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Verlust der Begünstigtenstellung in der Privatstiftung: Erbunwürdigkeit als entscheidendes Kriterium

Die österreichische Privatstiftung ist ein beliebtes Instrument zur Vermögensweitergabe und Unternehmensnachfolge. Doch was viele nicht wissen: Begünstigte können ihre Rechte unter bestimmten Umständen vollständig verlieren. Ein wesentlicher Grund dafür kann erbunwürdiges Verhalten sein.

Grundsätze der Auslegung von Stiftungserklärungen

Bei der Interpretation von Stiftungserklärungen gelten besondere Regeln. Dabei kommen die Auslegungsgrundsätze der §§ 6 f ABGB zur Anwendung. Der Fokus liegt auf dem Wortlaut und dem Zweck der Bestimmungen in ihrem systematischen Zusammenhang. Die Auslegung von Stiftungserklärungen erfolgt nach objektiven Kriterien und orientiert sich am Stifterwillen. Dabei sind die für juristische Personen entwickelten Auslegungskriterien maßgeblich. Eine sorgfältige Prüfung im Einzelfall ist unerlässlich.

Erbunwürdigkeit als Verlustgrund der Begünstigtenstellung

Ein häufiger Grund für den Verlust der Begünstigtenstellung ist das Vorliegen von Erbunwürdigkeitsgründen. Diese können sich beispielsweise aus strafbaren Handlungen ergeben. Besonders relevant sind dabei:

  • Vorsätzlich begangene Straftaten

  • Handlungen, die mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind

  • Bereits der Versuch solcher Handlungen kann ausreichend sein

Weitreichende Konsequenzen für Begünstigte

Die Folgen eines Verlusts der Begünstigtenstellung sind gravierend:

  • Sämtliche Zuwendungen aus der Stiftung werden eingestellt

  • Alle Rechte als Begünstigter gehen verloren

  • Auch Nebenrechte werden entzogen

  • Die Ansprüche gehen auf nachfolgende Begünstigte über

Praktische Bedeutung für Stiftungen

Für die Praxis ergeben sich aus dieser Rechtslage wichtige Konsequenzen für Begünstigte von Privatstiftungen. Sie müssen in ihrem Handeln besondere Sorgfalt walten lassen, um ihre Rechtsposition nicht zu gefährden. Dies bedeutet vor allem, dass sie sich jeglicher Handlungen enthalten sollten, die als strafbar eingestuft werden könnten. Besondere Vorsicht ist dabei im Umgang mit anderen Stiftern oder Begünstigten geboten, da hier Konflikte schnell eskalieren können. Aufgrund der komplexen rechtlichen Situation ist es ratsam, in Zweifelsfällen frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Nur so können Begünstigte sicherstellen, dass sie ihre Position in der Stiftung nicht durch unbedachtes Handeln gefährden.

Résumé

Der Verlust der Begünstigtenstellung kann weitreichende finanzielle Folgen haben. Eine genaue Kenntnis der Stiftungserklärung und ihrer Auslegung ist daher unerlässlich. Begünstigte sollten sich der möglichen Konsequenzen ihres Handelns bewusst sein und im Zweifelsfall professionelle rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

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