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Befreiung von der Grundbuch- und Pfandrechteintragungsgebühr

Der österreichische Nationalrat hat am 20. März 2024 wichtige Änderungen im Kontext der Gebühren bei der Eintragung von Eigentumsrechten und Pfandrechten verabschiedet, die eine temporäre Befreiung von den Eintragungsgebühren bei der Anschaffung von Wohnraum vorsehen. Dieser Beitrag beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen dieser Befreiung, die potentielle Käufer kennen sollten.

Zeitlicher Rahmen und anwendbare Verträge

Die Gebührenbefreiung betrifft Verträge über den Erwerb von Wohnraum, die nach dem 31. März 2024 abgeschlossen wurden. Ein Antrag auf Eintragung im Grundbuch muss zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 1. Juli 2026 gestellt werden, um für die Befreiung in Frage zu kommen. Verträge oder Anträge, die vor diesen Daten eingereicht wurden, sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Anträge, die vor dem 1. Juli 2024 beim Grundbuchgericht eingehen, sind von der Gebührenbefreiung ausgeschlossen. Sollte eine Vormerkung für das Eigentumsrecht bereits vor diesem Datum eingereicht werden und die erforderliche Rechtfertigung nachfolgend erfolgen, dann wird lediglich die Rechtfertigung von der Gebühr befreit. Ähnlich verhält es sich bei Anträgen zur Anmerkung der Rangordnung für geplante Verpfändungen: Erfolgt die Einreichung des Antrags vor dem 1. Juli 2024, sind die regulären Gebühren gemäß Tarifpost 9 lit. b Z 5 GGG, die 0,6 Prozent betragen, zu entrichten. Findet die Eintragung jedoch nach dem 30. Juni 2024 statt, kann diese unter Umständen von der Gebühr befreit werden.

Bedingungen bezüglich des Wohnbedürfnisses

Die befreiten Immobilien müssen zur Deckung eines dringenden Wohnbedürfnisses dienen. Dies muss durch eine Hauptwohnsitzmeldung und den Nachweis, dass bisherige Wohnrechte aufgegeben wurden, bestätigt werden. Sollte das Eigenheim erst nach dem Kauf errichtet werden, ist es zwingend, dass dieses innerhalb von drei Monaten nach der Fertigstellung beziehungsweise maximal fünf Jahren nach der Grundbucheintragung bezogen wird. Bei Nichteinhaltung dieser Frist entfällt die Gebührenbefreiung.

Finanzielle Einschränkungen und Kreditbedingungen

Die Befreiung von der Eintragungsgebühr im Grundbuch gilt bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro. Für jenen Teil des Betrags, der diesen Wert übersteigt, sind Gebühren zu entrichten. Bei Immobilien, deren Wert 2 Millionen Euro überschreitet, findet grundsätzlich keine Befreiung statt, da diese als Luxusimmobilien klassifiziert werden.

Des Weiteren muss der Kredit, der durch ein Pfandrecht abgesichert ist, entweder für den Kauf des Eigenheims, seine Sanierung oder für dessen Errichtung aufgenommen worden sein. Die Verwendung des Kredits für diese Zwecke muss durch eine Bestätigung der Bank nachgewiesen werden.

Wohndauer

Die Regelungen sehen vor, dass das geförderte Eigenheim mindestens fünf Jahre lang bewohnt werden muss. Wird die Immobilie vor Ablauf dieser Frist verkauft oder der Hauptwohnsitz aufgegeben, werden die ursprünglich erlassenen Gebühren nachträglich erhoben.

Résumé

Die temporäre Gebührenbefreiung im österreichischen Grundbuchrecht stellt eine Erleichterung für den Erwerb von Wohnraum dar. Wer diese Möglichkeiten nutzen möchte, sollte sich jedoch genau über die rechtlichen Voraussetzungen und die damit verbundenen Fristen und Bedingungen informieren.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

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