⚖️ Erbrecht · Scheidung · Familienrecht · Vorsorge

Ihr Rechtsanwalt für Privatpersonen in Salzburg

Trennung, Erbfall, Vorsorge oder Schadenersatz – persönliche Rechtsangelegenheiten berühren die Bereiche, die uns am meisten bedeuten: Familie, Gesundheit und finanzielle Sicherheit. Gerade deshalb brauchen Sie einen Rechtsanwalt in Salzburg, der Ihre Situation versteht und rechtlich präzise handelt.

Brandauer Rechtsanwälte begleitet Privatpersonen in Salzburg seit 1978 durch schwierige Lebensphasen. Wir verbinden juristische Fachkenntnis mit persönlicher Beratung – verständlich, transparent und immer in Ihrem Interesse.

🏛️ Kanzlei seit 1978 ⭐ 4,9 Google-Bewertung 📍 Giselakai 51, Salzburg 🤝 Persönliche Betreuung
📑 Inhalt dieser Seite
→ In diesen Situationen unterstützen wir Sie → Unsere Leistungen für Privatpersonen → Erbrecht und Nachlassplanung → Scheidung und Trennung → Familienrecht: Obsorge, Unterhalt, Kindesrecht → Vorsorge: Patientenverfügung und Vollmacht → Schadenersatz und Schmerzengeld → Warum Brandauer Rechtsanwälte → Häufige Fragen

In diesen Situationen unterstützen wir Sie

Persönliche Rechtsangelegenheiten kommen oft unerwartet. Egal ob Sie vorsorgen möchten oder bereits mitten in einer Auseinandersetzung stehen – wir stehen Ihnen als Rechtsanwalt für Privatpersonen in Salzburg zur Seite.

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Ihre Ehe ist gescheitert
Sie stehen vor einer Scheidung – einvernehmlich oder strittig – und brauchen Klarheit über Unterhalt, Vermögensaufteilung und Obsorge für Ihre Kinder.
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Ein Erbfall tritt ein
Ein Angehöriger ist verstorben. Jetzt stellen sich Fragen zur gesetzlichen Erbfolge, zum Pflichtteil, zum Testament oder zur Verlassenschaftsabhandlung.
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Streit um Obsorge oder Unterhalt
Die Obsorge für Ihre Kinder wird angefochten, oder der Unterhalt entspricht nicht der gesetzlichen Regelung. Sie brauchen anwaltliche Vertretung.
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Sie möchten vorsorgen
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Testament: Sie wollen sicherstellen, dass Ihre Wünsche gelten, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können.
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Ihnen wurde Schaden zugefügt
Ein Verkehrsunfall, ein ärztlicher Behandlungsfehler oder ein anderer Vorfall hat bei Ihnen einen Personen- oder Vermögensschaden verursacht.
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Sie planen Ihren Nachlass
Sie möchten Ihr Vermögen gerecht aufteilen, den Pflichtteil regeln oder eine Schenkung bzw. Übergabe zu Lebzeiten vorbereiten.

Unsere Leistungen für Privatpersonen

Im Bereich Privatrecht beraten wir Sie in allen Lebensphasen – von der Vorsorge über familienrechtliche Streitigkeiten bis zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Klicken Sie auf den jeweiligen Bereich für ausführliche Informationen.

📜 Erbrecht & Testamente 💔 Scheidung 👨‍👩‍👧 Familienrecht 🛡️ Patientenverfügung & Vorsorge ⚖️ Schadenersatz

Erbrecht und Nachlassplanung

Ob Todesfall oder vorausschauende Planung: Im österreichischen Erbrecht gilt das Parentelensystem mit vier Ordnungen. Erben der ersten Ordnung sind die Kinder, gefolgt von Eltern, Großeltern und Urgroßeltern. Der Ehegatte hat eine Sonderstellung und erbt neben der ersten Ordnung ein Drittel, neben der zweiten Ordnung zwei Drittel des Nachlasses (§§ 731 ff ABGB).

Ein häufiger Streitpunkt: der Pflichtteil. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und steht Nachkommen und dem Ehegatten zu – unabhängig vom Testament. In unserer Praxis als Erbrecht-Anwalt in Salzburg erleben wir regelmäßig, dass unklare Testamente oder fehlende Nachlassplanung zu jahrelangen Konflikten führen.

