Die Phase nach dem Ableben eines geliebten Menschen kann nicht nur emotional belastend sein – sondern auch juristisch und finanziell herausfordernd. Das Verlassenschaftsverfahren, auch Abhandlungsverfahren genannt, ist ein solcher juristischer Prozess, der in solchen Momenten durchgeführt wird. Um Ihnen einen klaren Überblick zu verschaffen, bieten wir Ihnen hier einen Leitfaden durch das Verfahren.
Was ist das Verlassenschaftsverfahren?
Das Verlassenschaftsverfahren wird automatisch vom zuständigen Gericht eingeleitet, sobald jemand verstirbt. Zuständig ist das Bezirksgericht des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthaltes der verstorbenen Person. In der Regel wird ein Gerichtskommissär, in vielen Fällen ein Notar oder eine Notarin, mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Beginn des Verfahrens
Nachdem der Tod einer Person offiziell festgestellt wurde, wird die Sterbeurkunde vom zuständigen Gericht erstellt und an den Gerichtskommissär weitergeleitet, um das Verfahren einzuleiten.
Das Vorverfahren: Erste Schritte
Zu Beginn wird die Todesfallaufnahme durch den zuständigen Gerichtskommissär durchgeführt. Dies beinhaltet:
- Erfassung der persönlichen Daten der verstorbenen Person
- Informationen über Vermögen, Rechte und Verbindlichkeiten
- Details über Testament und Erben
- Ermittlung von Vermögenswerten
In bestimmten Fällen, beispielsweise wenn der Wert der Verlassenschaft unter 5.000 Euro liegt, kann das Verfahren bereits nach dem Vorverfahren abgeschlossen werden.
Die Verlassenschaftsabhandlung: Entscheidung der Erben
In dieser Phase geht es darum, die Erben zu identifizieren und festzustellen, ob sie die Erbschaft annehmen oder ablehnen. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:
- Unbedingte Erbantrittserklärung: Hier haftet der Erbe uneingeschränkt für alle Schulden des Verstorbenen.
- Bedingte Erbantrittserklärung: Die Haftung des Erben beschränkt sich auf den Wert der Erbschaft.
Zusätzlich zur Entscheidung der Erben wird in dieser Phase auch ein detailliertes Inventar des Vermögens der verstorbenen Person erstellt.
Verfahren außerhalb der Abhandlung: Weiterführende Schritte
Nachdem das Hauptverfahren abgeschlossen ist, gibt es möglicherweise noch weitere rechtliche Schritte. Hierzu gehören insbesondere Eintragungen in öffentliche Register wie das Grundbuch.