sunset-698501_1280

Ehegatten und das Erbrecht in Österreich

In Österreich haben Ehegatten ein besonderes Erbrecht. Ihre Position im Erbschaftssystem wird durch verschiedene Regelungen und Sondervorschriften unterstrichen. Dieser Beitrag gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie Ehegatten im österreichischen Erbrecht berücksichtigt werden.

Sonderstellung von Ehegatten im Erbrecht

Ehegatten genießen in Österreich einzigartige Rechte, insbesondere in Bezug auf die Ehewohnung und die Erbfolge. Das Erbrecht sieht vor, dass eingetragene Partner genauso behandelt werden wie Ehegatten.

Gesetzliches Erbrecht für Ehegatten

Wenn der Verstorbene keine Verfügung hinterlassen hat, tritt das gesetzliche Erbrecht in Kraft. Das Erbrecht des Ehegatten variiert, je nachdem, mit welcher Parentel er in Konkurrenz tritt:

Der Ehegatte erbt ein Drittel.

Der Ehegatte erbt zwei Drittel.

Der Ehegatte erbt alles.

Besondere Regelungen gelten, wenn der Ehegatte neben den Eltern des Verstorbenen erbt. Hierbei wird das Prinzip der Repräsentation und Anwachsung berücksichtigt.

Der Pflichtteil des Ehegatten

Obwohl der Verstorbene in seiner Verfügung frei entscheiden kann, wer was erbt, schützt das Pflichtteilsrecht bestimmte Personen:

Nachkommen und der Ehegatte sind pflichtteilsberechtigt.
Die Höhe des Pflichtteils beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbrechts.

Je nach Parentel variiert auch hier der Pflichtteil des Ehegatten.

Das Vorausvermächtnis – ein besonderes Recht für Ehegatten

Ehegatten haben Anspruch auf das sogenannte gesetzliche Vorausvermächtnis. Das bedeutet:

Sie dürfen in der Ehewohnung weiter wohnen.
Sie können Haushaltsgegenstände weiterhin nutzen.

Vertretung minderjähriger Erben

Minderjährige Erben benötigen einen gesetzlichen Vertreter im Erbschaftsverfahren. Normalerweise wären das die Eltern. Bei Interessenkonflikten wird jedoch ein Kollisionskurator ernannt.

Résumé

Ehegatten spielen im österreichischen Erbrecht eine bedeutende Rolle. Ihre Rechte sind in verschiedenen Bereichen des Erbrechts fest verankert, sei es bei der gesetzlichen Erbfolge, dem Pflichtteilsrecht oder dem Vorausvermächtnis bezüglich der Ehewohnung. Es ist essenziell, diese Rechte zu kennen und zu berücksichtigen, wenn es um Erbschaftsangelegenheiten geht.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

Ein (persönlicher) Kaffee oder eine Videokonferenz zum Kennenlernen?

Kostenfrei, aber nicht umsonst. Wir hören Ihnen zuerst zu, damit Sie sich sicher sind. Und wenn wir Ihr Anliegen schon beim Erstgespräch lösen konnten – umso besser!

Bitte erwähnen Sie bei Terminvereinbarung und zu Beginn des Gesprächs, dass Sie davon ausgehen, dass dieses kostenlos ist.

Rückrufservice und Terminanfrage

Klicken Sie auf den unteren Button, um das Kontaktformular zu laden. Bei Klick wird das Google reCAPTCHA von Google nachgeladen.

Inhalt laden

This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.