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Enterbung: Was Sie wissen müssen

Das Erbrecht in Österreich ist komplex und es gibt viele Aspekte, die bei der Gestaltung eines Testaments berücksichtigt werden müssen. Einer der herausforderndsten Aspekte ist die Enterbung. In diesem Artikel werfen wir einen genaueren Blick auf die Enterbung und wie sie im österreichischen Erbrecht funktioniert.

Was besagt das österreichische Erbrecht?

In Österreich ist das Erbrecht durch das Prinzip der Testierfreiheit gekennzeichnet. Dies bedeutet, dass jeder das Recht hat, frei über sein Vermögen für die Zeit nach seinem Tod zu verfügen. Es gibt jedoch Einschränkungen, und diese werden hauptsächlich durch das Pflichtteilsrecht festgelegt. Das Pflichtteilsrecht garantiert bestimmten nahen Angehörigen, wie Ehepartnern und Kindern, einen Mindestanteil an einem Erbe.

Vermögen zu Lebzeiten verbrauchen oder verschenken

Bevor wir uns tiefer mit der Enterbung beschäftigen, ist es wichtig zu wissen, dass jeder die Freiheit hat, sein Vermögen während seines Lebens zu verbrauchen oder zu verschenken. Das Pflichtteilsrecht wird unwirksam, wenn es kein Vermögen gibt, das verteilt werden kann. Dies gilt auch, wenn Vermögenswerte an Personen verschenkt werden, die nicht pflichtteilsberechtigt sind und die Schenkung mehr als zwei Jahre vor dem Tod erfolgt ist.

Was ist eine Enterbung und wie funktioniert sie?

Die Enterbung bezieht sich auf die teilweise oder vollständige Entziehung des Pflichtteils. Es ist wichtig zu beachten, dass die Enterbung sich nicht auf den gesetzlichen Erbteil bezieht. Die Enterbung erfordert zwei Dinge:

  • Ein Enterbungsgrund muss vorliegen.
  • Die Enterbung muss letztwillig verfügt werden.

Das Gesetz unterscheidet vier Hauptgründe für die Enterbung:

  1. Eine Straftat, die gegen den Verstorbenen oder nahe Angehörige gerichtet war und mit einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr geahndet wurde.
  2. Das Verhindern des wahren letzten Willens – zum Beispiel durch das Verbergen oder Zerstören eines Testaments.
  3. Grobe Vernachlässigung familienrechtlicher Pflichten oder das Zufügen seelischen Leids.
  4. Die Enterbung in guter Absicht, zum Schutz von Nachkommen, falls der Pflichtteilsberechtigte hohe Schulden hat oder einen verschwenderischen Lebensstil pflegt.

Résumé

Die Enterbung ist ein komplizierter Prozess und kann oft zu Konflikten innerhalb der Familie führen. Es ist daher ratsam, eine Einigung mit den Pflichtteilsberechtigten schon zu Lebzeiten zu suchen. In einigen Fällen sind Pflichtteilsberechtigte bereit, gegen eine Abfindung oder andere Vermögensrechte auf ihren Pflichtteil zu verzichten. Es ist immer eine gute Idee, sich rechtlich beraten zu lassen und sicherzustellen, dass alle Schritte korrekt durchgeführt werden.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

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