Die Stellung des Lebensgefährten im Erbrecht hat sich im Laufe der Jahre entwickelt. Hier erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Aspekte und aktuellen Regelungen.
Historische Perspektive: Vor 2015
Bis vor etwa acht Jahren blieb der Lebensgefährte im Erbrecht weitestgehend unbeachtet. Er konnte nur dann erben, wenn er im Testament der verstorbenen Person erwähnt wurde. Im Mietrecht gab es allerdings Ausnahmen, wie das Eintrittsrecht in den Mietvertrag des verstorbenen Partners unter bestimmten Voraussetzungen.
Erbrechtsänderungsgesetz 2015: Ein Wendepunkt
Mit dem Erbrechtsänderungsgesetz 2015 gab es bedeutende Neuerungen für Lebensgefährten im Erbrecht. Diese beinhalteten:
Das außerordentliche Erbrecht
Der Lebensgefährte hat nun ein echtes gesetzliches Erbrecht, das ihn zum gesetzlichen Erben im letzten Rang macht.
Dieses Erbrecht tritt in Kraft, wenn es keine anderen gesetzlichen Erben gibt oder diese das Erbe ablehnen oder ausgeschlossen sind.
Der Lebensgefährte muss mindestens drei Jahre vor dem Tod des Verstorbenen mit ihm zusammengelebt haben, wobei Ausnahmen wie z.B. notwendige Pflege in einem Heim berücksichtigt werden.
Gesetzliches Vorausvermächtnis
Dies ist für viele Lebensgefährten von größerer Bedeutung, da es ihnen erlaubt, bis zu einem Jahr in der Wohnung des Verstorbenen zu bleiben und die Haushaltsgegenstände weiterhin zu nutzen.
Auch hier muss der Lebensgefährte mindestens drei Jahre mit dem Verstorbenen zusammengelebt haben. Zusätzlich darf der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes nicht in einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft gewesen sein.
Das Recht, in der Wohnung des Verstorbenen zu bleiben, ist auf ein Jahr beschränkt und gilt nur, wenn die Wohnung im Eigentum des Verstorbenen war.
Während beim Vorausvermächtnis die Wohnung im Eigentum des Verstorbenen sein muss, bezieht sich das Eintrittsrecht nach § 14 Abs 3 MRG auf die Situation, in der der Verstorbene Mieter einer Wohnung war.
Was ist eine Lebensgemeinschaft?
Die Definition einer Lebensgemeinschaft im Sinne des Erbrechts kann komplex sein. Sie sollte der Ehe ähneln und eine besondere Bindung zwischen den Partnern voraussetzen. Eine klare gesetzliche Definition existiert jedoch nicht.
Résumé
Das Erbrecht hat sich in Bezug auf Lebensgefährten deutlich weiterentwickelt. Die gesetzlichen Neuerungen bieten Lebensgefährten mehr Sicherheit und Klarheit in ihrer erbrechtlichen Stellung. Es ist jedoch wichtig, sich über die genauen Regelungen und Voraussetzungen im Klaren zu sein.