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Insolvenz der Baufirma: Präventive Maßnahmen für Bauherren

Die Vorfreude auf das eigene Haus kann schnell getrübt werden, wenn die beauftragte Baufirma in finanzielle Schieflage gerät. Auch im aktuellen Fall – Insolvenz der Dynamic Haus Plus GmbH laut der Bauherrenhilfe – ist dies eine diffizile Situation für die Bauherren. Dieser Artikel bietet präventive Maßnahmen und Handlungsempfehlungen, mit denen Bauherren das Risiko einer Insolvenz des Baupartners minimieren und sich im Ernstfall effektiv absichern können.

Sorgfältige Auswahl der Baufirma

Die Wahl des richtigen Baupartners ist entscheidend, um finanzielle Risiken zu minimieren. Eine umfassende Recherche und Bonitätsprüfung, etwa durch den Kreditschutzverband 1870 (KSV), bietet wichtige Einblicke in die finanzielle Stabilität potenzieller Baufirmen. Mitglieder des KSV erhalten regelmäßig Updates zu insolvenzgefährdeten Unternehmen, was eine wertvolle Ressource darstellt. Auch die österreichische Ediktsdatei kann kostenfrei hilfreiche Informationen bereitstellen.

Präventive Maßnahmen zur Risikominimierung

Vorsicht ist besser als Nachsicht: Es ist essentiell, mit allen Baufirmen ausschließlich Zahlungen in Raten zu vereinbaren, wobei ein initialer Vorschuss geleistet wird und alle weiteren Zahlungen der tatsächlich erbrachten Leistung folgen. Nach dem österreichischen Bauträgervertragsgesetz (BTVG) können solche Vorauszahlungen abgesichert werden, beispielsweise durch Bankgarantien oder pfandrechtliche Sicherheiten, vorausgesetzt, der Vertrag enthält eine spezifische Klausel hierfür. Daher ist die Konsultation eines Rechtsanwalts zur Vertragsgestaltung dringend anzuraten.

Handlungsoptionen bei Insolvenz der Baufirma

Selbst bei sorgfältiger Auswahl kann es zur Insolvenz der Baufirma kommen. Wichtig ist, schnell zu handeln und erbrachte Zahlungen als Konkursforderung anzumelden. Aufgrund der Existenz bevorrechteter Gläubiger, fällt die Quote für den Bauherren meistens gering aus. Daher sollen Ratenzahlungen den etwaigen Schaden möglichst minimieren.

Durch das frühzeitige Erkennen von Warnsignalen, wie Lieferverzögerungen, können Bauherren agieren, bevor es zu spät ist. Zudem ist es ratsam, nach einer Insolvenz zügig mit dem Weiterbau zu beginnen, um zusätzliche Kosten und Verzögerungen zu vermeiden. Bevor der Bau von einer anderen Firma übernommen wird, ist es ratsam, dass ein Fachmann die bislang erbrachten Leistungen dokumentiert. Dieses Dokument sollte vom verantwortlichen Vertreter der bisherigen Baufirma unterzeichnet werden und als Basis für Gespräche mit dem neuen Baupartner dienen.

Keine Angst vor Insolvenzen: Rechte und Sicherheiten

Im Falle einer Insolvenz werden alle vorhandenen Werte, darunter sowohl Kapital als auch materielle Güter, Teil der Insolvenzmasse. Bauherren, die sich im Besitz eines noch nicht vollendeten Hauses auf ihrem eigenen Grundstück befinden, können jedoch aufatmen: Ihr Eigentum bleibt ihnen erhalten.

Problematischer gestaltet sich die Situation, wenn der insolvente Bauträger auch Eigentümer des Grundstücks ist. In solch einem Fall können Grund und Gebäude zur Insolvenzmasse gezählt und potenziell zur Deckung von Schulden zwangsversteigert werden. Deshalb ist es ratsam, Verträge ausschließlich mit jenen Bauträgern zu unterzeichnen, die eine Gewährleistungsbürgschaft bieten. Hierbei vollendet dann die Bank im Insolvenzfall den Bau. Generell sollte man nur mit Baufirmen arbeiten, die eine Baugewährleistungsversicherung besitzen, sodass Bauherren im Schadensfall direkt Ansprüche geltend machen können.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

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