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Möblierte Wohnungen vermieten: Aspekte der Möbelmiete

Als Vermieter möblierter Wohnungen ist es wichtig, die rechtlichen und finanziellen Aspekte der Möbelmiete zu verstehen. Dieser Artikel beleuchtet die Schlüsselelemente, die Vermieter bei der Möbelvermietung beachten sollten.

Die Bedeutung der Möbelmiete für Vermieter

Möblierte Wohnungen sind besonders für kurzfristige Mieter attraktiv. Als Vermieter kann die Möbelmiete eine zusätzliche Einnahmequelle darstellen, wobei verschiedene Faktoren zu beachten sind, um rechtliche Konformität zu gewährleisten.

Möbelmiete im Mietvertrag

Nicht jede möblierte Wohnung erfordert automatisch eine Möbelmiete. Diese muss explizit im Mietvertrag festgelegt sein. Eine vertragliche Vereinbarung ist entscheidend, um eine Möbelmiete rechtlich einfordern zu können.

Berechnung der Möbelmiete

Die Berechnung der Möbelmiete hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere davon, ob die Wohnung dem Mietrechtsgesetz unterliegt. Die Miete für Möbel sollte die Anschaffungskosten, die Restnutzungsdauer und einen angemessenen Gewinnzuschlag, üblicherweise 12 Prozent, berücksichtigen.

Ausnahmen bei der Möbelmiete

Es gibt bestimmte Gegenstände in einer Wohnung, für die keine separate Miete erhoben werden darf. Dazu gehören grundlegende Ausstattungsmerkmale wie Herd, Spüle, Dusche, Waschbecken oder WC. Diese Entitäten sind von der Möbelmiete auszunehmen, insbesondere in der Küche, wo Herd und Spüle als grundlegende Ausstattung gelten.

Umgang mit Schäden

Als Vermieter müssen Sie wissen, wie Sie auf Schäden an gemietetem Inventar reagieren. Normale Abnutzungserscheinungen fallen nicht unter die Verantwortung des Mieters. Bei Schäden, die ohne Verschulden des Mieters entstehen, entsteht allerdings ein rechtliches Dilemma, da auch der Vermieter nicht zur Ersetzung verpflichtet ist. In solchen Fällen können Mietzinsminderungen relevant werden. Es empfiehlt sich, das Gespräch mit dem Mieter zu suchen und rechtliche Beratung einzuholen.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

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