- Bekommt man für Tickets Geld zurück, wenn die Veranstaltung wegen Corona abgesagt wurde?
- Können mehrere Gutscheine für eine Veranstaltung ausgestellt werden?
- Wie lang ist der Gutschein gültig?
- Muss man Gutscheine in Höhe des Gesamtbetrags akzeptieren?
- Welche Veranstaltungen sind von der „Gutscheine statt Geld zurück“ Regelung umfasst?
- Was passiert mit Abonnement Besitzer in Corona Zeiten?
- Sind die ausgestellten Gutscheine übertragbar?
- Ist man verpflichtet, den Gutschein einzulösen?
Bekommt man für Tickets Geld zurück, wenn die Veranstaltung wegen Corona abgesagt wurde?
Der Veranstalter hat das Recht, bei einem Betrag von bis zu EUR 70 einen Gutschein auszustellen, dass bedeutet im Detail:
- bei einem Betrag bis zu EUR 70 wird ein Gutschein in voller Höhe ausgestellt
- bei einem Betrag bis zu EUR 250 wird ein Gutschein über EUR 70 ausgestelltund der Restbetrag wird in bar zurückgezahlt. Aber Achtung: dieser Restbetrag darf maximal EUR 180 betragen
- bei einem Betrag über EUR 250 werden EUR 180 in bar erstattet und über den Restbetrag wird ein Gutschein verhängt
Können mehrere Gutscheine für eine Veranstaltung ausgestellt werden?
- Nein. Pro Veranstaltung kann nur ein Gutschein ausgestellt werden.
Wie lang ist der Gutschein gültig?
- Stichtag der Einlösung ist der 31.12.2022
- Wird der Gutschein bis zu diesem Datum nicht eingelöst, muss der Veranstalter dem Gutscheininhaber diesen in bar ablösen.
Muss man Gutscheine in Höhe des Gesamtbetrags akzeptieren?
- Nein, das kann der Konsument ablehnen.
- Den Gutschein in Höhe des gesetzlich vorgeschrieben Betrags (EUR 70) muss er dennoch akzeptieren.
Wichtig: Die Akzeptanz eines Gutscheins in voller Höhe des Tickets ist mit Vorsicht zu genießen. Denn bis zum 31.12.2022 trägt der Kunde das Risiko, dass der Veranstalter in die Insolenz gerät. Im Zuge dessen, kann der Kunde dann nur mehr das Ticket als Insolvenzforderung im anhängenden Verfahren anmelden. Diese wird durch die Quotenregelung eher gering ausfallen.
Welche Veranstaltungen sind von der „Gutscheine statt Geld zurück“ Regelung umfasst?
Alle unten aufgelisteten Veranstaltungen, die nach dem 13.03.2020 stattgefunden hätten:
- Opernaufführungen
- Theateraufführungen
- Filmvorführungen
- Sportevents, auch mit entgeltlicher Publikumsbeteiligung (beispielsweise Bundesliga-Spiele, Laufevents)
- Museen Abonnemonts
Was passiert mit Abonnement Besitzer in Corona Zeiten?
- Abonnement Besitzer können sich entweder das Entgelt der entfallenen Leistungen auf das nächste Jahr anrechnen lassen oder ausbezahlen lassen
Sind die ausgestellten Gutscheine übertragbar?
- Ja, sie können jedem weitergeben werden.
- Sie können ebenso auch von jedem eingelöst werden.
Ist man verpflichtet den Gutschein einzulösen?
- Nein, der Kunde ist nicht verpflichtet den Gutschein einzulösen
- Der Veranstalter beziehungsweise Betreiber ist dennoch verpflichtet, den Gutschein als Barzahlung anzunehmen
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass:
- Gutscheine in einer Höhe von EUR 70 ausgestellt werden dürfen
- Gutscheine über die Gesamte Höhe nur mit Akzeptanz des Kunden ausgestellt werden dürfen
- das die Regelung für alle oben aufgelisteten Veranstaltungen gilt, die nach dem 13.03.2020 stattgefunden hätten
- Gutscheine frei übertragbar sind und nicht eingelöst werden müssen
- eine Barrückerstattung zu erfolgen hat, wenn der Gutschein nicht bis 31.12.2022 eingelöst wird.
Den vollständigen Gesetzestext finden Sie hier.
Disclaimer: Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und zusammengestellt (Stand 28.04.2020); eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Dieser Beitrag ersetzt auch keine Rechtsberatung.
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