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Was sind Eheverfehlungen?

Die Menschheit ist bekannt dafür, ihre Fehler zu machen und manchmal führen diese zu irreparablen Schäden, insbesondere in Beziehungen wie der Ehe. Hier können diese Fehltritte als Scheidungsgrund geltend gemacht werden. Aber was genau ist eine Eheverfehlung und welche Taten gelten als gravierend?

Definition von Eheverfehlungen

Eine Ehe gilt gesetzlich als unbefristeter Vertrag, der auf verschiedene Weisen aufgelöst werden kann. Eine einvernehmliche Scheidung ist der einfachste Weg, bei dem beide Ehepartner zustimmen, dass die Beziehung nicht mehr zu retten ist. Aber was passiert, wenn Ihr Ehepartner die Scheidung nicht wünscht? Nach österreichischem Recht kann eine Ehe gegen den Willen des anderen Partners nur dann beendet werden, wenn dieser eine schwere Eheverfehlung begangen hat, was als „Scheidung aus Verschulden“ bezeichnet wird.

Eheverfehlungen sind Taten, die das Eheverhältnis verletzen. Im Kontext des Eherechts, das auf dem Zerrüttungsprinzip basiert, muss die Eheverfehlung die Ehebeziehung so stark stören, dass eine Versöhnung ausgeschlossen ist.

Die Schuldfrage spielt bei einer Scheidung eine entscheidende Rolle für die Vermögensaufteilung und Unterhaltszahlungen. Wenn das Gericht feststellt, dass Sie schuld an der gescheiterten Ehe sind, könnten Sie dazu verpflichtet werden, lebenslange Unterhaltszahlungen an Ihren Ehepartner zu leisten.

Welche Handlungen gelten als Eheverfehlungen in Österreich?

Ehebruch war bis 1977 in Österreich strafbar. Obwohl dies heute nicht mehr der Fall ist, bleibt Ehebruch eine gravierende Eheverfehlung. Dabei geht das Gesetz davon aus, dass Ehebruch nur dann vorliegt, wenn tatsächlich Geschlechtsverkehr stattgefunden hat.

Körperliche Misshandlungen sind ein wichtiger Grund für die Einreichung einer Scheidung aus Verschulden. Ebenso gilt die Zufügung schweren seelischen Leidens als schwerwiegende Eheverfehlung.

Die Vernachlässigung der Unterhaltspflicht gegenüber dem Ehepartner oder den Kindern ist ein weiterer Scheidungsgrund.

Wenn Sie aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen möchten, benötigen Sie laut Oberstem Gerichtshof die Zustimmung Ihres Ehepartners.

Die fortwährende und unbegründete Verweigerung von Geschlechtsverkehr kann als schwerwiegende Eheverfehlung gewertet werden.

Verstöße gegen die Treuepflicht können ebenfalls als Eheverfehlung gelten. Also beispielsweise eine Freundschaft, welche über das Übliche hinausgeht.

Andere Gründe für Scheidungen können Lieblosigkeit und Feindseligkeit, Alkohol- und Drogenabhängigkeit, Verurteilung wegen eines Verbrechens, Glücksspielsucht, Vernachlässigung der Haushaltsführung, ständige Nörgelei und Respektlosigkeit, religiöser und politischer Fanatismus und viele mehr sein.

Vergebung und Fristen bei Eheverfehlungen

Wenn der „unschuldige“ Ehepartner dem anderen verzeiht, kann keine Scheidung aus Verschulden mehr eingereicht werden. Zudem muss der verletzte Ehepartner die Scheidungsklage innerhalb von sechs Monaten nach Feststellung der Eheverfehlung einreichen. Ansonsten erlischt das Recht auf Scheidung wegen Verschuldens.

Eheverfehlungen sind ein komplexes Thema und jeder Fall ist einzigartig. Wenn Sie glauben, dass Sie ein Opfer einer Eheverfehlung sind, sollten Sie rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und in der Lage sind, fundierte Entscheidungen über Ihre Zukunft zu treffen.

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Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

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