Wir unterstützen Sie bei der Testamentserstellung, der Vertretung im Verlassenschaftsverfahren und bei der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Für die Übergabe von Liegenschaften zu Lebzeiten arbeiten wir eng mit unserem Immobilienrecht-Team zusammen – etwa bei Schenkungsverträgen mit Wohnrecht oder Fruchtgenuss.

📜 Nachlassplanung – Diese Instrumente sollten Sie kennen
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Testament
Letztwillige Verfügung
Eigenhändig, fremdhändig oder mündlich – jede Form hat eigene Gültigkeitsvoraussetzungen. Das eigenhändige Testament muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein (§ 578 ABGB).
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Erbvertrag
Zwischen Ehegatten
Ein Erbvertrag bindet den Erblasser stärker als ein Testament. Er ist nur zwischen Ehegatten zulässig und bedarf der Notariatsaktform. Maximal drei Viertel des Nachlasses dürfen damit vergeben werden.
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Übergabe zu Lebzeiten
Schenkung / Übergabevertrag
Liegenschaften werden häufig mit Wohnrecht, Fruchtgenuss oder Belastungs- und Veräußerungsverbot übergeben. Vorsicht: Schenkungen an Pflichtteilsberechtigte werden bis zu zwei Jahre angerechnet.
💡 Praxistipp: Testament beim Anwalt
Rund 40 % der Testamente, die wir im Zuge von Verlassenschaftsverfahren sehen, enthalten Formulierungsfehler oder unklare Bestimmungen. Das eigenhändige Testament ist zwar formfrei, aber ein einziger missverständlicher Satz kann den gesamten letzten Willen zunichtemachen. Investieren Sie in eine anwaltliche Prüfung – die Kosten sind überschaubar im Vergleich zu den Folgen eines anfechtbaren Testaments. Mehr dazu auf unserer Seite Erbrecht & Testamente.

Scheidung und Trennung

Eine Scheidung ist selten nur ein rechtlicher Vorgang – sie betrifft Wohnung, Finanzen, Kinder und oft die gesamte Lebensplanung. Als Scheidungsanwalt in Salzburg begleiten wir Sie durch diesen Prozess mit dem Ziel, Ihre Interessen zu wahren und gleichzeitig eine tragfähige Lösung zu erreichen.

Das österreichische Recht kennt drei Wege: die einvernehmliche Scheidung nach § 55a EheG (beide Ehegatten einigen sich auf eine Scheidungsfolgenvereinbarung), die strittige Scheidung wegen Verschuldens nach § 49 EheG und die Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft nach § 55 EheG (mindestens drei Jahre Trennung). In unserer Kanzlei in Salzburg vertreten wir Sie in allen drei Varianten.

🤝 Einvernehmliche Scheidung
§ 55a EheG

Beide Ehegatten sind sich einig, dass die Ehe gescheitert ist. Die häusliche Gemeinschaft muss seit mindestens sechs Monaten aufgelöst sein.

Sie benötigen eine Scheidungsfolgenvereinbarung, die Obsorge, Unterhalt, Vermögensaufteilung und die eheliche Wohnung regelt.

Vorteil: Schneller, günstiger und weniger belastend. In Salzburg dauert das Verfahren meist nur einen Gerichtstermin.
⚖️ Strittige Scheidung
§ 49 EheG (Verschulden)

Keine Einigung möglich: Ein Ehegatte beantragt die Scheidung wegen schwerer Eheverfehlungen des anderen – etwa Ehebruch, Gewalt oder beharrliche Pflichtverletzung.

Die Verschuldensfrage beeinflusst den nachehelichen Unterhaltsanspruch erheblich. Der überwiegend schuldige Teil kann unterhaltspflichtig werden.

Achtung: Beweissicherung ist entscheidend. Dokumentieren Sie relevante Vorfälle schriftlich und konsultieren Sie frühzeitig einen Anwalt.
💡 Praxistipp: Vermögensaufteilung bei Immobilien
Bei der Vermögensaufteilung wird die gemeinsame Liegenschaft häufig zum Streitpunkt. Wichtig: In die Aufteilung fällt nur das „eheliche Gebrauchsvermögen“ (§ 81 EheG). Vermögen, das ein Ehegatte in die Ehe eingebracht oder geerbt hat, bleibt grundsätzlich ausgenommen. Als Kanzlei mit Schwerpunkt Immobilienrecht kennen wir die Bewertungsfragen und Teilungsvarianten genau.

