Das Erbrecht in Österreich basiert auf dem Parentelsystem, das die gesetzliche Erbfolge in Abwesenheit eines Testaments regelt. Es definiert, wer in welcher Reihenfolge erbt: Kinder, Enkel und Urenkel (1. Parentel), gefolgt von Eltern, Geschwistern, Neffen und Nichten (2. Parentel), Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen (3. Parentel) und Urgroßeltern ohne Nachkommen (4. Parentel). Wenn nun also in der 1. Parentel Erben vorhanden sind, so gehen die nachfolgenden Parentelen leer aus. Sollte sich aber in der 1. Parentel keine Person befinden, so erbt die 2. Parentel, sollte sich in der 2. Parentel keine Person befinden, so erbt die 3. Parentel …
Das Pflichtteilsrecht schützt zudem bestimmte Angehörige vor vollständigem Erbverzicht. Diese Pflichtteilsberichtigten haben Anspruch auf mindestens die Hälfte ihres gesetzlichen Anteils.