Die Ausübung der Kaufoption bei einer Mietkauf-Wohnung ist nur der Anfang. Was passiert, wenn Sie Ihre Mietkauf-Wohnung weitervermieten oder weiterverkaufen möchten? Dieser Blogartikel beleuchtet die wichtigen rechtlichen Aspekte, die dabei zu beachten sind.
Die Auswirkungen des Mietrechtsgesetzes
Gemäß § 15h WGG (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz) gilt für einen Zeitraum von 15 Jahren ab Abschluss des ersten Kaufvertrags der Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes. Dies kann Einschränkungen in Bezug auf die Mietzinsbildung und Kündigungsmöglichkeiten bedeuten.
Hauptmietzins und Richtwerte
Der Hauptmietzins darf maximal den Richtwert des jeweiligen Bundeslandes ohne weitere Zuschläge erreichen. Außerdem reduziert sich der höchstzulässige Hauptmietzins bei einem befristeten Hauptmietvertrag um 25%.
Bedingungen für den Weiterverkauf
Wenn ein Wohnungseigentümer seine Mietkauf-Wohnung innerhalb von 15 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrags verkaufen möchte, muss die Bauvereinigung informiert werden. Zudem ist ein bestimmter Differenzbetrag zu leisten, der sich aus dem Verkehrswert der Wohnung und dem tatsächlichen Kaufpreis ergibt.
Vorkaufsrecht der Bauvereinigung
In § 15g WGG ist ein Vorkaufsrecht der Bauvereinigung vorgesehen, das im Grundbuch verankert werden muss. Dieses Recht erlischt entweder nach Zahlung eines Differenzbetrags oder spätestens nach 15 Jahren (Spekulationsfrist).
Ausnahmen und Spekulationsfrist
Es gibt Ausnahmen für die Übertragung der Wohnung an nahe Verwandte und Lebenspartner. Zudem wurde die Spekulationsfrist im Rahmen der WGG-Novelle 2019 von 10 auf 15 Jahre verlängert. Für Wohnungen, für die ein Antrag auf Übertragung vor dem 1. August 2019 gestellt wurde, gilt nur die zehnjährige Spekulationsfrist.