Für viele Menschen ist der Erwerb einer eigenen Eigentumswohnung bzw. Haus ein langgehegter Wunsch. Eine attraktive Option, diesen Traum zu realisieren, stellt der Mietkauf dar. Doch was verbirgt sich genau hinter diesem Begriff und welche rechtlichen Rahmenbedingungen sollten beachtet werden? In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Punkte rund um den Mietkauf in Österreich.
Was ist ein Mietkauf?
Im Kontext des österreichischen Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (kurz: WGG) versteht man unter einem „Mietkauf“ ein Mietverhältnis, das die Option zum späteren Kauf des gemieteten Objekts bietet. Das bedeutet, Sie haben die Möglichkeit, die gemietete Wohnung oder das gemietete Haus nach einer festgelegten Mietdauer zu erwerben.
Miet- und Kaufverträge als eigenständige Rechtsgeschäfte
Es ist wichtig zu verstehen, dass der Mietvertrag und der Kaufvertrag zwei getrennte Rechtsgeschäfte sind. Das bedeutet, jeder Vertrag hat seine eigenen Bedingungen und Verpflichtungen.
Gesetzliche Vorgaben: Keine Anrechnung der Mietzinse auf den Kaufpreis
Nach den gesetzlichen Regelungen in Österreich erfolgt grundsätzlich keine Anrechnung der während der Mietdauer geleisteten Mietzahlungen auf den späteren Kaufpreis. Der Mietkauf wird im Gesetz als „Anspruch auf nachträgliche Übertragung einer Mietwohnung in das Wohnungseigentum“ definiert.
Finanzierungsbetrag als Startkapital
Üblicherweise ist zu Beginn des Mietverhältnisses ein sogenannter Finanzierungsbetrag zu entrichten. Dieser dient der Bauvereinigung zur Finanzierung von Grund- und Baukosten.
Résumé
Der Mietkauf bietet eine flexible Lösung für alle, die den Traum von der eigenen Eigentumswohnung bzw. Haus verwirklichen möchten. Es ist jedoch essenziell, sich vorab gründlich über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und finanziellen Verpflichtungen zu informieren.