money-2724248_1280

Grunderwerb durch Ausländer in Österreich: Rechtliche Aspekte

Beabsichtigen Sie als Ausländer den Kauf von Immobilien in Österreich? Dieser Artikel bietet einen detaillierten Überblick über den Grunderwerb durch Ausländer in Österreich, einschließlich der gesetzlichen Vorschriften und des Genehmigungsprozesses.

Wer ist hiervon betroffen?

In Österreich unterliegt der Erwerb von Immobilieneigentum durch Ausländer einer Genehmigungspflicht. Eine wichtige Ausnahme bildet die Gleichstellung von Bürgern aus EU- und EWR-Mitgliedstaaten mit österreichischen Staatsangehörigen im Hinblick auf das Grundverkehrsrecht. Diese Ausnahmeregelung ermöglicht es Angehörigen dieser Staaten, Immobilien in Österreich ohne die sonst erforderliche Genehmigung zu erwerben.

Gemäß der gesetzlichen Definition fallen unter den Begriff „Ausländer“ nicht nur natürliche Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft, sondern ebenfalls juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die entweder ihren rechtlichen Sitz im Ausland haben oder deren Sitz zwar in Österreich liegt, die jedoch hauptsächlich ausländische Beteiligungen aufweisen. Dies schließt Situationen ein, in denen die Mehrheit der Gesellschafter oder das dominierende Unternehmen ausländischer Herkunft ist oder seinen Hauptsitz im Ausland hat. Ebenso werden Vereine, die in Österreich registriert sind, als ausländisch angesehen, sofern die Mehrheit ihrer stimmberechtigten Mitglieder oder ihres Leitungsorgans Ausländer sind.

Genehmigungsverfahren

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für den Immobilienerwerb durch Personen aus Nicht-EU/EWR-Staaten wird geprüft, ob der Erwerb im Widerspruch zu staatspolitischen Zielen steht, wie etwa im Fall der Gründung eines Unternehmens mit dem Zweck der Geldwäsche. Ferner ist erforderlich, dass der Erwerb im öffentlichen Interesse liegt. Dieses öffentliche Interesse kann wirtschaftlicher Natur sein, wie die Gründung eines Unternehmens, kulturell begründet sein, beispielsweise wenn der Käufer ein bekannter Künstler ist, oder soziale Gründe haben, etwa wenn das Eigentum den Wohnbedürfnissen des Käufers dient. Spezifische Vorschriften zum Erwerb von Grundstücken durch Ausländer sind in den Grunderwerbsgesetzen der jeweiligen Bundesländer festgelegt.

Antrag und zuständige Behörden

Um das Genehmigungsverfahren für den Immobilienerwerb als Ausländer in Österreich einzuleiten, muss der geplante Erwerb bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Dies ist das das Amt der jeweiligen Landesregierung beziehungsweise die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde. Die Kosten variieren hierbei zwischen den Bundesländern. Welche Unterlagen konkret benötigt werden und in welcher Form der Antrag zu stellen ist, hängt von der zuständigen Behörde ab. Mögliche geforderte Unterlagen sind:

  • Antrag auf Genehmigung
    (Antragsformular oder formloser Antrag; hängt von der Behörde ab)

  • Vertrag − in Kopie

  • Erklärung der Nutzung der Liegenschaft

  • Lageplan

  • Aktueller Grundbuchsauszug

  • Reisepass

  • Einkommensnachweis

Bei einem Erwerb durch eine juristische Person beziehungsweise Verein können zudem weitere Unterlagen (Firmenbuchauszug, Gesellschaftsvertrag, Gewerbeberechtigung, etc.) erforderlich sein.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

Ein (persönlicher) Kaffee oder eine Videokonferenz zum Kennenlernen?

Kostenfrei, aber nicht umsonst. Wir hören Ihnen zuerst zu, damit Sie sich sicher sind. Und wenn wir Ihr Anliegen schon beim Erstgespräch lösen konnten – umso besser!

Bitte erwähnen Sie bei Terminvereinbarung und zu Beginn des Gesprächs, dass Sie davon ausgehen, dass dieses kostenlos ist.

Rückrufservice und Terminanfrage

Klicken Sie auf den unteren Button, um das Kontaktformular zu laden. Bei Klick wird das Google reCAPTCHA von Google nachgeladen.

Inhalt laden

This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.