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Erbschaften in Patchwork-Familien

In den letzten Jahrzehnten hat der Anteil der Patchwork-Familien in Österreich kontinuierlich zugenommen. Etwa jede zwölfte Familie lebt derzeit in einem solchen System. Die Notwendigkeit, rechtliche Rahmenbedingungen für den Nachlass dieser Familienstrukturen zu schaffen, wird zunehmend wichtiger.

Herausforderungen der Erbschaftsplanung in Patchwork-Familien

Die herkömmlichen gesetzlichen Bestimmungen des Erbrechts sind hauptsächlich auf traditionelle Kernfamilien ausgerichtet. Dies führt in Patchwork-Konstellationen häufig zu rechtlichen Schwierigkeiten und emotionalen Belastungen.

Nach geltendem Erbrecht in Österreich erhält der überlebende Ehepartner ein Drittel des Nachlasses, während die leiblichen Kinder des Verstorbenen zusammen zwei Drittel erben. Stiefkinder, also Kinder, die der Ehepartner mit in die Beziehung bringt, haben keine automatischen Erbansprüche.

Um diese gesetzliche Verteilung zu ändern, ist die Abfassung eines Testaments erforderlich. Jedoch sind auch hier die Möglichkeiten begrenzt. Das Erbrecht sichert dem Ehepartner und den leiblichen Kindern bestimmte Pflichtteile zu, die nicht vollständig durch testamentarische Verfügungen aufgehoben werden können. Sie können lediglich in ihrem Umfang halbiert werden, sodass der Ehepartner mindestens ein Sechstel und jedes Kind mindestens ein Drittel des Erbes erhält.

Weitervererbung an die Stiefkinder

Wenn man die gesetzliche Erbfolge betrachtet, gibt es in Patchworkfamilien eine wichtige Eigenheit: Ein Teil des Vermögens des zuerst verstorbenen Partners kann unter Umständen an die Stiefkinder, also Kinder des anderen Ehepartners, weitervererbt werden. In diesem Kontext ist relevant, wer von den beiden Ehepartnern zuerst verstirbt.

Sollte eine solche Weitergabe nicht erwünscht sein, kann auch ein formaler Verzicht auf den Pflichtteil in Frage kommen. Hierbei verzichtet der Ehepartner auf seinen Pflichtteil. Daraus ergeben sich im Zweifelsfall mehr Gestaltungsfreiheiten beim Testament. Jenes sollte darüber hinaus regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, um den veränderten familiären oder finanziellen Verhältnissen gerecht zu werden.

Schenkungen zu Lebzeiten und die rechtliche Gleichstellung durch Adoption

Schenkungen können eine Möglichkeit sein, das Vermögen bereits zu Lebzeiten zu vergeben.
Doch sie können auf den Pflichtanteil der Erben angerechnet werden, wenn es später zur Erbschaft kommt, wobei zwischen leiblichen Kindern und Stiefkindern unterschieden wird.

Um in einer Patchwork-Familie allen Kindern dieselben rechtlichen Ansprüche zu sichern, kann eine Adoption in Betracht gezogen werden. Stiefkinder werden in der Folge den leiblichen Kindern gleichgestellt.

Résumé

Patchwork-Familien stehen vor einzigartigen Herausforderungen bei der Erbschaftsplanung. Durch vorausschauende Maßnahmen und den Einsatz rechtlicher Werkzeuge kann jedoch sichergestellt werden, dass der Wille des Erblassers respektiert wird und familiäre Konflikte minimiert werden.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

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