floor-plan-g080c11b62_1280

Die Abbestellung eines Werkvertrags

Eine erfolgreiche und wirksame Beauftragung eines Auftragnehmers ist der erste Schritt zur Ausführung eines Projekts. Doch was passiert, wenn sich während der Projektphase die Umstände aufseiten des Bestellers ändern? Sei es aus privaten Gründen oder aufgrund finanzieller Schwierigkeiten wie dem Scheitern einer Finanzierung – es stellt sich die Frage, ob und wie der Besteller aus dem Vertrag aussteigen kann.

Verträge sind einzuhalten – Ausnahmen bestätigen die Regel

Grundsätzlich gilt: Verträge sind einzuhalten. Nur in Ausnahmefällen erlaubt die Rechtsordnung eine Abweichung von diesem Grundsatz. Das gesetzliche Rücktrittsrecht, bekannt aus Fernabsatzgeschäften wie dem Onlinekauf, gilt jedoch nicht für Werkverträge beim Bau von neuen Gebäuden oder erheblichen Umbauten.

Das Recht der Abbestellung: Eine Ausnahme im Werkvertragsrecht

Das Werkvertragsrecht bietet dem Besteller eine einzigartige Möglichkeit: das gesetzliche Recht der Abbestellung. Der Besteller schuldet das vereinbarte Entgelt, der Auftragnehmer den Erfolg der Werkerrichtung. Sollte der Besteller jedoch kein Interesse mehr an der Fertigstellung haben, hat er das Recht, das Werk abzubestellen, allerdings unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Endgültige Unterbrechung der Werkserstellung: Die Ausführung des Werks muss endgültig unterbleiben, unabhängig davon, ob sie bereits begonnen wurde oder nicht. Die Verhinderung muss auf Umständen seitens des Bestellers beruhen, die vertraglich oder gesetzlich begründet sein können.

  • Leistungsbereitschaft des Auftragnehmers: Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, das beauftragte Werk herzustellen. Andernfalls liegt ein Verzug vor, der gesondert zu behandeln ist.

Abbestellungsrecht: Der finanzielle Aspekt

Trotz des Abbestellungsrechts hat der Auftragnehmer grundsätzlich Anspruch auf das vereinbarte Entgelt. Der Besteller kann jedoch verlangen, dass der Auftragnehmer sich anrechnen lässt, was er durch das Unterbleiben der Arbeit erspart hat oder durch anderweitige Nutzung der Kapazitäten erworben hat. Dies umfasst nicht verbautes Material oder nicht gezahlte Arbeitslöhne, jedoch nicht die eigene Arbeitsleistung des Auftragnehmers.

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, diese Anrechnung von sich aus vorzunehmen. Vielmehr muss der Besteller darlegen und beweisen, welche Ersparnisse oder anderweitigen Erwerbsmöglichkeiten vorliegen. Dies gestaltet sich oft schwierig, da der Besteller selten Einblick in die wirtschaftliche Lage des Auftragnehmers hat. Im Konsumentenschutz ist daher eine Informationspflicht des Auftragnehmers vorgesehen.

Résumé

Das Abbestellungsrecht im Werkvertrag bietet dem Besteller die Möglichkeit, die Werkerrichtung willkürlich zu verhindern. Der Auftragnehmer hat dennoch Anspruch auf das vereinbarte Entgelt, muss jedoch auf Verlangen des Bestellers Ersparnisse und anderweitige Erwerbsmöglichkeiten anrechnen lassen. Dies stellt sicher, dass der Auftragnehmer den reinen Gewinn erhält, den er auch bei Werkerrichtung erzielt hätte. Für den Besteller ist dies immer noch besser, als ein gesamtes Werk zu bezahlen, das er nicht mehr möchte oder sich nicht mehr leisten kann.

Ein Vergleich mit Kaufverträgen zeigt die Besonderheit des Werkvertragsrechts: Während bei Kaufverträgen der gesamte Kaufpreis fällig wird, bleibt beim Werkvertrag der finanzielle Schaden für den Besteller begrenzt.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

Ein (persönlicher) Kaffee oder eine Videokonferenz zum Kennenlernen?

Kostenfrei, aber nicht umsonst. Wir hören Ihnen zuerst zu, damit Sie sich sicher sind. Und wenn wir Ihr Anliegen schon beim Erstgespräch lösen konnten – umso besser!

Bitte erwähnen Sie bei Terminvereinbarung und zu Beginn des Gesprächs, dass Sie davon ausgehen, dass dieses kostenlos ist.

Rückrufservice und Terminanfrage

Klicken Sie auf den unteren Button, um das Kontaktformular zu laden. Bei Klick wird das Google reCAPTCHA von Google nachgeladen.

Inhalt laden

This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.