- Wie unterscheidet sich dieser zum vorherigen „Lockdown Light“?
- Wann tritt der zweite harte Lockdown in Österreich in Kraft und wie lange?
- Darf man das Haus verlassen?
- Wen darf man während es Lockdowns treffen?
- Ist es erlaubt zu seinem Zweitwohnsitz zu fahren?
- Muss im Auto nun auch Maske getragen werden?
- Ist man zum HomeOffice nun verpflichtet?
- Welche Geschäfte haben offen und wie lange?
- Darf man die öffentlichen Verkehrsmittel noch benutzen?
- Sind Schulen geschlossen?
- Sind Kindergärten geschlossen?
- Was passiert mit der Gastronomie?
- Was passiert mit den Beherbergungsbetrieben z.B. Hotels?
- Darf man im privaten Wohnbereich kontrolliert werden?
- Was passiert bei Nicht-Einhaltung der Maßnahmen?
- Wie können wir Ihnen helfen?
Wie unterscheidet sich dieser zum vorherigen „Lockdown Light“?
- Grundsätzlich gibt es zwei gravierende Unterschiede:
- die quasi komplette Schließung des Handels bis auf ein paar Ausnahmen
- die Erweiterung des Ausgangsbeschränkungen auf den ganzen Tag.
- Im Lockdown Light wurde zwar die Gastronomie geschlossen, dennoch blieb der Handel offen und die Ausgangsbeschränkungen waren von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
- Grundsätzlich gibt es zwei gravierende Unterschiede:
Wann tritt der zweite harte Lockdown in Österreich in Kraft und wie lange?
- Der zweite komplette Lockdown in Österreich tritt gemäß COVID-19-Notmaßnahmenverordnung am 17.11.2020 bis einschließlich 06.12.2020 in Kraft.
Darf man das Haus verlassen?
Man darf die eigenen vier Wände aufgrund folgender Ausnahmen verlassen:
- Spazieren gehen
- einzelne engste Angehörige treffen
- einzelne wichtigste Bezugspersonen treffen
- Versorgung hilfsbedürftiger Personen
- Versorgung der Tiere
- Lebensmitteleinkauf
- Sport
- Arbeiten gehen
- zum Ausbildungsplatz fahren.
Wen darf man während es Lockdowns treffen?
- Es ist gestattet, einzelne engste Angehörige sowie engste Bezugspersonen zu treffen, welche nicht im gleichen Haushalt leben und welche man im Normalfall öfters wöchentlich sieht.
- Es dürfen sich nur zwei getrennte Haushalte treffen.
- Ebenso ist es erlaubt, seinen nicht im gleichen Haushalt lebenden Lebenspartner zu treffen.
Ist es erlaubt zu seinem Zweitwohnsitz zu fahren?
- Ja, auch das ist erlaubt.
Muss im Auto nun auch Maske getragen werden?
- Wenn man alleine im Auto sitzt oder im Personen die im gleichen Haushalt leben nicht.
- Die Maske muss getragen werden, wenn man Personen aus unterschiedlichen Haushalten befördert.
- Wichtig: Es dürfen sich pro Sitzreihe nur 2 Personen im Fahrzeug befinden. Diese Regelung gilt auch für Taxiunternehmen und auch beispielsweise für Uber oder Bolt.
Ist man zum HomeOffice nun verpflichtet?
- Nein. Es wird dennoch geraten, soweit möglich der berufliche Tätigkeit von zu Hause aus nachzugehen.
- Hier ist es ratsam sich mit dem Arbeitgeber über die genauen Regelungen auszutauschen.
Welche Geschäfte haben offen und wie lange?
Folgende Geschäfte sind bis grundsätzlich 19:00 Uhr geöffnet:
- Supermärkte bzw. der Lebensmittelhandel
- Drogerien
- Apotheken
- Banken
- Tankstellen
- Trafiken
- Post
- KFZ-Werkstätten
- Fahrradwerkstätten
- Tierfuttergeschäfte und
- Agarhandel
Darf man die öffentlichen Verkehrsmittel noch benutzen?
- Ja, hier gilt dennoch weiterhin der 1-Meter Abstand sowie das verpflichtende Tragen der Maske.
Sind Schulen geschlossen?
- Grundsätzlich wurde in einer schulspezifischen Verordnung darüber entschieden, dass die Schüler auf Fernunterricht umgestellt werden. Das gilt für Volksschüler sowie für Maturanten.
- Dennoch ist es möglich, sein Kind weiterhin in die Schule zu bringen. Das Kind wird in der Schule pädagogisch betreut und in Kleingruppen werden die Hausaufgaben / Schulaufgaben durchgeführt.
- Wichtig: Dieses Betreuungsangebot kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Wenden Sie sich da am besten an die jeweilige Schule.
Sind Kindergärten geschlossen?
- Grundsätzlich sind Kindergärten sowie die Schulen auch geschlossen.
- Es dürfen dennoch Eltern die keine andere Möglichkeit haben ihr Kind zu betreuen dieses weiterhin in den Kindergarten schicken.
- Es sind keine Voraussetzungen für diese Betreuung im Kindergarten während des Lockdowns notwendig.
Was passiert mit der Gastronomie?
- Der eigentliche Gastronomiebetrieb bleibt weiterhin geschlossen.
- Es ist lediglich der Abhol- und Lieferservice zwischen 06:00 Uhr und 19:00 Uhr zulässig.
Was passiert mit den Beherbergungsbetrieben z.B. Hotels?
- Hotels bleiben nach wie vor geschlossen.
- Es gibt aber Ausnahmen, beispielsweise bei einer unaufschiebbaren geschäftlichen Reise.
Darf man im privaten Wohnbereich kontrolliert werden?
- Nein, grundsätzlich sind private Wohnbereiche davon ausgenommen.
Was passiert bei Nicht-Einhaltung der Maßnahmen?
- Hierzu finden Sie alle relevanten Informationen in unserem Blog zu den Corona-Strafen hier.
Wie können wir Ihnen helfen?
- Die ständigen Änderungen der Maßnahmen rufen natürlich große Unsicherheit bei der Bevölkerung hervor – was ist denn jetzt erlaubt? was nicht? und genau hier möchten wir Ihnen unsere Unterstützung anbieten.
- Vereinbaren Sie gerne ein Erstgespräch über Videokonferenz mit unserer Kanzlei und wir klären Sie über die Sachlage und Ihre Rechte auf.
Disclaimer: Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und zusammengestellt; eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Dieser Beitrag ersetzt auch keine Rechtsberatung.