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Vorkaufsrecht: Rechtliche Aspekte

Das Vorkaufsrecht ist ein Instrument im Immobilienbereich. Doch wie funktioniert es genau, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und welche Implikationen hat es für Käufer und Verkäufer?

Grundlagen des Vorkaufrechts

Das Vorkaufsrecht stellt ein spezielles Recht dar, welches entweder durch die Gesetzgebung oder Verträge im Bereich der Immobilien etabliert wird. Es gewährt das bevorzugte Erwerbsrecht für Grundstücke, Häuser oder Wohnungen, sollte der aktuelle Eigentümer entscheiden, diese zu einem späteren Zeitpunkt zu veräußern. Somit ermöglicht das Vorkaufsrecht, ein zum Verkauf stehendes Objekt vorrangig vor anderen Interessenten zu erwerben und den Kauf zu identischen Konditionen wie vereinbart abzuschließen.

In Österreich ist das Vorkaufsrecht eher eine Seltenheit und übt in der Regel keinen merklichen Einfluss auf den Immobilienwert aus. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass potenzielle Käufer einer Immobilie, für die bereits ein Vorkaufsrecht besteht, in Unsicherheit über den Erwerb bleiben, bis der Vorkaufsberechtigte seine endgültige Entscheidung trifft. In solchen Fällen ist Geduld gefragt.

Voraussetzungen und Fristen beim Vorkaufsrecht

Um das Vorkaufsrecht ausüben zu können, muss entweder ein bindendes Angebot oder ein gültiger Kaufvertrag für die Immobilie zwischen dem aktuellen Eigentümer und einem Dritten, der als potentieller Käufer auftritt, existieren. Das bedeutet, dass, sobald der Verkauf einer Immobilie an einen interessierten Käufer beabsichtigt ist, der Inhaber des Vorkaufsrechts entsprechend informiert werden muss.

Anschließend verfügt der Inhaber des Vorkaufsrechts über einen Zeitraum von 30 Tagen, um seine Entscheidung zum Kauf der Immobilie zu treffen und diese Entscheidung dem Verkäufer mitzuteilen. Sollte der Inhaber des Vorkaufsrechts sich für den Kauf entscheiden, müssen die Kaufbedingungen identisch mit denen sein, die auch dem Drittkäufer angeboten wurden, ohne jegliche Verschlechterung oder Verbesserung der Konditionen.

Anwendungsfälle des Vorkaufsrechts

Das Vorkaufsrecht erweist sich als vorteilhaft, um ein bevorzugtes Kaufrecht für ein Objekt zu gewinnen, das derzeit nicht auf dem Markt ist. Zur Veranschaulichung: Insbesondere bietet sich das Vorkaufsrecht an, wenn beispielsweise der Verkauf einer Wohnung an Personen aus dem engen Umfeld beabsichtigt ist, gleichzeitig aber sichergestellt werden soll, dass diese Immobilie nicht später an Dritte verkauft wird, die keinerlei Verbindung zum ursprünglichen Personenkreis – beispielsweise der Familie – haben. In solchen Situationen bietet das Vorkaufsrecht eine wirksame Absicherung.

Eintragung und Kosten

Das Vorkaufsrecht wird im Grundbuch eingetragen. Die anfallenden Notarkosten und Gebühren für die Grundbucheintragung liegen bei etwa 500 Euro, können jedoch abhängig von der Komplexität der Bestimmungen variieren. Die Kosten trägt in der Regel der Begünstigte des Vorkaufsrechts.

Gültigkeitsdauer und Übertragbarkeit

Das Vorkaufsrecht besteht lebenslang für den Berechtigten und ist zudem verbindlich für alle gesetzlichen Erben des potentiellen Verkäufers. Es handelt sich um ein ausgesprochen persönliches Recht, das ausschließlich der konkreten Person zugesprochen wird. Eine Übertragung oder Vererbung dieses Rechts ist nicht möglich; es erlischt mit dem Ableben des Berechtigten. Ein Verzicht auf das Vorkaufsrecht ist jedoch durch eine schriftliche Erklärung möglich, wobei für den Verzicht eine Kompensationszahlung geleistet werden kann.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

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