DALL·E 2023-10-17 15.42.50 - Photo of a person of Asian descent holding a symbolic key, representing the start of a new business venture

GmbH mit Privileg vs. Reguläre GmbH: Ein Überblick

Die Unterschiede zwischen gründungsprivilegierten und regulären GmbHs sind für viele Unternehmer von zentraler Bedeutung. In diesem Beitrag werden wir die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale dieser beiden Unternehmensformen erörtern.

Stammkapital und Stammeinlagen

Grundsätzlich beträgt das Stammkapital für beide GmbH-Varianten 35.000 EUR. Die gründungsprivilegierte GmbH bietet jedoch eine Besonderheit:

  • Bei der gründungsprivilegierten GmbH kann in der Gründungs-Errichtungserklärung festgelegt werden, dass das Stammkapital auf 10.000 EUR reduziert wird.
  • Mindestens 5.000 EUR dieses Betrags müssen sofort in bar eingezahlt werden.
  • Sacheinlagen sind bei dieser Form der GmbH nicht zulässig.
  • Dieses Gründungsprivileg gilt maximal zehn Jahre ab der Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch.

Mindest-Körperschaftssteuer (KÖSt)

Die gründungsprivilegierte GmbH bietet finanzielle Vorteile in Bezug auf die KÖSt:

  • In den ersten fünf Jahren beträgt die Mindest-KÖSt nur 500 EUR pro Jahr.
  • In den darauffolgenden fünf Jahren steigt sie auf 1.000 EUR jährlich oder 250 EUR pro Quartal.
  • Danach gilt die übliche Mindest-KÖSt von 1.750 EUR.

Haftungsregelungen

In Bezug auf die Haftung gibt es keine Unterschiede zwischen den beiden GmbH-Varianten:

  • Gesellschafter haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage.
  • Ihr Privatvermögen ist nicht betroffen.
  • Bei einer Insolvenz während des ersten Jahrzehnts haften die Gesellschafter einer gründungsprivilegierten GmbH nur mit ihren Stammeinlagen von 10.000 EUR, falls die Erhöhung auf 35.000 EUR noch nicht vorgenommen wurde.

Zusammenfassung: Schlüsselunterschiede

  • GmbH „regulär“: Erfordert ein Stammkapital von mindestens 35.000 EUR, wovon mindestens 50% bei Gründung in bar bezahlt werden müssen. Sacheinlagen sind zulässig.
  • Gründungsprivilegierte GmbH: Eingeführt im März 2014; erfordert ein Stammkapital von mindestens 35.000 EUR, aber eine Gründung mit nur 10.000 EUR ist zulässig. Von diesem Betrag müssen mindestens 50% in bar eingezahlt werden. Es gibt reduzierte Körperschaftssteuersätze in den ersten zehn Jahren und niedrigere Gründungskosten.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

Ein (persönlicher) Kaffee oder eine Videokonferenz zum Kennenlernen?

Kostenfrei, aber nicht umsonst. Wir hören Ihnen zuerst zu, damit Sie sich sicher sind. Und wenn wir Ihr Anliegen schon beim Erstgespräch lösen konnten – umso besser!

Bitte erwähnen Sie bei Terminvereinbarung und zu Beginn des Gesprächs, dass Sie davon ausgehen, dass dieses kostenlos ist.

Rückrufservice und Terminanfrage

Klicken Sie auf den unteren Button, um das Kontaktformular zu laden. Bei Klick wird das Google reCAPTCHA von Google nachgeladen.

Inhalt laden

This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.