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Einvernehmliche Scheidung: Ein Leitfaden für einen reibungslosen Ablauf

Die einvernehmliche Scheidung ist das am weitesten verbreitete Modell für Scheidungen in Österreich. Erstaunlicherweise erfolgen rund 90 Prozent aller Scheidungen auf einvernehmlicher Basis. Das kommt nicht von ungefähr, denn dieser Weg bietet eine einfache, stressfreie und kosteneffektive Alternative zu den konventionellen Scheidungsverfahren. Sogar Scheidungsverfahren, die ursprünglich konfliktreich beginnen, enden oft im gegenseitigen Einvernehmen.

Vorteile einer einvernehmlichen Scheidung

Einer der Hauptvorteile einer einvernehmlichen Scheidung liegt in der Möglichkeit, einen potenziellen Rosenkrieg zu vermeiden. Durch das Ausklammern der Schuldfrage entsteht oft eine weniger feindselige Atmosphäre. Allerdings ist es entscheidend, bestimmte Aspekte im Auge zu behalten, um den Prozess reibungslos zu gestalten.

Die gesetzlichen Anforderungen verstehen

Laut österreichischem Ehegesetz müssen beide Partner gemeinsam den Scheidungsantrag stellen, um eine einvernehmliche Scheidung durchzuführen. Außerdem muss die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens sechs Monaten aufgelöst sein. Dies bezieht sich nicht unbedingt auf räumliche Trennung, sondern eher darauf, dass beide Partner unabhängig voneinander leben – als wären sie allein.

Zusätzlich ist es notwendig, dass beide Ehepartner die Scheidung tatsächlich wünschen und darüber Einvernehmen herrscht.

Kinder im Scheidungsprozess

Falls Sie minderjährige Kinder haben, ist es zwingend erforderlich, dem Gericht einen Nachweis über eine absolvierte Ehe- oder Familienberatung vorzulegen. Dies muss spätestens zum Zeitpunkt des Scheidungstermins geschehen.

Die Scheidungsvereinbarung

Das österreichische Gesetz verlangt, dass bei einer einvernehmlichen Scheidung eine Scheidungsvereinbarung vorliegt, die Regelungen über Obsorge, Unterhalt und Kontaktrecht der minderjährigen Kinder, Ehegattenunterhalt sowie Vermögensaufteilung enthält. Es ist ratsam, auch Regelungen bezüglich der Ehewohnung, gemeinsamer Schulden oder des Familienautos in der Scheidungsvereinbarung zu berücksichtigen.

Unterstützung in Betracht ziehen

Obwohl es für das Verfahren keine Anwaltspflicht gibt, kann es ratsam sein, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Besonders bei komplexen Angelegenheiten wie Vermögensaufteilungen oder Immobilientransfers empfiehlt es sich, die Vereinbarung durch einen Rechtsanwalt erstellen zu lassen. Es ist wichtig, nicht voreilig zu handeln und eine vom Ehepartner vorgelegte Vereinbarung sorgfältig zu prüfen.

Résumé

Eine einvernehmliche Scheidung bietet zahlreiche Vorteile und ist häufig der bevorzugte Weg für viele Paare in Österreich. Indem man sich mit den gesetzlichen Anforderungen vertraut macht und bei Bedarf rechtliche Unterstützung in Anspruch nimmt, kann man den Prozess für alle Beteiligten erleichtern.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

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