Familienrecht: Obsorge, Unterhalt, Kindesrecht

Familienrechtliche Fragen reichen weit über die Scheidung hinaus. Obsorge, Kontaktrecht, Kindesunterhalt oder Vaterschaftsfeststellung – in Salzburg beraten und vertreten wir Sie in allen Bereichen des Kindschafts- und Familienrechts.

Seit der Kindschaftsrechtsreform 2013 ist die gemeinsame Obsorge beider Elternteile der Regelfall – auch nach einer Trennung. Das Gericht kann sie auf Antrag eines Elternteils aufheben, wenn das Kindeswohl gefährdet ist (§ 180 ABGB). Beim Unterhalt gilt: Beide Eltern sind nach ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet. Der betreuende Elternteil leistet seinen Beitrag durch die Pflege und Erziehung des Kindes, der andere durch Geldunterhalt.

Für unverheiratete Paare gelten eigene Regeln: Die Obsorge steht zunächst der Mutter allein zu, kann aber durch Vereinbarung oder gerichtlichen Beschluss auf beide Elternteile erweitert werden. Ausführliche Informationen finden Sie bald auf unserer eigenen Familienrecht-Seite. Zum Thema Obsorge haben wir auch einen umfassenden Leitfaden verfasst.

👨‍👩‍👧 Kindesunterhalt – so wird er berechnet
Regelbedarfssätze 2026 nach Alter des Kindes
Alter des Kindes Regelbedarf 2026 Hinweis
0–5 Jahre ca. 340 €/Monat Richtwert – tatsächlicher Betrag hängt vom Einkommen ab
6–9 Jahre ca. 440 €/Monat Schulbedarf steigt
10–14 Jahre ca. 520 €/Monat Freizeitkosten steigen
15–19 Jahre ca. 600 €/Monat Ausbildungs- und Lebenskosten
ab 20 Jahre ca. 690 €/Monat Bis Abschluss der Berufsausbildung
Hinweis: Regelbedarfssätze sind Richtwerte. Der tatsächliche Unterhaltsanspruch ergibt sich aus dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen (Prozentwertmethode). Stand: Jänner 2026.

Vorsorge: Patientenverfügung und Vollmacht

Was passiert, wenn Sie durch Unfall oder Krankheit nicht mehr entscheidungsfähig sind? Ohne Vorsorge entscheidet im Ernstfall ein vom Gericht bestellter Erwachsenenvertreter – nicht zwingend die Person, der Sie vertrauen. Mit einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht behalten Sie die Kontrolle.

Das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (seit 1. Juli 2018) hat die Rahmenbedingungen grundlegend geändert. Die Vorsorgevollmacht muss vor einem Rechtsanwalt, Notar oder Erwachsenenschutzverein errichtet und im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert werden. Die Patientenverfügung ist ein eigenständiges Dokument: Sie legt fest, welche medizinischen Behandlungen Sie ablehnen. Die verbindliche Variante erfordert eine ärztliche Aufklärung und muss alle acht Jahre erneuert werden (§ 7 PatVG).

🛡️ Vorsorge-Instrumente im Vergleich
Kriterium Vorsorgevollmacht Patientenverfügung
Zweck Bestimmte Person vertritt Sie in rechtlichen, finanziellen und persönlichen Angelegenheiten Festlegung, welche medizinischen Behandlungen Sie ablehnen
Errichtung Vor Anwalt, Notar oder Erwachsenenschutzverein + ÖZVV-Eintragung Ärztliche Aufklärung erforderlich (verbindliche Form) + Registrierung empfohlen
Gültigkeit Unbefristet – wird wirksam bei Verlust der Entscheidungsfähigkeit Verbindlich: 8 Jahre, dann Erneuerung nötig. Beachtlich: zeitlich unbeschränkt
Kosten (ca.) 250–500 € (inkl. ÖZVV-Eintragung) 150–350 € (inkl. ärztlicher Aufklärung)
Empfehlung Für alle Erwachsenen ab 18 – besonders bei Vermögen oder Immobilienbesitz Für alle, die selbst über medizinische Maßnahmen bestimmen wollen
Beide Instrumente ergänzen sich – wir empfehlen die gleichzeitige Errichtung. Mehr zur Patientenverfügung lesen Sie auf unserer eigenen Unterseite.

