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Online GmbH-Gründung in Österreich: Ein umfassender Leitfaden

Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Österreich erfordert bestimmte Schritte und Dokumente. Dazu gehört insbesondere ein Gesellschaftsvertrag oder eine Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft. Dieses Dokument muss von einem Notar mitunterzeichnet werden und Mindestinhalte wie Sitz der Gesellschaft, Unternehmensgegenstand, Stammeinlage und Namen der Gesellschafter enthalten.

Möglichkeit der Online-Gründung: Wann ist ein Notar nicht erforderlich?

Die Gründung einer GmbH in Österreich kann in bestimmten Fällen auch online und ohne Notar erfolgen. Dies ist möglich, wenn die Gründung durch eine natürliche Person erfolgt, die gleichzeitig der einzige Gesellschafter ist. In diesem Fall kann die Gründungserklärung online abgegeben und mit einer elektronischen Signatur (über Bürgerkarte oder Handy-Signatur) bestätigt werden.

Schritte für die vereinfachte Online-Gründung

Der erste Schritt zur vereinfachten Online-Gründung besteht darin, eine Bank aufzusuchen. Dort identifiziert sich der Gründer mit einem amtlichen Lichtbildausweis, zahlt die Stammeinlage ein und hinterlegt eine Musterunterschrift. Die erforderliche Stammeinlage beträgt bei einer „normalen“ GmbH derzeit 35.000 EUR, wobei bei der Gründung 17.500 EUR in bar einzuzahlen sind. Für eine gründungsprivilegierte GmbH reduziert sich der Einzahlungsbetrag auf 5.000 EUR.

Übermittlung von Daten an das Firmenbuchgericht

Nachdem der Gründer die Stammeinlage eingezahlt hat, leitet die Bank die Identifizierungsdaten, die Bankbestätigung und die Musterunterschrift an das zuständige Firmenbuchgericht weiter. Über das Unternehmensserviceportal (USP) der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) kann der Gründer dann die Gründungserklärung sowie den Antrag auf Eintragung der Gesellschaft elektronisch übermitteln.

Abschluss: Zahlung der Gebühren und mögliche Förderungen

Zum Abschluss sind die anfallenden Gebühren für die Eintragung der GmbH zu entrichten. Diese können mittels Einzugsermächtigung von einem vom Firmenkonto abweichenden Konto beglichen werden. Falls der Gründer Anspruch auf Förderungen nach dem Neugründungsförderungsgesetz hat, können die Gebühren entfallen.

Résumé

Die GmbH-Gründung in Österreich kann sowohl klassisch mit Notar als auch online ohne Notar erfolgen. Je nachdem, welche Voraussetzungen erfüllt sind, variieren die erforderlichen Schritte und Gebühren.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

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