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Häufige Irrtümer im Kontext der Scheidung

Die Scheidung ist ein komplexer Prozess, der oft von Missverständnissen und Fehlinformationen begleitet wird. In diesem Artikel räumen wir mit den häufigsten Irrtümern auf, die im Zusammenhang mit Scheidungen in Österreich auftreten können.

Verpflichtende Trennungszeit

Es herrscht oft die Annahme, dass eine gesetzliche Trennungszeit für eine Scheidung in Österreich erforderlich ist. Dies ist jedoch nicht der Fall. Für eine einvernehmliche Scheidung ist lediglich eine sechsmonatige Zerrüttung der Ehe erforderlich.

Sorgerecht

Ein weitverbreiteter Irrtum ist, dass einem Elternteil automatisch die alleinige Obsorge der Kinder zugesprochen wird. In Österreich bleibt meist das gemeinsame Sorgerecht bestehen, es sei denn, das Kindeswohl ist gefährdet.

Aufteilung des Vermögens

Viele denken, dass sie das, was sie innerhalb der Ehe erwirtschaften, ungeteilt behalten können. In Wirklichkeit unterliegt das während der Ehe erworbene Vermögen einer Aufteilung, meist 50:50.

Zustimmung zur Scheidung

Ein häufiger Irrtum ist, dass eine Scheidung nur mit der Zustimmung beider Ehepartner erfolgen kann. Während dies für eine einvernehmliche Scheidung zutrifft, kann in anderen Fällen ein Partner die Scheidung allein einreichen.

Auszug aus der Ehewohnung und neue Beziehungen

Der Auszug aus der gemeinsamen Wohnung ohne Zustimmung des Partners kann rechtliche Konsequenzen haben und als schwere Eheverfehlung gewertet werden. Die zentrale Frage ist hierbei, ob die Ehe bereits davor zerrüttet war. Dies gilt auch für das Eingehen neuer Beziehungen.

Unterhaltszahlungen

Unterhaltsverpflichtungen können bereits während der Ehe entstehen. Nach der Trennung ändert sich jedoch in der Regel die Art der Unterhaltsleistung von Naturalien zu Geldunterhalt.

Haustiere und die Scheidung

Haustiere, die während der Ehe angeschafft wurden, unterliegen den gleichen Aufteilungsregeln wie andere Vermögenswerte. Im Zweifelsfall entscheidet hierbei das Gericht.

Scheidungsvereinbarung

Obwohl in Österreich im Scheidungsverfahren keine Anwaltspflicht besteht, ist es ratsam, die Scheidungsvereinbarung durch einen Anwalt erstellen und prüfen zu lassen. Insbesondere bei der Übertragung von Immobilien sind steuerliche und rechtliche Aspekte zu berücksichtigen.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

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