Schadenersatz und Schmerzengeld

Wer durch das Verschulden eines anderen einen Schaden erleidet, hat in Österreich Anspruch auf Ersatz (§ 1295 ABGB). Das klingt einfach, aber die Durchsetzung ist es selten. Versicherungen bieten häufig nur einen Bruchteil des tatsächlichen Anspruchs an – vor allem beim Schmerzengeld.

Als Rechtsanwalt für Schadenersatz in Salzburg vertreten wir Sie bei Verkehrsunfällen, ärztlichen Behandlungsfehlern, Sachschäden und Personenschäden. Wir prüfen Ihren Anspruch, beziffern die Schadenshöhe korrekt und führen die Verhandlung mit der gegnerischen Versicherung oder vor Gericht. Dabei setzen wir neben dem reinen Vermögensschaden auch Verdienstentgang, Pflegekosten und Schmerzengeld durch.

Wichtig bei Schadenersatzansprüchen: Die reguläre Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger (§ 1489 ABGB). Bei Personenschäden läuft zudem eine absolute Frist von 30 Jahren. Handeln Sie daher nicht zu spät – kontaktieren Sie uns zeitnah nach einem Schadensereignis.

⚖️ Ablauf einer Schadenersatz-Vertretung
1
Erstgespräch & Sachverhaltsaufnahme
Wir erfassen den Schadenhergang, sichten vorhandene Unterlagen (Polizeibericht, ärztliche Befunde, Fotos) und geben eine erste Einschätzung ab.
2
Anspruchsberechnung
Wir beziffern alle Schadenspositionen: Heilungskosten, Verdienstentgang, Haushaltshilfe, Schmerzengeld und gegebenenfalls Verunstaltungsentschädigung.
3
Außergerichtliche Verhandlung
Wir fordern die gegnerische Versicherung oder den Schädiger auf, den Schaden zu regulieren. In vielen Fällen erzielen wir hier bereits eine zufriedenstellende Einigung.
4
Klage & Durchsetzung
Ist keine Einigung möglich, bringen wir die Schadenersatzklage beim zuständigen Bezirks- oder Landesgericht Salzburg ein und vertreten Sie im gesamten Verfahren.

Warum Brandauer Rechtsanwälte

Persönliche Rechtsangelegenheiten verlangen neben juristischem Fachwissen auch Einfühlungsvermögen und klare Kommunikation. Beides finden Sie in unserer Kanzlei in Salzburg.

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Kanzlei seit 1978
Über vier Jahrzehnte Erfahrung in der Rechtsberatung für Privatpersonen in Salzburg. Unser Gründer, Dr. Gerwin Brandauer, hat die Kanzlei aufgebaut; Mag. Bernhard Brandauer führt sie in zweiter Generation weiter.
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Persönliche Betreuung
Kein Callcenter, keine wechselnden Ansprechpartner. Ihr Anwalt kennt Ihren Fall von Anfang bis Ende und ist direkt erreichbar – persönlich, telefonisch oder per E-Mail.
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Immobilienrecht-Expertise
Gerade bei Erbschaft, Scheidung und Übergabe spielen Immobilien eine zentrale Rolle. Als eine der führenden Immobilienrecht-Kanzleien in Salzburg verbinden wir beide Welten nahtlos.
💰
Transparente Kosten
Vor Mandatsübernahme besprechen wir Aufwand und Kosten offen mit Ihnen. Wo möglich, bieten wir Pauschalhonorare an – etwa bei der Testamentserstellung oder Vorsorgevollmacht.

Häufige Fragen an unsere Kanzlei

Die folgenden Fragen werden uns als Rechtsanwalt für Privatpersonen in Salzburg regelmäßig gestellt.

