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Kosten und Dokumente bei der Gründung einer österreichischen GmbH: Ein Leitfaden für Gründer

In der Praxis ist besonders bei Start-Ups und jungen Gründern ein Bedarf nach voller Kostentransparenz vorhanden, wenn es um die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) geht. In diesem Blogartikel bieten wir Ihnen eine kurze Übersicht über die verschiedenen Gründungskosten und erforderlichen Dokumente.

Hauptbestandteile der Gründungskosten

Die Gesamtkosten für die Gründung einer GmbH setzen sich im Wesentlichen aus drei Teilen zusammen:

  1. Honorar für die Erstellung und Verhandlung des Gesellschaftsvertrags und Begleitdokumente
  2. Notarhonorar für den Notariatsakt und die Beglaubigung von Unterschriften
  3. Gerichtsgebühren

Gesellschaftsvertrag: Ein zentrales Dokument

Für die Gründung einer GmbH in Österreich ist es zwingend erforderlich, einen Gesellschaftsvertrag zu erstellen. Weiterhin muss eine Musterzeichnung der zukünftigen Geschäftsführer vorliegen und ein Antrag an das Firmenbuchgericht auf Eintragung der Gesellschaft gestellt werden.

Kosten für den Rechtsanwalt

Wird ein Rechtsanwalt für die Erstellung des Gesellschaftsvertrags beauftragt, ist dessen Honorar grundsätzlich frei verhandelbar. Abhängig vom voraussichtlichen Aufwand können die Kosten für diese Leistung bei etwa EUR 600 zuzüglich USt beginnen.

Zusätzliche Vereinbarungen: Gesellschaftervereinbarung und Syndikatsvertrag

Viele zukünftige Gesellschafter entscheiden sich zusätzlich für den Abschluss einer Gesellschaftervereinbarung oder eines Syndikatsvertrags. Solche Vereinbarungen müssen nicht im Firmenbuch veröffentlicht werden, was sie ideal für die Regelung vertraulicher Inhalte macht.

Notarkosten

Der Gesellschaftsvertrag muss in Form eines Notariatsakts errichtet werden. Die Unterschriften auf den Musterzeichnungen und dem Firmenbuchantrag müssen beglaubigt werden, was die Einbindung eines Notars erforderlich macht. Viele Notare sind auch bereit, ein Pauschalhonorar für ihre Dienstleistungen zu vereinbaren.

Gerichtsgebühren: Der letzte finanzielle Posten

Als letzter Punkt müssen die Gerichtsgebühren für die Eintragung der Gesellschaft im Firmenbuch berücksichtigt werden. Diese Gebühren variieren je nach den einzutragenden Informationen, betragen jedoch ungefähr EUR 424 für eine GmbH mit zwei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer.

Résumé

Insgesamt sollte man für die Gründung einer österreichischen GmbH unter Einbeziehung eines Rechtsanwalts mit Kosten in Höhe von mindestens EUR 1.900 rechnen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die tatsächlichen Kosten je nach individuellen Gegebenheiten variieren können.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

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