Ein Richterhammer und zwei Bücher

Einreiseverbot für Österreich aufheben lassen

Diesen Artikel gibt es auch auf Bosnisch.

Wurden Sie mit einem Einreiseverbot für Österreich belegt und möchten wissen, wie Sie dieses aufheben können? In diesem Artikel erfahren Sie alle wichtigen Details zur Aufhebung eines Einreiseverbots, den notwendigen Voraussetzungen und möglichen Ausnahmeregelungen.

Was bedeutet ein Einreiseverbot für Österreich?

Ein Einreiseverbot ist eine behördliche Anordnung, die im Zusammenhang mit einer Rückkehrentscheidung nach § 52 FPG verhängt wird. Drittstaatsangehörige müssen in diesem Fall Österreich verlassen und dürfen für einen bestimmten Zeitraum nicht wieder einreisen. Die Rückkehr muss entweder in das Heimatland oder in ein aufnahmebereites Drittland erfolgen.

Die Rückkehrentscheidung: Grundlage des Einreiseverbots

Bei einer Rückkehrentscheidung handelt es sich um einen offiziellen Bescheid der österreichischen Behörden. Dieser verpflichtet Drittstaatsangehörige aus verschiedenen rechtlichen Gründen zur Ausreise. Betroffene haben je nach individueller Situation eine Einspruchsfrist von ein bis sechs Wochen.

Möglichkeiten zur vorzeitigen Aufhebung des Einreiseverbots

Eine vorzeitige Aufhebung oder Verkürzung des Einreiseverbots ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich:

  1. Die betroffene Person muss nach Erhalt des Rückkehrbescheids nachweislich selbstständig und fristgerecht ausgereist sein

  2. Mindestens die Hälfte der Einreiseverbotsdauer muss im Ausland verbracht worden sein

Wichtig: Der Nachweis über die fristgerechte Ausreise muss erbracht werden können.

Alternative Wege zur Aufhebung des Einreiseverbots

Das Einreiseverbot kann auch in folgenden Fällen seine Gültigkeit verlieren:

  • Bei Zuerkennung des Asylstatus

  • Bei Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis gemäß §§ 55, 56 oder 57 AsylG 2005

Besondere Lebensumstände können ebenfalls zu einer Aufhebung führen, beispielsweise wenn der Betroffene Elternteil eines EWR-Bürgers wird. Eine professionelle rechtliche Beratung ist daher in jedem Fall empfehlenswert.

Zwangsausweisung und ihre Folgen

Bei einer erfolgten Zwangsausweisung ist eine Aufhebung des Einreiseverbots grundsätzlich nicht vorgesehen. Allerdings können in besonderen Ausnahmesituationen dennoch Möglichkeiten zur Aufhebung bestehen.

Fazit

Die Aufhebung eines Einreiseverbots für Österreich ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Entscheidend sind dabei vor allem die selbstständige, fristgerechte Ausreise und die im Ausland verbrachte Zeit. Aufgrund der Komplexität der rechtlichen Situation sollten Betroffene sich professionell beraten lassen, um ihre individuellen Möglichkeiten zu prüfen.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

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