accountant-1238598_1280

Mietkauf: Was Sie über Weitervermietung und Weiterverkauf wissen müssen

Die Ausübung der Kaufoption bei einer Mietkauf-Wohnung ist nur der Anfang. Was passiert, wenn Sie Ihre Mietkauf-Wohnung weitervermieten oder weiterverkaufen möchten? Dieser Blogartikel beleuchtet die wichtigen rechtlichen Aspekte, die dabei zu beachten sind.

Die Auswirkungen des Mietrechtsgesetzes

Gemäß § 15h WGG (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz) gilt für einen Zeitraum von 15 Jahren ab Abschluss des ersten Kaufvertrags der Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes. Dies kann Einschränkungen in Bezug auf die Mietzinsbildung und Kündigungsmöglichkeiten bedeuten.

Hauptmietzins und Richtwerte

Der Hauptmietzins darf maximal den Richtwert des jeweiligen Bundeslandes ohne weitere Zuschläge erreichen. Außerdem reduziert sich der höchstzulässige Hauptmietzins bei einem befristeten Hauptmietvertrag um 25%.

Bedingungen für den Weiterverkauf

Wenn ein Wohnungseigentümer seine Mietkauf-Wohnung innerhalb von 15 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrags verkaufen möchte, muss die Bauvereinigung informiert werden. Zudem ist ein bestimmter Differenzbetrag zu leisten, der sich aus dem Verkehrswert der Wohnung und dem tatsächlichen Kaufpreis ergibt.

Vorkaufsrecht der Bauvereinigung

In § 15g WGG ist ein Vorkaufsrecht der Bauvereinigung vorgesehen, das im Grundbuch verankert werden muss. Dieses Recht erlischt entweder nach Zahlung eines Differenzbetrags oder spätestens nach 15 Jahren (Spekulationsfrist).

Ausnahmen und Spekulationsfrist

Es gibt Ausnahmen für die Übertragung der Wohnung an nahe Verwandte und Lebenspartner. Zudem wurde die Spekulationsfrist im Rahmen der WGG-Novelle 2019 von 10 auf 15 Jahre verlängert. Für Wohnungen, für die ein Antrag auf Übertragung vor dem 1. August 2019 gestellt wurde, gilt nur die zehnjährige Spekulationsfrist.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

Ein (persönlicher) Kaffee oder eine Videokonferenz zum Kennenlernen?

Kostenfrei, aber nicht umsonst. Wir hören Ihnen zuerst zu, damit Sie sich sicher sind. Und wenn wir Ihr Anliegen schon beim Erstgespräch lösen konnten – umso besser!

Bitte erwähnen Sie bei Terminvereinbarung und zu Beginn des Gesprächs, dass Sie davon ausgehen, dass dieses kostenlos ist.

Rückrufservice und Terminanfrage

Klicken Sie auf den unteren Button, um das Kontaktformular zu laden. Bei Klick wird das Google reCAPTCHA von Google nachgeladen.

Inhalt laden

This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.