Ein Urteil des OGH hat die Lage der Pflichtteilsberechtigten spürbar beeinflusst. Schenkungsanrechnung ist ein Thema, das in der juristischen Praxis oft auftritt, um die Umgehung von Pflichtteilsansprüchen durch Schenkungen während des Lebens zu verhindern.
Schenkungsanrechnung: Kern des Systems
Im Rahmen der Schenkungsanrechnung können Schenkungen an andere Pflichtteilsberechtigte unbegrenzt und solche an Dritte innerhalb einer Zweijahresfrist pflichtteilserhöhend berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass der Pflichtteilsberechtigte auch seinen Anteil an solchen Schenkungen einfordern kann.
Anzurechnende Schenkungen: Was zählt dazu?
Es ist entscheidend zu verstehen, welche Zuwendungen als anzurechnende Schenkungen gelten. Der Gesetzgeber hat nicht nur die klassischen Schenkungen im Sinn. Auch Abfindungen für einen Pflichtteilsverzicht, Vermögenswidmungen an eine Privatstiftung oder jede andere Leistung, die wirtschaftlich einem unentgeltlichen Rechtsgeschäft entspricht, fallen hierunter. Beispiele hierfür wären die Tilgung von fremden Schulden.
Der wirtschaftliche Aspekt der Schenkungsanrechnung
Im Gegensatz zu echten Schenkungen benötigen wirtschaftlich betrachtete Zuwendungen keinen expliziten Schenkungswillen. Es ist ausreichend, wenn es ein Missverhältnis zwischen der gegebenen Leistung und der erhaltenen Gegenleistung gibt. Dabei spielt es keine Rolle, ob derjenige, der die Zuwendung gibt, sie als Schenkung sieht.
Das Urteil des OGH und die gemischte Schenkung
Der OGH hat eine wichtige Entscheidung im Hinblick auf den wirtschaftlich geprägten Auffangtatbestand getroffen. Bei einem Fall, bei dem ein Kind mehrere Liegenschaften übertragen bekam und dafür Hypothekarverbindlichkeiten übernahm, sah der OGH nicht mehr nur das Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, sondern forderte einen Schenkungswillen.
Konsequenzen für die juristische Praxis
Die Entscheidung des OGH stellt eine Herausforderung für Pflichtteilsberechtigte dar. Es steht außer Frage, dass diese Entscheidung das System der Schenkungsanrechnung teilweise außer Kraft setzt. So bietet es Vertragserrichtern auch neue Möglichkeiten, Verträge zu gestalten.
Résumé
Die Rechtslage im Bereich Pflichtteilsrecht und Schenkungsanrechnung ist durch die OGH-Entscheidung sicherlich komplexer geworden.