Ein gebrochenes Herz und eine Waage mit einem Paar

Leitfaden für das Kontaktrecht

Wenn sich Paare trennen, geht in der Regel der Wunsch nach weniger Kontakt miteinander einher. Doch für Elternteile, die nach der Trennung weiterhin im Leben ihrer Kinder präsent sein möchten, kann dies eine Herausforderung sein. Die fortlaufende Koordination, Kommunikation und gemeinsame Lösungssuche sind hierbei unvermeidbar, insbesondere im Hinblick auf Obsorge und Kontaktrecht. Oft sind diese Bereiche umgeben von Mythen und Konflikten. Optimalerweise einigen sich Eltern einvernehmlich, doch wenn juristische Klärungen in Fragen der Obsorge und des Kontaktrechts erforderlich werden, ist dies selten der beste Weg.

Wie viel Kontaktrecht ist nach einer Trennung üblich?

In vielen Fällen wird leider erbittert über das Ausmaß des Kontaktrechts gestritten, genauer gesagt, darüber, wer die Kinder wie oft sieht. Meinungen können sich stark unterscheiden, insbesondere in Bezug darauf, wer sich vor der Trennung hauptsächlich um die Kinder gekümmert hat. Falls die Eltern sich in dieser Hinsicht nicht einigen können, muss das zuständige Gericht eine Entscheidung treffen. Hierbei konzentriert sich das Pflegschaftsgericht auf das Wohl des Kindes und versucht, die beste Lösung in dessen Interesse zu finden. Um eine Entscheidung über das am besten geeignete Kontaktrecht zu treffen, arbeitet das Gericht eng mit der Familiengerichtshilfe zusammen und zieht gegebenenfalls weitere Sachverständige hinzu.

Kontaktrecht: Keine allgemeingültige Regel

Es gibt keine universelle Antwort auf die Frage, was ein „normales“ Kontaktrecht darstellt. Es hängt immer vom jeweiligen Einzelfall ab. Die Besuche sollten sowohl Freizeitaktivitäten als auch die tägliche Betreuung des Kindes umfassen, und der kontaktberechtigte Elternteil sollte nicht auf die Rolle eines „sporadischen“ Besuchers reduziert werden. Es wird immer berücksichtigt, wie alt das Kind ist und wie die bisherige Praxis aussah – also wer sich bisher wie stark um das Kind gekümmert hat. Darüber hinaus spielt die Tatsache, dass die Höhe des Kindesunterhalts mit dem Umfang des Kontaktrechts zusammenhängt, oft eine Rolle in den Debatten zwischen den Eltern.

Transport-Verantwortung bei Ausübung des Kontaktrechts

Bei Eltern, die nicht in direkter Nähe zueinander leben, kann der Ort, an dem das Kind übergeben werden soll, zu Diskussionen führen. Die Rechtsprechung besagt grundsätzlich, dass der Elternteil, dem das Kontaktrecht zusteht, das Kind von seinem ständigen Aufenthaltsort abholen und dorthin zurückbringen muss.

Wer trägt die Kosten für Aktivitäten im Rahmen des Kontaktrechts?

Ein weiterer wichtiger Aspekt des Kontaktrechts betrifft die Kosten für Unternehmungen während der Besuchszeiten. Der Elternteil, der die Kinder hauptsächlich betreut, trägt seinen Anteil zum Kindesunterhalt durch Pflege, Erziehung und dergleichen. Der andere Elternteil, bei dem die Kinder nicht hauptsächlich wohnen, leistet den Unterhalt in Form von Geld. Die mit der Ausübung des Kontaktrechts verbundenen Kosten gehören zu den Unterhaltskosten, was bedeutet, dass diese Kosten grundsätzlich den zu leistenden Geldunterhalt nicht reduzieren.

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Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

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