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Ehe vs. Eingetragene Partnerschaft: Was Sie wissen sollten

Ehe und eingetragene Partnerschaft bieten jeweils eigene Vorzüge und Voraussetzungen. Doch welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten gibt es? Und welches Modell passt zu Ihnen? Seit 2019 können sowohl homosexuelle als auch heterosexuelle Paare in Österreich den Bund fürs Leben in Form einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft eingehen.

Die eingetragene Partnerschaft – Was ist das?

Die eingetragene Partnerschaft repräsentiert eine dauerhafte Bindung zwischen zwei Menschen mit beidseitigen Rechten und Pflichten. Sie ist für Paare gleichen oder unterschiedlichen Geschlechts offen und kann in einem Standesamt Ihrer Wahl oder an einem geeigneten Ort abgeschlossen werden.

Kann man eine eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln (und umgekehrt)?

Eine eingetragene Partnerschaft oder Ehe in das jeweils andere Rechtsinstitut umzuwandeln ist nicht ohne weiteres möglich. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Paare, die eine eingetragene Partnerschaft eingegangen sind, als eine Heirat noch nicht möglich war, können in Österreich auch ohne Auflösung ihrer eingetragenen Partnerschaft heiraten.

Gemeinsamkeiten von Ehe und eingetragener Partnerschaft

Eine eingetragene Partnerschaft ähnelt in vielen Aspekten einer Ehe. Die Partner sind einander zu einer umfassenden partnerschaftlichen Lebensgemeinschaft und Vertrauensbeziehung verpflichtet, inklusive gemeinsamer Wohnsitz, angemessene Interaktion und gegenseitige Unterstützung.

Wo liegen die Unterschiede?

Obwohl Ehe und eingetragene Partnerschaft auf den ersten Blick ähnlich erscheinen, gibt es einige Unterschiede. In Österreich muss man volljährig sein, um eine Ehe einzugehen. Unter besonderen Bedingungen kann man allerdings bereits mit 16 Jahren heiraten. Für eine eingetragene Partnerschaft gibt es keine Ausnahmen – hier müssen beide Partner mindestens 18 Jahre alt sein.

Auflösung der eingetragenen Partnerschaft

Die Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft kann einvernehmlich erfolgen. Zuständig ist grundsätzlich das jeweilige Bezirksgericht. Bei Uneinigkeit muss eine Klage zur Auflösung der eingetragenen Partnerschaft eingereicht werden.

Unterhalt nach der eingetragenen Partnerschaft?

Die Unterhaltsverpflichtungen nach einer eingetragenen Partnerschaft entsprechen im Wesentlichen denen einer Ehe. Kleine Unterschiede existieren dennoch. Die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens erfolgt analog zu den Regeln der Ehe.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

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