Was kostet eine Scheidung in Salzburg?
Die Kosten hängen von der Art der Scheidung ab. Bei einer einvernehmlichen Scheidung fallen Gerichtsgebühren von 312 € an, dazu die Anwaltskosten für die Erstellung der Scheidungsfolgenvereinbarung und die Vertretung am Gerichtstermin. Für eine strittige Scheidung können die Kosten je nach Streitwert und Dauer deutlich höher liegen. Wir besprechen die voraussichtlichen Kosten immer im Erstgespräch. Einen Überblick bietet auch unser Blogartikel zu den Scheidungskosten.
Wie lange dauert ein Verlassenschaftsverfahren in Österreich?
Ein Verlassenschaftsverfahren dauert in der Regel drei bis sechs Monate, bei komplizierten Nachlasskonstellationen, Streit unter Erben oder internationalem Bezug auch deutlich länger. Das Verfahren wird vom zuständigen Bezirksgericht über einen Gerichtskommissär (Notar) abgewickelt. Je besser die Nachlassplanung zu Lebzeiten vorbereitet ist, desto schneller verläuft die Abwicklung.
Brauche ich einen Anwalt für die Vorsorgevollmacht?
Seit dem 2. Erwachsenenschutz-Gesetz muss eine Vorsorgevollmacht vor einem Rechtsanwalt, Notar oder Erwachsenenschutzverein errichtet werden. Es genügt also nicht, ein Formular zu Hause auszufüllen. Wir erstellen Ihre Vorsorgevollmacht, klären Sie über den Inhalt auf und kümmern uns um die Eintragung im ÖZVV. Details finden Sie auf unserer Seite zu Patientenverfügungen und Vorsorge.
Was steht mir als Pflichtteil zu?
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Pflichtteilsberechtigt sind Nachkommen und der Ehegatte des Verstorbenen. Seit der Erbrechtsreform 2017 sind Eltern nicht mehr pflichtteilsberechtigt. Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch – ein Recht auf einen bestimmten Nachlassgegenstand (z. B. die Wohnung) besteht grundsätzlich nicht. Wir helfen Ihnen, Ihren Pflichtteil korrekt zu berechnen und durchzusetzen.
Wie wird der Unterhalt für Kinder nach der Scheidung berechnet?
In Österreich wird der Kindesunterhalt nach der sogenannten Prozentwertmethode berechnet. Der nicht betreuende Elternteil zahlt einen Prozentsatz seines monatlichen Nettoeinkommens, der sich nach dem Alter des Kindes richtet: 0–5 Jahre ca. 16 %, 6–9 Jahre ca. 18 %, 10–14 Jahre ca. 20 % und 15–19 Jahre ca. 22 %. Es gibt eine Luxusgrenze (Playboygrenze) als Obergrenze und den Regelbedarf als Untergrenze. Sonderbedarf (Zahnspange, Nachhilfe) kann zusätzlich geltend gemacht werden.
Wie lange habe ich Zeit, Schadenersatz zu fordern?
Die subjektive Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger (§ 1489 ABGB). Daneben läuft eine absolute Frist von 30 Jahren ab dem schädigenden Ereignis. Bei Körperverletzung beginnt die Dreijahresfrist erst, wenn das endgültige Ausmaß des Schadens feststeht. Warten Sie nicht ab – kommen Sie rechtzeitig in unsere Kanzlei in Salzburg, damit keine Ansprüche verjähren.
Können Sie auch bei Immobilien-Erbschaften helfen?
Ja, das ist sogar einer unserer Schwerpunkte. Als Kanzlei mit starkem Immobilienrecht-Hintergrund beraten wir bei der Vererbung oder Übertragung von Liegenschaften: Grundbucheintragung, Bewertung der Liegenschaft, steuerliche Fragen (Grunderwerbsteuer bei Erbschaft) und mögliche Konflikte mit Miteigentümern. Lesen Sie auch unseren Blogbeitrag Erben ohne Streit.
📌 Das Wichtigste auf einen Blick
1. Brandauer Rechtsanwälte berät Privatpersonen in Salzburg seit 1978 in allen persönlichen Rechtsangelegenheiten – von Erbrecht über Scheidung bis Schadenersatz.
2. Im Erbrecht sichern Testament, Erbvertrag und Übergabe zu Lebzeiten Ihren Nachlass – wir begleiten Sie bei Erstellung und Durchsetzung.
3. Bei Scheidungen vertreten wir Sie einvernehmlich oder strittig – mit besonderer Erfahrung bei der Aufteilung von Immobilienvermögen.
4. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung schützen Ihre Selbstbestimmung – beides muss seit 2018 professionell errichtet werden.
5. Schadenersatzansprüche verjähren nach drei Jahren – handeln Sie rechtzeitig und lassen Sie Ihren Anspruch von einem Anwalt in Salzburg prüfen.
Stand: März 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung kontaktieren Sie uns bitte direkt.

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