Ein gut formulierter Mietvertrag ist die beste Grundlage für ein störungsfreies Mietverhältnis.
Seit 1. Jänner 2026 gelten wesentliche Änderungen im österreichischen Mietrecht. Das 5. MILG und das MieWeG betreffen jeden Mietvertrag im MRG-Bereich.
Kontaktieren Sie uns – ob als Mieter oder Vermieter, wir klären Ihre Situation persönlich.