Harter Lockdown 2.0 – das Wichtigste im Überblick

Schild mit Aufschrift Lockdown
    • Wie unterscheidet sich dieser zum vorherigen „Lockdown Light“?
    • Wann tritt der zweite harte Lockdown in Österreich in Kraft und wie lange?
    • Darf man das Haus verlassen?
    • Wen darf man während es Lockdowns treffen?
    • Ist es erlaubt zu seinem Zweitwohnsitz zu fahren? 
    • Muss im Auto nun auch Maske getragen werden? 
    • Ist man zum HomeOffice nun verpflichtet?
    • Welche Geschäfte haben offen und wie lange? 
    • Darf man die öffentlichen Verkehrsmittel noch benutzen?
    • Sind Schulen geschlossen?
    • Sind Kindergärten geschlossen? 
    • Was passiert mit der Gastronomie?
    • Was passiert mit den Beherbergungsbetrieben z.B. Hotels?
    • Darf man im privaten Wohnbereich kontrolliert werden?
    • Was passiert bei Nicht-Einhaltung der Maßnahmen?
    • Wie können wir Ihnen helfen?
  •  

Wie unterscheidet sich dieser zum vorherigen „Lockdown Light“?

    • Grundsätzlich gibt es zwei gravierende Unterschiede:
      1. die quasi komplette Schließung des Handels bis auf ein paar Ausnahmen 
      2. die Erweiterung des Ausgangsbeschränkungen auf den ganzen Tag.  
    • Im Lockdown Light wurde zwar die Gastronomie geschlossen, dennoch blieb der Handel offen und die Ausgangsbeschränkungen waren von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr. 

Wann tritt der zweite harte Lockdown in Österreich in Kraft und wie lange?

    • Der zweite komplette Lockdown in Österreich tritt gemäß COVID-19-Notmaßnahmenverordnung am 17.11.2020 bis einschließlich 06.12.2020 in Kraft. 

Darf man das Haus verlassen?

Man darf die eigenen vier Wände aufgrund folgender Ausnahmen verlassen: 

    • Spazieren gehen 
    • einzelne engste Angehörige treffen
    • einzelne wichtigste Bezugspersonen treffen 
    • Versorgung hilfsbedürftiger Personen
    • Versorgung der Tiere
    • Lebensmitteleinkauf 
    • Sport 
    • Arbeiten gehen 
    • zum Ausbildungsplatz fahren. 

Wen darf man während es Lockdowns treffen?

    • Es ist gestattet, einzelne engste Angehörige sowie engste Bezugspersonen zu treffen, welche nicht im gleichen Haushalt leben und welche man im Normalfall öfters wöchentlich sieht. 
    • Es dürfen sich nur zwei getrennte Haushalte treffen. 
    • Ebenso ist es erlaubt, seinen nicht im gleichen Haushalt lebenden Lebenspartner zu treffen. 

Ist es erlaubt zu seinem Zweitwohnsitz zu fahren? 

    • Ja, auch das ist erlaubt. 

Muss im Auto nun auch Maske getragen werden? 

    • Wenn man alleine im Auto sitzt oder im Personen die im gleichen Haushalt leben nicht. 
    • Die Maske muss getragen werden, wenn man Personen aus unterschiedlichen Haushalten befördert.
    • Wichtig: Es dürfen sich pro Sitzreihe nur 2 Personen im Fahrzeug befinden. Diese Regelung gilt auch für Taxiunternehmen und auch beispielsweise für Uber oder Bolt.

Ist man zum HomeOffice nun verpflichtet?

    • Nein. Es wird dennoch geraten, soweit möglich der berufliche Tätigkeit von zu Hause aus nachzugehen. 
    • Hier ist es ratsam sich mit dem Arbeitgeber über die genauen Regelungen auszutauschen. 

Welche Geschäfte haben offen und wie lange? 

Folgende Geschäfte sind bis grundsätzlich 19:00 Uhr geöffnet: 

    • Supermärkte bzw. der Lebensmittelhandel
    • Drogerien
    • Apotheken
    • Banken
    • Tankstellen
    • Trafiken
    • Post 
    • KFZ-Werkstätten
    • Fahrradwerkstätten 
    • Tierfuttergeschäfte und
    • Agarhandel

Darf man die öffentlichen Verkehrsmittel noch benutzen?

    • Ja, hier gilt dennoch weiterhin der 1-Meter Abstand sowie das verpflichtende Tragen der Maske.

Sind Schulen geschlossen?

    • Grundsätzlich wurde in einer schulspezifischen Verordnung darüber entschieden, dass die Schüler auf Fernunterricht umgestellt werden. Das gilt für Volksschüler sowie für Maturanten. 
    • Dennoch ist es möglich, sein Kind weiterhin in die Schule zu bringen. Das Kind wird in der Schule pädagogisch betreut und in Kleingruppen werden die Hausaufgaben / Schulaufgaben durchgeführt. 
    • Wichtig: Dieses Betreuungsangebot kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Wenden Sie sich da am besten an die jeweilige Schule. 

Sind Kindergärten geschlossen? 

    • Grundsätzlich sind Kindergärten sowie die Schulen auch geschlossen. 
    • Es dürfen dennoch Eltern die keine andere Möglichkeit haben ihr Kind zu betreuen dieses weiterhin in den Kindergarten schicken. 
    • Es sind keine Voraussetzungen für diese Betreuung im Kindergarten während des Lockdowns notwendig. 

Was passiert mit der Gastronomie?

    • Der eigentliche Gastronomiebetrieb bleibt weiterhin geschlossen. 
    • Es ist lediglich der Abhol- und Lieferservice zwischen 06:00 Uhr und 19:00 Uhr zulässig. 

Was passiert mit den Beherbergungsbetrieben z.B. Hotels?

    • Hotels bleiben nach wie vor geschlossen. 
    • Es gibt aber Ausnahmen, beispielsweise bei einer unaufschiebbaren geschäftlichen Reise. 

Darf man im privaten Wohnbereich kontrolliert werden?

    • Nein, grundsätzlich sind private Wohnbereiche davon ausgenommen.

Was passiert bei Nicht-Einhaltung der Maßnahmen? 

    • Hierzu finden Sie alle relevanten Informationen in unserem Blog zu den Corona-Strafen hier.

Wie können wir Ihnen helfen?

    • Die ständigen Änderungen der Maßnahmen rufen natürlich große Unsicherheit bei der Bevölkerung hervor – was ist denn jetzt erlaubt? was nicht? und genau hier möchten wir Ihnen unsere Unterstützung anbieten. 
    • Vereinbaren Sie gerne ein Erstgespräch über Videokonferenz mit unserer Kanzlei und wir klären Sie über die Sachlage und Ihre Rechte auf. 

Disclaimer: Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und zusammengestellt; eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Dieser Beitrag ersetzt auch keine Rechtsberatung.